Primarschule Kindergarten Uster



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Transkript:

Primarschule Kindergarten Uster Eine Information für Eltern und Erziehungsberechtigte September 2014

Inhaltsverzeichnis Liebe Eltern... 3 Wozu dient der Kindergarten?... 3 Persönlichkeit... 3 Soziale Kompetenz... 3 Erziehung... 3 Fertigkeiten... 4 Was macht Ihr Kind im Kindergarten?... 4 Informationen... 4 Aufnahme / Zuteilung... 4 Zuteilungskriterien... 5 Wegzüge... 5 Unterrichtszeiten (Blockzeitenunterricht)... 5 Elternkontakte... 5 Absenzen und Ferien... 6 Jokertage im Kindergarten / Dispens und Ferienverlängerungen... 6 Unfallversicherung... 6 Übertritt in die Primarschule... 6 Hilfe und Dienstleistungen... 7 Betreuung... 7 Schulzahnärztlicher Dienst... 7 Schulärztlicher Dienst... 7 Verkehrserziehung... 7 Deutsch als Zweitsprache (DaZ)... 7 Sprachheilunterricht... 7 Psychomotorikunterricht... 7 Schulpsychologischer Dienst... 7 Schulleitungen... 8 Primarschulpflege... 8 September 2014 2

Liebe Eltern Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt für Ihr Kind ein neuer und wichtiger Lebensabschnitt. Diesem Weg wird Ihr Kind wahrscheinlich mit grosser Freude, vielleicht aber auch mit leisem Bangen entgegen sehen. Mit den nachfolgenden Informationen vermitteln wir Ihnen einen kurzen, allgemeinen Einblick in den Kindergarten, seine Bedeutung und Organisation. Das Lehr- und Verwaltungspersonal Ihres Kindes sowie die Primarschulpflege Uster freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Seit 2008 ist der Kindergarten fester Bestandteil der obligatorischen Volksschule. Wozu dient der Kindergarten? Persönlichkeit Im Kindergarten steht das Kind im Zentrum. Es kommt als Person mit einer individuellen Vorgeschichte in den Kindergarten. Dort kann es seine Persönlichkeit weiter entwickeln. Das Vertrauen in das eigene Können und die eigenen Möglichkeiten wird gefördert. Soziale Kompetenz Das Kind begegnet im Kindergarten vielen gleichaltrigen Kindern und lernt neue Bezugspersonen kennen. Erziehung Der Kindergarten unterstützt und ergänzt die Erziehung in der Familie. Er ist die erste Stufe des öffentlichen Bildungswesens und leistet einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung des Kindes. September 2014 3

Fertigkeiten Während der Zeit im Kindergarten schafft das Kind neue Bezüge zu seiner sachlichen, emotionalen und technischen Umwelt. Es macht neue Erfahrungen, entdeckt und entwickelt weitere Fähigkeiten und lernt, situationsgerecht zu handeln. Wichtig für ein gutes Klima ist das Zusammenwirken von Kindergarten, Kind und Elternhaus. Was macht Ihr Kind im Kindergarten? Der Kindergarten richtet sich auf die ganze Persönlichkeit des Kindes aus. Die Kindergartenlehrperson geht flexibel auf die Bedürfnisse der Gruppe und des einzelnen Kindes ein. Den Ablauf des Unterrichts gestaltet die Kindergartenlehrperson individuell. Während der geführten Aktivität wird das Kind auf vielfältige Weise angeregt und in allen Entwicklungsbereichen gefördert. Alle geführten Aktivitäten helfen dem Kind, durch Sinneserfahrungen, innere Anteilnahme, Wahrnehmung und Anschauung in eine Welt hineinzuwachsen, die es erleben, erkennen und verstehen kann. Ein grosses Anliegen der Schule betrifft die gesunde Ernährung. Dem Freispiel kommt nebst den geführten Gruppenaktivitäten grosse Bedeutung zu. Spielen bedeutet effizientes und individuelles Lernen und Erfahren auf kindgerechte Art. Das Spiel bildet das Fundament für eine harmonische Entfaltung und die spätere Arbeitshaltung. Informationen Aufnahme / Zuteilung Die Kinder besuchen den Kindergarten in der Regel während zwei Jahren. Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch. Die Zuteilung der angemeldeten Kinder in die einzelnen Kindergärten erfolgt direkt durch die Schule. September 2014 4

Zuteilungskriterien Möglichst gleichmässige Verteilung von Knaben und Mädchen Möglichst gleichmässige Verteilung der fremdsprachigen Kinder Dem Schulraum angepasste Klassengrössen Möglichst sichere und zumutbare Schulwege Wegzüge Wegzüge und Umzüge melden Sie bitte unverzüglich der Kindergartenlehrperson und der Schulverwaltung. Unterrichtszeiten (Blockzeitenunterricht) Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Der Mittwochnachmittag ist für alle schulfrei. Die Unterrichtszeiten sind wie folgt: 08.00 Uhr bis 08.20 Uhr Auffangzeit 08.20 Uhr bis 11.50 Uhr Unterrichtszeit 13.30 Uhr bis 13.45 Uhr Auffangzeit nur für Kinder des 2. Kindergartenjahres 13.45 Uhr bis 15.20 Uhr Unterrichtszeit nur für Kinder des 2. Kindergartenjahres Die Kinder des ersten Kindergartenjahres besuchen den Unterricht an fünf Vormittagen. Alle Nachmittage sind jeweils schulfrei. Für die Kinder des zweiten Kindergartenjahres findet der Unterricht an fünf Vormittagen und an zwei Nachmittagen statt. Den genauen Stundenplan erhalten Sie von der Kindergartenlehrperson rechtzeitig vor Schulbeginn. Wir bitten Sie dafür zu sorgen, dass sich Ihr Kind pünktlich im Kindergarten einfindet. Elternkontakte Elternkontakte sind von grosser Wichtigkeit. Jede Kindergartenlehrperson wählt ihre eigene Form, mit den Eltern Kontakt zu pflegen, sei dies an zusätzlichen Besuchstagen, Elternabenden oder nach Vereinbarung in Einzelgesprächen. Kontakte schaffen eine Atmosphäre von gegenseitigem Verstehen und Vertrauen. September 2014 5

