Entsorgung medizinischer Abfälle: Problematik und Ansprüche



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Transkript:

Entsorgung medizinischer Abfälle: Problematik und Ansprüche Sonja Hartmann EcoServe International AG, 5033 Buchs

Welche Abfälle? Beispiele Windeln Verbandsmaterial Einweghandschuhe, Schutzkleidung Medikamente Spritzen, Kanülen, Ampullen Chemikalien, Lösungsmittel Desinfektionsmittel Gewebe-, Blut- oder Urinproben

Wo liegt das Problem?

Welche Gefahren? Neben dem ökologischen Aspekt der korrekten Entsorgung von medizinischen Abfällen stehen vor allem die Hygiene und die Sicherheit im Vordergrund. Schutzmassnahmen die während dem Umgang umgesetzt werden, müssen auch auf dem Entsorgungsweg gewährleistet sein!

Welche Gefahren? Eigenschaften giftig umweltgefährlich ansteckungsgefährlich ätzend entzündlich verletzungsgefährlich

Welche Abfälle? Definition von medizinischen Abfällen Alle Abfälle, die spezifisch bei gesundheitsdienstlichen Tätigkeiten im Gesundheitswesen anfallen.

Welche Abfälle? Herkunft Tätigkeit Abfallart Privat Haushalte Arztpraxis Tierarztpraxis Pflegeheime Pharmaindustrie Pflege Behandlung Untersuchung Forschung Entwicklung Unproblematische medizinische Abfälle Medizinische Sonderabfälle

Umgang mit medizinischen Abfällen Triage Verpackung + Kennzeichnung E N T S O R G U N G

Gesetzliche Grundlagen Umweltschutzgesetz (USG 1983) Technische Verordnung über Abfälle (TVA 1990) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA 2005) Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA 2005) Vollzugshilfe BUWAL «Entsorgung von medizinischen Abfällen» Regelwerke zu Transport gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR/SDR) Einschliessungsverordnung (ESV, 1999)

Gruppierung nach der Vollzugshilfe (BUWAL) Gruppe A B1 B1.1 B1.2 B2 B3 B4 C D Abfallbeschreibung Unproblematische med. Abfälle Abfälle mit Kontaminationsgefahr Abfälle v. Körperteilen, Organen u. Geweben Abfälle mit Blut, Exkreten und Sekreten Abfälle mit Verletzungsgefahr Altmedikamente Zytostatika Abfälle Infektiöse Abfälle Andere Sonderabfälle

Unproblematische Abfälle, VeVA 18 01 04 -- Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden 18 02 03 -- Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden

Gruppierung nach der Vollzugshilfe (BUWAL) Gruppe A B1 B1.1 B1.2 B2 B3 B4 C D Abfallbeschreibung Unproblematische med. Abfälle Abfälle mit Kontaminationsgefahr Abfälle v. Körperteilen, Organen u. Geweben Abfälle mit Blut, Exkreten und Sekreten Abfälle mit Verletzungsgefahr Altmedikamente Zytostatika Abfälle Infektiöse Abfälle Andere Sonderabfälle

Abfälle mit Kontaminationsgefahr

Abfälle mit Kontaminationsgefahr, VeVA 18 01 02 [S] Abfälle mit Kontaminationsgefahr 18 08 98 [S] Tierische Abfälle mit Kontaminationsgefahr

Abfälle mit Kontaminationsgefahr, ADR/RID UN 3291 Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g. UN 3373 UN 3373 Biologischer Stoff, Kategorie B Eventuell KEIN GEFAHRGUT

Gruppierung nach der Vollzugshilfe (BUWAL) Gruppe A B1 B1.1 B1.2 B2 B3 B4 C D Abfallbeschreibung Unproblematische med. Abfälle Abfälle mit Kontaminationsgefahr Abfälle v. Körperteilen, Organen u. Geweben Abfälle mit Blut, Exkreten und Sekreten Abfälle mit Verletzungsgefahr Altmedikamente Zytostatika Abfälle Infektiöse Abfälle Andere Sonderabfälle

Abfälle mit Verletzungsgefahr

Abfälle mit Verletzungsgefahr, VeVA 18 01 01 [S] Abfälle mit Verletzungsgefahr (spitze oder scharfe Gegenstände «sharps») mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 03 fallen 18 02 01 [S] Abfälle mit Verletzungsgefahr (spitze oder scharfe Gegenstände «sharps») mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen

Abfälle mit Verletzungsgefahr, ADR/RID UN 3291 Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g.

