Fahrpreise. und allgemeine Tarifhinweise



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Transkript:

Fahrpreise und allgemeine Tarifhinweise

Fahrpreise und allgemeine Tarifhinweise der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft mbh, INVG 1. Geltungsbereich: Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen, Tieren und Sachen auf allen Linien der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft. Das Tarifgebiet (Verbundgebiet) der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Ingolstadt, die Gemeinde Baar-Ebenhausen, die Gemeinde Böhmfeld, die Gemeinde Buxheim mit dem Ortsteil Tauberfeld, die Gemeinde Eitensheim, den Markt Gaimersheim mit den Ortsteilen Lippertshofen, Mittlere Heide und Reisberg, die Stadt Geisenfeld mit den Ortsteilen Geisenfeldwinden, Gaden, Engelbrechtsmünster, Ilmendorf, Nötting, Parleiten, Rottenegg, Schillwitzried, Untermettenbach, Unterpindhart und Zell, die Gemeinde Großmehring mit den Ortsteilen Demling, Katharinenberg, Kleinmehring und Theißing, die Gemeinde Hepberg, den Markt Kösching mit den Ortsteilen Bettbrunn und Kasing, die Gemeinde Lenting, den Markt Manching mit den Ortsteilen Forstwiesen, Lindach, Niederstimm, Oberstimm, Pichl und Westenhausen, den Markt Pförring mit den Ortsteilen Wackerstein und Forchheim, den Markt Reichertshofen mit den Ortsteilen Agelsberg, Langenbruck und Winden, die Gemeinde Stammham mit dem Ortsteil Appertshofen, die Gemeinde Wettstetten mit dem Ortsteil Echenzell und die Stadt Vohburg mit den Ortsteilen Dünzing, Menning, Irsching, Hartacker, Oberhartheim und Rockolding Fahrten, die innerhalb des INVG-Tarifgebietes beginnen und außerhalb des INVG-Tarifgebietes enden oder außerhalb des INVG-Tarifgebietes beginnen und innerhalb des INVG- Tarifgebietes enden, werden nach dem Regionaltarif des jeweiligen Regionalverkehrsunternehmens abgerechnet. Die Anwendung des INVG-Tarifes ist bei solchen Fahrten nicht zulässig, also auch keine Aufzahlung der Differenz zwischen INVG-Tarif und Regionaltarif. Bei Fahrten, die das INVG-Tarifgebiet (Verbundgebiet) verlassen, bitten wir Sie, den Tarif beim jeweiligen Verkehrsunternehmen zu erfragen. Der Ingolstädter Airport-Express ist im INVG-Tarif nicht enthalten. 2. Tarifstufen Die Fahrpreise ergeben sich aus der Zahl der Tarifzonen, die der Fahrgast befährt. Dem Zonentarif ist ein Kurzstreckentarif vorgeschaltet. Die Einteilung der Tarifzonen ergibt sich aus dem Tarifzonenplan. Die Tarifzone 10 umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Ingolstadt. In der Tarifzone 21 liegen die Gemeinden Böhmfeld, Buxheim, Eitensheim, Großmehring, Hepberg, Lenting, Stammham und Wettstetten, die Märkte Gaimersheim und Kösching sowie die Stadt Vohburg. Die Tarifzone 22 beinhaltet die Gemeinde Baar-Ebenhausen sowie die Märkte Manching und Reichertshofen. Die Tarifzone 34 umfasst die gesamte Stadt Geisenfeld, die Tarifzone 52 das Gebiet des Marktes Pförring. Kurzstrecke: Fahrten bis zur 4. Haltestelle nach dem Einstieg. Umsteigen ist gestattet. Überschreiten von Zonengrenzen ist zulässig. Der Kurzstreckentarif findet keine Anwendung auf der Linie X 11 und auf der Linie X 80. : Fahrten innerhalb einer Tarifzone, also mit Fahrtbeginn und Fahrtende (1 Zone) - in der Tarifzone 10 oder - in der Tarifzone 21 oder - in der Tarifzone 22 oder - in der Tarifzone 34 oder - in der Tarifzone 52. Die gilt nur dann, wenn die gesamte Fahrt in der jeweiligen Zone beginnt und endet. 2 3

