spm Die national und international anerkannte Schweizer Institution für Projektmanagement Statuten



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Transkript:

spm Die national und international anerkannte Schweizer Institution für Projektmanagement spm Swiss Project Management Association Flughofstrasse 50 CH-8152 Glattbrugg +41-44-809 11 70 spm@spm.ch www.spm.ch Zürich, 24. April 2007

Seite 2 von 5 I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen spm Swiss Project Management Association (spm Schweizerische Gesellschaft für Projektmanagement, spm Société suisse pour la gestion de projets, spm Società svizzera per la gestione dei progetti) besteht ein Verein im Sinne der Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich im Kanton Zürich. Die Gesellschaft wird im Handelsregister eingetragen. Art. 2 Art. 3 Zweck der Gesellschaft ist die umfassende Förderung des Projektmanagements in der Schweiz die Pflege der Verbindung zur IPMA (International Project Management Association) die Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen, welche die Förderung des Projektmanagements bezwecken, wie der SMP (Société suisse de Management de Projet) und dem VZPM (Verein zur Zertifizierung im Projektmanagement) spm konzentriert sich auf die Förderung von Projektmanagement in der Praxis die internationale Kooperation, die Standardisierung und Zertifizierung im Projektmanagement die Unterstützung von praxisnaher Forschung, Innovationen und Wissensmanagement im Projektmanagement das Initiieren geeigneter Bildungsmassnahmen im Projektmanagement auf allen Stufen II. Mitgliedschaft Art. 4 1 spm setzt sich aus folgenden Mitgliederkategorien zusammen: Einzelmitglieder Organisationen I (bis 100 Personen) Organisationen II (über 100 Personen) Ehrenmitglieder Mitglieder können wählen zwischen einer Basismitgliedschaft Fördermitgliedschaft Gönnermitgliedschaft Ehrenmitglieder erhalten unentgeltlich die Basismitgliedschaft. 2 Einzelmitglieder können ausschliesslich natürliche Personen werden. Studierende und Auszubildende bis zum vollendeten 25. Altersjahr profitieren gegen Nachweis von einem ermässigten Jahresbeitrag. 3 Mitglieder der Kategorie Organisationen können Firmen, Organisationen und Institutionen jeglicher Rechtsform werden. 4 Über die Aufnahme der Ehrenmitglieder entscheidet die Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes.

Seite 3 von 5 Art. 5 Art. 6 Über die Aufnahme neuer Mitglieder beschliesst der Vorstand. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Anerkennung der. spm ist das Kollektivmitglied der IPMA (International Project Management Association) für die Schweiz. Sie vertritt die Interessen der ganzen Schweiz bei der IPMA, zahlt den Mitgliederbeitrag an die IPMA und nimmt den Status des exklusiven Landesmitglieds bei der IPMA ein. Art. 7 1 Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt. Er kann nur auf Ende eines Kalenderjahres, unter Beachtung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, in schriftlicher Form erfolgen. durch Auflösung von juristischen Personen durch Tod von natürlichen Personen durch Ausschluss durch den Vorstand 2 Gegen Beschlüsse des Vorstandes bezüglich Aufnahme bzw. Ausschluss von Mitgliedern kann an die Generalversammlung rekurriert werden. III. Finanzierung Art. 8 Art. 9 Die Gesellschaft will keine Gewinne erzielen. Die Einnahmen der Gesellschaft bestehen aus Jahresbeiträgen der Mitglieder Zuwendungen von Behörden, Vereinen und Privaten Sponsoring-Beiträgen im Rahmen von Projekten Erträgen aus Veranstaltungen und Geschäftstätigkeit der Gesellschaft Zinsen des Gesellschaftsvermögens IV. Organe Art. 10 Art. 11 1 Die Organe von spm sind die Generalversammlung der Vorstand die Geschäftsstelle die Rechnungsrevision Die Generalversammlung versammelt sich einmal jährlich. Die Einladung erfolgt unter Bekanntgabe der Traktanden mindestens drei Wochen vor der Versammlung durch Zirkular.

Seite 4 von 5 Art. 12 1 Art. 13 Art. 14 Art. 15 2 Die Generalversammlung beschliesst insbesondere über folgende Geschäfte Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung, Bilanz und Revisorenbericht Wahl der Vorstandsmitglieder Wahl des Präsidenten Wahl der Rechnungsrevisoren Revision der Auflösung der Gesellschaft 3 In der Generalversammlung haben die unterschiedlichen Mitgliederkategorien je folgende Stimmen: Basis- Förder- Gönner- Mitglieder Mitglieder Mitglieder Einzelmitglieder 1 2 Organisationen I 3 6 15 Organisationen II 5 10 Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten dem Vizepräsidenten mindestens drei weiteren Mitgliedern 2 Der Leiter der Geschäftsstelle nimmt beratend an den Vorstandssitzungen teil. 3 Der Vorstand wählt die Delegierten von spm für die Gremien der IPMA (International Project Management Association). 4 Der Vorstand konstituiert sich selber. 5 Die Vorstandsmitglieder werden auf drei Jahre gewählt. 6 Der Vorstand beschliesst über Aufnahme bzw. Ausschluss von Mitgliedern, legt die Höhe der Mitgliederbeiträge fest und genehmigt das Tätigkeitsprogramm und Budget. 7 Der Leiter der Geschäftsstelle führt im Auftrag des Vorstandes die laufenden Geschäfte. 8 Der Revisor (bzw. sein Stellvertreter) prüft die Rechnungsführung der Gesellschaft und stellt der Generalversammlung Antrag bezüglich der Genehmigung von Jahresrechnung und Bilanz sowie Déchargeerteilung. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. Der Präsident, der Vizepräsident, der Leiter der Geschäftsstelle sowie ggf. weitere Mitglieder des Vorstands führen Kollektivunterschrift zu zweien. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet ausschliesslich ihr Vermögen. Jede persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen. Die Auflösung der Gesellschaft kann auf Beschluss der Generalversammlung erfolgen, die auch über die Verwendung der Gesellschaftsvermögens zu beschliessen hat.

Seite 5 von 5 Die wurden erstmals an der Gründungsversammlung vom 10. Februar 1983 genehmigt. Die vorliegende Fassung der wurde von der Generalversammlung am 24. April 2007 genehmigt. Dr. Hans Knöpfel Präsident Dr. Markus Sulzberger Vorstandsmitglied