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Transkript:

FB VELOMA-02 Seite Seite 1 von 5 1 Einleitung Sehr geehrte Veranstalter, für eine effiziente Vorbereitung und sichere Durchführung Ihrer Veranstaltung benötigen wir die in diesem, mit der zuständigen Senatsverwaltung abgestimmten Formblatt abgefragten Auskünfte. Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte Formblatt spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zu: Velomax Berlin Hallenbetriebs GmbH Falkplatz 1 10437 Berlin Tel.: +49 (30) 443 04-5 Fax: +49 (30) 443 04-709 E-Mail: vereinssport@velomax.de Eine Kopie senden Sie bitte an die für die Nutzungsvereinbarung zuständige Senatsverwaltung. 2 Nutzung gemäß Nutzungsvereinbarung Veranstaltung (VA): Veranstaltungsdatum: Räume: Velodrom Max-Schmeling-Halle Arena mit Radrennbahn Seelenbinderhalle Nebenhalle A Nebenhalle B Nebenhalle C Raum oder Fläche für Aufbewahrung von: Raum oder Fläche für gastronomische Angebote:

FB VELOMA-02 Seite Seite 2 von 5 3 Geplanter Ablauf (bei mehrtägigen Veranstaltungen bitte auf einem extra Blatt) Datum von bis Aufbau: Einlass: Veranstaltung: Abbau: Wird eine Abweichung der Nutzungszeiten zur Nutzungsvereinbarung festgestellt, kommt es zu Zusatzkosten, die dem Veranstalter (gemäß Nutzungsvereinbarung) in Rechnung gestellt werden. Die Kosten können in der aktuellen Nebenhallen- Preisliste eingesehen werden. 4 Kontakte Die Kontaktdaten werden ausschließlich für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung genutzt und nicht elektronisch gespeichert oder verarbeitet. 4.1 Veranstalter gemäß Nutzungsvereinbarung Organisation: Vertreter (z.b. Vorstand): 4.2 Verantwortliche Person vor Ort (z.b. Übungsleiter) Name: Funktion: 4.3 (Besucher-) Sicherheitsbeauftragter (z.b. Überwachung Kapazität) Name: Funktion: 5 Beteiligte Personen Anzahl Aktive: Erwartete Anz. Zuschauer: Anzahl Stehplätze:

FB VELOMA-02 Seite Seite 3 von 5 Anzahl Sitzplätze: Für Sitzplätze werden wir mit Ihnen einen verbindlichen Bestuhlungsplan vereinbaren. Die verantwortliche Person vor Ort ist für die Einhaltung verantwortlich. Einlasskontrollen: Nein Ja, durch Für Zuschauer genutzte Eingänge: Weitere Beteiligte (z.b. Catering, Presse, Rahmenprogramm, Künstler etc.) 6 Benötigte Leistungen Mobiliar: (z.b. Tische, Stühle, Sportgeräte, Müllbehälter etc. Bitte mit Anzahl angeben) Technik: (z.b. Anzeigen, Beschallung, Telefon etc.) Infrastruktur: (z.b. Strom etc.) Dienstleistungen: (z.b. Müllentsorgung, Ordnungsdienst, Reinigung) 7 Gegenstände/ Maßnahmen zur Herstellung der Spielbereitschaft, die vom Mieter mitgebracht werden (z.b. eigene Möbel, Elektrogeräte, Verbrennungsmotoren, Dekoration, Ausschmückungen, Speisezubereitung, temporäre Linierung, eingesetzte Funktechnik und Frequenzbereiche etc.) Wenn Sie ein Funkmikrofon einsetzten, bitte nutzen Sie den Frequenzbereich 792-799 MHz. Da es sonst zu Überschneidungen mit unserem Veranstaltungsbetrieb gibt.

