Universität Zürich Rechtswissenschaftliche Fakultät [RS 4.3.2.1.1] Studienordnung Master of Law (MLaw) Double Degree Für die Double Degree Master-Studiengänge der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der ausländischen Partnerfakultäten Beschluss der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vom 17. Dezember 2008, mit Änderungen vom 15. Dezember 2010
Inhalt A Allgemeine Bestimmungen 5 1 Grundlagen 5 2 Akademische Grade 5 3 Aufbau und Gestaltung des Studienprogramms der Rechtswissenschaftlichen Fakultät 6 3.1 Das Studienprogramm der Rechtswissenschaftlichen Fakultät im Überblick 6 3.2 Zulassung und Anmeldeverfahren 6 4 Leistungsnachweise 6 4.1 Maximale Anzahl Fehlversuche 6 4.2 Verfahren bei Misserfolg 6 4.3 Masterarbeit 6 B Master of Law UZH 7 C Master of Law UZH (Legal Practice) 8 D Master of Law UZH (Business Law) 9 E Master of Law UZH (Public Law) 11 F Schlussbestimmung 13 Anhang 1 14 Law School des King s College London (King s College) 14 1 Studienprogramm des King s College 14 2 Akademischer Grad 16 3 Zulassung und Anmeldeverfahren für Studierende, welche mit dem Studienprogramm der Rechtswissenschaftlichen Fakultät beginnen 16 Anhang 2 17 Faculteit der Rechtsgeleerdheid van de Universiteit Maastricht (Faculteit der Rechtsgeleerdheid) 17 1 Akademischer Grad 17 2 Zulassung und Anmeldeverfahren für Studierende, welche mit dem Studienprogramm der Rechtswissenschaftlichen Fakultät beginnen 17
Anhang 3 18 Faculty of Law of the University of Hong Kong 18 1 Akademischer Grad 18 2 Zulassung und Anmeldeverfahren für Studierende, welche mit dem Studienprogramm der Rechtswissenschaftlichen Fakultät beginnen 18 Anhang 4 19 Faculté de Droit de l Université de Strasbourg (France) 19 1 Studienprogramm der Faculté de l Université de Strasbourg 19 2 Akademischer Grad 19 2 Zulassung und Anmeldeverfahren für Studierende, welche mit dem Studienprogramm der Rechtswissenschaftlichen Fakultät beginnen 19
A Allgemeine Bestimmungen 1 Grundlagen 1 Diese Studienordnung regelt die Double Degree Master-Studiengänge der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (Rechtswissenschaftliche Fakultät) und der ausländischen Partnerfakultäten (Partnerfakultäten) gemäss den Anhängen. Sie konkretisiert und ergänzt die Rahmen verordnung für die Double Degree Master-Studiengänge der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der ausländischen Partnerfakultäten (RVO DD). 2 Für das Studienprogramm der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gelten die Regelungen für die Master-Studiengänge an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie die ergänzenden Bestimmungen dieser Studienordnung. 3 Für das Studienprogramm der Partnerfakultäten gelten die Regelungen der Partnerfakultäten, unter Vorbehalt der Bestimmungen in den Anhängen dieser Studienordnung. 2 Akademische Grade 1 Die Rechtswissenschaftliche Fakultät und die jeweilige Partnerfakultät verleihen für einen erfolgreich absolvierten Double Degree Master-Studiengang den akademischen Grad «Master of Law (MLaw) der Universität Zürich (UZH)» der Rechtswissen schaftlichen Fakultät sowie den entsprechenden akademischen Grad der Partnerfakultät als Double Degree gemäss den Anhängen. 2 Der Master of Law kann im Rahmen des Double Degree Master-Studiengangs entweder ohne oder mit einer der folgenden Spezifikationen abgelegt werden: Rechtspraxis (Legal Practice) Wirtschaftsrecht (Business Law) Recht und Staat (Public Law) 5
