Medizinproduktegesetz



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Transkript:

Medizinproduktegesetz IB. 006_V.1 Anforderungen an das Betreiben von Dampfsterilisatoren A. Dampfsterilisationsverfahren sind grundsätzlich nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.b. einschlägige Normen sind die DIN EN 17665) zu validieren. Dazu sind qualifizierte Geräte (Dampfsterilisatoren) erforderlich. Dampfsterilisatoren sind vor Ort zu qualifizieren und nach den Normen DIN EN 17665 zu betreiben. Dampf-Kleinsterilisatoren sind nach der DIN EN ISO in drei Klassen eingeteilt Klasse N Geräte mit diesen Verfahren sind für die Sterilisation von unverpackten, massiven Medizinprodukten geeignet und werden über-wiegend in der Industrie oder Laboren eingesetzt. Es erfolgt keine wirkliche Sterilisation und keine Trocknung (Strömungsverfahren). Diese Geräte sind nur für den Einsatz bei unkritischen Medizinprodukten geeignet, bei welchen die Sterilisation nicht vorgeschrieben ist wie z. B. Mundspiegel. Anschaffungskosten ca. 2.500 Euro Klasse S Geräte mit diesem Verfahren sind für die Sterilisation von Medizinprodukten nach Angabe des Herstellers, einschließlich unverpackter, massiver Produkten geeignet - Eignung für die Sterilisation von z. B. Scheren, Pinzetten und bestimmter Hohlkörper (nach Herstellerangaben). Diese Geräte sind für den Einsatz in Arztpraxen geeignet, in welchen keine operativen Eingriffe durchgeführt werden (z. B. Hausärzte). Hinweis Sterilisation nach Herstellerangaben beim Kauf unbedingt eine schriftliche Bestätigung über das Leistungsspektrum des Gerätes verlangen Klasse B Sterilisatoren, die dieses Verfahren aufweisen, sind zur Sterilisation aller verpackten oder unverpackten Medizinprodukte sowie von Hohlkörpern (z. B. Trokare) und auch von porösen Produkten (z. B. Larynxmasken) geeignet. Bei einer Neuanschaffung ist es empfehlenswert einen Dampf - Kleinsterilisator der B- Klasse zu erwerben, da dieser auch eine sichere Sterilisation der Innenflächen von Hohlkörpern gewährleistet. Da es vom Gesetzgeber gefordert wird, Prozessparameter der Sterilisation aufzuzeichnen, ist es ratsam, beim Neuerwerb ein Gerät mit integriertem Drucker bzw. einem anschließbaren externen Drucker zu wählen. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, über vorhandene Schnittstellen am Sterilisator diesen direkt an einen Computer anzuschließen oder über einen Kartensteckplatz Prozessdaten aufzuzeichnen. Anschaffungskosten 4.000 8.000 Euro B. Dampfsterilisationsgeräte Normkonforme Dampfsterilisatoren sind vor Ort zu qualifizieren. Nicht normkonforme Dampfsterilisatoren (sog. Altgeräte) sind durch konstruktive Maßnahmen (Nachrüstung) auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen und vor Ort zu qualifizieren. Dampf-Großsterilisatoren müssen unverzüglich nachgerüstet werden, um den Anforderungen gemäß DIN EN 285 zu genügen. Dampf-Kleinsterilisatoren müssen unverzüglich nachgerüstet werden, um den Anforderungen gemäß DIN EN 13060 zu genügen. C. Normkonforme Dampf-Kleinsterilisatoren können unter den in der Anlage aufgeführten Bedingungen betrieben werden. Anschaffungskosten 3.000 5.000 Euro Seite 1 von 2