Absenzen und Ferien Für den Kindergarten gelten die gleichen Schulferiendaten und die gleiche Dispensationsregelung wie für die Primarstufe. Jokertage im Kindergarten Wie an der Primarstufe können die Eltern ihre Kinder im Umfang von maximal zwei Tagen pro Schuljahr, ohne Vorliegen eines Dispensationsgrundes, vom Unterrichtsbesuch dispensieren. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen. Ausnahmen regelt das Reglement für Jokertage unter www.primarschule-uster.ch/onlineschalter/reglement Jokertage. Meldung: Das Einziehen von Jokertagen muss der Kindergartenlehrperson durch die Eltern eine Woche im Voraus schriftlich gemeldet werden. Die Absenzenkontrolle der Jokertage obliegt der Kindergartenlehrperson. Nicht voraussehbare Absenzen (Krankheit oder Unfall) sind der Kindergartenlehrperson unverzüglich vor Unterrichtsbeginn telefonisch zu melden. Dispensationen vom Unterricht bedürfen eines schriftlichen Gesuchs (siehe www.primarschule-uster.ch/onlineschalter/dispensationsgesuch). Je nach zeitlichem Umfang liegt die Entscheidung bei der Klassenlehrperson oder der Primarschulpflege. Unfallversicherung Für die Kindergartenkinder bildet ihre private Krankenkasse die Grundversicherung für die Heilungskosten aus Folgen von Unfällen im Kindergarten oder auf dem Kindergartenweg. Übertritt in die Primarschule Die Einschulung des Kindes erfolgt auf Grund der Beobachtungen und Einschätzung der Kindergartenlehrperson. September 2014 6

Hilfe und Dienstleistungen Betreuung In allen Schuleinheiten bieten Horte Betreuungsmöglichkeiten für Kindergarten- und Schulkinder an. Informationen dazu finden Sie unter www.primarschule-uster.ch/tagesstrukturen. Schulzahnärztlicher Dienst Der Schulzahnarzt führt regelmässig klassenweise Kontrolluntersuchungen durch. Unter Anleitung einer Zahnpflege-Instruktorin werden alle Kindergartenkinder jährlich in die Technik der Zahnreinigung eingeführt. Schulärztlicher Dienst Im 2. Kindergartenjahr bieten wir alle Kinder für den obligatorischen Untersuch im Vorschulalter auf. Der Untersuch führt Ihr Vertrauensarzt durch. Verkehrserziehung Kinder brauchen Bewegung! Wir empfehlen, dass Ihr Kind wenn immer möglich, den Schulweg zu Fuss zurücklegt. 1 bis 2 Mal pro Jahr besucht der Verkehrsinstruktor der Stadtpolizei Uster jeden Kindergarten. Er macht die Kindergartenkinder mit den Verkehrsregeln vertraut. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Fremdsprachige Kinder werden durch Sprachförderunterricht in die Gruppe integriert. Diesen Unterricht erteilt eine entsprechend ausgebildete Kindergartenlehrperson während der Kindergartenzeit. Sprachheilunterricht Der Logopädische Dienst besucht jährlich jeden Kindergarten. Braucht ein Kind spezielle Förderung, besucht es nach Abklärung durch die Logopädin bzw. den Logopäden den Sprachheilunterricht. Psychomotorikunterricht Kinder mit motorischen Schwierigkeiten werden speziell gefördert. Vorgängig führt eine unserer Psychomotoriktherapeutinnen eine Abklärung durch. Anschliessend berät sie die Eltern und die Kindergartenlehrperson über das weitere Vorgehen. Schulpsychologischer Dienst Der Schulpsychologische Dienst bietet bei schulischen Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten den Eltern und/oder der Kindergartenlehrperson fachliche Unterstützung an. September 2014 7

Schulleitungen Allen Schuleinheiten stehen Schulleitungen vor, an die sich die Eltern bei Unklarheiten und Fragen bitte direkt wenden: Schuleinheit Schulleiter/in Telefon Nr. Hasenbühl-Wermatswil Christoph Thut 044 994 14 92 Nänikon-Gschwader Adrian Schläpfer 044 994 15 01 Niederuster Karin Zulliger 044 994 15 67 Oberuster-Sulzbach Ernesto Archer 044 905 85 05 Pünt Stephan Ulrich 044 941 28 42 Talacker-Dorf Christine Walter 044 941 22 60 Heilpädagogische Schule Kurt Hemmann 044 533 50 56 Primarschulpflege Die Primarschulpflege Uster (= Schulbehörde) ist für die strategischen Belange des Kindergartens zuständig und über die Schulverwaltung erreichbar: Adresse: E-Mail: Homepage: Primarschulpflege Uster Poststrasse 13 8610 Uster ps@uster.ch www.primarschule-uster.ch Telefon: 044 944 73 30 Telefax: 044 944 77 11 Erreichbarkeit Schulverwaltung: MO, DI, DO: 08.00-11.30 / 13.30-16.30 Uhr MI: 08.00-11.30 / 13.30-18.30 Uhr FR: 08.00-15.30 Uhr durchgehend September 2014 Primarschule Uster September 2014 8