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Transkript:

Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Science HES-SO in Ergotherapie Version vom 1. September 011 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen (FHSG), gestützt auf die Fachhochschulverordnung (FHV) vom 11. September 1996, gestützt auf das Profil des Fachhochschulbereichs Gesundheit der Sanitätsdirektorenkonferenz vom 1. Mai 004, gestützt auf die Richtlinien für die Umsetzung der Erklärung von Bologna an den Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen des Schweizerischen Fachhochschulrats der EDK vom 5. Dezember 00, gestützt auf die Best Practice und Empfehlungen der Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz KFH betreffend die Konzeption gestufter Studiengänge vom Juli 004, gestützt auf das interkantonale Konkordat zur Schaffung einer Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 9. Januar 1997, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung zur Schaffung der Fachhochschule Westschweiz für Gesundheit und Soziale Arbeit (HES-S) vom 6. Juli 001, gestützt auf das Entscheidungsprotokoll der HES-SO Nr. 8-004 vom. Juli 004 über die Ratifikation des Bologna-Prozesses, gestützt auf die Rahmenrichtlinien über die Organisation der Bachelorstudien der HES-SO vom 10. März 006 1, gestützt auf die Rahmenrichtlinien für die Stellung der Bachelorstudierenden der HES-SO vom 10. März 006 1, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Ziel Art. 1 1 Die vorliegenden Richtlinien legen die Rahmenrichtlinien für die Grundausbildung (Bachelor- und Masterstudiengänge) an der HES-SO für den Bachelorstudiengang Ergotherapie fest. Sie gelten für alle Personen, die im Bachelorstudiengang Ergotherapie der HES-SO zugelassen wurden, um ein Bachelor-Diplom zu erwerben. Unterrichtssprache Art. Die Unterrichtsveranstaltungen des Bachelorstudiengangs in Ergotherapie werden in französischer Sprache abgehalten. Ausbildungsart Art. Der Studiengang wird als Vollzeitstudium angeboten. 1 Den erwähnten Bestimmungen entsprechen gegenwärtig die Rahmenrichtlinien für die Grundausbildung (Bachelor- und Masterstudiengänge) an der HES-SO vom 6. Mai 011. Seite 1/5

Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Science HES-SO in Ergotherapie Version vom 1. September 011 Praxisausbildung Art. 4 1 Die Praxisausbildung unterliegt dem Praxisausbildungssystem HES-S der HES- SO und dessen drei vertraglichen Ebenen: a) der Vereinbarung über die Praxisausbildung HES-S ; b) dem Übereinkommen über die Organisation der Praxisausbildung HES-S ; c) dem pädagogischen Dreiervertrag. Die Praxisausbildungsperioden werden grundsätzlich in Einrichtungen der französischen Schweiz absolviert, die sich am Praxisausbildungssystem beteiligen. Ausnahmsweise können Praxisausbildungsperioden in Einrichtungen der französischen Schweiz absolviert werden, die sich noch nicht am Praxisausbildungssystem beteiligen, die jedoch Gegenstand von Sonderregelungen sind. 4 In der deutschen Schweiz, im Tessin oder im Ausland absolvierte Praxisausbildungsperioden müssen den pädagogischen Anforderungen des Praxisausbildungssystems entsprechen. 5 Der Fachbereich ergänzt dieses Praxisausbildungssystem durch Anwendungsrichtlinien für die Praxisausbildung im Bachelorstudiengang Ergotherapie. II. Studienorganisation Organisationsprinzip Art. 5 Die Ausbildung beruht auf dem im Rahmenstudienplan des Studiengangs definierten Kompetenzprofil. Ablauf der Ausbildung Art. 6 Ausbildungsperioden am Ausbildungsstandort wechseln mit praktischen Ausbildungsperioden im beruflichen Umfeld ab (Praxisausbildungsperioden). Module Art. 7 Die Ausbildung umfasst Lehrmodule, Praxisausbildungsmodule und ein Bachelor- Thesis-Modul. Praxisausbildungszeit Art. 8 1 Die Praxisausbildungsmodule ermöglichen den Erwerb von 5 ECTS-Credits und umfassen 6 Wochen obligatorische Präsenz im beruflichen Umfeld. Die für die Praxisausbildung vorgesehene Zeit berechnet sich auf der Grundlage von 40 Wochenarbeitsstunden. Mobilität Art. 9 1 Der Studiengang organisiert während der Ausbildung Mobilitätszeiten. Der/die Student/in kann einen Teil seiner/ihrer Ausbildung an einem anderen Ausbildungsstandort und/oder in einem anderen Fachbereich in der Schweiz oder im Ausland absolvieren. Die Modalitäten der Durchführung und der Evaluation dieser Mobilitätszeiten sind Gegenstand besonderer Bestimmungen. Seite /5

Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Science HES-SO in Ergotherapie Version vom 1. September 011 III. Bachelor-Thesis Bachelor-Thesis Art. 10 1 Die Bachelor-Thesis ist vollumfänglich Bestandteil der Ausbildung und bildet deren Abschluss. Sie stellt 15 ECTS-Credits dar. Die Bachelor-Thesis ermöglicht die Integration der während der Ausbildung entwickelten Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie entspricht den allgemeinen Merkmalen einer FH-Ausbildung: a) Hohes Wissens- und Fähigkeitsniveau, das der Stufe Hochschuldiplom auf der Tertiärstufe entspricht (weist die Befähigung zu beruflichem Handeln in komplexen Situationen mit unklaren, zu definierenden Problemen und zu einer beratenden und/oder forschenden Expertentätigkeit [ agir en expert ] aus); b) Verbindung mit den Anforderungen des Berufs (reflexive Perspektive); c) Entwicklung eines Forschungsgeists (Einstellung, Vorgehensweise). 4 Es handelt sich um eine umfangreiche Arbeit, deren Niveau den Anforderungen einer FH- Ausbildung auf Bachelor-Niveau entspricht. Sie wird in Verbindung mit den Themen, Problemen und Praktiken des beruflichen Umfelds ausgewählt und verfasst. Kompetenzen Art. 11 Die Bachelor-Thesis ist eine Einführung in die Forschung. Unabhängig von der Form muss der/die Verfasser/in eine bestimmte Anzahl Kompetenzen aufzeigen, indem er/sie: a) eine stichhaltige professionelle Fragestellung ausarbeitet; b) theoretische Referenzen richtig auswählt und verwendet; c) eine geeignete Methodologie anwendet; d) Analyse- und Argumentationsfähigkeiten beweist; e) eine auf den erzielten Resultaten und den Schlussfolgerungen basierende Erörterung erarbeitet. Ethik und Deontologie Art. 1 1 Im Rahmen seiner/ihrer Bachelor-Thesis hat der/die Student/in dafür zu sorgen, dass er/sie die üblichen ethischen und deontologischen Grundsätze einhält und alle diesbezüglich benötigten Genehmigungen einholt. Der Ausbildungsstandort sorgt dafür, dass die ethischen und deontologischen Regeln eingehalten werden. Umsetzungsrahmen Art. 1 Der Umsetzungsrahmen (Ausführungs- und Verteidigungsmodalitäten) der Bachelor-Thesis sowie die Betreuungs- und Evaluationsmodalitäten werden in einem Ad- Hoc-Dokument geregelt. Jury Art. 14 1 Die für die Bewertung der Bachelor-Thesis verantwortliche Jury setzt sich aus mindestens dem/der Betreuer/in der Bachelor-Thesis und einem/einer externen Experten/Expertin zusammen. Unter Vorbehalt von Ausnahmen, die vom Standort bestimmt werden, wird die Bachelor- Thesis verteilt und/oder ist einsehbar, und die Verteidigung kann öffentlich sein. Seite /5

Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Science HES-SO in Ergotherapie Version vom 1. September 011 IV. Evaluation, Promotion und Verleihung von Diplomen Validierung der Module und Vergabe der Credits Art. 15 1 Für jede Modulevaluation wird eine Note auf der ECTS-Bewertungsskala vergeben, die wie folgt definiert ist: A = hervorragend: ausgezeichnete Leistungen und nur wenige unbedeutende Fehler; B = sehr gut: überdurchschnittliche Leistungen, aber einige Fehler; C = gut: insgesamt gute und solide Arbeit, jedoch mit einigen grundlegenden Fehlern; D = befriedigend: mittelmässig, jedoch deutliche Mängel; E = ausreichend: die gezeigten Leistungen entsprechen den Mindestanforderungen; Fx = ungenügend: es sind Verbesserungen erforderlich, bevor die Leistungen anerkannt werden; F = ungenügend: es sind erhebliche Verbesserungen erforderlich. Der Studiengang kann für die Evaluationen lokale Notenskalen verwenden. Die Modalitäten der Umrechnung der lokalen Noten und Bewertungen auf die ECTS- Bewertungsskala werden im Modulbeschrieb festgeschrieben. Teilnahme an den Evaluationen Art. 16 1 Die Teilnahme an den Evaluationen ist obligatorisch. Für jede Abwesenheit muss ein ärztliches Zeugnis oder ein offizielles Dokument vorgelegt werden. Bei ungerechtfertigter Abwesenheit oder wenn die Arbeiten nicht innerhalb der festgelegten Fristen eingereicht werden, erhält der/die Student/in die Note F. Im Falle einer gerechtfertigten Abwesenheit wird der/die Student/in zu neuen Prüfungen vorgeladen. Zusatzleistung / Wiederholung Art. 17 1 Wenn auf der ECTS-Bewertungsskala die Note FX oder F erzielt wurde, hat der/die Student/in sich auf den Modulbeschrieb zu beziehen, in dem die Form der Zusatzleistung bzw. der Wiederholung des nicht bestandenen Moduls dargelegt ist. Ausschluss Art. 18 1 Der/die Student/in, der/die eine der folgenden Bedingungen erfüllt, wird endgültig vom Studiengang ausgeschlossen: a) er/sie hat nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit die für den Erhalt des Bachelor-Diploms obligatorischen ECTS-Credits erworben; b) er/sie hat ein Pflichtmodul definitiv nicht bestanden. In Ausnahmefällen können Sonderregelungen getroffen werden. Der Beschluss über den Ausschluss aus dem Studiengang wird dem Studenten/der Studentin von der Direktion des Standortes schriftlich mitgeteilt. Seite 4/5

Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Science HES-SO in Ergotherapie Version vom 1. September 011 Titel Art. 19 1 Der/die Student/in, der/die innerhalb der vorgeschriebenen Zeit und gemäss dem vorgesehenen Studienplan die obligatorischen 180 ECTS-Credits erworben hat, erhält das Diplom Bachelor of Science in Ergotherapie. Nach Abschluss seiner/ihrer Ausbildung erhält der/die Student/in zusätzlich zu seinem/ihrem Bachelor-Diplom den Diplomzusatz (Diploma Supplement). V. Schlussbestimmungen Rechtsvorschriften Art. 0 Die vorliegenden Richtlinien werden unter Einhaltung der Referenztexte umgesetzt. Inkrafttreten Art. 1 Die vorliegenden Richtlinien treten am 18. September 006 in Kraft. Diese Richtlinien wurden vom Leitungsausschuss der HES-SO am 8. September 006 genehmigt. Die vorliegenden Richtlinien wurden durch Beschluss (Nr. 9/10/011) des Leitungsausschusses der HES-SO in seiner Sitzung vom 1. September 011 geändert. Die Teilrevision tritt am 19. September 011 in Kraft. Seite 5/5