Amtliche Mitteilungen



Ähnliche Dokumente
Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Nr. 8/ Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft

Amtliche Mitteilungen Nr. 24/

Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen der Technischen Hochschule Köln, Campus Gummersbach

Amtliche Mitteilung. Inhalt

39 Studiengang Internationale Betriebswirtschaft: 39 erhält folgende Fassung: 39 Studiengang Internationale Betriebswirtschaft

Leseversion. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft (ab Jahrgang 2007)

Hochschule Bremen Fakultät 1

Hochschule Bremen Fakultät 1

Neufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.)

Artikel 1. (5) Prüfungs- und Studienleistungen dürfen zweimal wiederholt werden

Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences

Ordnung zur Änderung der Studienordnung (StO) für den Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Dortmund. Vom 7.

Stand: Fachbereich Umweltwirtschaft/Umweltrecht Seite 1 von 7

Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Nürnberg

34 Bachelorstudiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik (VBL)

Bestimmungen. für den. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Version 4

Leseversion. Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik (Jahrgang 2006)

Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL

vom 03. Februar 2016 Näheres ist in den Ausführungsbestimmungen für praktische Studiensemester der Fakultät Wirtschaft und Recht erläutert.

39 Diplom-Studiengang Dokumentation und Kommunikation

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

38 Bachelorstudiengang Internationale Betriebswirtschaft

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 06. Mai 2014 Nr. 29

Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 290. Sitzung des Senats am 22. Juli 2009 verabschiedet.

Amtliche Mitteilungen

Mitteilungen. X/ Juli Diplomprüfungsordnung. für den Studiengang Pflege/Pflegemanagement

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 338. Sitzung des Senats am 16. Juli 2014 verabschiedet.

Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin

53 Studiengang Betriebswirtschaftslehre (BWB)

Merkblatt betreffend die fachwissenschaftlichen Anforderungen für die Zulassung zum Studiengang Sekundarstufe II für Wirtschaft und Recht 1

NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr. 04/2013, S. 40. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 27. Februar 2013.

NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr. 01/2012, S. 14. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 13. September 2011.

Neufassung Studienordnung für den Studiengang International Tourism Studies (B.A.)"

FH-Mitteilungen 24. August 2017 Nr. 94 / 2017

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 288. Sitzung des Senats am 13. Mai 2009 verabschiedet.

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG

Amtliches Mitteilungsblatt

für alle Studiengänge an der Technischen Universität Dortmund vom 12. Juli 2013

Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 6. Jahrgang Wolfenbüttel, den Nummer 21

1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) für den Studiengang Informatik an der Fachhochschule Gelsenkirchen am Standort Gelsenkirchen

Studiengangsprüfungsordnung

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

WIRTSCHAFT BETRIEBSWIRT- SCHAFTSLEHRE BACHELOR OF ARTS

V E R K Ü N D U N G S B L A T T

c~åüüçåüëåüìäé açêíãìåç

1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

Amtliche Mitteilungen der Technischen Fachhochschule Berlin

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Finanzdienstleistungen & Corporate Finance

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Studienordnung. für den Diplomstudiengang Volkswirtschaftslehre. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Studien- und Prüfungsordnung. Gliederung. 23 Allgemeine Bestimmungen. 24 Organisation des Studiums. 25 Lelstungsnachweise

Lehrveranstaltungsstunden. Prüfungsformen 1

Studien- und Prüfungsordnung für den Fachhochschulstudiengang Europäische Betriebswirtschaft (EBS) an der Fachhochschule Regensburg. vom 18.

O R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen. Vom 30.

Vom 18. März Die Rektoren haben dieser Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung am 18. März 2010 zugestimmt.

Studienordnung. für den. Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik. an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH)

c~åüüçåüëåüìäé açêíãìåç

Studienordnung. für den Studiengang. an der Universität Siegen. Vom 20. Juni in der Fassung vom 31. Juli 2006*

Verkündungsblatt der FACHHOCHSCHULE BRAUNSCHWEIG/WOLFENBÜTTEL 7. Jahrgang Wolfenbüttel, den Nummer 17

Amtliche Bekanntmachungen

(Übersetzung aus dem Montenegrinischen in die deutsche Sprache) Law on National Vocational Qualifications MNE GESETZ ÜBER

