Messung der Internationalität von Studiengängen an der Universität Potsdam im Rahmen der Systemakkreditierung



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Transkript:

Messung der Internationalität von Studiengängen an der Universität Potsdam im Rahmen der Systemakkreditierung Der Hochschulentwicklungsplan der Universität Potsdam definiert Internationalisierung als eine universitäre Querschnittsaufgabe, die auf der Basis wissenschaftlicher Zusammenarbeit folgende Tätigkeitsfelder entwickelt bzw. weiterentwickelt : - das Auslandsstudium und -praktikum, - internationale Pilotstudiengänge, - das Ausländerstudium, - die Kooperation von Wissenschaftlern und die Entwicklung von damit verbundenen universitären Serviceleistungen und Supportstrukturen Ein Ziel ist es, dass bis zu 40 % aller Studierenden am Ende ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt durchgeführt haben. Die Festlegung dieses Zieles im Bereich der Internationalisierung der Universität Potsdam greift u. a. die HRK-Empfehlungen zur weiteren Entwicklung des Bologna-Prozesses auf, in denen formuliert wird: Die Studienreform muss die Mobilität im Europäischen Hochschulraum [...] fördern, nicht behindern. Dies gilt es, bei der hochschul- und länderspezifischen Ausgestaltung von Studienangeboten, insbesondere bei der Studiengangsplanung und bei der Anerkennung von Studienleistungen zu beachten. (HRK, Mai 2007) Die Ziele des Hochschulentwicklungsplans und die Leistungs- und Zielvereinbarungen mit den Fakultäten aufnehmend sowie den genannten HRK-Empfehlungen folgend werden nun Kriterien formuliert, die im Rahmen der Systemakkreditierung an der Universität Potsdam geeignet sind, die Internationalität eines Studienganges abzubilden und Hinweise zu geben, wie ein entsprechendes Manko aufgearbeitet werden kann. Die Überprüfung der vorgeschlagenen Internationalitätsparameter stellt ferner eine weitere Stufe der Qualitätsentwicklung der Universität Potsdam dar. Zunächst werden mögliche Internationalitätskriterien eines Studiengangs genannt, bevor diese näher erläutert werden und ihre jeweilige Rolle für die Bewertung eines Studiengangs vorgeschlagen wird. Internationalitätskriterien 1. Im Curriculum definierte Auslandsaufenthalte A) im Sinne eines Joint Degrees / Double Degrees B) im Sinne eines empfohlenen / nachdrücklich empfohlenen/ obligatorischen Auslandsaufenthalts 2. Gewährleistung der Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen 3. in den Studiengang immatrikulierte internationale Studierende 4. Lehrsprache Englisch bzw. eine andere Fremdsprache 5. Diploma Supplements 6. sonstige Aspekte von Internationalität 1