: Fahrten innerhalb zwei aneinander angrenzenden Tarifzonen, ohne eine weitere Tarifzone zu berühren (2 Zonen) - von der Tarifzone 10 (Ingolstadt) nach Tarifzone 21 oder - von der Tarifzone 10 (Ingolstadt) nach Tarifzone 22 oder - von der Tarifzone 22 nach Tarifzone 34 und zurück Die gilt auch für Umsteigefahrten, die aus einer Umland-Tarifzone (21 oder 22) nach Tarifzone 10 (Ingolstadt) und anschließend mit einer anderen Linie wieder zurück in dieselbe Tarifzone führen. : Fahrten die 3 Tarifzonen berühren, also für Fahrten von der Tarifzone 21 nach 22 durch die Zone 10 oder von der Tarifzone 10 nach 34 (3 Zonen) durch die Zone 22 Tarifzone 4: Fahrten die 4 Tarifzonen berühren, also für Fahrten von der Tarifzone 21 nach 34 durch die Zone 10 und Zone 22 (4 Zonen) Tarifzone 5: Fahrten die 5 Tarifzonen berühren, also für Fahrten von der Tarifzone 10 nach 52 durch die Zone 21, 32 und 42. 3. Fahrkarten und Fahrpreise 3. Fahrkarten und Fahrpreise Die folgenden Regelungen sind generell zu beachten: Die folgenden Regelungen sind generell zu beachten: Gültigkeit Gültigkeit Die Fahrkarten gelten jeweils für den Zeitraum, für den sie Die gelöst Fahrkarten werden, gelten längstens jeweils jedoch für bis den zum Zeitraum, Fahrplanende für den nach sie gelöst dem letzten werden, Geltungstag. längstens jedoch Zum Silvesterfahrplan, bis zum Fahrplanende Bürgerfestfahrplan, letzten Faschingsfahrplan Geltungstag. Zum und Silvesterfahrplan, sonstigen Sonderfahrplänen Bürgerfest- nach dem fahrplan, gilt die jeweilige Faschingsfahrplan Fahrkarte und bis zum sonstigen Fahrplanende. Sonderfahrplänen gilt die jeweilige Fahrkarte bis zum Fahrplanende. 4 5

Mitnahmemöglichkeiten und Übertragbarkeit Mitnahmemöglichkeiten und die Übertragbarkeit der Fahrkarten sind je nach Fahrkartenart unterschiedlich geregelt. Angaben hierzu werden bei den einzelnen Fahrkarten gemacht. Anschlussfahrtenregelung Sofern ein Inhaber einer Zeitkarte über den örtlichen Geltungsbereich seiner Zeitkarte hinausfahren will, muss er hierfür eine Anschlussfahrkarte des Bartarifes (Einzelfahrkarte oder Streifenkarte) lösen. Die Tarifstufe für die Anschlussfahrkarte richtet sich nach der Fahrstrecke zwischen der Grenze des Geltungsbereiches der Zeitkarten und dem Ziel der Weiterfahrt. Die Anschlussfahrkarte gilt nur für eine Fahrt und nur in Verbindung mit der Zeitfahrkarte, zu der sie gelöst ist. Sie ist bereits innerhalb des Geltungsbereiches der Zeitfahrkarte bei Antritt der Fahrt zu entwerten. Bei Fahrten in der Gegenrichtung gelten vorstehende Regelungen sinngemäß. Kaufmöglichkeiten Vorverkauf Fahrerverkauf Einzelkarten, Tageskarten, Streifenkarten und Zeitkarten sind in allen Vorverkaufsstellen und an den Fahrkartenautomaten der INVG erhältlich. Im Fahrerverkauf sind ausschließlich die Tageskarte, die Partnertageskarte, die Nachtkarte sowie die Einzelfahrkarte für Erwachsene, die Einzelfahrkarte für Kinder, die Kurzstreckenkarte sowie das Bayern-Ticket erhältlich. Die Jahreskarte und das Job-Ticket werden nur über das INVG-Kundenzentrum in der Mauthstraße 4 in Ingolstadt ausgestellt. 3.1 Bartarif 3.1.1 Tageskarte im Fahrerverkauf Tageskarte Partnertageskarte 3.1.2 Tageskarte im Vorverkauf Tageskarte Partnertageskarte 4,20 5,60 7,00 8,50 10,00 11,90 7,60 9,70 12,00 14,50 18,00 21,20 3,80 5,20 6,00 7,30 8,80 10,80 7,20 9,20 11,40 13,60 16,50 19,90 Die Tageskarte gilt am aufgedruckten Tag und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten auf allen Linien im jeweiligen Gültigkeitsbereich bis zum Betriebsende. Die Tageskarte ist nicht übertragbar und bietet keine Mitnahmemöglichkeit weiterer Personen. Die Partnertageskarte gilt für beliebige Fahrten von bis zu 5 Personen, wobei ein Kind zwischen 6 und 14 Jahren als halbe Person zählt. Sie ist besonders für Paare, Gruppen und Schulausflüge geeignet. Bis zu 5 Erwachsene oder 10 Kinder fahren mit einem Ticket den ganzen Tag. Bei Schulausflügen gelten Schüler bis einschließlich der 9. Klasse als Kinder. Für alle Fahrkarten Bartarif im Fahrerverkauf gilt, dass sie ab dem Ausdruck aus dem Bordcomputer gültig sind. Für alle Fahrkarten Bartarif im Vorverkauf gilt, dass sie erst ab dem Entwerteraufdruck gültig sind. 6 7

