00 Allgemeine Bestimmungen Z HB 09 00 05 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall 00 05 09 Die Kosten für den Verbrauch von Wasser. 00 05 09 A Wasserverbrauch: AG Trägt der Auftraggeber (AG). 00 05 10 Die Kosten für den Verbrauch von Strom. 00 05 10 A Stromverbrauch: AG Trägt der Auftraggeber (AG). 00 05 16 Bei Schlechtwetter gilt: 00 05 16 A Frist Schlechtwetter gesondert Die Ausführungsfrist verlängert sich um die nachgewiesenen und anerkannten Schlechtwettertage (Arbeitstage). 58 Gartengestaltung und Landschaftsbau HB 09 199909 Version 09, September 1999 Vorbemerkungen: Skizze: In der Folge wird die Bezeichnung Skizze als einfachste Darstellungsmöglichkeit stellvertretend für Zeichnung, Plan und dergleichen verwendet. Geräteeinsatz: Wenn nicht anders angegeben, obliegt dem Auftragnehmer die Wahl, ob die Leistung maschinell oder händisch durchgeführt wird. Nacharbeiten: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Boden unter den Spuren eigener eingesetzter Geräte und Maschinen ohne gesonderte Vergütung wieder aufzulockern. Reinhalten der Straßen und Wege: Verschmutzungen der Straßen und Wege, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, werden ohne gesonderte Vergütung unverzüglich beseitigt. Bodenklassen: Wenn nicht anders angegeben, werden die Bodenklassen 3 bis 5 angenommen. Neigung, Ausmaßfeststellung: Wenn nicht anders angegeben, gelten die Leistungen ohne Unterschied der Geländeneigung. Angaben über die Neigung erfolgen im Verhältnis der Höhe zur projizierten Länge im Grundriss. Die Ausmaßfeststellung (Mengenfeststellung) bei geneigten Flächen erfolgt nach tatsächlichem Ausmaß und nicht nach projizierter Fläche. Ausgeschriebene Neigungen über 20 Prozent gelten bis 100 Prozent. Schüttungshöhen: Projekt: Q:\DAT\_Wien\Terraway\ Seite: 1
Aufschüttungen und Auffüllungen von Pflanzgruben müssen nach erfolgter natürlicher Setzung die vom Auftraggeber vorgeschriebene Höhe erreichen. Die zu erwartenden Setzungen werden beim Einbringen des Bodenmaterials berücksichtigt. Die Ausmaßfeststellung erfolgt im gesetzten oder verdichteten Zustand. Sicherung der eigenen Leistung: Wenn nicht anders angegeben erfolgt die Sicherung des Arbeitsbereiches mit einfachen Mitteln nach Wahl des Auftragnehmers (z.b. mit Kunststoffbändern). Darüber hinausgehende, vereinbarte Sicherungen (Abschrankungen) werden gesondert verrechnet. Belastbarkeit: Der Auftragnehmer informiert sich, bevor er seine Leistung durchführt, über die Belastbarkeit der von ihm in Anspruch genommenen Flächen. Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung für alle Schäden, die durch Nichtbeachtung der Belastbarkeit entstehen. Wasser: Wenn nicht anders angegeben, ist eine genügende Wasserentnahme für die Bewässerung der Grünflächen und Pflanzen auf der Baustelle vorhanden. Wenn kein Wasser vorhanden ist, wird der Antransport von außerhalb der Baustelle gesondert verrechnet. Pflanzung, Vegetationsperiode: Die Pflanzung erfolgt nur im Herbst oder im Frühjahr, ausgenommen beim Verwenden von Topfballenpflanzen. Als Vegetationsperiode gilt der Zeitraum vom 15. März bis 15. Dezember. Gefahrenübergang: Nach Abschluss der Pflanzung und/oder Rasenherstellung geht die Gefahr infolge Beschädigung und/oder Diebstahl von Pflanzen mit der Ausmaßfeststellung auf den Auftraggeber über. Übernahme ohne Anwuchspflege: Wird ausnahmsweise keine Anwuchspflege bei Pflanzungen beziehungsweise Rasenherstellung vereinbart, dann ist die Mengenfeststellung gleichzeitig die Übernahme und die Schlussfeststellung. Übernahme mit Anwuchspflege: Bei Pflanzungen im Frühjahr bis zum 30. Juni wird die Anwuchspflege bis zum Ende der Vegetationsperiode (15. Dezember) vereinbart, die Anwuchsermittlung erfolgt im Herbst des selben Jahres im belaubten Zustand und ist gleichzeitig die Übernahme. Bei Pflanzungen ab 1. Juli bis 15. Dezemeber, wird die Anwuchspflege bis zum 30. Juni des Folgejahres vereinbart, die Anwuchsermittlung erfolgt im belaubten Zustand im Frühjahr des Folgejahres und ist gleichzeitig die Übernahme. Übernahme des Rasens mit Anwuchspflege: Projekt: Q:\DAT\_Wien\Terraway\ Seite: 2
