Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Vorschriften und



Ähnliche Dokumente
BGI 503 Anleitung zur Ersten Hilfe

Anleitung zur Ersten Hilfe

Anleitung zur Ersten Hilfe

Anleitung zur Ersten Hilfe

Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Vorschriften und

BGI 503. BG-Information. Anleitung zur Ersten Hilfe BGFE. (bisherige ZH1/143)

Handlungsanleitung zur Ersten Hilfe

DGUV Information Information. Anleitung zur Ersten Hilfe

Anleitung zur Ersten Hilfe

Anleitung zur Ersten Hilfe

DGUV Information Anleitung zur Ersten Hilfe

Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (bisherige ZH 1/143) Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

Elektro Textil Feinmechanik BGI 503. September BG-Information. Anleitung zur Ersten Hilfe. Fachausschuss Erste Hilfe der DGUV

BGI/GUV-I 503. Information. Anleitung zur Ersten Hilfe. Mai 2011

GUV-I 503. Anleitung zur Ersten Hilfe

Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen. Whitepaper Erstehilfeshop.de Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen Seite 1

GUV-I 503. Anleitung zur Ersten Hilfe

Grundlagen der Ersten Hilfe

2. Verletzte aus der Gefahrenzone bringen.

HELFI BEWERB 2007 für VOLKSSCHULEN 3. und 4. Klassen

Novellierung der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung

Sicherheitskurzgespräche sind modular aufgebaut:

HELFI HILFT DIR HELFEN ERSTE HILFE und Unfallverhütung

STATION 8. Erste Hilfe. Bronze / Silber / Gold

Ausgerichtet an Anlage 5 der gemeinsamen Grundsätze der BAGEH-HO in der jeweils gültigen Fassung

Unterweisungskurzgespräch Erste Hilfe

Station 8 : Erste Hilfe ( Auswertung )

Erste Hilfe und Notfall

Kurz-Instruktion 12. Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Fleischerei-Berufsgenossenschaft Mainz, Deutschland

Gerüstet für den Notfall?

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe) Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig!

Erste Hilfe nach BGI 510

Erste-Hilfe- Familienplaner

Erste-Hilfe- Familienplaner

Unterweisungskurzgespräch Erste Hilfe

Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe) Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig!

ASI. Erste Hilfe im Betrieb ASI ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN

Kreisfeuerwehrverband Warendorf e.v.

Leistungsnachweis 2016

PERUMOTO Erste Hilfe. Stabile Seitenlagerung

Medizinische Erstversorgung im Kinderfussball

ERSTE HILFE. Praxisbeispiele für schulische Teams. Meisterabzeichen in Gold: Praxisbeispiele 1 18 Meisterabzeichen in Silber: Praxisbeispiele 1 10

EH am Kind Vers. 2.0 / Deiser 1. Erste Hilfe am Kind. Vitale Störungen. Vitale Störungen. Lehrgang: Erste Hilfe am Kind

Erste Hilfe Kurs (SuS)

JRK Landeswettbewerbe Rheinland-Pfalz August 2010 in Bitburg

Inhalt (3) Schock Starke Blutung Akutes Koronarsyndrom Insult Vergiftung

Erste Hilfe am Hund. Festbinden - Hunde immer kurz anleinen. Kontrolle der Vitalfunktionen - TAPS T emperatur A tmung P uls S chleimhäute

Informationsservice der Johanniter für Betriebe und Unternehmen

Lehrgang Medizinische Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten (BMI)

Freiwillige Feuerwehr Stadt Püttlingen. Thema: Erste Hilfe

2. Verletzte aus der Gefahrenzone bringen.

Erste Hilfe am Kind. Erste Hilfe am Säugling und Kleinkind. Lehrgangsunterlagen. Sicher handeln bei Notfällen im Säuglings- und Kleinkindalter

2. Verletzte aus der Gefahrenzone bringen.

Lehrgang Medizinische Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten (BMI) - Einsatz des EH/ EHES- Leitfadens Lernabschnitt/

Deckblatt. Cardio- Pulmonale- Reanimation. SK Tauchsicherheit & Rettung; Medizin-Praxis mit AED, Seite 1

Erste Hilfe - Anleitung Lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Cardio- Pulmonale- Reanimation. Deckblatt. Helge Weber, Michael Schenk & Christian Dickel ; DLRG Bezirk Giessen-Wetterau-Vogelsberg e.v.