3 Aufbau und Gestaltung des Studienprogramms der Rechtswissenschaftlichen Fakultät 3.1 Das Studienprogramm der Rechtswissenschaftlichen Fakultät im Überblick 1 Im Rahmen des Studienprogramms der Rechtswissenschaftlichen Fakultät werden vier Master-Studiengänge angeboten: Master of Law UZH Master of Law UZH (Legal Practice) Master of Law UZH (Business Law) Master of Law UZH (Public Law) 2 Die Master-Studiengänge sind als Vollzeitstudium ausgestaltet. 3.2 Zulassung und Anmeldeverfahren 1 Die Zulassung und das Anmeldeverfahren werden ergänzend zu Ziff. 2.4 und 10 der Studienordnung Master of Law in den Anhängen sowie in einem Merkblatt geregelt. 2 Mit der Anmeldung sind der Master-Studiengang der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und der jeweilige Studiengang im Rahmen des Studienprogramms der Partnerfakultät zu wählen. 4 Leistungsnachweise 4.1 Maximale Anzahl Fehlversuche Es sind Fehlversuche im Umfang von maximal 24 Kreditpunkten gestattet. 4.2 Verfahren bei Misserfolg Wer einen Leistungsnachweis nicht bestanden hat, kann den Termin für die Wiederholung bzw. Substitution in Absprache mit der Koordinationsstelle und der beziehungsweise dem Modulverantwortlichen wählen. Die Studierenden müssen sich für die Prüfung selbst anmelden. 4.3 Masterarbeit Die an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu absolvierende Master arbeit umfasst 18 Kreditpunkte. Sie kann aus einer oder mehreren schriftlichen Hausarbeiten beziehungsweise Leistungen im Rahmen eines Moot Court bestehen. 6
B Master of Law UZH Der Studiengang Master of Law UZH weist keine Pflichtmodule auf. 6 Kreditpunkte müssen mit einem Modul aus dem Wahlpflichtpool «Grundlagen» erlangt werden. Daneben müssen die Studierenden im Umfang von 36 Kreditpunkten Wahlmodule absolvieren und im Umfang von 18 Kreditpunkten schriftliche Hausarbeiten verfassen beziehungsweise Leistungen im Rahmen eines Moot Court erbringen. Wahlpflichtpool Grundlagen 6 KP Wahlpflichtpool Masterarbeit 18 KP Wahlpool 36 KP Total 60 KP Wahlpflichtpool Grundlagen Aus diesem Pool muss 1 Modul gewählt werden. Wahlpflichtpool Masterarbeit Die Studierenden müssen im Umfang von insgesamt 18 Kreditpunkten eine oder mehrere schriftliche Hausarbeiten in den Themenbereichen des Master-Angebots der Rechtswissenschaftlichen Fakultät verfassen beziehungsweise Leistungen im Rahmen eines Moot Court erbringen (Masterarbeit). Wahlpool Aus dem Wahlpool müssen 36 Kreditpunkte erlangt werden. Er umfasst neben dem gesamten, in der Studienordnung ausdrücklich genannten Angebot der Master-Studiengänge der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zusätzliche Module, welche in einem bestimmten Semester auf Masterstufe angeboten werden. 7
C Master of Law UZH (Legal Practice) Der Studiengang Master of Law UZH (Legal Practice) weist keine Pflichtmodule auf. 42 Kreditpunkte müssen mit Modulen aus vier Wahlpflichtpools («Grundlagen», «Materielles Recht», «Verfahrensrecht» und «Internationales Recht») erlangt werden. Daneben müssen die Studierenden im Umfang von 18 Kreditpunkten schriftliche Hausarbeiten verfassen beziehungsweise Leistungen im Rahmen eines Moot Court erbringen. Wahlpflichtpools Grundlagen 6 KP Materielles Recht 18 KP Verfahrensrecht 12 KP Internationales Recht 6 KP Wahlpflichtpool Masterarbeit 18 KP Total 60 KP Wahlpflichtpool Grundlagen Aus diesem Pool muss 1 Modul gewählt