DIE NEUE POLITISCHE GEMEINDE NECKERTAL

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Transkript:

DIE NEUE POLITISCHE GEMEINDE NECKERTAL

Vernehmlassungsbotschaft Volksabstimmung über den Vereinigungsbeschluss und die Inkorporationsvereinbarung 4

Am 30. Juni 2019 haben die Stimmbürger*innen der Politischen Gemeinden Neckertal, Hemberg, und Oberhelfenschwil mit einem JA-Anteil von über 72 % der Einleitung des Vereinigungsverfahrens zugestimmt und die Gemeinden beauftragt, einen Vereinigungsbeschluss vorzu bereiten und diesen zur Abstimmung vorzulegen. Dieses eindeutige JA hat die drei Politischen Gemeinden und die drei Schulgemeinden Necker tal, Oberes Neckertal und Hemberg-Bächli veranlasst, sehr motiviert an die Arbeit zu gehen. Was bisher geschah Das Ziel: Eine Einheitsgemeinde Was ist eine Einheitsgemeinde? Kennzahlen 6 7 8 9 Einheitsgemeinde Neckertal 5

Projektorganisation Mit einer einfachen Projektorganisation, in deren Mitte das Kernteam, zusammengesetzt aus allen Präsidien der sechs beteiligten Körperschaften und drei Ratsschreibenden, sind in verschiedenen Teilprojekten sehr viele Fragen analysiert und bearbeitet worden. Mittels strukturierter Analyseblätter wurden die Themenfelder aufbereitet. Diese haben letztlich zu dieser Abstimmungsbotschaft geführt. Im vorliegenden Papier finden Sie Gestaltungs- und Organisationsvorschläge für die neue Einheitsgemeinde, den eigentlichen Vereinigungsbeschluss der drei Politischen Gemeinden und die Inkorporationsvereinbarungen der drei Schulgemeinden. Das Kernteam legte Wert auf kurze Entscheidungswege und hat auf eine externe Projektleitung verzichtet. Beratungsfirmen wurden nur für die Teilprojekte Schulen, Werkhof, Archiv und Wappen beigezogen. Vernehmlassung Die Abstimmungsbotschaft wurde in einer breiten schriftlichen Vernehmlassung im Januar 2021 mit verschiedenen Organisationen innerhalb der Gemeinde abgeglichen. Inputs aus der Vernehmlassung sind in der Botschaft eingearbeitet worden. Abstimmung über den Vereinigungsbeschluss Anhand dieser Botschaft unterbreiten Ihnen die drei Politischen Gemeinden und die drei Schulgemeinden den Vereinigungsbeschluss zur Bildung der Einheitsgemeinde Neckertal und die Inkorporationsvereinbarungen der drei beteiligten Schulgemeinden. Am 13.06.2021 stimmen Sie also darüber ab, ob das Neckertal zu einer politischen und organisatorischen Einheit zusammenwachsen soll. 6

Das Ziel: eine Einheitsgemeinde Die Anforderungen an die Gemeinden sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Wie auch andere Gemeinden im Kanton St. Gallen stehen die Politischen Gemeinden Hemberg, Oberhelfenschwil und Neckertal vor Herausforderungen, die sich in Zukunft akzentuieren werden. Diese betreffen sowohl wirtschaftliche (z. B. erhöhte Mobilität, verschärfter Standortwettbewerb, Effizienzsteigerung) als auch soziale (Wandel der Bevölkerungsstruktur) oder ökologische Bereiche. Unsere drei Gemeinden haben viele Gemeinsamkeiten. Die Einwohner*innen von Hemberg, Oberhelfenschwil und Neckertal sind bereits heute miteinander verbunden. Man kennt sich durch die gemeinsame Freizeitgestaltung, durch ortsübergreifende Vereinstätigkeiten, durch die Schulen, die regionale Jugendarbeit oder auch durch die gemeinsame Feuerwehr. Bereits in verschiedenen Bereichen bestehen Zusammenarbeitsvereinbarungen, wie beim Seniorenheim Neckertal in Brunnadern, bei der Abwasserentsorgung oder bei der Spitex, um nur einige zu nennen. Eine Vereinigung würde den nächsten Schritt dieser bewährten Zusammenarbeit darstellen und neue Synergien erschliessen. Die Gemeinderäte der drei beteiligten Gemeinden wollen eine gute Zukunft für das Neckertal. Dies auf politischer Ebene, im Bildungswesen sowie im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeld. Für grosse Teile der Bevölkerung spielen Gemeindegrenzen nur eine untergeordnete Rolle. Viele Menschen wohnen, arbeiten und verbringen ihre Freizeit ganz selbstverständlich in ihren Dörfern und Weilern und dort, wo sich die beste Gelegenheit dazu bietet. Solange jede Gemeinde für sich steht und einen eigenen Finanzhaushalt führt, sind optimale, gesamtheitliche Lösungen schwieriger umzusetzen. Mit dieser Gemeindevereinigung würde eine mittelgrosse Gemeinde mit rund 6 100 Einwohner*innen entstehen. Die steigenden Anforderungen an Qualität, Einheitsgemeinde Neckertal 7

Kundenzufriedenheit und Dienstleistung könnten in einer gemeinsamen Schul- und Gemeindeverwaltung und in einem gemeinsamen Werkhof besser erfüllt werden. Das grosse Potenzial der verschiedenen Schulen könnte unter einem gemeinsamen Dach besser genutzt werden, der gegenseitige Austausch würde gestärkt. Hauptzielsetzung der Vereinigung ist die Verbesserung der wirtschaftlichen, finanziellen und administrativen Situation. Mit der Bildung einer Einheitsgemeinde ergibt sich eine ganzheitlich ausgerichtete Strategie. So können die Budgetprozesse und die Finanzplanung zusammengefasst und somit vereinfacht werden. Projekte können besser aufeinander abgestimmt und Schnittstellen zwischen den bisherigen Körperschaften abgebaut werden. Die Vereinigung bringt nebst Synergien auch eine gesteigerte Professionalisierung auf der Verwaltung. Der Wegfall heutiger gemeindeübergreifender und teils komplizierten, aufwändigen Lösungen ermöglicht eine effizientere Behördentätigkeit. Es gilt auch zu berücksichtigen, dass der Kanton namhafte Förderbeiträge leistet. Diese bringen die vereinigte Gemeinde finanziell in eine gute Ausgangslage. Der Kanton St. Gallen fördert Gemeindevereinigungen, wenn die neue, vereinigte Gemeinde in der Lage ist, ihre Aufgaben künftig insgesamt leistungsfähiger, wirtschaftlicher und wirksamer zu erfüllen. Nach Definition des Kantons ist eine Gemeinde dann leistungsfähig, wenn sie die kommunalen Leistungen eigenverantwortlich erbringt und finanziert; wirtschaftlich, wenn sie die kommunalen Leistungen mit einem möglichst geringen Mitteleinsatz erbringt; und wirksam, wenn sie über die für die Leistungserbringung geeigneten Mittel verfügt sowie mit ihren Leistungen nach Massgabe des öffentlichen Interesses einen hohen Nutzen erzielt. 8

Was ist eine Einheitsgemeinde? In der Einheitsgemeinde bestehen keine autonomen Schulgemeinden mehr. Die Schulen werden neu als Teil der politischen Gemeinde in diese integriert. Der / die Schulpräsident*in nimmt Einsitz im Gemeinderat und vertritt dort die Anliegen der Schule direkt. Die nicht-pädagogischen Aufgaben, wie Neu- und Umbauten, Gebäudeunterhalt, Beschaffungswesen, Finanzwesen usw. werden vom Gesamtgemeinderat wahrgenommen und in die Verwaltung der politischen Gemeinde integriert. Die Schulkommission übernimmt die pädagogisch-strategischen Aufgaben und kann sich vollständig auf diese konzentrieren und ihr Knowhow bündeln. Die Qualität der Schule soll und darf unter der Bildung der Einheitsgemeinde nicht leiden. Die geplante Vereinigung der drei Politischen Gemeinden Neckertal, Hemberg und Oberhelfenschwil bietet die einmalige Chance, alle drei noch bestehenden Schulgemeinden Primarschulgemeinde Hemberg-Bächli, Schulgemeinde Neckertal und Schulgemeinde Oberes Neckertal mit einem Mehrwert der Mitsprache für alle Bürger*innen, in die neue, vereinigte politische Gemeinde zu integrieren. So können alle Stimmberechtigten bei allen Themen im ganzen neuen Gemeindegebiet mitwirken. Mit der Vereinigung der drei politischen Gemeinden samt gleichzeitiger Inkorporation der drei Schulgemeinden würden die Strukturen im Neckertal optimiert und die neue Einheitsgemeinde für die zukünftigen Herausforderungen fit gemacht. Bei der geplanten Bildung der Einheitsgemeinde im Neckertal handelt es sich keineswegs um einen Einzelfall. Waren im Jahr 2006 erst 18 von 89 politischen Gemeinden als Einheitsgemeinden (20,2 %) organisiert, so nahm die Zahl der Einheitsgemeinden bis heute kontinuierlich und deutlich zu. Aktuell liegt der Bestand der Einheitsgemeinden bei 55 von noch 77 politischen Gemeinden (71,4 %). Gleichzeitig Einheitsgemeinde Neckertal 9