Leitlinien Erste Hilfe am Kind

P 08 EH Andere Situation: Fremdkörper aus Luftröhre entfernen. Betroffener kann nicht normal atmen, hustet, kann aber noch sprechen:

Störungen der Lebensfunktionen, bei Säuglingen (bis ein Jahr) und Kindern (bis zur Pubertät) Kontrolle der Lebensfunktionen (Notfallcheck)

Wiederbelebungs-Leitlinien 2006

Herausgegeben von der Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

Im Notfall richtig handeln

Hand-Out zum EH-Seminar im Rahmen des ADAC Marshal Seminar

Arm anwinkeln Neben den Betroffe nen knien und den nahen Arm im rechten Winkel nach oben legen.

Sicher handeln im Notfall. Eine Aktion von:

BGI 758. BG-Information. Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen mit U N > 1 kv BGFE. (bisherige ZH1/122)

Mühlethaler Beat 2011 BLS: Rettungsablauf Vers. 1.0

Die Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer soll ab April 2015 an einem Tag erfolgen.

Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege

STATION 8. Erste Hilfe. Bronze / Silber / Gold. Überarbeitet: 01/2010; Gesamt: 9 Seiten LFA Dr. L. Leitner LJR BR Alfred Deschberger

Hinweise zum Vorgehen zu den Fällen

Lehrgang Medizinische Erstversorgung für Jugendliche mit Selbsthilfeinhalten

BASIC LIFE SUPPORT Die Erste Hilfe

Sicher handeln im Notfall.

Kontrolle der Lebensfunktionen (Notfallcheck Kind und Säugling) 1 Erste Hilfe. Datum:

Erste-Hilfe-Material

Gesundheits- und Krankenpflege Deutsch

BLACK HAND ORKS. Erste Hilfe auf Con. Black Hand Orks Folie Nr.: 1/25. Stand

schulsanitätsdienst berlin Retten macht Schule!

A 2. Erste Hilfe. Allgemeines

Arbeitsblätter. Wiederbelebung verstehen und anwenden PRÜFEN RUFEN - DRÜCKEN

HLW und Erste Hilfe für die Paddler Teil II

LEITFADENHEFT. ÖAMTC Christophorus Flugrettung Christophorus 1 - Innsbruck. K I N D E R N O T F Ä L L E Erste-Hilfe und lebensrettende Sofortmaßnahmen

Bei offensichtlich nicht lebensbedrohlichen Fällen Sofortmaßnahmen ruhig und zügig durchführen. Gegebenenfalls den Arzt aufsuchen

Erste Hilfe 1. Bronze Silber Gold Spezial BK JS KN KK F 1H N LK/WK

Reaktion im Notfall Arbeitsblatt

JUGENDFEUERWEHR RÜDIGHEIM. Notruf & Erste Hilfe

JRK Landeswettbewerbe Rheinland-Pfalz in Cochem

LEITFADENHEFT. ÖAMTC Christophorus Flugrettung Christophorus 1 - Innsbruck. K I N D E R N O T F Ä L L E Erste-Hilfe und lebensrettende Sofortmaßnahmen

LEITFADENHEFT. ÖAMTC Christophorus Flugrettung Christophorus 1 - Innsbruck. K I N D E R N O T F Ä L L E Erste-Hilfe und lebensrettende Sofortmaßnahmen

Erste Hilfe für Prüfung zum 1. Kyu (braun)

LEBENSRETTENDE SOFORTMASSNAHMEN

BAGEH FORUM Kinderreanimation paediatric life support. Dipl. Med. Raik Schäfer, Referent der medizinischen Leitung

Maßnahmen bei der Erste Hilfe Station auf der Anwärterüberprüfung Sommer

Projekt Laienreanimation

Transkript:

Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI 503 (bisherige ZH 1/143) BG-Information Anleitung zur Ersten Hilfe vom April 2003 Fachausschuss Erste Hilfe der BGZ VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft die Berufsgenossenschaft der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freien Berufe und besonderer Unternehmen

Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Vorschriften und Regeln zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aushang zur Ersten Hilfe....................................... 4 2 Allgemeine Verhaltensweisen beim Auffinden einer Person.. 5 3 Lebensrettende Sofortmaßnahmen............................. 6 4 Lebensrettende Sofortmaßnahmen Bewusstseinsstörungen. 8 5 Lebensrettende Sofortmaßnahmen Atemstörungen......... 9 6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen Kreislaufstörungen..... 10 7 Blutungen........................................................ 11 8 Schock............................................................ 13 9 Knochenbrüche, Gelenkverletzungen.......................... 14 10 Verbrennungen.................................................. 14 11 Verätzungen..................................................... 15 12 Vergiftungen..................................................... 16 13 Unfälle durch elektrischen Strom............................... 17 14 Aufzeichnungen von Erste-Hilfe-Leistungen.................... 18 3

1 Aushang zur Ersten Hilfe Rettungsleitstelle (Notruf): Ersthelfer: Betriebssanitäter: Erste-Hilfe-Material bei: Sanitätsraum: Ärzte für Erste Hilfe: Berufsgenossenschaftliche Durchgangsärzte: Berufsgenossenschaftlich zugelassene Krankenhäuser: Lerne helfen werde Ersthelfer Meldung zur Ausbildung bei: Diese Anleitung zur Ersten Hilfe ergänzt den Aushang Erste Hilfe (BGI 510-1) und gibt weitergehende Hinweise zur Ersten Hilfe im Betrieb. Ausführliche Informationen enthält das Handbuch zur Ersten Hilfe (BGI 829). 4

2 Allgemeine Verhaltensweisen beim Auffinden einer Person BGI 503 Ruhe bewahren Unfallstelle sichern Eigene Sicherheit beachten Person gegebenenfalls aus dem Gefahrbereich retten Notruf Wo geschah es? Was geschah? Wie viele Verletzte/ Erkrankte? Welche Art von Verletzungen/Erkrankungen? Warten auf Rückfragen! Schutz vor Wärmeverlust Betreuung und Zuwendung z. B. Ort, Straße, Betriebsteil, Etage z. B. Erkrankung, Unfall, Feuer, eingeklemmte Personen, besondere Gefahren z. B. Bewusstlosigkeit, Atemstillstand, Herz-Kreislauf-Stillstand, starke Blutungen 5

3 Lebensrettende Sofortmaßnahmen Ablaufschema bei lebensbedrohlichen Situationen nicht vorhanden Bewusstsein prüfen laut ansprechen, anfassen, schütteln Notruf Atmung prüfen Atemwege frei machen, Kopf nackenwärts beugen, Unterkiefer anheben, sehen / hören / fühlen vorhanden vorhanden Situationsgerecht helfen z. B. Wunde versorgen Stabile Seitenlage Bewusstsein und Atmung überwachen 6

nicht vorhanden nicht vorhanden vorhanden 2-mal beatmen danach Lebenszeichen prüfen z. B. Bewegung / Husten Herz-Lungen- Wiederbelebung 15-mal Herzdruckmassage im Wechsel mit 2-mal beatmen Die dargestellten Störungen des Bewusstseins, der Atmung und des Kreislaufs werden nachfolgend näher erläutert. 7

4 Lebensrettende Sofortmaßnahmen Bewusstseinsstörungen Bewusstsein prüfen: laut ansprechen anfassen schütteln Maßnahmen bei vorhandener Reaktion: situationsgerecht helfen Maßnahmen bei fehlender Reaktion: Atmung prüfen bei vorhandener Atmung stabile Seitenlage Ständige Kontrolle von Bewusstsein und Atmung 8

