KRANKEN- VERSICHERUNG. Betriebliche Krankenversicherung das Firmenkonzept der R+V

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Transkript:

KRANKEN- VERSICHERUNG Betriebliche Krankenversicherung das Firmenkonzept der RV

Nur das Beste für Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitarbeiter. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entwickelt sich seit Jahren mehr und mehr zu einer medizinischen Grundversorgung. Es kommt immer wieder zu Leistungskürzungen. Für Zahnersatz, Brille, Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer beispielsweise müssen gesetzlich Versicherte einen Großteil oder sogar alle Kosten selbst tragen. Abhilfe kann hier die betriebliche Krankenversicherung schaffen. Neben der betrieblichen Altersversorgung stellt sie eine weitere wichtige Säule im Rahmen der Vorsorge dar. Gesetzliche Rentenversicherung Vorsorge für Ihre Mitarbeiter Betriebliche Altersversorgung Gesetzliche Krankenversicherung Betriebliche Krankenversicherung Vorteil: Durch einen Gruppenversicherungsvertrag mit der RV Krankenversicherung AG über private Kranken-Zusatzversicherungen können Ihre Arbeitnehmer Versorgungslücken der GKV reduzieren und das zu besonders attraktiven Konditionen. Untersuchungen* zufolge sind zufriedene Mitarbeiter motivierter, arbeiten produktiver und sind seltener krank. So steigert das Angebot einer betrieblichen Krankenversicherung die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter. Dies führt nicht selten auch zu kürzeren Fehlzeiten im Betrieb. Machen Sie Ihren Mitarbeitern ein interessantes Angebot: für jeden die passende Lösung. Individueller Krankenversicherungsschutz zu bezahlbaren Konditionen! *Quelle: BKK Bundesverband BKK Gesundheitsreport 2009. 2

Eine Investition in die Belegschaft lohnt sich. Vorteile für Sie als Arbeitgeber: > Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeiter > Motivation der Belegschaft > Imagegewinn durch soziale Kompetenz > Geringer Verwaltungsaufwand > Minderung des steuerpflichtigen Gewinns bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen Vorteile für Ihre Mitarbeiter: > Attraktive Sozialleistung > Reduktion der Lücken im gesetzlichen Gesundheitsschutz > Beitragsgünstiger Versicherungsschutz > Wegfall der Wartezeiten > Ehe-/Lebenspartner, Lebensgefährte und Kinder können mitversichert werden > Weiterführung des Vertrags auch nach Ausscheiden möglich Steuerliche Auswirkungen. Bei der arbeitgeberfinanzierten Variante können Sie die Beiträge als Betriebsausgaben geltend machen und somit Ihre Steuerlast senken. Eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung bedeutet für Arbeitnehmer grundsätzlich eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Lohnersatzleistung (geldwerter Vorteil). Um die Zusatzversicherung für Mitarbeiter noch lukrativer zu gestalten, können die vom Arbeitgeber getragenen Beiträge pauschal versteuert werden*. Zusätzlich können hierbei die Beiträge sozialversicherungsfrei sein**. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge können nach neuester Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch als Sachzuwendungen angesehen werden. Überschreiten die bislang vom Arbeitgeber oder von Dritten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis gewährten Sachbezüge noch nicht die Freigrenze von 44 EUR/Monat je Mitarbeiter, sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei***. Grundsätzlich können die Beiträge sowie die vom Arbeitgeber getragene Pauschalsteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Hinweis: Diese Aussagen sind nicht rechtsverbindlich. Für detaillierte bzw. rechtsverbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt. Weitere Informationen können Sie unserem Infoblatt Steuer entnehmen. * 40 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (Einkommensteuergesetz). ** 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SvEV (Sozialversicherungsentgeltverordnung). *** 8 Abs. 2 S. 9 EStG; 3 Abs. 1 S. 4 SvEV. 3