FB VELOMA-02 Seite Seite 4 von 5 8 Geplante Handlungen besonderer Art Gemäß 29 BetrVO sind die Verwendung von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsfähigen Stoffen in Versammlungsstätten grundsätzlich verboten. Bei der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen unterstützen wir Sie gerne. Grillen, Frittieren und ähnliche Zubereitungen sind nur in geeigneten Räumen mit Dunstabzugshauben zulässig. 9 Notfallmanagement Die Vorsorge für Unfälle und Notfälle ist Unternehmeraufgabe ( 10 ArbSchG) hier der Veranstalter (siehe auch Anlage: Organisation der Veranstaltungsleitung). Weitere Informationen finden Sie unter: Faltblatt für Veranstalter Sanitätsdienst bei Großveranstaltungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport http://www.berlin.de/sen/inneres/sicherheit/katastrophenschutz/sanita etsdienst-bei-grossveranstaltungen/faltblatt.pdf). Die sichere Räumung der genutzten Räume im Brandfall oder vergleichbaren Situationen ist die Aufgabe des Nutzers vor Ort. Die Verfahren bei technischen Störungen oder sonstigen Gefährdungen werden zwischen unseren Mitarbeitern und der verantwortlichen Person abgestimmt. 10 Schlusserklärung Der Veranstalter und die verantwortliche Person vor Ort kennen und beachten die Hausordnung für das Velodrom bzw. die Max-Schmeling-Halle (www.velodrom.de \\ Halleninformationen \\ Hausordnung oder www.max-schmeling-halle.de \\ Halleninformationen \\ Hausordnung). Durch die Gefährdungsbewertung der Veranstaltung durch Velomax, können zusätzliche Kosten entstehen. Falls dies eintrifft, wird der Nutzer über die zusätzlichen Kosten in Kenntnis gesetzt. Der Veranstalter erklärt, dass er alle Auskünfte nach bestem Wissen gesammelt und angegeben hat. Abweichungen von diesen Auskünften oder von abgestimmten Schutzmaßnahmen am Veranstaltungstermin, führen zu einer Neubewertung der Gefährdungsbeurteilung, die unter Umständen vor Ort nicht mehr umsetzbar sind. Diese Abweichungen können dann nicht zugelassen werden. Datum, Unterschrift des Vertreters des Veranstalters (siehe 4.1)

FB VELOMA-02 Seite Seite 5 von 5 Geltungsbereich Veranstaltung: Termin: Anlage: Organisation der Veranstaltungsleitung Verantwortliche Person vor Ort des Veranstalters (VP) Name + Unterschrift: Telefon/ Handy: Veranstaltungsleiter von Velomax (VL) Der Mitarbeiter kann erst am Veranstaltungstag vor Ort eingetragen werden. Name + Unterschrift: Telefon/ Handy: Festlegung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen (AKV) BetrVO AKV VL VP 25 Freihalten von Rettungswegen und Flächen für die Feuerwehr 26, Abs. 2 Einhalten der Zahl der Besucherplätze und der Anordnung des Bestuhlungsplanes 26, Abs. 3 Aushängen des genehmigten Bestuhlungsplanes 27, Abs. 1, 3, Einhalten von Anforderungen an das Brandverhalten und das Anbringen von Vorhängen, Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen 4, 5, 8 29, Abs. 2 Einhalten des Verbotes von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsfähigen Stoffen 30, Abs. 3 Abstimmen von erforderlichen Brandschutzmaßnahmen mit der Feuerwehr für die Abschaltung der automatischen Brandmeldeanlage 32, Abs. 1 Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Betriebsvorschriften 32, Abs. 1 Übergeordnete Aufsicht für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Betriebsvorschriften 32, Abs. 2 Anwesenheit des Betreibers während des Betriebes der Versammlungsstätte 32, Abs. 3 Die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswachen und Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten 32, Abs. 4 Den Betrieb einstellen, wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können. 35, Abs. 1 Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren eine Brandsicherheitswache stellen. 37, Abs. 1 Wenn es die Art der Veranstaltung erfordert, ein Sicherheitskonzept erstellen sowie einen Sanitäts- und Ordnungsdienst einrichten. 50, Nr. 10, 11, 13, 15, 18, Ordnungswidrigkeiten bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln entgegen 25, 26 Abs. 2, 29 Abs. 2, 32 Abs. 2, 35 Abs. 1, 37 Abs. 1 21, 25, 27 50, Nr. 21, Ordnungswidrigkeiten bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln entgegen 32 22 Abs. 2 und 4 Beachten und Durchsetzen der Hausordnung. Übergeordnetes Hausrecht gegenüber allen Personen, die die Sicherheit der Veranstaltung gefährden oder die Einhaltung der Betriebsvorschriften verhindern Aufgaben des Veranstaltungsleiters gemäß Brandschutzordnung (sichere Räumung veranlassen und überwachen).