Rückkehr von Luchs, Wolf und Bär Was tun als Nutztierhalter?



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Transkript:

Rückkehr von Luchs, Wolf und Bär Was tun als Nutztierhalter? Bayerisches Landesamt für Umwelt

HINTERGRUND Rückkehr der großen Beutegreifer nach Bayern Luchs, Wolf und Bär sind in Mitteleuropa wieder heimisch geworden. Bislang kommt nur der Luchs in Bayern dauerhaft vor, vor allem im Bayerischen Wald und im Fichtelgebirge. Da bei Wölfen und Bären vor allem junge männliche Tiere oft große Strecken abwandern, kann in Bayern jederzeit ein Wolf oder Bär auftauchen. Dies gilt umso mehr, weil die Zahl der Wölfe in den Südalpen und Ostdeutschland stetig steigt, aber auch die kleine Bärenpopulation im italienischen Trentino langsam anwächst. Vorkommen und mögliche Zuwanderungswege der Großbeutegreifer nach Bayern (gelb: Luchs, blau: Wolf, rot: Bär) Gefährdung und Schutz von Nutztieren Nutztiere wie Schafe und Ziegen, aber auch in Gehegen gehaltenes Wild sowie selten Fohlen und Kälber stellen eine potenzielle Beute der Großbeutegreifer dar. Bären können außerdem Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen und an Bienenvölkern verursachen. Nutztiere gilt es daher ausreichend zu schützen. Der vorliegende Flyer möchte einen Überblick über die in Europa, in anderen Bundesländern, aber auch schon in Bayern teilweise eingesetzten Schutzmaßnahmen geben. Für detaillierte Informationen zu den einzelnen Maßnahmen und dem aktuellen Stand hinsichtlich Fördermöglichkeiten sei auf die Ansprechpartner an den staatlichen Stellen sowie auf die gleichnamige Broschüre und weitere entsprechende Veröffentlichungen verwiesen (s. Rückseite).

SCHUTZ VON SCHAFEN UND ZIEGEN Neben der Anwendung von speziellen Schutzmaßnahmen, kann der Nutztierhalter den Schutz seiner Herde verbessern, indem er die bestehende Sorgfaltspflicht in gefährdeten Gebieten besonders ernst nimmt. Tiere und Zäune sind konsequent zu kontrollieren. Nachts ist die Herde vor allem während der Geburtsphase einzupferchen bzw. einzustallen. Behirtung Die Bewachung einer Herde durch den Hirten stellt in Zusammenarbeit mit Hüte- und Herdenschutzhunden sowie einer nächtlichen Einzäunung (Nachtpferch) den besten Schutz dar. Herdenschutztiere Zum Schutz von Schaf- und Ziegenherden werden neben Herdenschutzhunden (größere Herden, schwieriges Gelände) auch Esel sowie Lamas und Alpakas (kleinere Herden, Flachland) genutzt. Die Schutztiere können sowohl in der Koppel-, als auch in der Alm- und Wanderhaltung eingesetzt werden. Hütehunde wehren große Beutegreifer hingegen zumeist nicht ab. Wer Herdenschutztiere einsetzen möchte, sollte sich vorher ausführlich informieren. Auch der Besuch eines Betriebes mit Schutztieren wird angeraten. Hütehund (Border Collie, vorn) und Herdenschutzhund (Maremmano Abruzzese) Quelle: AGRIDEA CH Angepasste Einzäunung Weidezäune dürfen keine Einschlupfmöglichkeiten bieten. Daher sind auch Gräben und Bäche mit zu koppeln. Da vor allem Luchse gute Kletterer sind, sollte der Zaun eine möglichst große Entfernung zu Bäumen und anderen Einsprungmöglichkeiten haben. In Hanglagen sollte die Zaunhöhe entsprechend angepasst werden. Den besten Schutz stellen Elektrozäune mit 4 bis 5 Litzen dar, wobei die Litzenabstände zu beachten sind (s. Abschnitt Bienen).