Das Firmenkonzept der RV Krankenversicherung AG. Je mehr Mitarbeiter versichert werden, umso größer sind die Vorteile. Bereits ab fünf versicherten Mitarbeitern ist der Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrags möglich (Stufe I). Ab dem zehnten versicherten Mitarbeiter besteht un se rerseits eine Annahmeverpflichtung (Stufe II). Werden bei einer Mindestfirmengröße von 50 Mitarbeitern 50 % der Belegschaft versichert, wird sogar auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet (Stufe III). Die Mitversicherung von Familienangehörigen ist bei jeder Stufe möglich. Die drei Stufen des Firmenkonzepts der RV Ohne Gesundheitsprüfung* Stufe I Stufe II Stufe III Annahmeverpflichtung Ja Ja Wegfall Wartezeiten** Ja Ja Ja Wählbare Tarife Kranken-Vollversicherung Kranken-Zusatzversicherung Pflegetagegeldversicherung Kranken-Zusatz versicherung Ja Kranken-Zusatz versicherung Pflegetagegeldversicherung Versicherungsumfang Frei wählbar Frei wählbar Einheitlich Mindestfirmengröße (Anzahl Mitarbeiter) 5 10 50 Mindestanzahl versicherter Mitarbeiter 5 10 50 % * Voraussetzung: Der Antrag bzw. die Anmeldung für die zu versichernde Person geht beim Versicherer innerhalb von zwei Monaten ein, nachdem die Voraussetzungen des versicherbaren Personenkreises erfüllt sind. Der Verzicht auf Gesundheitsprüfung gilt nicht für Familienangehörige in den Pflegetagegeld-Tarifen PKU, PK2U, PK3U (RV-PflegeKonzept) sowie den Krankentagegeld-Tarifen TA..U. ** Voraussetzung: Der Antrag für die zu versichernde Person geht beim Versicherer innerhalb von sechs Monaten ein, nachdem die Voraussetzungen des versicherbaren Personenkreises erfüllt sind. 4

Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Als Arbeitgeber schließen Sie einen Gruppenversicherungsvertrag ab und legen damit den Grundstein. In den Stufen I und II ist Ihr Mitarbeiter Versicherungsnehmer und in der Regel Beitragszahler. Da er in diesem Fall einen Antrag auf Krankenversicherung ausfüllt, entsteht für Sie keinerlei Aufwand. In der Stufe III übernimmt meistens der Arbeitgeber die Beitragszahlung. Wird in Stufe III anstelle des Mitarbeiters der Arbeitgeber Versicherungsnehmer, kann eine Anmeldung auch per Liste (z. B. Excel) erfolgen. Zu diesem Zweck stellen wir ein Muster mit den benötigten Angaben für Ihre zu versichernden Mitarbeiter zur Verfügung. Stufe I und II mitarbeiterfinanziert Stufe III arbeitgeberfinanziert AG AG Abschluss Gruppenvertrag Abschluss Gruppenvertrag Listenmeldung Beitragszahlung Arbeitsverhältnis Arbeitsverhältnis MA Antrag/Police Beitragszahlung MA Police Versicherungsnehmer = Mitarbeiter (MA) Versicherte Person = Mitarbeiter (MA) Versicherungsnehmer = Arbeitgeber (AG) Versicherte Person = Mitarbeiter (MA) Die zuvor beschriebenen Vertragsgestaltungen sind beispielhaft. Egal, ob Sie die betriebliche Krankenversicherung arbeitgeber- oder mitarbeiterfinanziert gestalten Ihre Belegschaft profitiert in jedem Fall. Die arbeitgeberfinanzierte Variante steigert die Attraktivität Ihres Unternehmens am nachhaltigsten. 5