sank der Bestand an autonomen Schulgemeinden von 115 im Jahr 2006 auf noch deren 36 (minus 79), von denen aktuell nebst dem Projekt im Neckertal weitere sechs Schulgemeinden die Inkorporation zur Einheitsgemeinde anstreben. Dabei lässt sich feststellen, dass in keiner der bisher gebildeten Einheitsgemeinden der Ruf nach Rückkehr zu autonomen Schulgemeinden laut geworden wäre. 10

Kennzahlen der Politischenund der Schulgemeinden Hemberg Neckertal Oberhelfenschwil Neue Gemeinde Gemeindefläche in ha 2018 4903 1266 8187 Siedlungsgebiet in % 4,3 % 5,7 % 5,1 % Wald in ha 597 1707 392 2696 Bevölkerung (Statistik SG, 2019) Total 910 4099 1269 6278 Dichte / Einwohner pro km 2 44,7 82,5 98,8 Wohnungsbestand (Statistik SG, 2019) 535 2142 598 3275 Zweitwohnungen (2018) 163 313 87 563 Zweitwohnungen in Prozent 30,5 % 14,6 % 14,5 % 17,2 % Arbeitsstätten (Statistik SG, 2019) 324 1620 461 2405 Gesamtaufwand Gemeinden (Stand 2019) CHF 5 958 216 24 153 998 6 494 914 36 307 128 Gesamtaufwand pro Kopf (Stand 2019) CHF 6 547 5 892 5 118 davon Schulkosten (Stand 2019) CHF 2 631 726 9 589 578 3 176 638 15 397 942 Schulkosten in Prozent 44,16 % 39,70 % 48,90 % 42,06 % Steuerfuss Gemeindesteuer (Stand 2020) 138 % 132 % 134 % Steuerkraft pro Kopf (Stand 2019) CHF 1 578 1 452 1 669 Einheitsgemeinde Neckertal 11

Vernehmlassungsbotschaft Volksabstimmung über den Vereinigungsbeschluss und die Inkorporationsvereinbarung

Auswirkungen der Gemeinde ver einigung und der Inkorporationen 16 Gemeindenamen 16 Gemeindewappen 16 Finanzen 17 Behörden / Gemeinderat und Schulrat 19 Dorfstrukturen / Bürgerschafts beteiligung / Vereine 22 Raumplanung und Erschliessung 23 Schulen 23 Verwaltungsstandort 25 Personal 25 Werkhof / Infrastruktur 26 Strassen und Verkehr 26 Soziales / Alter / Gesundheit / Kultur 26 Öffentliche Sicherheit 27 Körperschaften / Ortsgemeinden 28 Vereinigungsbeschluss 32 Inkorporationsvereinbarungen 36 Projektphase III / weiteres Vorgehen 44 Was wäre wenn... 45 Anträge an die Bürgerschaft 47 Einheitsgemeinde Neckertal 15

Auswirkungen der Gemeinde ver einigung und der Inkorporationen Gemeindenamen Die beteiligten Räte konnten sich schnell auf den Namen «Neckertal» einigen. Eine Zusammenführung der bisherigen Gemeindenamen funktioniert nicht. Bereits bei der ersten Gemeindefusion 2009 in der Region wurde der Name Neckertal gewählt. Auch hier hatten die beteiligten Gemeinden St. Peterzell, Brunnadern und Mogelsberg auf die eigenen Namen verzichtet. «Neckertal» lässt sich geografisch und historisch begründen. Einerseits prägt der Fluss Necker die Namensgebung und andererseits taucht der Name Neckertal schon früh in historischen Dokumenten auf. Das Neckertal gehörte im Mittelalter zum Kerngebiet der Grafschaft Toggenburg. 1436 vereinigten sich die Gerichtsgemeinden Neckertal, Tegerschen und Bazenheid zum Unteramt im Toggenburg. Die Gerichtsgemeinde Neckertal umfasste Mogelsberg, Brunnadern, Oberhelfenschwil, Ganterschwil und Dietfurt. Nach der Gründung des Kantons St. Gallen im Jahre 1803 entstanden dann die heutigen politischen Gemeinden. Die Zeit der Gerichtsgemeinden war vorbei. Gemeindewappen Die beteiligten Räte haben beschlossen, der Bürgerschaft ein komplett neues Wappen vorzustellen. Eine Kombination der bestehenden Wappen wäre schwierig umzusetzen. Das Kernteam hat in dieser Frage einen anerkannten Historiker und Wappenexperten beigezogen. Dieser hat in Würdigung der regionalen Einbindung der neuen Gemeinde und der heraldischen Lehre Vorschläge erarbeitet. Die beteiligten Gemeinderäte haben sich in der Folge für das im Vereinigungsbeschluss und unten aufgeführte Wappen entschieden. 1720 trennten sich Neckertal und Tegerschen von Bazenheid und gründeten wieder eine eigene Gerichtsgemeinde. Zu Beginn des Jahres 1798 erklärten sich Mogelsberg, Hemberg, St. Peterzell und Oberglatt als freie und unabhängige Schweizer*innen, gleichgestellt den anderen Kantonen. Die Unabhängigkeit war nur von kurzer Dauer, im Mai 1798 schlossen sich auch die Toggenburger der neuen Helvetischen Republik an. 16

Dieses Wappen zeigt eine spezielle stilisierte grafische Gestaltung, welche im Fachjargon als «Tannengipfelschnitt» bezeichnet wird. Ein solches Motiv kommt bei den schweizerischen Gemeindewappen noch nicht vor und ist in der Schweiz absolut einzigartig. Das Thema ist Holz und Wasser. Unter den Tannen ist der Necker symbolisiert. Die fünf Tannen symbolisieren die fünf ehemaligen Gemeinden Brunnadern, Hemberg, Mogelsberg, Oberhelfenschwil und St. Peterzell. Überhöht ist das Ganze von einer Sonne mit 18 Strahlen. Jeder Strahl symbolisiert ein Dorf oder ein Weiler der ehemaligen Gemeinden. Es sind dies: Gemeinde Neckertal: Brunnadern, Mogelsberg, St. Peterzell, Wald-Schönengrund, Nassen, Hoffeld, Ebersol, Dicken, Dieselbach Gemeinde Oberhelfenschwil: Oberhelfenschwil, Metzwil, Schwanden, Wigetshof, Rennen, Wasserfluh, Necker Gemeinde Hemberg: Hemberg, Bächli Die heraldische Farbregel besagt: Metalle dürften nicht an Metalle grenzen und Farben nicht an Farben. Als Metalle gelten Weiss (Silber) und Gelb (Gold). Farben sind Rot, Blau, Schwarz und Grün. Finanzen Wirtschaftlichkeit Anhand der Jahresabschlüsse 2019 der drei Gemeinden hat das Kernteam mögliche Minder- und notwendige (fusionsbedingte) Mehraufwendungen ausgelotet. Es zeigte sich, dass aufgrund der Vereinigung mit Synergiegewinnen in den nächsten fünf Jahren von jährlich rund 1,5 Mio. Franken gerechnet werden kann. Angestrebt werden aber nicht unbedingt nur kurzfristige Synergiegewinne, sondern strukturelle Verbesserungen. Den Kosten für bestimmte Leistungen steht ein vergrössertes Einzugsgebiet gegenüber, was zu einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis und damit zu Kosteneinsparungen oder einem höheren Leistungsstandard führen kann. Mittelfristig kann damit gerechnet werden, dass die neue Gemeinde bei den Verwaltungskosten einsparen, respektive die zunehmende Arbeitslast mit bestehendem Personal bewältigen kann. Darüber hinaus sind weitere Einsparungen bei der Infrastruktur, beim Maschinenpark und bei den Fahrzeugen zu erwarten. Schon bei der Grundsatzabstimmung wurde zudem ausgeführt, dass die Vereinigung nicht primär dazu dient, Geld zu sparen. Vielmehr sollen kommende Herausforderungen zum Wohl der Bevölkerung einfacher und erfolgsversprechender angegangen werden können. Eine grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche Vereinigung ist eine ausgewogene finanzielle Basis, welche keine der drei Gemeinden benachteiligt. Hier setzen die Kantonsbeiträge an. Um finanzielle Unterschiede der drei Gemeinden zu glätten, hat der Kanton 11,7 Mio. Franken in Aussicht gestellt. Dies soll es der vereinigten Gemeinde erlauben, die Steuerbelastung zu senken und zu festigen. Für die Beurteilung des Gesuches um Förderbeiträge sind drei Faktoren entscheidend. Die vereinigte Gemeinde muss ihre Aufgaben wirtschaftlicher, leistungsfähiger und wirksamer erfüllen können. Als Ausgangslage für die entsprechenden Nachweise wurden insbesondere Finanzkennzahlen herangezogen. Leistungsfähigkeit Die neue Gemeinde wird in der Lage sein, notwendige und freiwillig angebotene Leistungen selbstständiger als bisher zu finanzieren. Höhere Fallzahlen in den Verwaltungsabteilungen ermöglichen eine Spezialisierung und damit vermehrte Standardisierungen und Fachkompetenzen sowie mehr Rechtssicherheit. Die vereinigte Gemeinde wird als Arbeitgeberin noch attraktiver. Engpässe bei Ausfällen von Mitarbeitenden werden gemindert und Knowhow bleibt auch bei Personalmutationen erhalten. Die Dienstleistungen für die Bürgerschaft können insgesamt verbessert werden. Einheitsgemeinde Neckertal 17