Existiert bereits ein Zaun, kann dieser im Nachhinein noch elektrifiziert werden. Dazu wird außen ein stromführender Draht bzw. ein 2-5 cm breites Band max. 20 cm über den Boden und 15 cm vor dem Zaun sowie ein weiterer Draht/Band rund 20 cm über dem Zaun angebracht. Bänder haben den Vorteil, dass sie auch als optische Barriere dienen. Flexinetze bieten bei richtiger Anwendung ebenfalls einen gewissen Schutz. Einzelne Wölfe in der Lausitz haben jedoch gelernt, die Netze zu überspringen. Als wirksame Gegenmaßnahme hat sich die optische Überhöhung des Zaunes mit Hilfe eines Flatterbandes (breite Litze) rund 30 cm über dem Flexinetz bewährt. Die Spannung sollte bei elektrischen Zäunen nie unter 4.000 V (empfohlene Impulsenergie 5 J) liegen. Diese Spannung kann nur durch ein leistungsfähiges Weidegerät, eine gute Erdung, einen sorgfältig errichteten Zaun und regelmäßiges Entfernen der Bodenvegetation gewährleistet werden. Ein Untergraben von nichtelektrifizierten Zäunen lässt sich verhindern, indem eine 60 cm breite Zaunschürze eingegraben wird. Dazu wird ein Drahtgeflecht (z.b. gebrauchter Maschendrahtzaun) am bestehenden Zaun befestigt, mit Erdnägeln flach auf dem Boden fixiert und mit Gras bewachsen gelassen (s. Abbildung rechts). Einen kurzfristigen Schutz, z.b. nach einem Übergriff, stellen Lappenzäune dar. Diese etwa 80 cm hohen Zäune aus roten Stofflappen werden als optische Barriere zusätzlich zum vorhandenen Zaun aufgestellt. Großbeutegreifer gewöhnen sich jedoch daran, so dass diese Zaunart nur vorübergehend zum Einsatz kommen sollte. Lappenzaun in Sachsen

SCHUTZ VON GEHEGEWILD Gehege können am sichersten durch eine zusätzliche elektrifizierte Einzäunung gegen das Eindringen von großen Beutegreifern geschützt werden. Stromführende Litzen über dem bestehenden Gehegezaun erschweren das Einspringen. Hierzu werden stromführende Litzen (4.000 V) mittels einer Verlängerung oberhalb der bestehenden Pfosten angebracht. Um Luchse am Überklettern des Zaunes zu hindern, sollte die Verlängerung nach außen abgewinkelt sein. Auch die Verwendung von Metall- anstelle von Holzpfosten kann ein Überklettern des Zaunes durch Luchse erschweren. Einsprungmöglichkeiten wie Bäume oder Futtereinrichtungen und Gerätehüten sollten möglichst großen Abstand zum Zaunbereich haben. Kann ein dichter Bodenabschluss nicht gewährleistet werden, sollte ein weiterer stromführender Draht (oder Stacheldraht) je 15 cm über dem Boden und vor dem Zaun angebracht werden. Alternativ kann auch eine Zaunschürze genutzt werden. Eine Zaunschürze verhindert das Untergraben Herdenschutztiere können prinzipiell auch in Gehegen eingesetzt werden, wobei die Erfahrungen hierzu bislang gering sind. Da es keine Garantie für die permanente Aufmerksamkeit der Herdenschutztiere gibt, können sie vor allem in größeren Gehegen nicht mit der Sicherheit einer Elektrifizierung konkurrieren.

SCHUTZ VON BIENENSTÄNDEN Imker haben Schäden lediglich durch Braunbären zu erwarten. Zum Schutz hat sich ein Elektrozaunsystem (4.000 V) mit 4 bis 5 Litzen bewährt. Der Zaun sollte mindestens einen Abstand von 1 m zu den Magazinen haben. Die Zaunpfosten sollten rund 6 bis 8 cm dick und aus einem stabilen Material sein (z.b. Eiche, Lärche oder Robinie). Sie werden rund 40 cm tief in den Boden eingelassen. Als Leitermaterial eignen sich breite Litzen (40 mm), da diese neben der elektrischen Wirkung auch eine optische Barriere darstellen. Aufbau eines Elektrozaunes, der Bienenstände schützt. Die Vegetation ist kurz zu halten, da sonst die Elektrifizierung und damit die Schutzwirkung beeinträchtigt wird. Ein rasches Nachwachsen lässt sich verhindern, indem nach der Mahd eine 1 m breite Folie unter den Zaun ausgelegt wird. Keinen Schutz gegen das Eindringen von Bären in den Bienenstand stellen nicht elektrifizierte Zäune, Stacheldraht, mit Terpentin getränkte Lappen, Bienenhäuser oder Waldhütten dar.