Die Übernahme des Rasens erfolgt nach dem dritten Schnitt. Entwicklungspflege: Die Entwicklungspflege (Gewährleistungspflege) beginnt nach der Anwuchspflege und gilt für den vereinbarten Zeitraum bis zur Schlussfeststellung. Schlussfeststellung: Wird keine Entwicklungspflege vereinbart, gilt die Übernahme als Schlussfeststellung. 58 19 Gärtnerischer Wegebau, Sonstiges Vorbemerkungen: Gefällsausbildung: Wenn nicht anders angegeben ist eine Gefällsausbildung bis 3 Prozent in den Einheitspreisen einkalkuliert. 58 19 20 Wegebau TerraWay Auf bauseits vorhandene, druckstabile Frostschutzschicht erfolgt folgender Aufbau: Tragschicht und Ausgleichsschicht Dicke 10cm, Material: Hartsteinkörnung 2-22 / 2-32 mm liefern, einbauen und verdichten, Ebenflächigkeit: +/- 1 cm. TerraWay-Wegebelag nach Herstellerangaben liefern, mischen, einbauen, leicht verdichten und glätten. Die Einbaudicke beträgt bis 4,0 cm (im Mittel 2,5 cm). Die Druckfestigkeit muss bei Kontrollprüfungen an Hand verdichteter Prismen (40 x 40 x 160mm) nach 10 Tagen Lagerung im trockenen und mind. 20 C warmen Raum 10N/qmm betragen. Nach dem Einbau werden Dehnungsfugen nach Notwendigkeit hergestellt. Der Einbau kann ausschließlich bei trockenem Wetter und einer Tagesmitteltemperatur über 15 C erfolgen. Wetterbedingte Verschiebungen können daher die Bauzeit verlängern. Nach der Herstellung ist der Belag bauseits abzusperren, da der Belag 24 Std nach Herstellung nicht betreten werden darf. 58 19 20 A TerraWay Belag 2,5 cm Z Die Einbaudicke beträgt im Mittel und im abgeglichenen Zustand 2,5 cm und ist somit als Gehweg mit gelegentlicher Befahrung mit max. 2,5 to geeignet, sofern ein ausreichender Unterbau vorhanden ist. verwendeter Splitt: Standardfarbe, Körnung 2-5 mm Zufahrt zur Einbaustelle ist mit LKW / Kleinlader möglich. m2 Einheitspreis : EUR 58 19 20 B TerraWay Belag 4 cm Z Die Einbaudicke beträgt im Mittel und im abgeglichenen Zustand 4 cm und ist somit als Gehweg mit gelegentlicher Befahrung bis zu 12 to geeignet, sofern ein ausreichender Unterbau vorhanden ist. verwendeter Splitt: Standardfarbe, Körnung 2-5 mm Zufahrt zur Einbaustelle ist mit LKW / Kleinlader möglich. Projekt: Q:\DAT\_Wien\Terraway\ Seite: 3
m2 Einheitspreis : EUR 58 19 21 Anfahrtpauschale+Baustelleneinrichtung An-und Abfahrt des gesamten Maschinenzuges, inkl. Spezialmischer, Maschinen, Kleinwerkzeug, inkl. Baustelleneinrichtung auf bauseits kostenlos zur Verfügung gestellter Fläche Kann die Arbeitsdurchführung nicht in einem Arbeitsgang durchgeführt werden, erfolgt die Verrechnung dieser Position pro Arbeitseinsatz. 58 19 21 A Anfahrtspauschale bis 50Km Z 58 19 21 B Anfahrtspauschale bis 100Km Z 58 19 21 C Anfahrtspauschale bis 200Km Z 58 Gartengestaltung und Landschaftsbau Zusammenstellung (EUR) LG 58 Gartengestaltung und Landschaftsbau Leistungssumme % Aufschlag/Nachlass Aufschlag/Nachlass Pauschal Gesamtpreis in EUR Projekt: Q:\DAT\_Wien\Terraway\ Seite: 4
Gesamtpreis in EUR Umsatzsteuer 20,00 % Angebotspreis (zivilrechtlicher Preis) in EUR......... Ort Datum rechtsgültige Fertigung Projekt: Q:\DAT\_Wien\Terraway\ Seite: 5