Wirksamkeit Die Position der neuen Gemeinde und ihr «Gewicht» bei Verhandlungen mit dem Kanton und Nachbargemeinden werden generell gestärkt. Mit Blick auf die Infrastrukturplanung eröffnet der Zusammenschluss Spielraum für neue Lösungen, wobei die notwendige Infrastruktur in den Gemeinden weitgehend vorhanden ist. Vereinigungsbedingte Aspekt Die Zusammenführung der Gemeinden wird auch grössere lnitialkosten auslösen. Das Kernteam rechnet mit 2,8 Mio. Franken, primär für Umzugskosten, Einrichtung, Informatik, Anpassung Reglemente und Zonenplanung. Für Werkhof-Infrastruktur (inkl. allfälligem Neubau) wird der Kanton max. 5 Mio Franken anrechnen. Der Kanton übernimmt die Hälfte dieser vereinigungsbedingten Kosten. Förderbeiträge des Kantons Gemäss Gemeindevereinigungsgesetz kann der Kanton finanzielle Beiträge leisten. Beiträge an den vereinigungsbedingten Mehraufwand decken bis zu 50 Prozent der unmittelbar aus der Vereinigung entstehenden Kosten, wie Anpassungen der Infrastruktur oder soziale Massnahmen für Personal. Startbeiträge für Steuerfussreduktionen mit dem Ziel der Steuerfusssenkung, so dass die vereinigte Gemeinde mit einem Steuerfuss von ungefähr 122 % starten kann. Die beteiligten Gemeinden reichten das Gesuch um Förderbeiträge am 01.07.2020 ein. In ihrer Prüfung attestiert die St. Galler Regierung den Gemeinden bereits heute grosse wirtschaftliche Potenziale; diese gemeinsam zu nutzen und raumplanerische Grundsätze zu vereinheitlichen, bringe zusätzliche Optimierung. Man beurteile die künftige Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit als positiv. Die St. Galler Regierung stellt daher 11,7 Mio. Franken in Aussicht. Die Förderbeiträge setzen sich wie folgt zusammen: Projektbeiträge decken maximal 50 Prozent der Projektkosten der Gemeinden. Entschuldungsbeiträge, abgestützt auf Steuerkraft und Vermögenslage. Diese Beiträge sind allerdings nur erhältlich, wenn die Schulgemeinden bei der Vereinigung mit dabei sind. Beitragsart Beitragshöhe (CHF) Entschuldungsbeitrag 6 723 100 Startbeitrag 1 069 000 Beiträge an vereinigungsbedingte Mehraufwendungen 3 902 500 Total Förderbeiträge 11 703 600 18

Behörden / Gemeinderat und Schulrat Die Diskussion über die endgültige Ausgestaltung der Rechts- und Organisationsform der Einheitsgemeinde und des Gemeinderates wird im Rahmen des Erlasses einer neuen Gemeindeordnung nach Annahme des Vereinigungsbeschlusses und der Inkorporationsvereinbarungen vom 13.06.2021 erfolgen. Die Bürgerschaft beschliesst die neue Gemeindeordnung an einer nachfolgenden Bürgerversammlung. Die Ausführungen sind deshalb als Vorschlag zu verstehen: Gemeinde Rechtsform Die Einheitsgemeinde Neckertal soll als Politische Gemeinde mit Bürgerversammlung geführt werden. Die Bürgerschaft soll zweimal zu einer Versammlung eingeladen werden. Jeweils zu einer Budget- Bürgerversammlung im Herbst und zu einer ordentliche Bürgerversammlung mit Rechnungsabnahme im Frühling. Gemeinderat Der Gemeinderat soll aus sieben Mitgliedern bestehen, die alle vier Jahre vom Volk gewählt werden. Es können keine Wahlkreise gebildet werden. Der / die Gemeindepräsident*in und der / die Schulpräsident*in werden direkt in ihr Amt gewählt. Für den / die Schulpräsidenten*in wird ein strategisches Aufgabenprofil definiert. Er / sie vertritt die Schule im Gemeinderat und steht der Schulkommission vor. Die Mitglieder der Schulkommission sollen vom Gemeinderat gewählt werden. Diese Wahl soll unter Berücksichtigung von regionalen und fachlichen Aspekten gefällt werden. Das Gemeindepräsidium soll mit einem Stellenprofil von 80 100 Stellenprozenten und das Schulpräsidium mit 20 30 Stellenprozenten ausgestattet werden. Beide Präsidien werden durch je eine operative Leitung entlastet: Die Verwaltungsleitung steht der Gemeindeverwaltung vor und entlastet das Gemeindepräsidium und den Gemeinderat von den operativen Aufgaben. Die Leitung Volksschule steht den Schulleiter*innen vor und übernimmt sämtliche operativen und rechtlichen Aufgaben. Einheitsgemeinde Neckertal 19

Bürgerversammlung Gemeinderat Mitglied 1 Mitglied 2 Schulpräsidium Mitglied 3 Schulkommission 4-6 Mitglieder Schulpräsidium Leitung Volksschule Lehrpersonenvertretung Gde-Rat Schönengrund Vertreter*in ZV Schönengrund Schulverwaltung Leitung Volkschule Schulsozialarbeit, Frühe Förderung, Schulerg. Angebote PRIMARSCHULE MOGELSBERG PRIMARSCHULE BRUNNADERN PRIMARSCHULE OBERHELFENSCHWIL PRIMARSCHULE ST. PETERZELL Schulleitung Schulleitung Schulleitung Schulleitung Team Lehrpersonen Team Lehrpersonen Team Lehrpersonen Team Lehrpersonen Hausdienst Hausdienst Hausdienst Hausdienst OBERSTUFE ST. PETERZELL OBERSTUFE NECKER PRIMARSCHULE HEMBERG PRIMARSCHULE BÄCHLI Schulleitung Schulleitung Schulleitung Team Lehrpersonen Team Lehrpersonen Team Lehrpersonen Team Lehrpersonen Hausdienst Hausdienst Hausdienst Hausdienst PRIMARSCHULE SCHÖNENGRUND-WALD Selbständiger Zweckverband 20

Geschäftsprüfungskommission Gemeinderat Mitglied 4 Mitglied 5 Gemeinde präsidium Mitglied 7 Gemeinderätliche Kommission Gemeinderätliche Kommission Leitung Verwaltung / Ratschreiber*in Projekte-MA Liegenschaften Dienste Front-Office Fianzen Grundbuchamt Ratskanzlei Einwohneramt Finanzverwaltung Bausekretariat Information Soziale Dienste Steueramt Infrastruktur Informatik AHV + Bestattung Betreibungsamt Landwirtschaft Lehrlingswesen Hausdienstleitung Werkhofleitung Werkhof Bürgerschaft strategische Ebene operative Ebene Einheitsgemeinde Neckertal 21