3.1.3 Nachtkarte im Fahrerverkauf Nachtkarte gültig ab 18:00 Uhr 2,40 2,90 3,60 4,20 5,00 6,00 Die Nachtkarte ist eine günstige Fahrkarte für beliebig viele Fahrten für den Gültigkeitszeitraum von 18:00 Uhr bis Betriebsende, Sonntag mit Donnerstag um ca. 0:30 Uhr, Freitag und Samstag um ca. 3:30 Uhr, auf allen Linien. Die Nachtkarte ist nicht übertragbar und bietet keine Mitnahmemöglichkeit weiterer Personen. 3.2.1 Einzelfahrkarte im Fahrerverkauf Einzel Erwachsene Einzel Kind (6-14 Jahre) Kurzstrecke 4 Haltestellen 1,30 0,70 2,20 2,80 3,50 4,10 5,00 6,10 1,20 1,50 1,80 2,00 2,60 3,10 Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind frei. 3.2.2 Einzelfahrkarte im Vorverkauf Einzelfahrkarten sind nicht übertragbar. Die Gültigkeit beginnt ab Kauf. Einzelfahrkarten berechtigen innerhalb ihres Gültigkeitsbereiches zur einmaligen Benutzung auf dem kürzesten Weg in Richtung auf das Endziel zu. Umsteigen in Richtung auf das Fahrtziel und Fahrtunterbrechungen sind innerhalb von 2 Stunden ab Geräteaufdruck gestattet. Wenn bei einer Fahrt eine Haltestelle berührt wird, für die ein höherer Fahrpreis ausgewiesen ist, so muss dieser Fahrpreis entrichtet werden (z.b. Verlassen des Verbundgebietes oder der Tarifzone). Mit Einzelfahrkarten sind Rückfahrten und Rundfahrten nicht zulässig. Rückfahrten sind Fahrten in Richtung auf den Ausgangspunkt auf derselben Strecke, die bei der Hinfahrt benutzt wurde. Rundfahrten werden wie folgt definiert: Fahrten, die auf einem anderen Weg zum Ausgangspunkt zurückführen; Fahrten, die zu einem Punkt führen, der nahe dem Ausgangspunkt liegt; Fahrten, die zu einem Fahrtziel führen, das bereits mit der Hinfahrt hätte erreicht werden können. Die Kurzstreckenkarte berechtigt zu Fahrten bis zur 4. Haltestelle nach dem Einstieg. Überschreiten von Zonengrenzen ist zulässig. Einzel Erwachsene Einzel Kind (6-14 Jahre) 2,00 2,70 3,20 3,90 4,70 5,70 1,10 1,40 1,70 1,90 2,50 3,00 Für alle Fahrkarten Bartarif im Fahrerverkauf gilt, dass sie ab dem Ausdruck aus dem Bordcomputer gültig sind. Für alle Fahrkarten Bartarif im Vorverkauf gilt, dass sie erst ab dem Entwerteraufdruck gültig sind. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind frei. 8 9