53 Studiengang Betriebswirtschaftslehre (BWB)

Fachhochschule Eberswalde

36 Bachelorstudiengang Dokumentation und Kommunikation

3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern

Betriebswirtschaft. Schwerpunkt Handwerksmanagement

Studiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems

5 4 SU SA oder Kl 187 Compliance Management 4 2 SU SP

Amtliche Mitteilungen

Betriebliches Informationsmanagement, Betriebswirtschaft und Management

Vom 8. Februar Prüfungsvoraussetzungen

in der Fassung der Änderungssatzung Vom 11. Dezember 2014

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 33/06. Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung 675 für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/ Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Studien- und Prüfungsordnung

Regelstudien- und Prüfungsplan des berufsbegleitenden Bachelor-Studiengangs Betriebswirtschaftslehre

Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft - vom 5. Juni 2006

Teil B Anlage V zur Studien- und Prüfungsordnung. Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang. Energie- und Ressourcenmanagement

1 Studienziel 1 Ziel ist die Vermittlung von Fähigkeiten, die

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung. vom

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Studienordnung für den internationalen Masterstudiengang Computational Logic an der Technischen Universität Dresden

Erfolgreich studieren.

Mitteilungsblatt der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin

Leseversion. Genehmigt durch den Präsidenten der Technischen Fachhochschule Wildau mit Schreiben vom 17. Juni 2008.

Transkript:

Technische Fachhochschule Wildau Amtliche Mitteilungen Nr. 7/2003 28.02.2003 2. Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft an der Technischen Fachhochschule Wildau vom 01.09.2000, veröffentlicht in Amtliche Mitteilungen Nr. 9/2000 I. Änderungen und Ergänzungen 1. Der 12 wird wie folgt neu eingefügt. Die nachfolgenden Paragraphen erhöhen sich in der Nummerierung um eins. 12 Anerkennung von Studienleistungen außerhalb des Geltungsbereiches des HRG (1) Bei der Anrechnung von Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen, die außerhalb des Geltungsbereiches des HRG erbracht wurden, sind die von der Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie die Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften der TFH Wildau zu beachten. Soweit seitens der ausländischen Hochschule und des jeweiligen Studiengangs die Voraussetzungen des "European Credit Transfer System" (ECTS) gewährleistet sind, erfolgt die Anrechnung auf der Basis dieser Bestimmungen. (2) Grundlage für die spätere Anrechnung von Studienleistungen, die an ausländischen Partnerhochschulen der TFH Wildau im Rahmen von bilateralen Hochschulverträgen (SOKRATES/ERASMUS Vereinbarungen, Doppeldiplomierungsabkommen u.a.) erbracht wurden, bildet das sog. "learning agreement". Dieses ist rechtzeitig vor Beginn des Auslandsaufenthaltes durch den Studenten gemeinsam mit dem Fachbereich "Betriebswirtschaft/Wirtschaftsinformatik" und dem Akademischen Auslandsamt vorzubereiten. Die darin enthaltenen Lehrgebiete ersetzen die lt. Studienplan der Heimathochschule bzgl. des betreffenden Studienabschnittes vorgesehenen Lehrgebiete. Dementsprechend ist bei der Genehmigung des "learning agreement" durch den Fachbereich "Betriebswirtschaft/Wirtschaftsinformatik" auf einen adäquaten Aufwand sowie die fachliche Orientierung des Studienganges zu achten.

(3) Die nach Abs. 2 an der ausländischen Partnerhochschule erfolgreich erbrachten Studienleistungen werden Bestandteil des Zeugnisses. In diesem Fall werden die lt. Studienplan an der Heimathochschule vorgesehenen Lehrgebiete mit dem Vermerk versehen: *) durch Absolvierung eines Studienabschnittes im Ausland nicht erbracht (s. Anlage). Die Noten der nach Abs. 2 erfolgreich erbrachten Studienleistungen werden als Durchschnittsnote, gewichtet durch die Credits in das Prädikat des Diplomzeugnisses einbezogen. Dazu sind die Leistungsnachweise der ausländischen Partnerhochschule beim I + P Amt einzureichen; diese werden als Anlage Bestandteil des Diplomzeugnisses. (4) Werden bei Studienabschnitten im Ausland gemäß Abs. 2 Studienleistungen nicht erfolgreich absolviert, so kann der Student sinnentspr. 8 dieser Prüfungsordnung eine Wiederholungsprüfung an der ausländischen Partnerhochschule ablegen, sofern ihm dort diese Möglichkeit eingeräumt wird. Andernfalls hat er auf Antrag an den Fachbereich "Betriebswirtschaft/Wirtschaftsinformatik" ein im Aufwand adäquates Lehrgebiet mit dem Studium entsprechender fachlicher Inhalte an der Heimathochschule zu absolvieren. (5) Im Hinblick auf die Doppeldiplomierung wird das entsprechende Zeugnis durch die Heimathochschule vergeben. Die Partnerhochschule händigt dem Studenten die jeweilige Diplomurkunde aus. Seitens der TFH Wildau wird diese Urkunde auf Deutsch verfasst und mit dem Vermerk versehen, dass sie nur im Zusammenhang mit dem Diplomzeugnis vom (Datum) gültig ist. (6) Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Abs. 1 bis 3 besteht ein Rechtsanspruch auf Anrechnung der an der ausländischen Partnerhochschule erbrachten Studienleistungen. (7) Die Anrechnung von im Ausland absolvierten praktischen Studiensemestern bzw. berufspraktischen Tätigkeiten wird nach der "Ordnung für das Praktische Studiensemester" geregelt. (8) Besteht mit der jeweiligen ausländischen Hochschule keine Kooperationsvereinbarung entspr. Abs. 2, kann auf Antrag des Studenten durch den zuständigen Prüfungsausschuss eine nachträgliche Einzelfallprüfung bezüglich der Anerkennung der dort erbrachten Studienleistungen erfolgen (sinnentspr. 11). 2