Zu 1.A) Im Curriculum definierte Auslandsaufenthalte im Sinne eines Joint Degrees / Double Degrees Studiengänge, in denen die Studierenden einen Auslandsaufenthalt an (einer) in der Studienordnung definierten Partneruniversität(en) absolvieren und am Ende ihres Studiums entweder ein gemeinsames Zeugnis der beiden Institutionen (Joint Degree) oder jeweils ein Zeugnis von den Partnerinstitutionen (Double Degree) erhalten, sind im besten Sinne international ausgerichtet. An der Universität Potsdam haben solche Studiengänge zurzeit noch Pilotcharakter, jedoch sind seit Inkrafttreten des Hochschulentwicklungsplans neue Programme hinzugekommen, die zu einem Doppelabschluss führen. Für den grundständigen Bereich hat die Universität Potsdam bisher zwei solcher Studiengänge etabliert, und zwar den Deutsch-Französischen Studiengang Rechtswissenschaft der Juristischen Fakultät (Double Degree; Kooperation mit der Université Paris Ouest Nanterre La Défense) und den BSc International Field Geosciences der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät (Double Degree; Kooperation im Rahmen des ATLANTIS-Programms mit der University of Montana und dem University College Cork). Auf dem Master-Level erlaubt das Doppel-Master-Programm Internationale Beziehungen jährlich bis zu drei Studierenden für Russland und bis zu vier Studierenden für Frankreich, ein Joint Degree zu erlangen. Ein weiterer Masterstudiengang, der mit einem Joint Degree abschließt, ist der European Masters in Clinical Linguistics, der als Erasmus Mundus Studiengang mit 2 ausländischen Partnern in Finnland (U of Eastern Finland) und den Niederlanden (U Groningen) angeboten wird. Im Rahmen des Master-Studiengangs European Governance and Administration wird ein Double Degree in Kooperation mit der Sorbonne, Paris, vergeben und im Deutsch-russischen Master "Verwaltungswissenschaft erhalten die Absolventen ein Double Degree, das gemeinsamt mit der Moskauer Unviersität der Völkerfreundschaft vergeben wird. Auf Promotionsniveau startet 2012 das Programm International Doctorate für Experimental Approaches to Language and Brain (Kooperation mit der Universität Groningen, NL; der University of Newcastle, UK, der Universität Trento/Rovereto, IT und der Macquarie University, Sydney, AU), das mit einem Joint Degree abgeschlossen wird. Weitere Studiengänge, die mit einem Doppelabschluss Degree abschließen, sollen etabliert werden. Eine Handreichung zur Einrichtung Internationaler Studiengänge wird zur Zeit vom Zentrum für Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium und dem Akademischen Auslandsamt entwickelt. Sie ist unter den Prozesslandkarten unter Studienpogramme entwickeln und überarbeiten und darin unter Internationalisierung von Studiengängen abrufbar. Zu 1.B) Im Curriculum definierte Auslandsaufenthalte im Sinne eines vorgeschriebenen / empfohlenen Auslandsfensters Grundsätzlich sollte jede Ordnung für ein Studium ein obigatorisches, nachdrücklich empfohlenes oder empfohlenes Mobilitätsfenster von mindestens drei Monaten (Auslandsstudium) bzw. 2 Monaten (Auslandspraktikum) aufweisen. Sinnvoll ist, dies im dritten Studienjahr des Bachelor-Studiums zu verankern. Einzelne Ordnungen wurden darüber hinaus durch Studienverlaufspläne mit und ohne Auslandssemester ergänzt, eine Maßnahme, die den Studierenden eine Planung ohne Zeitverlust erleichtert und somit sehr empfehlenswert ist. Beispielhaft sei hier die Ordnung für das Bachelorstudium Politik und Verwaltung genannt (vgl. Amtliche Bekanntmachungen Nr. 2/2012, S. 18-21). In Master- Studiengängen bietet sich das 3. Semester für Mobilitätsfenster an. 2

Dabei ist darauf zu achten, dass i) aufeinander aufbauende Module bzw. Modulanteile in dem für die Auslandsphase vorgeschlagenen Studienjahr in der Studienordnung vermieden werden, so dass Studierende keine Studienzeit durch den Auslandsaufenthalt verlieren, ii) die Anerkennung der Studienleistungen aus dem Ausland in optimaler Weise und zugunsten der Studierenden gewährleistet wird, iii) oder dass die Schlüsselqualifikationen des Bachelorstudiums gebündelt in diesem Semester verankert sind und im Ausland absolviert werden können Auslandsaufenthalte, die in der Studienordnung formuliert werden sollten, sind somit wahlweise: - Auslandsstudium von mindestens 3 Monaten - Auslandspraktikum von mindestens 2 Monaten 1 Obligatorische studienbezogene Auslandsaufenthalte müssen mittels Mobilitätsfenstern in den Studienordnungen derjenigen Ordnungen verankert werden, die per definitionem international sind (z.b. die Ordnungen der philologischen Fächer) bzw. den Anspruch erheben, international zu sein. Für alle anderen Ordnungen wird empfohlen, in der Ordnung für das Studium einen auslandsbezogenen Studienaufenthalt zumindest (nachdrücklich) zu empfehlen. In den Leistungs- und Zielvereinbarungen haben sich die Fakultäten zur Überprüfung des Bologna-Gedankens vor allem in Hinblick auf die Einbindung von Auslandssemestern und praktika in das Curriculum verpflichtet, so dass eine Verankerung in den Ordnungen eine logische Schlussfolgerung darstellt. Zu Bedenken ist, dass Mobilität von Studierenden ein gewisses Maß an Flexibilität in den Instituten/Fachbereichen/Departments/Lehrstühlen/Professuren voraussetzt. Beispielsweise kommt es nicht selten vor, dass Studierende ihren Auslandsaufenthalt im Ausland zu einem Zeitpunkt antreten (müssen), zu dem das Wintersemester in Deutschland noch nicht beendet ist. Dieses Problem tritt zum Beispiel im Austausch mit Frankreich, Spanien, Australien, Neuseeland, Costa Rica, Kolumbien und Brasilien auf. Mobilen Studierenden sollten in diesen Fällen möglichst alternative Prüfungsformen offeriert werden, um den Austausch generell nicht zu gefährden und die Anerkennung der Auslandsleistungen zu sichern. Nicht außer Acht gelassen werden darf die Wichtigkeit einer angemessenen Vorbereitung auf einen Auslandsaufenthalt. Die sprachliche Vorbereitung auf einen Auslandsaufenthalt mittels im Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen (Zessko) der Universität Potsdam absolvierter Kurse, sollte als Schlüsselqualifikation anerkennbar sein. Nicht wenige Studierende berichten, dass sie ihre Sprachkenntnisse überschätzt haben, so dass diese Vorbereitung optimal unterstützt werden sollte. Die Hälfte der derzeitigen Mobilität von Studierenden erfolgt mittels Kooperationsvereinbarungen (z.b. ERASMUS-Verträge oder Hochschulpartnerschaftsverträge, Programme des DAAD oder der DFH). Teilweise gehen diese Vereinbarungen mit Finanzierungsmöglichkeiten einher (z.b. ERASMUS-Mobilitätszuschuss, Erlass der Studiengebühren), so dass Studierende darüber ausreichend informiert werden sollten. Die Fächer sollten für die Studierenden sichtbar machen, welche Programme für sie zur Unterstützung infrage kommen, sowie auf die Seiten des Akademischen Auslandsamts verlinken (www.uni-potsdam.de/aaa). Die Kooperationen des Faches zur Sicherstellung der Auslandsaufenthalte sollten gepflegt werden sowie regelmäßigen Evaluationen nach qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten unterzogen werden. 1 Stipendien für den europäischen Raum (ERASMUS-Praktikum) schreiben eine Mindestdauer von 3 Monaten vor. Das PROMOS-Stipendium (vergeben durch das AAA) fördert Praktika ab einer Dauer von 6 Wochen. 3