3.3 Streifenkarte im Vorverkauf 3.4 Zeitkartentarif Streifenkarte Erwachsene 6,90 (Preis je Fahrt) Streifenkarte Kinder 4,00 (Preis je Fahrt) Kurzstrecke 4 Haltestellen 2 Streifen 1,15 2 Streifen 0,66 3 Streifen 1,73 3 Streifen 0,99 4 Streifen 2,30 4 Streifen 1,32 5 Streifen 2,88 5 Streifen 1,65 6 Streifen 3,45 6 Streifen 1,98 7 Streifen 4,03 7 Streifen 2,31 8 Streifen 4,60 8 Streifen 2,64 Die Streifenkarte ist eine ermäßigte Mehrfahrtenkarte für Erwachsene bzw. Kinder. Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen wie für Einzelfahrkarten. Die Streifenkarte kann auch von mehreren Fahrgästen gleichzeitig benutzt werden. Für jeden Fahrgast ist die für das Fahrtziel erforderliche Anzahl von Streifen zu entwerten. Dabei gelten die entwerteten Streifen und alle leeren Streifen mit niedrigerer Nummer als entwertet. Reichen Restabschnitte einer Streifenkarte für die Fahrt nicht aus, so können diese durch Abschnitte einer neuen Karte ergänzt werden, dabei sind beide Streifenkarten entsprechend der benötigten Streifenzahl zu entwerten. Die Einzelabschnitte sind der Reihenfolge nach zu entwerten. Die Streifenkarte wird mit 12 Streifen zu 6,90 für Erwachsene und zu 4,00 für Kinder ausgegeben. Die Anzahl der zu entwertenden Streifen hängt von der Tarifstufe ab: für eine Kurzstreckenfahrt sind es 2 Streifen, für eine Fahrt mit der sind es 3 Streifen, mit der 4 Streifen und mit der sind es 5 Streifen. 3.4.1 Jahreskarte Jahreskarte 480,00 590,00 730,00 870,00 1.025,00 1.245,00 Die Jahreskarte ist ein Fahrkartenblock mit zwölf Monatskarten. Der Gesamtpreis für die Jahreskarte ist sofort beim Kauf zu bezahlen. Die Jahreskarte kann nur für zwölf aufeinander folgende Monate gekauft werden. Die Jahreskarte besteht aus zwölf übertragbaren Monatskarten, sie gelten an allen Tagen des aufgestempelten Monats und berechtigen zu beliebig vielen Fahrten auf allen Linien im jeweiligen Gültigkeitsbereich. Die Jahreskarte ist übertragbar, d.h., sie kann an jede beliebige Person zur Nutzung weitergegeben werden. Die Jahreskarte kann aber jeweils nur von einer Person gleichzeitig genutzt werden, eine Einschränkung auf eine bestimmte Person erfolgt nicht. Die Jahreskarte berechtigt Montag bis Freitag nach 18:00 Uhr, an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen zur Mitnahme von einem weiteren Erwachsenen und von allen zum Haushalt gehörenden Kindern. Die Jahreskarte wird nur über das INVG-Kundencenter Ingolstadt in der Mauthstraße 4 verkauft. Die Streifenkarte ist nur im Vorverkauf (Fahrkartenautomat oder Vorverkaufsstelle) erhältlich. 10 11

3.4.2 Job-Ticket 3.4.3 Monatskarte für Erwachsene Job-Ticket 1 Jahr Job-Ticket 1 /2 Jahr 295,00 365,00 450,00 535,00 640,00 790,00 185,00 222,00 275,00 325,00 395,00 475,00 Das Job-Ticket ist eine personenbezogene Jahreskarte oder Halbjahreskarte (Persönliche Ausstellung), d.h., es ist nicht übertragbar. Voraussetzung für die Ausstellung eines Job- Tickets ist die Abnahmemenge, die ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter erwirbt. Der Erwerb durch Einzelpersonen ist nicht möglich. Ein bestehendes Arbeits- oder Dienstverhältnis muss nachgewiesen werden. Bei Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses erlischt die Gültigkeit des Job-Tickets. Die Mindestabnahmemenge liegt bei 100 Karten des gleichen Arbeitgebers je Jahr. Der Gesamtpreis für die Job-Tickets ist sofort beim Kauf zu bezahlen. Monat Erwachsene 48,00 63,00 75,00 90,00 Die Monatskarte für Erwachsene ist eine übertragbare Karte, d.h., sie kann an jede beliebige Person zur Nutzung weitergegeben werden. Die Monatskarte kann aber jeweils nur von einer Person gleichzeitig genutzt werden, eine Einschränkung auf eine bestimmte Person erfolgt nicht. Die Monatskarte ist ab einem beliebigen Datum für einen Monat gültig (z.b. vom 10. des Kaufmonats bis zum 9. des Folgemonats) und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im jeweiligen Gültigkeitsbereich. Die Monatskarte berechtigt Montag bis Freitag nach 18:00 Uhr, an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen zur Mitnahme von einem weiteren Erwachsenen und von allen zum Haushalt gehörenden Kindern. Die Monatskarte für Erwachsene ist nur im Vorverkauf (Fahrkartenautomat oder Vorverkaufsstelle) erhältlich. Das Job-Ticket gilt an allen Tagen des aufgedruckten Zeitraumes und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten auf allen Linien im jeweiligen Gültigkeitsbereich. Das Job-Ticket berechtigt Montag bis Freitag nach 18:00 Uhr, an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen zur Mitnahme von einem weiteren Erwachsenen und von allen zum Haushalt gehörenden Kindern. 12 13