5 Lebensrettende Sofortmaßnahmen Atemstörungen Atmung prüfen: sichtbare Fremdkörper entfernen Kopf nackenwärts beugen Unterkiefer anheben sehen (Heben des Brustkorbes) hören (Atemgeräusche) fühlen (Atemstrom an der Wange) Maßnahmen bei fehlender Atmung: 2-mal beatmen Mund zu Nase (Mund zuhalten) oder Mund zu Mund (Nase zuhalten) 9

6 Lebensrettende Sofortmaßnahmen Kreislaufstörungen Lebenszeichen prüfen: keine Eigenbewegung Bewusstlosigkeit Atemstillstand Maßnahmen bei fehlenden Lebenszeichen: Rückenlage auf harter Unterlage Oberkörper frei machen Druckbereich aufsuchen 15-mal Herzdruckmassage (Arbeitstempo: 100/min) im Wechsel mit 2-mal beatmen Wiederbelebung bis Atmung/Bewegung einsetzt oder Rettungsdienst übernimmt 10

7 Blutungen Erkennen: blutende Wunden können durch Kleidungsstücke oder durch die Lage des Verletzten verdeckt sein Maßnahmen: Einmalhandschuhe tragen Wunden keimfrei bedecken gegebenenfalls Schocklagerung Anlegen eines Druckverbandes 11

Bedrohliche Blutung aus Wunden Kopf Rumpf Arm Bein Amputation/ Teilabriss Hochhalten wenn möglich, hochhalten Aufpressen auf Blutungsstelle Abdrücken Aufpressen auf Blutungsstelle wenn möglich, Druckverband Druckverband Druckverband wenn möglich, Druckverband Bei Abriss von Körperteilen: abgetrennte Körperteile suchen in keimfreiem Verbandmaterial kühl verpackt dem Verletzten mitgeben (z. B. Replantat-Beutel) 12

8 Schock Erkennen: Frieren/Zittern blasse, kalte Haut Schweiß auf der Stirn Diese Anzeichen treten nicht immer alle und nicht immer gleichzeitig auf. Maßnahmen: für Ruhe sorgen gegebenenfalls Blutungen stillen vor Wärmeverlust schützen (Decke unterlegen, zudecken) Schocklage herstellen Zuwendung, Betreuung ständige Kontrolle von Bewusstsein und Atmung 13

9 Knochenbrüche, Gelenkverletzungen Erkennen: Schmerzen abnorme Lage/Beweglichkeit Verkürzung der Gliedmaßen Funktionsverlust Schonhaltung Maßnahmen: Ruhigstellung des verletzten Körperteils in vorgefundener Lage bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung Lage des Verletzten möglichst nicht ändern bei offenen Knochenbrüchen Wunden mit sterilem Material bedecken 10 Verbrennungen Maßnahmen: brennende Person ablöschen mit heißen Stoffen behaftete Kleidung sofort entfernen auf der Haut festhaftende Kleidungsstücke nicht entfernen lokale Kühlung mit fließendem Wasser bis Schmerz nachlässt (10 bis 15 Minuten) Brandwunden keimfrei bedecken vor Wärmeverlust schützen 14

11 Verätzungen Erste-Hilfe-Maßnahmen sind bereits bei Verdacht auf eine Verätzung durchzuführen, da die Wirkung von ätzenden Stoffen mit zeitlicher Verzögerung auftreten kann. Allgemeine Maßnahmen: auf Selbstschutz achten (z. B. Schutzhandschuhe, Atemschutz) für Körperruhe sorgen immer Facharzt vorstellen Augen: Auge unter Schutz des unverletzten Auges sofort bei geöffneten Augenlidern ausgiebig mit Wasser spülen im Auge verbliebene feste Stoffe mechanisch, z. B. mit einem feuchten Tupfer, entfernen steriler Schutzverband Haut: verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen Haut mit viel Wasser spülen Wunden keimfrei bedecken Verschlucken: sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt) Atmungsorgane: Bei Gefahr von Verätzungen durch Reizgase (z. B. Chlor, nitrose Gase) sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt festzulegen und die Ersthelfer entsprechend zu schulen. 15