Eine Maßnahme, die über das Definieren von Auslandsfenstern hinausgeht, ist die Etablierung und Förderung von (Pilot)studiengängen, in denen Studierende im Rahmen eines vierjährigen Bachelor-Programms einen mindestens einjährigen Auslandsaufenthalt absolvieren und zugleich eine besondere interdisziplinäre und/oder berufsvorbereitende Qualifikation erwerben. Einen solchen (Modell)Studiengang stellt der BA Interdisziplinäre Russlandstudien - Kultur, Sprache, Politik, Verwaltung und Wirtschaft dar (gefördert durch das Bachelor Plus Programm des DAAD). Zu 2. Gewährleistung der Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen Für die Gewährleistung der Studierbarkeit der Studiengänge in der Regelstudienzeit ist es vor dem Hintergrund empfohlener oder obligatorischer Auslandsaufenthalte unabdinglich, dass die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen fachlich bzw. als Schlüsselqualifikationen möglich ist, so dass die Studierenden, die ins Ausland gehen, keine Einbußen in der Regelstudienzeit hinnehmen müssen. Von den Studierenden abgeschlossene und vom Prüfungsausschuss unterzeichnete Studienabkommen (sog. Learning Agreements) dienen den Studierenden zur Absicherung der späteren Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen. Die Studierenden sollten ferner eindeutig vor Antritt des Auslandsstudiums darüber informiert sein, was sie für den späteren Antrag auf Anerkennung vorlegen müssen. Ansprechpartner für die Anerkennung sind klar zu definieren und den Studierenden zur Kenntnis zu geben. Prinzipiell wird jedoch empfohlen, die Zuständigkeit beim Prüfungsausschuss zu verankern. Zurzeit entscheiden zum Teil diejenigen Professorinnen und Professoren über die Anerkennung von Inhalten, die an der Universität Potsdam die Inhalte vermitteln, die dem anzuerkennenden Kurs am ehesten entsprechen. Hier könnte es jedoch zu einer gewissen Befangenheit kommen, die möglichst vermieden werden sollte. Die Entscheidungen über die Anerkennung sollten in Grenzfällen zugunsten der Studierenden ausfallen, da die Kurse in einer Fremdsprache absolviert wurden. Dies gilt insbesondere auch für die Umrechnung ausländischer Noten in das deutsche Notensystem. Die Beweislast, dass keine Gleichwertigkeit hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen im Vergleich zum entsprechenden Studiengang der Universität Potsdam besteht, liegt beim Prüfungsausschuss. Bei der Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die außerhalb des Geltungsbereichs der Gesetze der Hochschulen der deutschen Bundesländer erbracht wurden, sind das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region ( Lissabon- Konvention ; 1997, s. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007, Teil II Nr. 15)), die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenz- Vereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. Im Zentrum der Frage, ob ein im Ausland erworbener Lerninhalt auf das Studium an der Universität Potsdam angerechnet werden kann, sollte das Learning Outcome (Lernergebnis) stehen. Dazu muss definiert sein, welche Kompetenzen die Studierenden in einem Modul erwerben sollen. Bei der Konzeption eines Moduls werden nicht die Inhalte einer Veranstaltung in den Vordergrund gestellt (Input), sondern es wird definiert, was die Studierenden an bestimmtem Wissen, bestimmten Fertigkeiten und Fähigkeiten gelernt haben sollen (Output). Wenn ein Studierender nach der Rückkehr aus dem Ausland einen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen stellt, sollte somit bei der Prüfung auch nicht primär ein Vergleich mit den an der Universität Potsdam verpassten Kursen / Modulteilen erfolgen, sondern dem Learning Outcome die zentrale Rolle eingeräumt werden. 4