Das Produktangebot der RV Krankenversicherung lässt keine Wünsche offen. Mit den Kranken-Zusatzversicherungen der RV können Sie sich und Ihre Mitarbeiter umfassend absichern ganz wie Sie es wünschen. Die passenden Tarife im Überblick: Das RV-GesundheitsKonzept ELAN Klinik classic (K3U) Zahn classic (Z3U) Blick Check classic (BC3U) Classic plus (P3U) Das RV-PflegeKonzept Pflege classic (PK3U) Klinik comfort (K2U) ZahnVorsorge (ZV) Zahn comfort (Z2U) Blick Check comfort (BC2U) Comfort plus (P2U) NaturMedizin (N1U) Pflege comfort (PK2U) Klinik premium (K1U) Zahn premium (Z1U) Blick Check premium (BC1U) Premium plus (P1U) Pflege premium (PKU) Zusätzliche Absicherung für den Krankheitsfall Krankentagegeld (TA6U/15) Krankenhaustagegeld (10U) Unser Tipp: Wechsel zur RV BKK. Durch den Wechsel der Krankenkasse zur RV BKK kommt man in den Genuss vieler Vorteile. So ist z. B. die Auslandsreise- Krankenversicherung für alle Versicherten inklusive. Die RV BKK ist eine hervorragende Krankenkasse mit umfangreichen Zusatz leistungen. Über das Bonusprogramm können sogar RV-Kranken-Zusatzver sicherungen mit bis zu 150 EUR pro Kalenderjahr bezuschusst werden. Können Sie bzw. einige Mitarbeiter sich privat krankenversichern? Dann ist das RV-GesundheitsKonzept AGIL (Kranken-Vollversicherung) die richtige Lösung. Bei Interesse erhalten Sie hierüber separate Informationen. Eine Gesundheitsprüfung ist nur in den mit gekennzeichneten Tarifen erforderlich. In Stufe III des Firmenkonzepts der RV entfällt sie ganz. 6

Beispiele zur Gestaltung der betrieblichen Krankenversicherung. Die betriebliche Krankenversicherung setzt sich aus individuell wählbaren Zusatzleistungen zusammen. Beispiel 1: Kranken-Zusatzversicherung für eine(n) 35-jährige(n) Mann/Frau: Blick Check comfort und Klinik classic Blick Check comfort (BC2U) Klinik classic (K3U) > Sehhilfen (anzahlunabhängig), alternativ auch Zuschuss zu Augen-Laser-Operationen > Vorsorgeuntersuchungen jeweils bis 200 EUR innerhalb zwei Kalenderjahren > Leistung bei Unfall > Freie Arzt- und Krankenhauswahl > Chefarztbehandlung > Erstattung Arzthonorar bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte > Unterkunft im Zweibettzimmer monatlich für nur 9,67 EUR monatlich für nur 5,99 EUR Für monatlich nur 15,66 EUR können diese Leistungen abgesichert werden. Beispiel 2: Kranken-Zusatzversicherung für eine(n) 35-jährige(n) Mann/Frau: Zahn comfort Zahn comfort (Z2U) > Zahnersatz: 70 % inklusive GKV-Leistung, mind. 100 % GKV-Zuschuss, max. verbleibender Eigenanteil > Kieferorthopädie: in Abhängigkeit von der kieferor tho- pädischen Indikationsgruppe (KIG) 70 % einmalig bei KIG 1 2 bis 1.000 EUR oder KIG 3 5 bis 500 EUR monatlich für nur 14,06 EUR Eine detaillierte Beschreibung der Tarife Blick Check comfort (BC2U), Klinik classic (K3U) und Zahn comfort (Z2U) entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Auf die Leistung angerechnet werden auch Kostenerstattungen anderer Versicherer. 7

RV Krankenversicherung AG ein starker Partner, auf den Sie sich verlassen können. Schon seit langem erhält die RV Krankenversicherung AG immer wieder Bestnoten in unabhängigen Branchenvergleichen und hat sich mittlerweile fest in der Spitzengruppe der privaten Krankenversicherer etabliert. Rating für die RV Krankenversicherung AG (Februar 2013) TOP ZUSATZ- VERSICHERUNG ambulante Leistungen Kategorie: Basisschutz Ausgabe 25/2012 8

Notizen 9

Informationen erhalten Sie in den Volksbanken und Raiffeisenbanken, RV Agenturen sowie bei der Direktion der RV Versicherungsgruppe, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Telefon: 0611-533 8793 www.ruv.de 08 566 70 2885 001 0 02.13