Dorfstrukturen / Bürgerschaftsbeteiligung / Vereine Die bestehenden Dorfstrukturen und Organisationen vor Ort werden von der Gemeindevereinigung nicht betroffen. Diese sollen vielmehr in ihrer Kraft gestärkt und gefördert werden. Starke Dorfeinheiten bringen die Einheitsgemeinde voran und sind wichtige Beteiligungsgefässe für den zukünftigen Gemeinderat. Die heutige Dorf- und Weilerstruktur zeichnet sich durch eine Gleichwertigkeit aus. Keine Einheit hat mehr als 1000 Einwohner*innen. Es wird deshalb keine «Zentrumsmacht» gebildet. Die Kultur der Vorversammlungen und Orientierungsveranstaltungen soll weitergeführt werden, welche abwechselnd in verschiedenen Dörfern stattfinden. Die bestehenden Vereine gewährleisten weiterhin und mit starker Unterstützung der Flawil Necker Dieselbach Ganterschwil Nassen Degersheim Herisau Hoffeld Ganterschwil Rennen Mogelsberg Oberhelfenschwil Ebersol Dietfurt Necker Wigetshof Waldstatt Schwanden Brunnadern Dicken Waldstatt Wald-Schönengrund Lichtensteig Wasserfluh Urnäsch Wattwil St. Peterzell Wattwil Hemberg Bächli Urnäsch Necker 22

Gemeinde die vielfältigen Kontakte und Freizeitaktivitäten in der Gemeinde. Sie sind als wichtige Faktoren der Lebensqualität zentral und werden durch die Vereinigung nicht angetastet. Raumplanung und Erschliessung Die ausgesprochen dezentrale Besiedlung der neuen Einheitsgemeinde Neckertal stellt bereits in den heutigen drei Gemeinden eine grosse Herausforderung dar. Die raumplanerischen Fragen müssen für jedes Dorf und jeden Weiler gesondert betrachtet werden. Alle drei Gemeinden sind seitens des Kantons als sogenannte «Auszonungsgemeinden» eingeteilt worden und sind aufgefordert, die Baulandflächen zu reduzieren. Die drei Gemeinden haben ihre Zonenpläne zurzeit in Revision. Innerhalb der Revisionsarbeiten sind die Zonenpläne und die Baureglemente untereinander abgeglichen worden und werden nach der Vereinigung nur noch zusammengelegt. Von den operativen Aufgaben der Schulführung ist die Schulkommission jedoch entlastet. Die Schulratsämter waren aufgrund des hohen Zeitaufwands zunehmend schwieriger zu besetzen. Mit der strategischen Ausrichtung der Schulkommission wird sich das zeitliche Engagement für die Mitglieder reduzieren. Die Pensen der bisherigen drei Schulratspräsidien, welche heute für die operative Schulführung eingesetzt sind, werden in einer neuen Funktion einer Leitung Volksschule (Stellenpensum 80 100 %) zusammengefasst. Diese ist dem Schulpräsidium unterstellt. Die Leitung Volksschule hat die operative Gesamtverantwortung für den Schulbetrieb. Sie hat ein hohes Mass an Kompetenzen. So führt sie die Schulleitungen und das Personal, ist Ansprechperson für die Bevölkerung und Rechtsmittelinstanz der Gemeinde in Schulangelegenheiten. Die Entscheidungswege werden also kürzer; die Lösungssuche in Personalfragen, Entscheide über die Schullaufbahn sowie die Rechtspflege können neutral und schnell wahrgenommen werden. Die Herausforderung der heutigen und zukünftigen Behörden wird es sein, die grossen Ansprüche an eine genügend gute Erschliessung und bauliche Entwicklung der vielen Dörfer und Weiler sicherzustellen und den einzelnen Siedlungen ein gewisses Wachstumspotenzial zuzuteilen. Schulen Oberstes Ziel ist es, auch nach der Inkorporation über eine professionell geführte Schule mit hoher organisatorischer und pädagogischer Qualität zu verfügen. Alle bestehenden Schulstandorte und damit auch die Vielfalt der Schulmodelle sollen erhalten bleiben. Schulführung Die Schulkommission führt unter der Leitung des Schulpräsidiums die Schule strategisch und konzeptionell und beantragt dem Gemeinderat das Schulbudget. Die Leitung Volksschule steht einer Schulleitungskonferenz vor, bestehend aus den Schulleitenden und einer ausgewogenen Vertretung der Lehrpersonen. Die Schulleitungskonferenz ist ein Gefäss für die Mitgestaltung der Schulen und für den Austausch über die pädagogische Schulentwicklung. Sie nimmt unterstützend die Gesamtsicht für die Schule ein und erarbeitet den Budgetentwurf zuhanden der Schulkommission. Für die pädagogische Umsetzung der strategischen Vorgaben sind wie bisher die Schulleiter*innen zuständig. Sie sind für die Führung und die Organisation der Schuleinheiten verantwortlich und sind möglichst viel vor Ort. Als Direktvorgesetzte der Lehrpersonen und Weisungsbefugte gegenüber den Hauswart*innen stellen sie weiterhin sicher, dass die Schulkultur vom gesamten Team getragen und gelebt wird. Dazu tragen auch die Gefässe zur Mitwirkung von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern bei. Einheitsgemeinde Neckertal 23

Schulstandorte und Schulmodelle Alle heutigen Schulstandorte werden weiterbetrieben. So bleiben die Schulwege vor allem im Kindergarten und auf der Primarstufe möglichst kurz. Zudem können die Schulanlagen von der Bevölkerung und den Vereinen weiterhin ausserschulisch genutzt werden. Die kantonalen Bestimmungen, welche für den Erhalt der Schulstandorte massgebend sind, können eingehalten werden. Denn die Anzahl der Schulkinder auf der Kindergarten- und Primarstufe bleibt mittelfristig konstant. Die vielfältigen Schul- und Klassenmodelle sind pädagogisch wertvoll und können weiter bestehen bleiben. Eine Weiterentwicklung von Schulmodellen oder Änderungen in der Klassenorganisation ist längerfristig erwünscht, wenn sie zum Erhalt von Schulstandorten oder zur Angebotsvielfalt beitragen. Die finanziellen Auswirkungen einer Zusammenlegung der beiden Oberstufenstandorte Necker und St. Peterzell wurden sorgfältig geprüft. Für die Oberstufe zeigen die Prognosen der Schüler*innenzahlen bis 2030 einen leichten Anstieg. Deshalb und auch aufgrund ungünstiger Klassengrössen kann die Anzahl Klassen voraussichtlich nicht reduziert werden. Aufwandmässig würde eine Zusammenlegung folglich nur ein jährliches Sparpotenzial von ca. 60 000 Frankenbringen. Dieses wird jedoch durch die Vorteile von zwei Standorten wettgemacht: Die Wege bleiben kurz, soziale und räumliche Strukturen bleiben erhalten. Ein allfälliger Verkauf einer Schulanlage falls überhaupt möglich hätte nur einen einmaligen Nettoerlös in unbekannter Höhe zur Folge. Die zwei Standorte mit guten Platzverhältnissen sichern die Flexibilität für die künftige Schul- und Angebotsentwicklung. So kann zum Beispiel die Vielfalt der Wahlfächer noch mehr auf die Bedürfnisse der Schüler*innen ausgerichtet werden. Die unterschiedlichen Typen- und Niveaumodelle der Oberstufen können voraussichtlich überführt werden; für eine Harmonisierung gilt nach Aussagen der zuständigen kantonalen Stellen eine Übergangsfrist von vier bis sieben Jahren. Schulergänzende Angebote Die bestehenden Angebote sind weiterhin in hoher Qualität verfügbar. So werden die Schulsozialarbeit, die schulergänzende Betreuung sowie das Bibliothekswesen im bisherigen Rahmen weitergeführt. Selbstverständlich werden in allen Bereichen organisatorische Optimierungen angestrebt und Synergien zur Weiterentwicklung genutzt. Durch die stärkere Zusammenarbeit können die Angebote auf zukünftige gesellschaftliche Entwicklungen ausgerichtet werden, zum Beispiel bei schulischen Tagesstrukturen. Für den Fall, dass die Bedürfnisse sich verändern, bestehen durch den Erhalt der beiden Oberstufenstandorte ideale räumliche Voraussetzungen. Die aktuelle Organisation der Schultransporte hat sich aufgrund der unterschiedlichen Verhältnisse entwickelt. Im Rahmen der Neuverhandlungen mit ÖV-Unternehmen könnten sich Anpassungen ergeben. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden die Kriterien für die Zumutbarkeit des Schulwegs und damit für die Kostenübernahme der Schultransporte vereinheitlicht. Beschulungssituation Schönengrund und Wald Für die Beschulung der Kinder aus Schönengrund AR bestehen zwei Vereinbarungen: die Zweckverbandsvereinbarung für die Beschulung der Kinder im Kindergarten- und Primarschulalter aus den Ortsteilen Schönengrund und Wald sowie die Beschulungsvereinbarung der Oberstufenschüler*innen aus Schönengrund in der Oberstufe Oberes Neckertal. Die beiden Lösungen funktionieren gut und werden übernommen. Für die Schüler*innen aus Wald und Schönengrund bleibt die Beschulungssituation unverändert. Organisatorisch und administrativ sind Vereinfachungen denkbar. Die Höhe des Schulgeldes wird periodisch geprüft und mit den Ausserrhoder Partnern bei Bedarf neu verhandelt. Ziel ist es, die sehr gute Zusammenarbeit weiterzuführen. Dies wird unter anderem dadurch gewährleistet, dass für ein Mitglied des Gemeinderates Schönengrund auch in der Schulkommission ein Sitz mit beratender Stimme vorgesehen ist. 24