werden. Wahlpflichtpool Materielles Recht Aus diesem Pool müssen 3 Module gewählt werden. Wahlpflichtpool Verfahrensrecht Aus diesem Pool müssen 2 Module gewählt werden. Wahlpflichtpool Internationales Recht Aus diesem Pool muss 1 Modul gewählt werden. Wahlpflichtpool Masterarbeit Die Studierenden müssen im Umfang von insgesamt 18 Kreditpunkten eine oder mehrere schriftliche Hausarbeiten in den Themenbereichen des Master-Angebots der Rechtswissenschaftlichen Fakultät verfassen beziehungsweise Leistungen im Rahmen eines Moot Court erbringen (Masterarbeit). Von den 18 Kreditpunkten müssen mindestens 12 Kreditpunkte in den Themenbereichen der Wahlpflichtpools «Materielles Recht», «Verfahrensrecht» oder «Internationales Recht» erworben werden. 8
D Master of Law UZH (Business Law) Der Studiengang Master of Law UZH (Business Law) weist Pflichtmodule im Umfang von 12 Kreditpunkten auf. 30 Kreditpunkte müssen mit Modulen aus vier Wahlpflichtpools («Grundlagen», «Wirtschaftsrechtliche Kernfächer», «Übrige wirtschaftsrechtliche Fächer», «Wirtschaftswissenschaftliche Fächer») erlangt werden. Daneben müssen die Studierenden im Umfang von 18 Kreditpunkten schriftliche Hausarbeiten verfassen beziehungsweise Leistungen im Rahmen eines Moot Court erbringen. Pflichtmodule Gesellschaftsrecht II 6 KP Vertragsrecht für die Wirtschaftspraxis 6 KP Wahlpflichtpools Grundlagen 6 KP Wirtschaftsrechtliche Kernfächer 12 KP Übrige wirtschaftsrechtliche Fächer 6 KP Wirtschaftswissenschaftliche Fächer 6 KP Wahlpflichtpool Masterarbeit 18 KP Total 60 KP Wahlpflichtpool Grundlagen Aus diesem Pool muss 1 Modul gewählt werden. Wahlpflichtpool Wirtschaftsrechtliche Kernfächer Aus diesem Pool müssen 2 Module gewählt werden. Wahlpflichtpool Übrige wirtschaftsrechtliche Fächer Aus diesem Pool müssen Module im Umfang von 6 Kreditpunkten gewählt werden. Ausgeschlossen sind bereits absolvierte Module aus dem Wahlpflichtpool «Wirtschaftsrechtliche Kernfächer». Wahlpflichtpool Wirtschaftswissenschaftliche Fächer Aus diesem Pool müssen Module im Umfang von 6 Kreditpunkten gewählt werden. 9
Wahlpflichtpool Masterarbeit Die Studierenden müssen im Umfang von insgesamt 18 Kreditpunkten eine oder mehrere schriftliche Hausarbeiten in den Themenbereichen des Master-Angebots der Rechtswissenschaftlichen Fakultät verfassen beziehungsweise Leistungen im Rahmen eines Moot Court erbringen (Masterarbeit). Von den 18 Kreditpunkten müssen mindestens 12 Kreditpunkte in den Themenbereichen der Pflichtmodule oder der Wahlpflichtpools «Wirtschaftsrechtliche Kernfächer» und «Übrige wirtschafts rechtliche Fächer» erworben werden. 10
E Master of Law UZH (Public Law) Der Studiengang Master of Law UZH (Public Law) weist keine Pflichtmodule auf. 36 Kreditpunkte müssen mit Modulen aus drei Wahlpflichtpools («Grundlagen», «Öffentliches Recht», «Völkerrecht und Europarecht») erlangt werden. Daneben müssen die Studierenden im Umfang von 6 Kreditpunkten Wahlmodule absolvieren und im Umfang von 18 Kreditpunkten schriftliche Hausarbeiten verfassen beziehungsweise Leistungen im Rahmen eines Moot Court erbringen. Wahlpflichtpools Grundlagen 6 KP Öffentliches Recht 18 KP Völkerrecht und Europarecht 12 KP Wahlpflichtpool Masterarbeit 18 KP Wahlpool 6 KP Total 60 KP Wahlpflichtpool Grundlagen Aus diesem Pool muss 1 Modul gewählt werden. Wahlpflichtpool Öffentliches Recht Aus diesem Pool müssen Module im Umfang von 18 Kreditpunkten gewählt werden, höchstens 6 Kreditpunkte im Rahmen von weiterführenden Modulen. Wahlpflichtpool Völkerrecht und Europarecht Aus diesem Pool müssen Module im Umfang von 12 Kreditpunkten gewählt werden, höchstens 6 Kreditpunkten im Rahmen von weiterführenden Modulen. 11