12 Vergiftungen Erkennen: Angaben des Verletzten und anwesender Personen Anzeichen im Umfeld für das Einwirken giftiger Stoffe Allgemeine Maßnahmen: vergiftete Personen unter Selbstschutz (z. B. Schutzhandschuhe, Atemschutz) aus dem Gefahrbereich bringen Gifteinwirkung ermitteln (Giftstoff, Konzentration, Menge und Dauer der Einwirkung) gegebenenfalls Giftreste sichern Haut: verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe sofort ausziehen Haut mit viel Wasser (oder eventuell einer speziellen Spülflüssigkeit) spülen Wunden keimfrei bedecken Verschlucken: sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes Atmungsorgane: Bei Gefahr durch giftige Stoffe sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt festzulegen (z. B. Sauerstoff, Antidots) und die Ersthelfer entsprechend zu schulen. 16

13 Unfälle durch elektrischen Strom Bei jedem Stromunfall muss mit Kreislaufstillstand gerechnet werden. Allgemeine Maßnahmen: auf Selbstschutz achten in jedem Fall zunächst für Stromunterbrechung sorgen Niederspannung (üblich im Haushalt und Gewerbe bis maximal 1000 Volt): Stecker ziehen ausschalten Sicherung/Sicherungsautomat betätigen Hochspannung (durch Warnschild mit Blitzpfeil gekennzeichnete Anlagen über 1000 Volt): Abstand halten (5 m Abstand) und sofort Notruf Elektrounfall veranlassen Fachpersonal herbeirufen (zwecks Ausschalten) Rettung aus Hochspannungsanlagen nur durch Fachpersonal! Hilfeleistung erst nach Eingreifen von Fachpersonal Unbekannte Spannung: Maßnahmen wie bei Hochspannung Maßnahmen am Patienten: bei jedem Elektrounfall ständige Kontrolle von Bewusstsein und Atmung Versorgung des Verletzten je nach Zustand ärztliche Behandlung 17

14 Aufzeichnungen von Erste-Hilfe-Leistungen Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren und müssen mindestens nachfolgende Angaben enthalten: Angaben zum Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens Name des Verletzten bzw. des Erkrankten Datum/Uhrzeit Abteilung/ Arbeitsbereich Name des Zeugen Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung Erste-Hilfe-Leistung Name des Ersthelfers/ Erste-Hilfe-Leistenden Datum/Uhrzeit Art und Weise der Maßnahmen Erste-Hilfe-Material (verwendet/entnommen) 18

Der Berufsgenossenschaftliche Aushang Erste Hilfe (BGI 510-1) fasst kurz alle wichtigen Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Auffinden einer Person zusammen.

Das vorhergehende Merkblatt Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen (ZH 1/143) vom Oktober 1991 wurde vollständig überarbeitet und in eine BG-Information Anleitung zur Ersten Hilfe (BGI 503) überstellt; die im BGVR-Verzeichnis hierfür vorgesehene Bestellnummer BGI 510 entfällt. Hinweis: Ab April 1999 sind alle Neuveröffentlichungen des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes unter einer neuen Bezeichnung und Bestell-Nummer erhältlich. Für alle bislang unter einer VBG- bzw. ZH 1-Nummer veröffentlichten Unfallverhütungsvorschriften, BG-Regeln, Merkblätter und sonstigen Schriften bedeutet dies, dass sie erst im Rahmen einer Überarbeitung oder eines Nachdrucks auf die neuen Bezeichnungen und Bestell-Nummern umgestellt werden. Bis zur vollständigen Umstellung des berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenund Regelwerkes auf die neuen Bezeichnungen und Bestell-Nummern sind alle Veröffentlichungen in einem Übergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren auch weiterhin unter den bisherigen Bestell-Nummern erhältlich. Soweit für Veröffentlichungen des berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenund Regelwerkes eine Umstellung auf die neue Bezeichnung und Benummerung erfolgt ist, kann diese in einer so genannten Transfer-Liste des Verzeichnisses des HVGB entnommen werden. 6.2003 20.000 C.L. Rautenberg-Druck, 25348 Glückstadt