3.4.4 9:00 Uhr - Karte 3.4.5 Monatskarte für Schüler, Studenten, Auszubildende 9:00 Uhr-Karte 39,00 48,00 60,00 72,00 86,00 103,00 Die 9:00 Uhr Karte ist eine übertragbare Monatskarte für Kunden, die die INVG regelmäßig, nur nicht Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr nutzen möchten. An Samstagen und Sonntagen, sowie in den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen entfällt auch diese Sperrzeit. Die 9:00 Uhr - Karte ist eine übertragbare Karte d.h., sie kann an jede beliebige Person zur Nutzung weitergegeben werden. Die 9:00 Uhr Karte kann aber jeweils nur von einer Person gleichzeitig genutzt werden, eine Einschränkung auf eine bestimmte Person erfolgt nicht. Die 9:00 Uhr Karte ist ab einem beliebigen Datum für einen Monat gültig (z.b. vom 10. des Kaufmonats bis zum 9. des Folgemonats) und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im jeweiligen Gültigkeitsbereich. Die 9:00 Uhr Karte bietet keine Mitnahmemöglichkeit weiterer Personen. Monat Schüler/ Studenten/ Auszubildende 40,00 48,00 60,00 70,00 85,00 100,00 Die Monatskarte für Schüler, Studenten und Auszubildende ist eine personenbezogene Karte. Eine Übertragung ist ausgeschlossen. Für die Nutzung ist der Nachweis der Berechtigung erforderlich (Bestätigung Schule, Universität, Lehrvertrag, besonderer Ausweis). Die Monatskarte für Schüler, Studenten und Auszubildende gilt an allen Tagen des gebuchten Zeitraumes und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten auf allen Linien im jeweiligen Gültigkeitsbereich. Die Monatskarte für Schüler, Studenten und Auszubildende ist nicht übertragbar und bietet keine Mitnahmemöglichkeit weiterer Personen. Die Monatskarte für Schüler, Studenten, Auszubildende ist nur im Vorverkauf (Fahrkartenautomat oder Vorverkaufsstelle) erhältlich. Die 9:00 Uhr - Karte ist nur im Vorverkauf (Fahrkartenautomat oder Vorverkaufsstelle) erhältlich. 14 15

3.4.6 Ferienticket 3.4.7 Monatskarte für Senioren Ferienticket 15,00 22,50 34,00 40,00 48,00 57,00 Monat Senioren 44,00 55,00 68,00 82,00 98,00 118,00 Schülerkarten im Rahmen der Kostenfreiheit des Schulweges werden von den Schulaufwandsträgern in der Regel ausschließlich für die schulnotwendigen Monate ausgegeben. Da es sich beim Monat August ausschließlich um einen Ferienmonat handelt, wird für Schüler, Auszubildende und Studenten für die Dauer der großen Ferien ein Ferienticket angeboten. Die Monatskarte für Senioren wird ausgestellt für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr (Nachweis nur mit Personalausweis oder Reisepass). Die Monatskarte Senioren ist übertragbar, d.h., sie kann an jede beliebige Person ab dem vollendeten 60. Lebensjahr zur Nutzung weitergegeben werden. Die Monatskarte für Senioren kann aber jeweils nur von einer Person gleichzeitig genutzt werden, eine Einschränkung auf eine bestimmte Person erfolgt nicht. Die Monatskarte für Senioren ist ab einem beliebigen Datum für einen Monat gültig (z.b. vom 10. des Kaufmonats bis zum 9. des Folgemonats) und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im jeweiligen Gültigkeitsbereich. Die Monatskarte für Senioren bietet keine Mitnahmemöglichkeit weiterer Personen. Die Monatskarte für Senioren ist nur im Vorverkauf (Fahrkartenautomat oder Vorverkaufsstelle) erhältlich. 16 17