Zu 3. Internationale Studierende Der Anteil internationaler Studierender an der Universität Potsdam beträgt durchschnittlich 10%, wobei es naturgemäß starke Differenzen zwischen den Studiengängen und den Fakultäten (7% bis 13%) gibt. Im Vergleich zu den anderen deutschen Universitäten liegt die Universität somit unterhalb des Durchschnitts. Durchschnittlich sind derzeit an deutschen Hochschulen 11.5% ausländische Studierende eingeschrieben, davon 8.5% Bildungsausländer. Definiert ein Studiengang seine Internationalität u. a. über den Anteil ausländischer Studierender, so muss auch verdeutlicht werden, inwieweit diese Studierenden aktiv in die Studiensituation einbezogen werden. Unseres Erachtens birgt dies ein Potential, das noch effizienter genutzt werden muss. Im Idealfall wird die Expertise dieser internationalen Studierenden in die Veranstaltungen integriert. Der Studienerfolg ausländischer Studierender, die an der UP einen Abschluss anstreben, ist maßgeblich vom Faktor der Integration an der Hochschule abhängig, die beispielsweise anhand von Tutorien und der Definition von Ansprechpartnern unterstützt wird. Hier gilt es dringend zu überprüfen, ob genug für die Integration der Studierenden getan wird. Eine Umfrage unter allen internationalen Studierenden der Universität Potsdam hat ergeben, dass hier ein Nachholbedarf existiert. Studiengänge, die durch ihre komplette Fremdsprachigkeit ihr Interesse an internationalen Studierenden dokumentieren, sollten nachweisen, inwieweit Kurse zur deutschen Sprache und zur Unterrichtssprache Bestandteil des Studiums sind. Stellt ein Studiengang dar, dass der Anteil ausländischer Studierender Kriterium für die Internationalität ist, dieses Kriterium aber noch zu entwickeln ist, so sollte erläutert werden, mit welchen Maßnahmen Studierende gewonnen werden sollen. Zu 4. Lehrsprache Englisch bzw. eine andere Fremdsprache Sowohl für die internationales Studierenden, die an der UP einen Abschluss anstreben, als auch für die über 400 Programm-/Austauschstudierenden, die im Jahr 2010/11 an die Universität Potsdam zum Studium kamen, ist es sinnvoll, einen bestimmten Anteil der Lehrveranstaltungen in englischer Sprache anzubieten. Ein Vorschlag wäre, jedes Semester Veranstaltungen über insgesamt 30 ECTS-Punkte in englischer Sprache anzubieten. Dieser Vorschlag orientiert sich an skandinavischen Universitäten, die dieses System bereits seit 2003 in ihre Curricula integriert haben. Es muss in den Ordnungen klare Aussagen dazu geben, was die Lehrsprache ist bzw. ggf. welches die Lehrsprachen sind, wie die sprachlichen Voraussetzungen der Studienbewerberinnen und -bewerber in Bezug auf die Lehrsprache(n) sein müssen. Bei fehlender Festlegung der Voraussetzungen für die Lehrsprache Deutsch greift die Immatrikulationsordnung bzw. die Rahmenzulassungsordnung für nicht lehramtsbezogene Master der Universität Potsdam der Universität Potsdam. Da es Ziel ist, den Studierenden die Möglichkeit zu bieten, Prüfungsleistungen auch in englischer Sprache abzulegen, sollten auch dazu Hinweise in den Ordnungen enthalten sein. Die BAMA-O regelt außerdem Folgendes zur Sprache der Urkunden: Zeugnis und Diploma Supplement werden in deutscher Sprache und englischer Übersetzung ausgegeben. Somit ist eine Regelung zu einer weiteren Sprache nur notwendig bei einer Abweichung von BAMA-O. 5

