Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbogen (HEB-Bogen)



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Transkript:

HEB-B Seite 1 von 8 Anschrift des Leistungserbringers: Anschrift des Leistungsträgers: Ort der Leistungserbringung (falls abweichend): Tel.: Ansprechpartner/in: Fax: E-Mail: Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbogen (HEB-Bogen) für den Personenkreis der Menschen mit wesentlicher geistiger und / oder körperlicher Behinderung zur Erstellung eines Gesamtplanes gemäß 58 SGB XII für Name: Vorname: Geburtsdatum: Die im HEB-Bogen erhobenen Daten sind zur Vorlage beim Leistungsträger (Sozialhilfeträger) bestimmt und dienen der sozialhilferechtlichen und fachlichen Abklärung des individuellen Hilfebedarfes nach Maßgabe der 53 und 9 SGB XII i.v.m. 58 SGB XII. Der HEB-Bogen liegt in drei Varianten vor. Bitte verwenden Sie anlassbezogen die jeweils zutreffende Variante des Bogens. Für die Dokumentation des Ergebnisses der vorläufigen Hilfeplanung verwenden Sie bitte den Bogen A, für die Erstellung eines Entwicklungsberichtes den Bogen B, sowie bei Beendigung der Maßnahme als abschließendes Berichtsinstrument den Bogen C. Bitte möglichst maschinell bearbeiten, Ergänzungen können formlos beigefügt werden. 67 a Abs. 3 SGB X (Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) verpflichtet dazu, auf die Mitwirkungspflichten des Antragstellers bzw. Sozialleistungsbeziehers nach den 60 ff SGB I (Sozialgesetzbuch Erstes Buch) zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts hinzuweisen. Gleiches gilt für den Hinweis, dass der Sozialhilfeträger bei fehlender Mitwirkung nach 66 SGB I ohne weitere Ermittlungen die Leistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen kann, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. A) Ergebnis der vorläufigen Hilfeplanung B) Entwicklungsbericht C) Abschlussbericht Bei Neuaufnahmen eines/er Leistungsberechtigten in der Einrichtung/Stelle ist das Ergebnis der Hilfeplanung innerhalb von drei Monaten wie folgt mitzuteilen: 1. Die Beschreibung der aktuellen Situation / Bedarfslage 2. Die Ziele 3. Die Beschreibung der geplanten Maßnahmen. Diese vorläufige Hilfeplanung ist in enger Abstimmung mit dem/der Betroffenen (ggf. seines/er bzw. ihres/er gesetzlichen Betreuers/in) zu erstellen. Die Beteiligung der/des Betroffenen wird mit deren/dessen Unterschrift (ggf. gesetzlichen Betreuers/in) auf der letzten Seite bestätigt. Nach Maßgabe des im Bewilligungsbescheid genannten Zeitraumes ist im Entwicklungs- bzw. Abschlussbericht folgendes mitzuteilen: 1. Die Beschreibung der bereits durchgeführten Maßnahmen 2. Die Beschreibung der Entwicklung innerhalb des letzten Zeitraumes 3. Die Fortschreibung der Ziele 4. Die weiteren Maßnahmen Die Beteiligung des/der Betroffenen (ggf. seines/er bzw. ihres/er gesetzlichen Betreuers/in) bei der Erstellung des Entwicklungs- und Abschlussberichtes ist immer erforderlich. Die Leistungserbringer werden um Weiterleitung des HEB-Bogens an den Leistungsträger gebeten

HEB-B Seite 2 von 8 B) Teilbogen Entwicklungsbericht für den Zeitraum vom bis 1. Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung

HEB-B Seite 3 von 8 2. Aufnahme und Gestaltung persönlicher, sozialer Beziehungen

HEB-B Seite 4 von 8 3. Selbstversorgung und Wohnen

HEB-B Seite 5 von 8 4. Arbeit, arbeitsähnliche Tätigkeiten, Ausbildung (für Werkstätten siehe auch Berichtsbogen WfbM)

HEB-B Seite 6 von 8 5. Tagesgestaltung, Freizeit, Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

HEB-B Seite 7 von 8 Sichtweise der/des Leistungsberechtigten bezüglich der durchgeführten bzw. geplanten Ziele und Maßnahmen

HEB-B Seite 8 von 8 Folgende Leistungen sollen weiter erbracht werden: Stationäre Leistungen / Wohnheim Stationäre Leistungen / Außenwohngruppe Ambulant betreute Wohngemeinschaft / ambulant betreutes Einzelwohnen Teilstationäre Leistungen WfbM Förderstätte TENE Andere Sonstiges Innerhalb eines Jahres von 1 2 Jahren von Jahren Eine ambulante Leistung ist zurzeit aus folgenden Gründen nicht möglich: Ergänzende Ausführungen, z. B. zu Krisen, Krankenhausaufenthalten während des Berichtszeitraumes, ggf. zur Betreuungsintensität Die Sozialverwaltung des Sozialhilfeträgers (Leistungsträgers) ist datenverantwortliche Stelle i.s.d. 67 Abs. 9 S. 3 SGB X. Die Zweckbestimmung sowie die Hinweise auf die Mitwirkungspflichten und auf die Folgen fehlender Mitwirkung ergeben sich aus dem Deckblatt des HEB-Bogens. Der/die Leistungsberechtigte bzw. sein/ihr gesetzliche/r Betreuer/in erklärt für die Zweckbestimmung dieses Bogens seine/ihre Einwilligung in die Übermittlung der hierzu erforderlichen Daten an den Sozialhilfeträger. Dies gilt auch für Angaben über die Gesundheit (besondere Arten personenbezogener Daten nach 67 Abs. 12 SGB X)., Datum / Unterschrift des Leistungserbringers / Name in Druckbuchstaben /Funktion Datum, Unterschrift des/der Leistungsberechtigten Datum, Unterschrift des/der gesetzlichen Betreuers/in