Verwaltungsstandort Personal Das Kernteam und die beteiligten Gemeinderäte haben das Ziel definiert, die Gemeindeverwaltung an einem Standort zusammenzulegen. Neckertal, aber auch andere Fusions-Gemeinden haben mit einer Aufteilung der Verwaltung nur schlechte Erfahrungen gemacht. Die vermeintliche Bürgernähe konnte nicht gewährleistet werden und viele positive Effekte der Vereinigung wurden durch die dezentralen Standorte zunichtegemacht. Bereits heute kann ein Grossteil der Dienstleistungen online, per E-Mail oder Telefon eingeholt werden (Tendenz zunehmend) und ein persönlicher Besuch auf der Verwaltung ist nur noch in seltenen Fällen erforderlich.in den heutigen Gemeindehäusern findet die neue Gemeindeverwaltung nur in Mogelsberg genug Platz. Dort wurden vor einigen Jahren grosse Investitionen in den Ausbau des Verwaltungsgebäudes getätigt und die Büroräume entsprechen den heutigen Normen in Bezug auf Kundenfreundlichkeit, Sicherheit und Arbeitsplatzqualität. Einzig die Archivakten werden im Gemeindehaus Mogelsberg nicht vollständig untergebracht werden können. Wenn sich die neue Gemeinde später für einen neuen, zentraleren Verwaltungsstandort entscheiden möchte, liegt das in der Hand der künftigen Gemeinderäte und der Bürgerschaft. Im vorliegenden Fusionsvorhaben sind weder Gelder noch Überlegungen diesbezüglich vorgesehen. Massgeblich sollen die Erfahrungen mit der jetzt vorgeschlagenen Lösung und die Kostenfolgen sein. Durch die Konzentration des Verwaltungsstandortes in Mogelsberg sind die zwei Gemeindehäuser Hemberg und Oberhelfenschwil einer neuen Nutzung zuzuführen. Beide stehen mitten im Dorf und haben Potenzial für anderweitige Nutzung. Das Gemeindehaus Oberhelfenschwil soll weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Das Gemeindehaus Hemberg kann durch die neue Gemeinde selber umgenutzt oder zum Verkauf angeboten werden. Diese Entscheidungen obliegen dem neuen Gemeinderat. Gemeindeverwaltung Alle Stellenbesetzungen werden möglichst personalverträglich erfolgen und auf die Fähigkeiten und Ressourcen wird Rücksicht genommen. Durch normale Fluktuation und durch Pensionierungen werden die Auswirkungen auf das Personal gering sein. Schulen Die im Zeitpunkt der Inkorporation bestehenden Anstellungsverhältnisse der Lehrpersonen werden von der Inkorporation nicht tangiert und durch die Gemeinde übernommen. Diese Anstellungsverhältnisse richten sich nach den kantonalen Bestimmungen zur Volksschule. Die Schulverwaltung wird ein organisatorischer Teil der Gemeindeverwaltung und höchstwahrscheinlich in einem der Schulhäuser stationiert sein. Einige Arbeiten (Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Liegenschaftsverwaltung) werden in die Gemeindeverwaltung integriert, andere schulspezifischen Aufgaben durch die Schulverwaltung erledigt. Das Hauswartsteam wird personell und fachlich durch eine Leitung Hausdienst geführt. Diese ist der Abteilung Liegenschaften der Gemeinde unterstellt. Die Hauswart*innen bleiben Teil der Schulteams; die Schulleiter*innen haben ihnen gegenüber eine Weisungsbefugnis. Werkhof Mit dem Zusammenschluss der Gemeinden entsteht ein Werkhof mit heute neun Mitarbeitenden und Lernenden. Die Arbeitskräfte im Werkhof werden alle weiterhin gebraucht. Alle Mitarbeitenden werden unter einer Werkhofleitung weiterbeschäftigt. Auch werden wie bisher Lehrstellen angeboten. Werkhof / Infrastruktur Die heutigen Werkhofstrukturen werden bereinigt. Es ist das Ziel, die Werkhofsarbeit an einem Ort zu zentralisieren. Die Erfahrung aus anderen Projekten zeigt, dass aus Sicht der Personal- Einheitsgemeinde Neckertal 25

führung, der Wirtschaftlichkeit, der Arbeitssicherheit und der Einsatzplanung ein zentraler Standort ebenso wichtig zu bewerten ist wie sehr gut ausgebildetes und motiviertes Personal. In einem neuen Werkhof müssen sämtliche Fahrzeuge, Maschinen und Materialien eingestellt bzw. eingelagert werden können und er muss als Ausgangspunkt für sämtliches Personal dienen. Einzelne Ausnahmen wird es geben, so werden z.b. im Winter die Winterdienstfahrzeuge des Werkhofes dezentral eingestellt werden. Die Werkhofanlagen im Hemberg und in Oberhelfenschwil entsprechen nicht den heutigen Anforderungen und Ansprüchen an einen modernen, gut eingerichteten und wirtschaftlich zu betreibendem Werkhof. Sie kommen deshalb als Standort für den zukünftigen, gemeinsamen Werkhof nicht in Frage. Die neue Gemeinde startet auf jeden Fall mit dem zentralen Werkhofstandort in St. Peterzell. Der zukünftige Gemeinderat muss dort die nötigen Anpassungen in den ersten Jahren nach der Fusion umsetzen oder sich Überlegungen zu einem allfälligen Neubau machen. Strassen und Verkehr Gemeindestrassen Die neue Gemeinde hat Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse von 117 km. Der Strassenunterhalt wird in allen drei Gemeinden nach ungefähr demselben Standard ausgeführt. In allen Gemeinden wird auch in abgelegenen Gebieten auf Gemeindestrassen 3. Klasse der Winterdienst kostenlos durchgeführt. Das Beitragswesen für Gemeindestrassen 2. Klasse und 3. Klasse wird im neuen Gemeindegebiet vereinheitlicht. Wesentliche Änderungen gegenüber der aktuellen Situation sind in der neuen Gemeinde nicht zu erwarten. Der Strassenunterhalt und der Winterdienst müssen aufgrund des weitläufigen Strassennetzes und der neuen Werkhofstrukturen neu organisiert werden. Öffentlicher Verkehr Nach einer Fusion der drei Gemeinden wäre es allenfalls prüfenswert, ob sich die Dörfer der neuen Gemeinde mit einer Buslinie oder einem alternativen Angebot verbinden lassen. Dies hätte auch einen touristischen Nutzen. Eine Neubeurteilung der ÖV- Verbindungen braucht ein ÖV-Projekt in Zusammenarbeit mit der Region und dem Amt für öffentlichen Verkehr. Soziales / Alter / Gesundheit / Kultur Spitex Mit der Spitex Neckertal verfügen die Gemeinden Neckertal, Hemberg, Oberhelfenschwil und Schönengrund AR über eine gut aufgestellte und unserer Region angepasste Gesundheitsorganisation. Durch die Gemeindefusion ist allenfalls die Zusammensetzung des Vorstands anzupassen. Bis jetzt hatte jede Gemeinde aufgrund der Kostenbeteiligung eine Vertretung entsandt künftig könnten nebst Gemeindevertreter*innen auch weitere fachliche Vertretungen aus den einzelnen Ortschaften zur Wahl stehen. Dies bedingt eine Anpassung der Vereinsstatuten. Heimbetriebe Mit dem Seniorenheim Neckertal decken die Gemeinden Hemberg und Neckertal ihren Bedarf an Heim- und Pflegeplätzen ab. Die Gemeinde Oberhelfenschwil deckt ihren Bedarf teilweise im Seniorenheim Neckertal. Das Gebäude des Seniorenheimes ist im Besitz der Gemeinde Neckertal. Der Heimbetrieb wird durch die «Liebenau Schweiz gemeinnützige AG» mittels einer Leistungsvereinbarung und einem langfristigen Mietvertrag sichergestellt. Die in der Leistungsvereinbarung aufgeführte Aufsichtspflicht der Gemeinden wird so beibehalten. Im gleichen Gebäude befinden sich der regionale Spitexstützpunkt und neun Seniorenwohnungen, welche durch die Gemeinde direkt vermietet werden. 26