Zu 5. Diploma Supplements Für alle modularisierten Studiengänge liegen Diploma Supplements in englischer Sprache vor. Studierende nutzen das Diploma Supplement beispielsweise für Bewerbungen für Master-Studienplätze im Ausland oder nutzen es als Teil einer Bewerbung, um im Ausland zu arbeiten. 10% aller im Alumniprogramm der Universität Potsdam erfassten Absolventen leben derzeit im Ausland. In der englischen Version des Diploma Supplements wird unter dem Punkt Program Details jeweils auf das Zeugnis verwiesen. Dieser Verweis setzt voraus, dass ein Zeugnis ausgegeben wird, das die Modultitel und ggf. die Namen der Lehrveranstaltungen des Studiengangs in englischer Sprache wiedergibt. Um dies zu gewährleisten oder die englischen Modultitel unter Program Details oder in der englischen Übersetzung des Zeugnisses anzugeben, müssen der zentralen Verwaltung die genannten Übersetzungen zur Verfügung gestellt werden. Dies ist mittlerweile größtenteils erfolgt. Änderungen und/oder Ergänzungen sind dem Prüfungsamt zu melden. Den Studierenden sollte mittelfristig die Möglichkeit gegeben werden, auf Antrag ihre (Auslands-)Praktika und Auslandsstudien im Diploma Supplement aufgeführt zu bekommen. Bisher ist dies aus personellen Gründen nur für sog. Erasmus-Praktika möglich, da diese andernfalls lt. Förderrichtlinien nicht an die Studierenden vergeben werden könnten. Zu 6. Sonstige Aspekte von Internationalität Die nun folgenden Punkte beziehen sich weniger auf eine Umsetzung in den Studienordnungen, sondern stellen Anregungen dar, wie man weiterhin die Internationalität der Studiengänge erhöhen kann. Motivation Zum einen sollten die Studierenden in erhöhtem Maße motiviert werden, ins Ausland zu gehen. Eine Verankerung einer Empfehlung in der jeweiligen Ordnung ist wichtig, aber stärkt nicht unbedingt die Motivation, dieses Vorhaben umzusetzen. Das Akademische Auslandsamt hat in den vergangenen Jahren sein Angebot an Informationsveranstaltungen verstärkt. Denkbar wären fächerspezifischere Informationsveranstaltungen, die von den Fächern bzw. in Kooperation mit dem Akademischen Auslandsamt angeboten werden könnten. Auch über den Mehrwert von Auslandsaufenthalten könnte fächerspezifisch informiert werden. Nicht außer Acht gelassen werden darf die Wichtigkeit einer angemessenen Vorbereitung (vor allem durch das Zessko) auf einen Auslandsaufenthalt. Lehrveranstaltungen internationaler (Gast)dozentinnen und -dozenten Unter dem Aspekt der sog. Internationalization at Home sollte dargestellt werden, in welcher Form und in welchem Umfang internationale Lehre an der Heimatuniversität ihren Platz findet, so z.b. durch Gastwisschenschaftlerinnen und wissenschaftler. Internationale Erfahrungen des wissenschaftlichen Personals Für die Internationalization at Home spielt ferner die Mobilität des wissenschaftlichen Personals im Rahmen bestehender Kooperationen eine Rolle, da die Studierenden von international erfahrenen Mitarbeitern profitieren. Der Erwerb entsprechender Kompetenz soll während der Tätigkeit an der Universität Potsdam stetig befördert werden. Internationale Bezüge im Curriculum Den Fächern sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, darzustellen, welche weiteren in den o.g. Punkten nicht ausgeführten aber möglicherweise mit dem spezifischen Fach verbundenen Kriterien zur Internationalität für den Studiengang zutreffen. Dies kann beispielsweise ein regelmäßiges Angebot von Summer Schools o.ä. umfassen. 6

Stand 18. Juli 2012 7

Hinweis: Zurzeit erarbeiten das Akademische Auslandsamt, ZfQ und das Präsidialamt eine Handreichung zur Einrichtung internationaler Studiengänge Sobald diese vorliegt, wird sie an dieser Stelle veröffentlicht.