Wahlpflichtpool Masterarbeit Die Studierenden müssen im Umfang von insgesamt 18 Kreditpunkten eine oder mehrere schriftliche Hausarbeiten in den Themenbereichen des Master-Angebots der Rechtswissenschaftlichen Fakultät verfassen beziehungsweise Leistungen im Rahmen eines Moot Court erbringen (Masterarbeit). Von den 18 Kreditpunkten müssen mindestens 12 Kreditpunkte in den Themenbereichen der Pflichtmodule oder der Wahlpflichtpools «Öffentliches Recht» und «Völkerrecht und Europarecht» erworben werden. Wahlpool Aus dem Wahlpool müssen 6 Kreditpunkte erlangt werden. Er umfasst neben dem gesamten, in der Studienordnung ausdrücklich genannten Angebot der Master-Studiengänge der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zusätzliche Module, welche in einem bestimmten Semester auf Masterstufe angeboten werden. 12
F Schlussbestimmung Diese Studienordnung tritt auf Beginn des Herbstsemesters 2009 in Kraft. 13
Anhang 1 (Ziff. 1 Abs. 1; Ziff. 1 Abs. 3; Ziff. 2 Abs. 1; Ziff. 3.2 Abs. 1) Law School des King s College London (King s College) Ziff. 1 Abs. 1 1 Studienprogramm des King s College Ziff. 1 Abs. 3 1.1 Der Studiengang Master of Law UZH der Rechtswissenschaftlichen Fakultät kann im Rahmen des Studienprogramms des King s College mit den spezialisierten LL.M.-Programmen des King s College aus folgenden Fachbereichen kombiniert werden: Commerce and Finance European and International Law Law in Society Der Studiengang Master of Law UZH der Rechtswissenschaftlichen Fakultät kann im Rahmen des Studienprogramms des King s College auch mit einem Tailored LL.M.-Programm kombiniert werden. 1.2 Der Studiengang Master of Law UZH (Legal Practice) der Rechtswissenschaftlichen Fakultät kann im Rahmen des Studienprogramms des King s College mit den folgenden spezialisierten LL.M.- Programmen des King s College kombiniert werden: LL.M. in Criminal Law, Criminology and Criminal Justice LL.M. in Labour Law LL.M. in Public Law and Human Rights LL.M. in Commercial and Financial Law LL.M. in Tax Law LL.M. in Competition Law LL.M. in Intellectual Property Law LL.M. in Regulation of Financial Services Law LL.M. in International Business Law LL.M. in Regulation and Technology Law Der Studiengang Master of Law UZH (Legal Practice) der Rechtswissen- 14
schaftlichen Fakultät kann im Rahmen des Studienprogramms des King s College auch mit einem Tailored LL.M.-Programm kombiniert werden, sofern mindestens drei Module des LL.M.-Programms den Fachbereichen «Commerce and Finance» oder «Law in Society» entstammen. 1.3 Der Studiengang Master of Law UZH (Business Law) der Rechtswissenschaftlichen Fakultät kann im Rahmen des Studienprogramms des King s College mit den folgenden spezialisierten LL.M.- Programmen kombiniert werden: LL.M. in Commercial and Financial Law LL.M. in Competition Law LL.M. in Regulation and Technology Law LL.M. in Intellectual and Property Law LL.M. in International Business Law LL.M. in International Finance Law LL.M. in Tax Law LL.M. in Regulation of Financial Services Law Der Studiengang Master of Law UZH (Business Law) der Rechtswissenschaftlichen Fakultät kann im Rahmen des Studienprogramms des King s College auch mit einem Tailored LL.M.