Jugendarbeit Bereits jetzt schon gibt es eine regionale Jugendkommission, in welcher sämtliche Angebote der Vereinsjugendarbeit, der kirchlichen Jugendarbeit und der aufsuchenden Jugendarbeit koordiniert werden. Für die auf suchende Jugendarbeit besteht bei allen Gemeinden eine Vereinbarung mit MOJUGA. Die Jugendarbeit soll im bisherigen Rahmen beibehalten werden. Bibliotheken Die drei öffentlichen Bibliotheken in Brunnadern, Hemberg und Mogelsberg sollen erhalten und organisatorisch unter einem gemeinsamen Dach zusammengeführt werden. Teilweise werden die Bibliotheken auch von den Schulen genutzt. Die Bibliotheken sind thematisch und organisatorisch einem Ressort im Gemeinderat zu unterstellen. Öffentliche Sicherheit Bevölkerungsschutz Der Bevölkerungsschutz ist im ganzen Toggenburg in einer Organisation, der RZSO Toggenburg, zusammengefasst. Die Gemeinden haben dafür keine eigenen Organe und Funktionen mehr und sind mit Vertretungen in der RZSO Toggenburg mit dabei. Die Fusion zur neuen Gemeinde Neckertal hat auf den Bevölkerungsschutz keinen Einfluss. Feuerwehr Die Feuerwehr ist seit 2009 im ganzen Neckertal inkl. der Gemeinde Schönengrund AR zusammengelegt und längst fusioniert. Der erneute Fusionsprozess zur Einheits - gemeinde hat auf die Feuerwehr Neckertal keinen Einfluss. Militär In allen beteiligten Gemeinden werden seit Jahren keine Truppen mehr stationiert. Die Reduktion der Truppenstärke der Schweizer Armee hat unsere Militärunterkünfte eingehen lassen. Der Fusionsprozess ändert daran nichts. Einheitsgemeinde Neckertal 27

Körperschaften / Ortsgemeinden Körperschaften Im Gebiet der künftigen Gemeinde bestehen noch viele eigenständige Korporationen, die für die Versorgung mit Wasser und / oder Strom oder Telekommunikation zuständig sind. Die Anforderungen an diese Organisationen sind in Bezug auf Qualität, gesetzliche Grundlagen und personelle Fragen bereits jetzt massiv gestiegen. Dies wird sie in den nächsten Jahren noch vor grosse Herausforderungen stellen. Gerade bei den Wasserkorporationen legt man Wert darauf, dass «das Wasser im Dorf» bleiben soll. Dieser Wunsch ist nachvollziehbar. Die künftige Gemeinde wünscht sich als Ansprechpartner eine starke Organisation, welche die Wasserversorgung mit allen Bedingungen auch tatsächlich in der Gemeinde behalten kann. Der Entscheid für Eigenständigkeit oder für Zusammenschluss mit einer anderen Organisation wird den Korporationen bzw. deren Bürgerschaften überlassen. Allein aufgrund der Gemeindefusion gibt es hier keine Veränderungen. Ortsgemeinden Hemberg, Oberhelfenschwil und Mogelsberg haben ihre Ortsgemeinden 2004 aufgehoben. In der Gemeinde Neckertal bestehen noch die Ortsgemeinden Neckertal-St. Peterzell und Neckertal-Brunnadern. Die Ortsgemeinden erfüllen Aufgaben, welche der Öffentlichkeit zu Gute kommen. Sie sind auch im Einbürgerungsverfahren mitbeteiligt. Bürgerort Obwohl der Bürgerort inzwischen rechtlich praktisch keine Bedeutung mehr hat, sind wir uns bewusst, dass hier eine emotionelle Bindung bestehen kann. Heutige Bürger*innen von Hemberg und Oberhelfenschwil werden neu den Bürgerort «Neckertal» erhalten. Seit 2012 hat er auch in Bezug auf Sozialhilfe keine Bedeutung mehr. Bis zu diesem Zeitpunkt musste der Bürgerort die Kosten tragen, wenn jemand in den ersten zwei Jahren nach einem Wohnortswechsel bedürftig wurde. Für die Ausübung der politischen Rechte in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten ist nicht der Bürgerort, sondern der Wohnsitz massgebend. 28

Einheitsgemeinde Neckertal 29

Vereinigungsbeschluss Vereinigungsbeschluss zwischen den Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil Gestützt auf Art. 4 Abs. 1 des Gemeindevereinigungsgesetzes vom 17. April 2007 (sgs 151.3) vereinbaren die Räte der Politischen Gemeinden: Hemberg vertreten durch den Gemeindepräsidenten Christian Gertsch und den Ratsschreiber Cornel Schmid Neckertal vertreten durch die Gemeindepräsidentin Vreni Wild und den Rats schreiber Andreas Lusti Oberhelfenschwil vertreten durch den Gemeindepräsidenten Toni Hässig und den Ratsschreiber Gabriel Bischof folgenden Vereinigungsbeschluss: Ausgangslage Am 30. Juni 2019 stimmten die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil in einer Grundsatzabstimmung der Einleitung des Vereinigungsverfahrens zu. Auf den Zeitpunkt der Vereinigung hin sollen die Primarschulgemeinde Hemberg-Bächli, die Schulgemeinde Neckertal und die Schulgemeinde Oberes Neckertal in die vereinigte politische Gemeinde inkorporiert werden. Die Inkorporationen bilden Gegenstand von separaten Vereinbarungen. 1. Vereinigung Die Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil vereinigen sich mit Wirkung ab 1. Januar 2023 zur neuen Politischen Gemeinde Neckertal. 2. Organisationsform Die neue Politische Gemeinde Neckertal organisiert sich als Gemeinde mit Bürgerversammlung. 3. Wappen Die neue Politische Gemeinde Neckertal führt ein Wappen gemäss nachfolgender Abbildung, Anhang 1. 4. Vollzug hängiger Beschlüsse Der Rat der neuen Politischen Gemeinde Neckertal vollzieht die hängigen Beschlüsse der Bürgerschaften der Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil. 32

5. Konstituierungsrat Der Konstituierungsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus je zwei Mitgliedern der Räte der Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil. Je eine Vertretung der zu inkorporierenden Schulgemeinden nimmt an den Sitzungen beratend teil. Die Räte der Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil bestimmen je ihre zwei Mitglieder des Konstituierungsrates. Der Konstituierungsrat wählt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden aus seiner Mitte. Der Konstituierungsrat wählt zudem die Schreiberin oder den Schreiber und erlässt ein Geschäftsreglement. Der Konstituierungsrat leitet das Vereinigungsverfahren und vollzieht den Vereinigungsbeschluss, soweit nicht die Räte der beteiligten Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil zuständig sind; informiert die Öffentlichkeit über das Vereinigungsverfahren; legt der Bürgerschaft der neuen Politischen Gemeinde Neckertal die Gemeindeordnung und das Budget für das erste Rechnungsjahr (inkl. Steuerfuss) vor; führt die Wahl von Rat und Geschäftsprüfungskommission der neuen Politischen Gemeinde Neckertal durch. An die Stelle des Konstituierungsrates tritt nach erfolgter Wahl der Rat der neuen Politischen Gemeinde Neckertal. 6. Rechtsnachfolge Die neue Politische Gemeinde Neckertal ist Rechtsnachfolgerin der Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil. Aktiven und Passiven der Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil, einschliesslich Grundstücke, beschränkte dingliche Rechte sowie vor- und angemerkte Rechtsverhältnisse, gehen mit Wirkung ab 1. Januar 2023 auf die neue Politische Gemeinde Neckertal über. 7. Überführung von Verwaltungsstellen, unselbständigen öffentlich-rechtlichen Unternehmen und Personal Die neue Politische Gemeinde Neckertal führt den Verwaltungsstandort in Mogelsberg. Die Mitarbeitenden der Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil werden nach Möglichkeit in den Dienst der neuen Politischen Gemeinde Neckertal übernommen. Sie erhalten einen neuen Vertrag mit an die Vereinigung angepassten Bedingungen. 8. Rechtssetzung Die Bürgerschaft der neuen Politischen Gemeinde Neckertal beschliesst an der konstituierenden Bürgerversammlung die Gemeindeordnung. Reglemente und Vereinbarungen der Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil werden in den bisherigen Gemeindegebieten bis zum Vollzugsbeginn neuer Reglemente und Vereinbarungen ange- Einheitsgemeinde Neckertal 33