Gruppierung nach der Vollzugshilfe (BUWAL) Gruppe A B1 B1.1 B1.2 B2 B3 B4 C D Abfallbeschreibung Unproblematische med. Abfälle Abfälle mit Kontaminationsgefahr Abfälle v. Körperteilen, Organen u. Geweben Abfälle mit Blut, Exkreten und Sekreten Abfälle mit Verletzungsgefahr Altmedikamente Zytostatika Abfälle Infektiöse Abfälle Andere Sonderabfälle

Altmedikamente

Altmedikamente, VeVA 18 01 09 [S] Altmedikamente mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen 18 02 08 [S] Altmedikamente mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 07 fallen 20 01 32 [S] Altmedikamente mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen

Altmedikamente, ADR/RID UN 3248 Medikament, flüssig, entzündbar, giftig, n.a.g. UN 3249 Medikament, fest, giftig, n.a.g. Ev. KEIN GEFAHRGUT

Gruppierung nach der Vollzugshilfe (BUWAL) Gruppe A B1 B1.1 B1.2 B2 B3 B4 C D Abfallbeschreibung Unproblematische med. Abfälle Abfälle mit Kontaminationsgefahr Abfälle v. Körperteilen, Organen u. Geweben Abfälle mit Blut, Exkreten und Sekreten Abfälle mit Verletzungsgefahr Altmedikamente Zytostatika Abfälle Infektiöse Abfälle Andere Sonderabfälle

Zytostatika Abfälle

Zytostatika, VeVA 18 01 08 [S] Zytostatika-Abfälle 18 02 07 [S] Zytostatika-Abfälle 20 01 31 [S] Zytostatika-Abfälle

Altmedikamente, ADR/RID UN 1851 Medikament, flüssig, giftig, n.a.g. UN 3249 Medikament, fest, giftig, n.a.g.

Gruppierung nach der Vollzugshilfe (BUWAL) Gruppe A B1 B1.1 B1.2 B2 B3 B4 C D Abfallbeschreibung Unproblematische med. Abfälle Abfälle mit Kontaminationsgefahr Abfälle v. Körperteilen, Organen u. Geweben Abfälle mit Blut, Exkreten und Sekreten Abfälle mit Verletzungsgefahr Altmedikamente Zytostatika Abfälle Infektiöse Abfälle Andere Sonderabfälle

Infektiöse Abfälle

Infektiöse Abfälle, VeVA 18 01 03 [S] Infektiöse Abfälle 18 02 02 [S] Infektiöse Abfälle

Infektiöse Abfälle, ADR/RID UN 2814 Ansteckungefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen UN 3291 Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g. UN 2900 Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Tiere

Gruppierung nach der Vollzugshilfe (BUWAL) Gruppe A B1 B1.1 B1.2 B2 B3 B4 C D Abfallbeschreibung Unproblematische med. Abfälle Abfälle mit Kontaminationsgefahr Abfälle v. Körperteilen, Organen u. Geweben Abfälle mit Blut, Exkreten und Sekreten Abfälle mit Verletzungsgefahr Altmedikamente Zytostatika Abfälle Infektiöse Abfälle Andere Sonderabfälle

Andere Sonderabfälle, VeVA 18 01 10 [S] Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin 20 01 13 [S] Lösungsmittel 20 01 14 [S] Säuren 20 01 15 [S] Laugen

Andere Sonderabfälle, ADR/RID UN 2809 UN 1993 UN 3264 UN 1719 Quecksilber Entzündbar flüssiger Stoff, n.a.g. (enthält Toluol) Ätzender saurer anorganischer flüssiger Stoff, n.a.g. (enthält Schwefelsäure) Ätzender alkalischer flüssiger Stoff, n.a.g. (enthält Natronlauge)

Umgang mit medizinischen Abfällen Triage Verpackung + Kennzeichnung E N T S O R G U N G

Verpackung und Kennzeichnung, VeVA Je nach Abfallart müssen die Verpackungen von medizinischen Sonderabfällen verschiedene Anforderungen erfüllen wie zum Beispiel: reissfest stichfest keimdicht geruchsfest flüssigkeitsdicht Zudem sollten die Behälter auch für die Zwischenlagerung eindeutig beschriftet sein und verschlossen bleiben.