3 2. Der ursprüngliche 18 erhält als 19 folgende Neufassung: 19 Studienfächer Folgende Studienfächer schließen mit einer Fachendnote ab: Studienabschnitt: Grundstudium BWL I Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 2 BWL II Organisation und Personalwirtschaft 4 BWL III Investition und Finanzierung 4 BWL IV Marketing 4 BWL V Produktions- und Materialwirtschaft 4 BWL VI Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss 4 BWL VII Kosten- und Leistungsrechnung 4 BWL VIII Steuern 4 VWL I Einführung in die Volkswirtschaftslehre und Mikroökonomie 4 VWL II Makroökonomie und Wirtschaftspolitik 4 MA I Analysis 4 MA II Lineare Algebra und Grundlagen der Statistik 4 MA III Operations Research 4 INF I Grundlagen der Informatik 4 INF II PC-Anwendungssoftware 4 INF III Grundlagen der Programmierung 4 INF IV Nutzung und entwicklung von Internet-Anwendungen 4 Recht I Öffentliches Recht für Betriebswirte 4 Recht II Wirtschaftsprivatrecht 4 Sprache Englisch 8 Summe 82

4 Studienabschnitt: Hauptstudium Schwerpunkt: Internationales Marketing Finanzwirtschaft 4 Unternehmensführung 4 Marketing 4 Jahresabschluss und Jahresabschlusspolitik 4 Statistische Verfahren in der Betriebswirtschaftslehre 4 Wirtschaftsinformatik I Informationsmanagement 4 Wirtschaftsinformatik II Betriebliche Anwendungen 4 Wirtschaftsrecht 4 Fachenglisch 4 Eine weitere Sprache (Englisch oder eine andere Fremdsprache) 4 Einführung internationales Marketing 2 Marketingstrategien 4 Marktforschungsmethoden 4 Innovationsmarketing 4 Projektstudium zum internationalen Marketing 4 Interkulturelle Kommunikation 4 Wahlpflichtfach (4. Semester) 4 Wahlpflichtfach (6. Semester) 4 Wahlpflichtfach (7. Semester) 4 Summe 74 Schwerpunkt: Unternehmensführung Finanzwirtschaft 4 Unternehmensführung 4 Marketing 4 Jahresabschluss und Jahresabschlusspolitik 4 Statistische Verfahren in der Betriebswirtschaftslehre 4 Wirtschaftsinformatik I Informationsmanagement 4 Wirtschaftsinformatik II Betriebliche Anwendungen 4 Wirtschaftsrecht 4 Fachenglisch 4 Eine weitere Sprache (Englisch oder eine andere Fremdsprache) 4 Unternehmensgründung 2 Innovationsmanagement 4 Controlling 4 Organisations- und Personalentwicklung 4 Produktions- und Logistikmanagement 4 Projektmanagement / Fallstudien 4 Wahlpflichtfach (4. Semester) 4 Wahlpflichtfach (6. Semster) 4 Wahlpflichtfach (7. Semester) 4 Summe 74