wendet. Wird im Rahmen des Inkorporationsverfahrens der Schulgemeinden das fakultative Referendum ergriffen, wird dieses für die drei Gemeinden gemeinsam durchgeführt. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendums beträgt entsprechend der bisherigen Quoren der drei Politischen Gemeinden 1 / 10 der Stimmberechtigten der vereinigten Gemeinde. Die Referendumsfrist beträgt 40 Tage. Im Falle einer Referendumsabstimmung an der Urne ist die Vorlage angenommen, wenn ihr die Mehrheit der Stimmenden der Bürgerschaft der neuen Politischen Gemeinde Neckertal zustimmt. 9. Finanzielles Die Bürgerversammlung der neuen Politischen Gemeinde Neckertal beschliesst über die Jahresrechnungen 2022 der Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil im Frühjahr 2023. Die konstituierende Bürgerversammlung erlässt das Budget 2023 sowie den Steuerfuss der neuen Politischen Gemeinde Neckertal bis spätestens 31. Dezember 2022. Die Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil verpflichten sich, die Führung des Gemeindehaushaltes bis zur Vereinigung ausschliesslich an der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu orientieren. Ausgaben von grösserer finanzieller Tragweite sind den Räten aller beteiligten politischen Gemeinden vor Beschlussfassung zur Kenntnis zu bringen. 10. Vollzugsbeginn Der Vereinigungsbeschluss wird mit Annahme durch die Bürgerschaften der Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil sowie Genehmigung durch das Departement des Inneren des Kantons St. Gallen rechtsgültig. Dieser Beschluss wird nach dem Urnengang der Bürgerschaft der Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal, Oberhelfenschwil am 13. Juni 2021 von den betroffenen Gemeinderäten unterzeichnet. Ebenfalls wird der Beschluss vom Departement des Innern des Kantons St. Gallen genehmigt. 34

Anhang 1 Wappen der neuen Politischen Gemeinde Neckertal Einheitsgemeinde Neckertal 35

Inkorporationsvereinbarung Inkorporationsvereinbarung zwischen der Primarschulgemeinde Hemberg-Bächli und der neuen Politischen Gemeinde Neckertal In Anwendung von Art. 52 des Gemeindevereinigungsgesetzes (sgs 151.3) vom 17. April 2007 vereinbaren die Primarschulgemeinde Hemberg-Bächli vertreten durch die Schulratspräsidentin Claudia Müller und die Schulsekretärin Elisabeth Forrer die neue Politische Gemeinde Neckertal vertreten durch den Konstituierungsrat was folgt: 1. Einheitsgemeinde Die Primarschulgemeinde Hemberg-Bächli wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 aufgehoben und zur Bildung einer Einheitsgemeinde in die neue Politische Gemeinde Neckertal inkorporiert. 2. Rechtsnachfolge Die neue Politische Gemeinde Neckertal ist Rechtsnachfolgerin der aufgehobenen Primarschulgemeinde Hemberg-Bächli. Sie übernimmt alle Aufgaben, Rechte und Pflichten, alle Aktiven und Passiven sowie das Archiv der Schulgemeinden. Grundstücke, beschränkte dingliche Rechte sowie vor- und angemerkte Rechtsverhältnisse gehen zum Zeitpunkt der Inkorporation auf die neue Politische Gemeinde Neckertal über. Die im Zeitpunkt der Inkorporation bestehenden Anstellungsverhältnisse für die Lehrpersonen werden von der neuen Politischen Gemeinde Neckertal übernommen. Diese Anstellungsverhältnisse richten sich zwingend nach den kantonalen Bestimmungen zur Volksschule. Das Verwaltungs- sowie das übrige Personal der Primarschulgemeinde Hemberg-Bächli wird nach Möglichkeit in den Dienst der neuen Politischen Gemeinde Neckertal übernommen. Die Mitarbeitenden erhalten einen neuen Vertrag mit an die Vereinigung angepassten Bedingungen. 36

3. Jahresrechnung 2022 der Primarschulgemeinde Hemberg-Bächli Die Bürgerschaft der neuen Politischen Gemeinde Neckertal beschliesst an einer Bürgerversammlung im Jahr 2023 über die Jahresrechnung 2022 der Primarschulgemeinde Hemberg-Bächli. 4. Vollzug Der Konstituierungsrat und der Primarschulrat treffen die für die Durchführung der Inkorporation erforderlichen Übereinkommen. 5. Beschlussfassung In der Primarschulgemeinde Hemberg-Bächli beschliesst die Bürgerschaft am 13. Juni 2021 an der Urne über diese Vereinbarung. Für die neue Politische Gemeinde Neckertal ist der Vereinigungsbeschluss zwischen den Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil, welcher der Bürgerschaft ebenfalls am 13. Juni 2021 zur Abstimmung vorgelegt wird, massgebend. 6. Vollzugsbeginn Diese Vereinbarung wird mit der Genehmigung durch das Departement des Innern und das Bildungsdepartement rechtsgültig. Diese Inkorporationsvereinbarung wird nach dem Urnengang der Bürgerschaft der Primarschulgemeinde Hemberg-Bächli am 13. Juni 2021 vom Schulrat der Primarschulgemeinde Hemberg-Bächli und dem Konstituierungsrat der neuen Poltischen Gemeinde Neckertal unterzeichnet. Ebenfalls wird die Vereinbarung vom Departement des Innern und vom Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen genehmigt. Die Vereinbarung wird in den Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal, Oberhelfenschwil gemeinsam dem fakultativen Referendum unterstellt. Einheitsgemeinde Neckertal 37

Inkorporationsvereinbarung Inkorporationsvereinbarung zwischen der Schulgemeinde Neckertal und der neuen Politischen Gemeinde Neckertal In Anwendung von Art. 52 des Gemeindevereinigungsgesetzes (sgs 151.3) vom 17. April 2007 vereinbaren die Schulgemeinde Neckertal vertreten durch den Schulratspräsidenten Rudolf Mäder und die Schulsekretärin Michelle Berger die neue Politische Gemeinde Neckertal vertreten durch den Konstituierungsrat was folgt: 1. Einheitsgemeinde Die Schulgemeinde Neckertal wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 aufgehoben und zur Bildung einer Einheitsgemeinde in die neue Politische Gemeinde Neckertal inkorporiert. 2. Rechtsnachfolge Die neue Politische Gemeinde Neckertal ist Rechtsnachfolgerin der aufgehobenen Schulgemeinde Neckertal. Sie übernimmt alle Aufgaben, Rechte und Pflichten, alle Aktiven und Passiven sowie das Archiv der Schulgemeinden. Grundstücke, beschränkte dingliche Rechte sowie vor- und angemerkte Rechtsverhältnisse gehen zum Zeitpunkt der Inkorporation auf die neue Politische Gemeinde Neckertal über. Die im Zeitpunkt der Inkorporation bestehenden Anstellungsverhältnisse für die Lehrpersonen werden von der neuen Politischen Gemeinde Neckertal übernommen. Diese Anstellungsverhältnisse richten sich zwingend nach den kantonalen Bestimmungen zur Volksschule. Das Verwaltungs- sowie das übrige Personal der Schulgemeinde Neckertal wird nach Möglichkeit in den Dienst der neuen Politischen Gemeinde Neckertal übernommen. Die Mitarbeitenden erhalten einen neuen Vertrag mit an die Vereinigung angepassten Bedingungen. 38