-Programm kombiniert werden, sofern mindestens drei Module des LL.M.-Programms dem Fachbereich «Commerce and Finance» entstammen. Wer die spezialisierten LL.M.-Programme oder die drei Module aus dem Fachbereich «Commerce and Finance» erfolgreich absolviert hat, erfüllt die Bedingungen und Auflagen von Ziff. 10 der Studienordnung Master of Law. 1.4 Der Studiengang Master of Law UZH (Public Law) der Rechtswissenschaftlichen Fakultät kann im Rahmen des Studienprogramms des King s College mit den folgenden spezialisierten LL.M.-Programmen des King s College kombiniert werden: LL.M. in European Law LL.M. in Public International Law LL.M. in Regulation of Financial Services Law LL.M. in Regulation and Technology Law LL.M. in Tax Law LL.M. in Public Law and Human Rights Der Studiengang Master of Law UZH (Public Law) der Rechtswissen- 15
schaftlichen Fakultät kann im Rahmen des Studienprogramms des King s College auch mit einem Tailored LL.M.-Programm erworben werden, sofern mindestens drei Module des LL.M.-Programms dem Fachbereich «European and International Law» entstammen. 1.5 Änderungen der Fachbereiche und der spezialisierten LL.M.- Programme des King s College bleiben vorbehalten. 2 Akademischer Grad Ziff. 2 Abs. 1 Das King s College verleiht für einen erfolgreich absolvierten Double Degree Master-Studiengang den akademischen Grad «Master of Law (LL.M.)» des King s College. 3 Zulassung und Anmeldeverfahren für Studierende, welche mit dem Studienprogramm der Rechtswissenschaftlichen Fakultät beginnen Ziff. 3.2 Abs. 1 Der Ausschuss der Rechtswissenschaftlichen Fakultät trifft gestützt auf 11 Abs. 4 RVO DD die Auswahl der Studierenden aufgrund der schriftlichen Unterlagen und eines Eignungsgesprächs mit den Kandidatinnen und Kandidaten. Die Zulassung zum Double Degree Master-Studiengang setzt einen guten Notendurchschnitt im Bachelordiplom voraus sowie die Bescheinigung eines erfolgreich absolvierten «Test of English as a Foreign Language (TOEFL)». Pro Studienjahr stehen maximal 30 Studienplätze für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zur Verfügung. 16
Anhang 2 (Ziff. 1 Abs. 1; Ziff. 2 Abs. 1; Ziff. 3.2 Abs. 1) Faculteit der Rechtsgeleerdheid van de Universiteit Maastricht (Faculteit der Rechtsgeleerdheid) Ziff. 1 Abs. 1 1 Akademischer Grad Ziff. 2 Abs. 1 Die Faculteit der Rechtsgeleerdheid verleiht für einen erfolgreich absolvierten Double Degree Master-Studiengang den akademischen Grad «Master of Law (LL.M.)» der Faculteit der Rechtsgeleerdheid. 2 Zulassung und Anmeldeverfahren für Studierende, welche mit dem Studienprogramm der Rechtswissenschaftlichen Fakultät beginnen Ziff. 3.2 Abs. 1 Der Ausschuss der Rechtswissenschaftlichen Fakultät trifft gestützt auf 11 Abs. 4 RVO DD die Auswahl der Studierenden aufgrund der schriftlichen Unterlagen. Er kann ein Eignungsgespräch mit den Kandidatinnen und Kandidaten durchführen. 17
Anhang 3 (Ziff. 1 Abs. 1; Ziff. 2 Abs. 1; Ziff. 3.2 Abs. 1) Faculty of Law of the University of Hong Kong Ziff. 1 Abs. 1 1 Akademischer Grad Ziff. 2 Abs. 1 Die Faculty of Law of the University of Hong Kong verleiht für einen erfolgreich absolvierten Double Degree Master-Studiengang den akademischen Grad «Master of Law (LL.M.)» der Faculty of Law of Hong Kong. 2 Zulassung und Anmeldeverfahren für Studierende, welche mit dem Studienprogramm der Rechtswissenschaftlichen Fakultät beginnen Ziff. 3.2 Abs. 1 Der Ausschuss der Rechtswissenschaftlichen Fakultät trifft gestützt auf 11 Abs. 4 RVO DD die Auswahl der Studierenden aufgrund der schriftlichen Unterlagen. Er kann ein Eignungsgespräch mit den Kandidatinnen und Kandidaten durchführen. Pro Studienjahr stehen maximal fünf Studienplätze für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zur Verfügung. 18