5 Schwerpunkt: Rechnungswesen / Finanzmanagement Finanzwirtschaft 4 Unternehmensführung 4 Marketing 4 Jahresabschluss und Jahresabschlusspolitik 4 Statistische Verfahren in der Betriebswirtschaftslehre 4 Wirtschaftsinformatik I Informationsmanagement 4 Wirtschaftsinformatik II Betriebliche Anwendungen 4 Wirtschaftsrecht 4 Fachenglisch 4 Eine weitere Sprache (Englisch oder eine andere Fremdsprache) 4 Investition und Finanzierung und Besteuerung 4 Kostenrechnung und Kostenmanagement 4 Konzernabschluss und Sonderbilanzen 4 Controlling 4 Internationales Finanzmanagement 2 Internationale Finanzmärkte 4 Wahlpflichtfach (4. Semester) 4 Wahlpflichtfach (6. Semster) 4 Wahlpflichtfach (7. Semester) 4 Summe 74 Liste der Wahlpflichtfächer im Hauptstudium Lfd. WP-Fach Nr. 1 Technologiemanagement und Technikfolgenabschätzung 2 Infrastrukturpolitik und Länderanalyse 3 Venture Capital 4 Business-Planung 5 Logistiksysteme und Qualitätsmanagement 6 Kommunikation und Verhandlungsführung 7 Präsentationstechnik und Rhetorik 8 Internationales Rechnungswesen 9 Unternehmensplanung 10 Informations- und Kommunikationsmanagement 11 Electronic Business 12 Dienstleistungsmanagement Die im Rahmen des European Credit Transfer System (ECTS) zu vergebenden Credit Points werden in den ECTS-Unterlagen des Diplomstudiengangs Betriebswirtschaft festgelegt.

3. Die Absätze (5) und (6) des ursprünglichen 21 erhalten als Absatz (5) und (6) des 22 folgende Neufassung: 22 Zweck und Durchführung der Diplomprüfung (5) Der Prüfungsausschuss führt das Zulassungsverfahren in jedem Semester zweimal durch; einmal zu Semesterende und ein zweites Mal zu Semesterbeginn. Er prüft die Unterlagen anhand der Studienakte und entscheidet über die Zulassung zur Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss überprüft insbesondere den vollständigen Abschluss des Hauptstudiums und den mittels der Curricularen Punkte gewichteten Mittelwert der Fachnoten für das Gesamtprädikat nach 28. (6) Der Prüfungsausschuss beschließt über die Zusammensetzung der Prüfungskommission, legt das Thema der Arbeit und den betreuenden Hochschullehrer fest und berücksichtigt hierbei nach Möglichkeit den Vorschlag des Kandidaten. Die Ausgabe des Themas erfolgt über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses durch den Fachbereich. Der Tag der Ausgabe und der festgelegte Abgabetermin für die Diplomarbeit sind aktenkundig zu machen. Der Prüfungskommission gehören an: zwei Prüfer, wobei einer der beiden gleichzeitig den Vorsitz übernimmt Die Prüfer müssen Angehörige der Technischen Fachhochschule Wildau sein. 6 4. Der Absatz (10) des ursprünglichen 25 erhält als Absatz (10) des 26 folgende Neufassung: 26 Abgabe und Bewertung der Diplomarbeit (10) Die mündliche Diplomprüfung sollte spätestens 6 Wochen nach Vorliegen der Bewertung der Diplomarbeit durchgeführt werden. Sie findet in Form eines hochschulöffentlichen Kolloquiums unter Beachtung von 17 statt. Wurde die Diplomarbeit als Gruppenarbeit durchgeführt, so ist die mündliche Prüfung auch als Gruppenprüfung zu organisieren.

7 5. Die Absätze (4) und (5) des ursprünglichen 27 erhalten als Absatz (4) und (5) des 28 folgende Neufassung: 28 Bildung der Gesamtnote und Zeugnis (4) Die Prüfungskommission legt aus der Bewertung der Diplomarbeit und dem Ergebnis der mündlichen Prüfung die Gesamtnote der Diplomarbeit fest. Es gilt: Die Gesamtnote der Diplomprüfung M2 setzt sich zusammen aus der Bewertung der vorgelegten Diplomarbeit M3 und der Bewertung der mündlichen Diplomprüfung M4 und wird wie folgt gebildet: M 2 = 0,7 M 3 + 0,3 M 4 (5) Das Diplomzeugnis weist ein Gesamtprädikat (M) aus, es wird wie folgt ermittelt: M = 0,6 M 1 + 0,4 M 2 Das Gesamtprädikat ergibt sich gemäß 7 Abs. 4 Satz 2. II. Inkrafttreten 1. Der Präsident hat diese Änderung und Ergänzung am 28.02.2003 erlassen. 2. Diese Änderung und Ergänzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Wildau, den 28.02.2003 Prof. Dr. L. Ungvari Herausgeber: Bahnhofstraße 1 Der Präsident 15745 Wildau Technische Fachhochschule Wildau Tel.: 03375/508-0 Körperschaft des öffentlichen Rechts Fax: 03375/500324