3. Jahresrechnung 2022 der Schulgemeinde Neckertal Die Bürgerschaft der neuen Politischen Gemeinde Neckertal beschliesst an einer Bürgerversammlung im Jahr 2023 über die Jahresrechnung 2022 der Schulgemeinde Neckertal. 4. Vollzug Der Konstituierungsrat und der Schulrat treffen die für die Durchführung der Inkorporation erforderlichen Übereinkommen. 5. Beschlussfassung In der Schulgemeinde Neckertal beschliesst die Bürgerschaft am 13. Juni 2021 an der Urne über diese Vereinbarung. Für die neue Politische Gemeinde Neckertal ist der Vereinigungsbeschluss zwischen den Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil, welcher der Bürgerschaft ebenfalls am 13. Juni 2021 zur Abstimmung vorgelegt wird, massgebend. 6. Vollzugsbeginn Diese Vereinbarung wird mit der Genehmigung durch das Departement des Innern und das Bildungsdepartement rechtsgültig. Diese Inkorporationsvereinbarung wird nach dem Urnengang der Bürgerschaft der Schulgemeinde Neckertal am 13. Juni 2021 vom Schulrat der Schulgemeinde Neckertal und dem Konstituierungsrat der neuen Poltischen Gemeinde Neckertal unterzeichnet. Ebenfalls wird die Vereinbarung vom Departement des Innern und vom Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen genehmigt. Die Vereinbarung wird in den Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal, Oberhelfenschwil gemeinsam dem fakultativen Referendum unterstellt. Einheitsgemeinde Neckertal 39

Inkorporationsvereinbarung Inkorporationsvereinbarung zwischen der Schulgemeinde Oberes Neckertal und der neuen Politischen Gemeinde Neckertal. In Anwendung von Art. 52 des Gemeindevereinigungsgesetzes (sgs 151.3) vom 17. April 2007 vereinbaren die Schulgemeinde Oberes Neckertal vertreten durch die Schulratspräsidentin Andrea Galli-Holderegger und die Schulsekretärin Vreni Bürge die neue Politische Gemeinde Neckertal vertreten durch den Konstituierungsrat was folgt: 1. Einheitsgemeinde Die Schulgemeinde Oberes Neckertal wird mit Wirkung ab 1. Januar 2023 aufgehoben und zur Bildung einer Einheitsgemeinde in die neue Politische Gemeinde Neckertal inkorporiert. 2. Rechtsnachfolge Die neue Politische Gemeinde Neckertal ist Rechtsnachfolgerin der aufgehobenen Schulgemeinde Oberes Neckertal. Sie übernimmt alle Aufgaben, Rechte und Pflichten, alle Aktiven und Passiven sowie das Archiv der Schulgemeinden. Grundstücke, beschränkte dingliche Rechte sowie vor- und angemerkte Rechtsverhältnisse gehen zum Zeitpunkt der Inkorporation auf die neue Politische Gemeinde Neckertal über. Die im Zeitpunkt der Inkorporation bestehenden Anstellungsverhältnisse für die Lehrpersonen werden von der neuen Politischen Gemeinde Neckertal übernommen. Diese Anstellungsverhältnisse richten sich zwingend nach den kantonalen Bestimmungen zur Volksschule. Das Verwaltungs- sowie das übrige Personal der Schulgemeinde Oberes Neckertal wird nach Möglichkeit in den Dienst der neuen Politischen Gemeinde Neckertal übernommen. Die Mitarbeitenden erhalten einen neuen Vertrag mit an die Vereinigung angepassten Bedingungen. 40

3. Jahresrechnung 2022 der Schulgemeinde Oberes Neckertal Die Bürgerschaft der neuen Politischen Gemeinde Neckertal beschliesst an einer Bürgerversammlung im Jahr 2023 über die Jahresrechnung 2022 der Schulgemeinde Oberes Neckertal. 4. Vollzug Der Konstituierungsrat und der Schulrat treffen die für die Durchführung der Inkorporation erforderlichen Übereinkommen. 5. Beschlussfassung In der Schulgemeinde Oberes Neckertal beschliesst die Bürgerschaft am 13. Juni 2021 an der Urne über diese Vereinbarung. Für die neue Politische Gemeinde Neckertal ist der Vereinigungsbeschluss zwischen den Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil, welcher der Bürgerschaft ebenfalls am 13. Juni 2021 zur Abstimmung vorgelegt wird, massgebend. 6. Vollzugsbeginn Diese Vereinbarung wird mit der Genehmigung durch das Departement des Innern und das Bildungsdepartement rechtsgültig. Diese Inkorporationsvereinbarung wird nach dem Urnengang der Bürgerschaft der Schulgemeinde Oberes Neckertal am 13. Juni 2021 vom Schulrat der Schulgemeinde Oberes Neckertal und dem Konstituierungsrat der neuen Poltischen Gemeinde Neckertal unterzeichnet. Ebenfalls wird die Vereinbarung vom Departement des Innern und vom Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen genehmigt. Die Vereinbarung wird in den Politischen Gemeinden Hemberg, Neckertal, Oberhelfenschwil gemeinsam dem fakultativen Referendum unterstellt. Einheitsgemeinde Neckertal 41

Projektphase III / weiteres Vorgehen Sofern der Vereinigung am 13. Juni 2021 zugestimmt wird, sind in der Phase III die Aufnahme der Tätigkeit des Konstituierungsrates (Juli 2021), die Abstimmung über die neue Gemeindeordnung (April 2022), die Wahl des Gemeinde - rates sowie der Geschäftsprüfungskommission (Mai 2022) und die Bürgerversammlung zum Budget 2023 (No vember 2022) vorgesehen. Gleichzeitig beginnen verschiedene Umsetzungsprojekte zu laufen. Dazu gehören u. a. Verwaltungsorganisation, Personal, Informatik, Bildung, Versicherungen, Anpassung von ver schiedenen Reglementen, Organisation des Werkdienstes, neues Erscheinungsbild und so weiter. 13.06.2021 Abstimmung Vereinigungsbeschluss und Inkorporationsvereinbarung April 2022 gemeinsame Bürgerversammlung neue Gemeindeordnung Mai 2022 Wahl der neuen Behördenmitglieder an der Urne Nov 2022 gemeinsame Bürgerversammlung Budget 2023 01.01.2023 Start der vereinigten Gemeinde 44

Was wäre wenn... Bei einem «Nein» einer der drei politischen Gemeinden ist der Vereinigungsprozess beendet. Bei einem «Ja» aller drei politischen Gemeinden, aber einem «Nein» einer oder mehrerer Schulgemeinden läuft der Prozess bei den politischen Gemeinden weiter. Die Inkorporation der ablehnenden Schulgemeinden kommt nicht zustande, mit den zustimmenden Schulgemeinden jedoch schon. Die Förderbeiträge des Kantons würden dann deutlich tiefer ausfallen. Bei einem «Ja» der drei Schulgemeinden, aber einem «Nein» einer der drei politischen Gemeinden ist der Prozess beendet. Weder die Inkorporation noch die Vereinigung kommen zustande. Einheitsgemeinde Neckertal 45

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Anträge an die Bürgerschaft Antrag der Gemeinderäte der Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil Den Bürgerschaften der drei politischen Gemeinden wird beantragt, dem Vereinigungsbeschluss an der Abstimmung vom 13. Juni 2021 zuzustimmen. Gemeinderat Hemberg / Gemeinderat Neckertal / Gemeinderat Oberhelfenschwil Antrag des Primarschulrates Hemberg-Bächli Der Bürgerschaft der Primarschulgemeinde Hemberg-Bächli wird beantragt, der Inkorporationsvereinbarung mit der neuen Politischen Gemeinde Neckertal an der Abstimmung vom 13. Juni 2021 zuzustimmen. Primarschulrat Hemberg Antrag des Schulrates Neckertal Der Bürgerschaft der Schulgemeinde Neckertal wird beantragt, der Inkorporationsvereinbarung mit der neuen Politischen Gemeinde Neckertal an der Abstimmung vom 13. Juni 2021 zuzustimmen. Schulrat Neckertal Antrag des Schulrates Oberes Neckertal Der Bürgerschaft der Schulgemeinde Oberes Neckertal wird beantragt, der Inkorporationsvereinbarung mit der neuen Politischen Gemeinde Neckertal an der Abstimmung vom 13. Juni 2021 zuzustimmen. Schulrat Oberes Neckertal Einheitsgemeinde Neckertal 47

Vernehmlassungbotschaft Volksabstimmung über den Vereinigungsbeschluss und die Inkorporationsvereinbarung