Anhang 4 (Ziff. 1 Abs. 1; Ziff. 1 Abs. 3; Ziff. 2 Abs. 1; Ziff. 3.2 Abs. 1) Faculté de Droit de l Université de Strasbourg (France) Ziff. 1 Abs. 1 1 Studienprogramm der Faculté de Droit de l Université de Strasbourg Ziff. 1 Abs. 3 Die im Rahmen des Studienprogramms der Rechtswissenschaftlichen Fakultät angebotenen Master-Studiengänge Master of Law UZH (Business Law) und Master of Law UZH (Public Law) sind mit folgenden beiden Master 2-Studiengängen der Faculté de Droit de l Université de Strasbourg zu kombinieren: - Droit Bancaire et Financier - Droit de l Union Européenne 2 Akademischer Grad Ziff. 2 Abs 1 Die Faculté de Droit de l Université de Strasbourg verleiht für einen erfolgreich absolvierten Double Degree Master-Studiengang den akademischen Grad «Master 2 de l Université de Strasbourg» der Faculté de Droit. 3 Zulassung und Anmeldeverfahren für Studierende, welche mit dem Studienprogramm der Rechtswissenschaftlichen Fakultät beginnen Ziff. 3.2 Abs. 1 Der Ausschuss der Rechtswissenschaftlichen Fakultät trifft gestützt auf 11 Abs. 4 RVO DD die Auswahl der Studierenden aufgrund der schriftlichen Unterlagen. Er kann ein Eignungsgespräch mit den Kandidatinnen und Kandidaten durchführen. Pro Studienjahr stehen maximal vier Studienplätze für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zur Verfügung. 19
Anhang 5* (Ziff. 1 Abs. 1; Ziff. 1 Abs. 3; Ziff. 2 Abs. 1; Ziff. 3.2 Abs. 1) Berkeley Law School, University of California (USA) Ziff. 1 Abs. 1 1 Studienprogramm der Berkeley Law School, University of California Ziff. 1 Abs. 3 Der im Rahmen des Studienprogramms der Rechtswissenschaftlichen Fakultät angebotene Master-Studiengang Master of Law UZH ist mit dem Studiengang LL. M. Degree Programm (20 Wochen, aufgeteilt in zwei aufeinanderfolgende Sommerkurse) der Berkeley Law School, University of California zu kombinieren. 2 Akademischer Grad Ziff. 2 Abs. 1 Die Berkeley Law School, University of California verleiht für einen erfolgreich absolvierten Double Degree Master-Studiengang den akademischen Grad «Master of Law (LL.M.) der Berkeley Law School, University of California. 3 Zulassung und Anmeldeverfahren Ziff. 3.2 Abs. 1 Der Ausschuss der Rechtswissenschaftlichen Fakultät trifft gestützt auf 11 Abs. 4 RVO DD die Auswahl der Studierenden aufgrund der schriftlichen Unterlagen. Er kann ein Eignungsgespräch mit den Kandidatinnen und Kandidaten durchführen. Die Zulassung erfolgt nach Überprüfung der Unterlagen durch den Ausschuss der Berkeley Law School. Die Zulassung zum Double Degree Master-Studiengang setzt einen guten Notendurchschnitt im Bachelordiplom voraus sowie die Bescheinigung eines erfolgreich absolvierten Test of English as a Foreign Language (TOEFL) oder einen vergleichbaren Nachweis der Sprachkenntnisse gemäss den Anforderungen der Berkeley Law School. Pro Studienjahr stehen maximal fünf Studienplätze für Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zur Verfügung. * Beschluss der Fakultätsversammlung vom 15. Dezember 2010, in Kraft seit 1. September 2011
StudO_DoubleDegree_V3.0_dt/25.11.2011