3.4.8 Wochenkarte für Erwachsene 3.5 Gemeindekarte Woche Erwachsene 18,00 22,00 26,50 31,00 37,00 45,00 Erwachsene 0,50 Kinder 0,25 Die Wochenkarte für Erwachsene gilt an sieben aufeinander folgenden Tagen und ist ab einem beliebigen Datum gültig (z.b. vom Mittwoch der ersten Woche bis zum Dienstag der Folgewoche). Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im jeweiligen Gültigkeitsbereich. Die Wochenkarte für Erwachsene berechtigt Montag bis Freitag nach 18.00 Uhr, an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen zur Mitnahme von einem weiteren Erwachsenen und von allen zum Haushalt gehörenden Kindern. Die Wochenkarte für Erwachsene ist nur im Vorverkauf (Fahrkartenautomat oder Vorverkaufsstelle) erhältlich. 3.4.9 Wochenkarte für Schüler, Studenten, Auszubildende Woche Schüler/Azubi 16,00 18,00 21,00 25,50 30,00 36,00 Die Wochenkarte für Schüler, Studenten und Auszubildende gilt an sieben aufeinander folgenden Tagen und ist ab einem beliebigen Datum gültig (z.b. von Dienstag der ersten Woche bis Montag der Folgewoche). Die Wochenkarte für Schüler, Studenten und Auszubildende ist eine personenbezogene Karte. Eine Übertragung ist ausgeschlossen. Für die Nutzung ist der Nachweis der Berechtigung erforderlich (Bestätigung Schule, Universität, Lehrvertrag, besonderer Ausweis). Die Wochenkarte für Schüler, Studenten und Auszubildende gilt an allen Tagen des gebuchten Zeitraumes und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten auf allen Linien im jeweiligen Gültigkeitsbereich. Die Wochenkarte für Schüler, Studenten und Auszubildende ist nicht übertragbar und bietet keine Mitnahmemöglichkeit weiterer Personen. Die Wochenkarte für Schüler, Studenten, Auszubildende ist nur im Vorverkauf (Fahrkartenautomat oder Vorverkaufsstelle) erhältlich. Die Gemeindekarte ist eine ermäßigte Einzelfahrkarte für Erwachsene bzw. Kinder. Gemeindekarten sind nicht übertragbar. Ihre Gültigkeit beginnt ab Entwertung. Gemeindekarten berechtigen innerhalb ihres Gültigkeitsbereiches zur einmaligen Benutzung auf dem kürzesten Weg in Richtung auf das Endziel zu. Umsteigen in Richtung auf das Fahrtziel und Fahrtunterbrechungen ist innerhalb von 2 Stunden ab Entwerteraufdruck gestattet. Wenn bei einer Fahrt eine Haltestelle berührt wird, für die ein höherer Fahrpreis ausgewiesen wird, so muss dieser Fahrpreis entrichtet werden (z.b. Verlassen des Gemeindegebietes). Mit Gemeindekarten sind Rückfahrten und Rundfahrten nicht zulässig. Rückfahrten sind Fahrten in Richtung auf den Ausgangspunkt auf derselben Strecke, die bei der Hinfahrt benutzt wurde. Rundfahrten werden wie folgt definiert: Fahrten, die auf einem anderen Weg zum Ausgangspunkt zurückführen; Fahrten, die zu einem Punkt führen, der nahe dem Ausgangspunkt liegt; Fahrten, die zu einem Fahrtziel führen, das bereits mit der Hinfahrt hätte erreicht werden können. Die Gemeindekarte ist nur im Vorverkauf in der jeweiligen Gemeinde erhältlich. Gemeindekarten gibt es jeweils für das Gemeindegebiet in Baar-Ebenhausen, Gaimersheim, Geisenfeld, Großmehring, Kösching, Lenting, Manching, Reichertshofen, Stammham und Vohburg. 18 19