Verpackung und Kennzeichnung, VeVA Sonderabfall/ Déchets spéciaux / Rifiuti speciali Abfälle mit Kontaminationsgefahr 18 01 02 Begleitschein Nummer BB 123456789

Verpackung und Kennzeichnung, ADR Sind die Abfälle zusätzlich Gefahrgüter, müssen diese die Anforderungen des ADR erfüllen und UN geprüft sein. Die UN Codierung gibt Auskunft über: Art der Verpackung Material Leistungskapazität Prüfdruck, Bruttomasse Herstellungsjahr...

Verpackung und Kennzeichnung, ADR Jedes Versandstück muss deutlich, dauerhaft, sichtbar und lesbar mit der UN-Nr. und dem Gefahrzettel beschriftet und gekennzeichnet werden. Beispiele von Gefahrzetteln Entzündbare Giftige Ansteckungsflüssige Stoffe Stoffe gefährliche Stoffe

Etikettierung, ADR Sonderabfall/ Déchets spéciaux/ Rifiuti speciali Abfälle mit Kontaminationsgefahr 18 01 02 Begleitschein Nummer BB 123456789 UN 3291 Klinischer Abfall

Begleitschein Nr.: BB00003456 EcoServe International AG Bresteneggstrasse 5 5033 Buchs Abfälle mit Kontaminationsgefahr (Gewebeabfälle, Abfälle mit Blut) UN 3291, Abfall, Klinischer Abfall, Unspezifiziert, n.a.g. (Gewebeabfälle und Abfälle mit Blut aus der Histologie), 6.2., II x 4 0 0 3 0 0 0 7 5 Frau Hartmann 062 837 08 10 1 8 0 1 0 2 520 520 Fass aus Stahl 3 03.05.2011 S. Hartmann

Umgang mit medizinischen Abfällen Triage BK GGB Verpackung + Kennzeichnung E N T S O R G U N G

Gefahrgutbeauftragter Sonderabfall ist auch Gefahrgut Beförderung innerhalb Freigrenze 1.1.3.6 Kein GGB notwendig Beförderung nicht innerhalb Freigrenze 1.1.3.6 (BK0 oder Überschreitung der Höchst- Menge) GGB notwendig

Konkrete Beispiele GGB j/n? Blutige Abfälle aus Humanmedizin 18 01 02 [S] Abfälle mit Kontaminationsgefahr UN 3291 Klinischer Abfall, unspezifiziert, n.a.g. Freigrenze 1.1.3.6 Beförderungskategorie 2 Höchstzulässige Menge je Beförderungseinheit 333kg > 333kg GGB

Konkrete Beispiele GGB j/n? Aus Blutproben isolierte Krankheitserreger 18 01 03 [S] Infektiöse Abfälle UN 2814 Ansteckungefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen Freigrenze 1.1.3.6 Beförderungskategorie 0 Keine Beförderung innerhalb der Freigrenze möglich. Braucht auf jeden Fall einen GGB!

Konkrete Beispiele GGB j/n? Sterilium, Desinfektionsmittel 07 05 04[S] Andere organische Lösungsmittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaufen UN 1170 Ethanol, Lösung FP: 0 C VG II Freigrenze 1.1.3.6 Beförderungskategorie 2 Höchstzulässige Menge je Beförderungseinheit 333 kg > 333 kg GGB

Zusammenfassung Medizinische Abfälle bereits am Entstehungsort sortieren Adäquate Verpackungen verwenden Verpackungen klar und korrekt beschriften und kennzeichnen Zwischenlagerung nur kontrolliert und möglichst kurzzeitig Abfälle mit Begleitschein an Entsorgung weiterleiten Über Freigrenze nach ADR 1.1.3.6, braucht es einen Gefahrgutbeauftragten Personal instruieren, unterweisen

Hilfe Vollzugshilfe «Entsorgung med. Abfälle», BUWAL 2004 www.bafu.admin.ch/abfall

Hilfe EcoServe International AG Bresteneggstrasse 5 5033 Buchs sonja.hartmann@ecoserve.ch info@ecoserve.ch