IM SCHADENSFALL Trotz Schutzmaßnahmen können Nutztiere gerissen werden. Besteht der Verdacht, dass ein Großbeutegreifer der Verursacher war, sollte folgendermaßen verfahren werden: 1. übrige Weidetiere sichern - verletzte Tiere versorgen 2. zeitnahe Meldung des Vorfalls - während der Dienstzeit: Fachberatung für Schaf-, Ziegen- und landwirtschafliche Wildhaltung (Telefonnummern siehe nächste Seite) oder zuständiges Landratsamt - außerhalb der Dienstzeit: Polizeinotruf 110 3. Meldung des toten Tieres an der TBA, sofern keine eigene Anlieferung an die TBA oder Verbringung an eine staatliche oder behördlich bestimmte Untersuchungseinrichtung zu diagnostischen Zwecken 4. Kadaver und Fährtenabdrücke vor Witterung (Eimer, Planen) und anderen Tieren (Abzäunen) schützen, falls möglich Fotodokumentation. Die Meldung sollte möglichst zeitnah geschehen. Je mehr Zeit zwischen dem Tod des Tieres und der Untersuchung vergeht, desto schwieriger wird eine eindeutige Bestimmung der Todesursache. Mit der Meldung wird nicht nur der zuständige Rissbegutachter vermittelt, sondern kann bei Bedarf auch Material zum Sofortschutz (u.a. Lappen- und Elektrozäune) kostenlos ausgeliehen werden. Hält der Rissbegutachter einen Übergriff durch einen großen Beutegreifer für möglich, wird der Kadaver einer pathologisch-anatomischen Untersuchung in entsprechend zugelassenen Räumlichkeiten unterzogen. Rissbeschau durch einen geschulten Begutachter Ausgleichszahlungen Wird ein Luchs, Wolf oder Bär als Todesursache bestätigt, wird das Tier auf Grundlage des Ausgleichsfonds Große Beutegreifer finanziell kompensiert. Der Fond wird von einer Trägergemeinschaft bestehend aus Wildland-Stiftung Bayern, Bund Naturschutz in Bayern e.v. sowie Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. verwaltet und mit 85 % vom Bayerischen Naturschutzfonds gefördert. Auf Grundlage der aktuell gültigen Managementpläne erfolgen im Schadensfall Ausgleichszahlungen auch, wenn keine Schutzmaßnahmen angewandt wurden.

BERATUNG Weitere Informationen zur Thematik Nutztierhaltung und große Beutegreifer sind über die gleichnamige Broschüre sowie die Internetseite www.lfl.bayern.de/herdenschutz zu beziehen. Für eine betriebsbezogene Beratung stehen die unten aufgelisteten staatlichen Stellen gerne zur Verfügung. Fachberatung für Schaf-, Ziegen- und landwirtschaftliche Wildhaltung Oberbayern W: AELF Pfaffenhofen, Tel.: 08441/867-0 Oberbayern O: AELF Töging, Tel.: 08631/6107-0 Niederbayern: AELF Landshut, Tel.: 0871/603-0 Oberpfalz: AELF Schwandorf, Tel.: 09431/721-01 Oberfranken: AELF Bayreuth, Tel.: 0921/591-0 Mittelfranken: AELF Ansbach, Tel.: 0981/8908-0 Unterfranken: AELF Würzburg, Tel.: 0931/7904-6 Schwaben: AELF Wertingen, Tel.: 08272/8006-0 Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Tierzucht - AG Schaf Prof.-Dürrwaechter-Platz 1 85586 Poing-Grub E-Mail: Tierzucht@LfL.bayern.de Tel.: 089/99141-101 www.lfl.bayern.de/herdenschutz Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Fachzentrum Bienen An der Steige 15 97209 Veitshöchheim Impressum Herausgeber: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Vöttinger Straße 38 85354 Freising-Weihenstephan Internet: www.lfl.bayern.de Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg Internet: www.lfu.bayern.de Redaktion: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Tierzucht Prof.-Dürrwaechter-Platz 1, 85586 Poing-Grub E-Mail: Tierzucht@LfL.bayern.de, Tel.: 089/99141-101 1. Auflage: September 2009 Druck: Zauner Druck- und Verlags-GmbH, 85221 Dachau LfL