3.6 Weinachtskarten 3.8 ADAC FreizeitCard Jahreskarte Familie 180,00 Halbjahreskarte 99,00 Weihnachtskarte Mini 8,30 10,30 11,90 13,70 15,40 18,50 Singles 120,00 66,00 Weihnachtskarte Maxi 32,00 37,00 41,50 46,00 51,00 62,00 Die Weihnachtskarte Maxi gilt vom 1. Adventssamstag bis einschließlich 6. Januar und berechtigt in der jeweiligen Tarifzone auf allen Linien zu beliebig vielen Fahrten ohne Einschränkung. Die Weihnachtskarte Mini gilt als Wochenkarte für jeweils sieben aufeinander folgende Kalendertage ab dem 1. Adventssamstag bis einschließlich 6. Januar und berechtigt in der jeweiligen Tarifzone auf allen Linien zu beliebig vielen Fahrten ohne Einschränkung. Die Weihnachtskarten sind in allen Vorverkaufsstellen erhältlich. 3.7 Närrisches Ticket Närrisches Ticket 8,50 Ob für Singles, oder die ganze Familie, Shopping-Liebhaber, Fußballfans, Nachtschwärmer, Gourmets oder Kulturfreunde. Mit der ADAC FreizeitCard kann man das gesamte INVG- Streckennetz in Ingolstadt und der Region nutzen, so oft man möchte, bequem und ohne Parkplatz-Stress. Exklusiv für Club Mitglieder! Die ADAC FreizeitCard Single ist für eine Person gültig, mit der ADAC FreizeitCard Familie können der Karteninhaber, sein Partner und die zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre das INVG-Streckennetz nutzen. Alle ADAC FreizeitCards gelten stets im INVG-Gesamtnetz an allen Wochenenden von Freitag 14:00 Uhr bis Montag 6:00 Uhr. Die ADAC FreizeitCards sind 12-Monats-Tickets, die jederzeit mit Wirkung zum 1. des Folgemonats in den ADAC Service Centern in Südbayern erworben werden können. Das Närrische Ticket ist ein Sondertarif für den gesamten Verbundraum für den Zeitraum Unsinniger Donnerstag bis einschließlich Aschermittwoch. Das Närrische Ticket ist in allen Vorverkaufsstellen erhältlich. 20 21

3.9 Sonstige Tarife 3.9.1 Mitnahme von Sachen und Tieren Begleitendes Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle und Hunde werden unentgeltlich befördert. Die Mitnahme von Fahrrädern ist nicht möglich. 3.9.2 Beförderung Schwerbehinderter Gemäß des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Nahverkehr vom 09.07.1979 (BGBl. I, S. 989) in der jeweils geltenden Fassung werden die Inhaber von Ausweisen mit Wertmarken unentgeltlich befördert. Zur unentgeltlichen Beförderung ist der amtliche Ausweis mit der gültigen Wertmarke vorzuzeigen. 3.9.3 Ersatzfahrkarte wegen Unbrauchbarkeit 40,00 Unbrauchbar sind Fahrkarten entsprechend den Bestimmungen des 8 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Dies gilt auch bei Fahrkarten, die in Kunststoff ausgefertigt und beschädigt wurden. 4. Übergangsregelung Fahrkarten nach dem alten Tarif verlieren am 31. August 2013 ihre Gültigkeit. Diese Fahrkarten können gegen Anrechnung des Restwertes im INVG-Kundenzentrum in der Mauthstraße 4 in Ingolstadt bis zum 31. August 2014 umgetauscht oder auf Wunsch der Restwert erstattet werden. Bei der Erstattung des Restwertes ist eine Bearbeitungsgebühr entsprechend den Tarifbestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes in Höhe von 1,50 fällig. Jahreskarten und Job-Tickets, die mit dem Gültigkeitsbeginn 1. August 2013 oder früher gekauft wurden, bleiben bis zum aufgedruckten Datum gültig. 22 23

Am Nordbahnhof 3 85049 Ingolstadt Tel.: 0841 305 46333 Fax: 0841 305 46399 E-Mail: info@invg.de Mauthstraße 4 85049 Ingolstadt