D. Für den übergangsweisen Betrieb von nicht normkonformen Dampfsterilisatoren und ohne Nachrüstung sind folgende Anforderungen zu erfüllen: Der Sterilisator ist gemäß den Herstellerangaben oder mindestens alle 12 Monate einer Wartung zu unterziehen. Im Wartungsprotokoll muss die einwandfreie Funktionsfähigkeit des Gerätes und die erfolgte Kalibrierung der Zeit-, Druck- und Temperaturanzeige, ggf. eine Inertgas-Analyse, dokumentiert werden. Die für den Prozess der Sterilisation wesentlichen Parameter wie Zeit-, Druck- und Temperatur müssen aufgezeichnet und im Anschluss beurteilt werden können oder durch ein Prozessbeurteilungssystem erfasst und ausgewertet werden, welches den entsprechenden Normen entspricht. Arbeitstäglich ist die Dampfdurchdringung nach Herstellerangaben mit einem in den entsprechenden Normen als geeignet angesehenem Testsystem (z.b. Helix-Test, Bowie-Dick- Test) zu prüfen. Jede Charge ist mit einem für dieses Verfahren geeigneten Simulationsprüfkörper, dessen Eigenschaften den zu sterilisierenden Medizinprodukten möglichst ähnlich sind, mit eingebrachtem Farbkontroll-Indikator zu kontrollieren. (Hinweis: nicht für alle Sterilisationsverfahren existieren Simulationsprüfkörper; in diesen Fällen erfolgt die Kontrolle mit Indikatoren der Klasse 5 oder 6 nach DIN EN ISO 11140 in jeder Sterilgutverpackung. Dabei sind möglichst Sterilgutverpackungen zu wählen, die eine unmittelbare Sichtkontrolle des Indikators zulassen, da sonst das Ergebnis erst nach Öffnen der Verpackung sichtbar wird) Das Ergebnis der Chargenkontrolle ist schriftlich zu dokumentieren. Das Vorhandensein von nichtkondensierbaren Gasen (NKG) muss ggf. sensitiv detektiert werden können. Bis zum erfolgreichen Abschluss der Verfahrensvalidierung sind fortlaufend repräsentative Stichproben an aufbereiteten MP einer Sterilitätsprüfung zu unterziehen. Art und Umfang der Stichprobe sind zu begründen. Die Durchführung der Prüfung auf Sterilität muss in einem dafür geeigneten Institut stattfinden. Eine Leistungsbewertungsprüfung auf die Parameter Druck, Temperatur und Zeit ist durchzuführen. E. Der Betrieb von normkonformen Dampfsterilisatoren ohne abgeschlossene Prozessvalidierung ist übergangsweise nur bei Erfüllung der unter Buchstabe D (ohne letzten Spiegelstrich) angegebenen Anforderungen zulässig. F. Das Freigabeprotokoll des Sterilisationsprozesses muss alle wesentlichen Parameter des Prozesses einschließlich der täglichen Routineprüfungen umfassen und eine Freigabeentscheidung enthalten. G. In Dampfsterilisatoren, die ohne fraktioniertes Vakuum arbeiten, dürfen nur Medizinprodukte bis zur Risikogruppe kritisch A der RKI- /BfArM-Empfehlung sterilisiert werden. Der Bowie-Dick-Test entfällt in diesen Fällen. Ein fraktioniertes Vakuum wird durch mehrere Phasen der Luftabsaugung und Dampfeinspritzung erzielt und dabei werden Lufteinschlüsse auch in kleinsten Öffnungen des zu sterilisierenden Materials beseitigt. Seite 2 von 2

Kompetenzzentrum Patientensicherheit bei der KVWL Seite: 1 von: 1 Anforderungen an das Betreiben von Dampfsterilisatoren normkonforme Dampf-Kleinsterilisatoren DIN EN 13060 oder Dampf-Großsterilisatoren DIN EN 285 betrieben die Geräte durch konstruktive Maßnahmen (Nachrüstung) auf den aktuellen Stand der Technik gebracht der CL 8 der CL 7 der CL 9 die Dampfsterilisatoren vor Ort qualifiziert Die Dampfsterilisatoren dürfen für die Sterilisation von Medizinprodukten nicht eingesetzt werden Liegt für die Geräte eine abgeschlossene Prozessvalidiierung DIN EN 17665 vor der CL 7 der CL 7 der CL 9 Die Anforderungen an das Betreiben von Dampfsterilisatoren werden Die Anforderungen an das Betreiben von Dampfsterilisatoren werden bis zur Validierung für den übergangsweisen Betrieb Die Anforderungen an das Betreiben von Dampfsterilisatoren werden bis zur Neuanschaffung für den übergangsweisen Betrieb

- Checkliste 7 - Folgende Anforderungen werden : - Arbeitstägliche Routineprüfungen nach Herstellerangaben (z.b. Sichtprüfung von Kammer und Dichtung auf ordnungsgemäßen Zustand; Kontrolle des Speisewassers) (ggf. Vakuumtest, Leercharge, Dampfdurchdringungstest nach Angaben des Herstellers) - Chargenbezogene Routineprüfungen und Chargendokumentation (Überprüfung und Dokumentation des vollständigen und korrekten Prozessverlaufes; richtige Auswahl des Sterilisationsprogrammes (Zyklus) in Abhängigkeit vom Sterilisiergut/Beladung) - Einsatz von Behandlungsindikatoren (Klasse 1; DIN EN ISO 11140-1) - Dokumentation der kritischen/relevanten Prozessparameter (messtechnische Überwachung der Verfahrensparameter: Temperatur- und Druckverlauf/ Dauer der Plateauzeit; ggf. Prozessbeurteilungssystem (DIN EN 13060, Anhang B)) - Prozessindikator; Nachweis der Luftentfernung/Dampfdurchdringung bei MP, bei denen eine Luftentfernung erforderlich ist (Chemoindikator Klasse 5; DIN EN ISO 11140-1); Beurteilung von Dampfqualität und Expositionszeit in Verpackung; Bei Kritisch A Produkten: ohne PCD (Process Challenge Device), bei Kritisch B Produkten mit PCD, z. B. Helixtest (DIN EN 867-5) - Sichtprüfung: Überprüfung der Verpackung auf Trockenheit und Unversehrtheit (z.b. Dichtigkeit der Versiegelung) - Überprüfung der Kennzeichnung - Dokumentation der Freigabeentscheidung durch autorisiertes (benanntes, sachkundiges und eingewiesenes/unterwiesenes Personal) (Darlegung des Vorgehens bei Abweichungen vom korrekten Prozessverlauf/SOP) - In angemessenen Zeitabständen sollen periodische Prüfungen bestätigen, dass sich keine unbeabsichtigten prozessrelevanten Veränderungen ergeben haben. Sie können ggf. mit der Wartung zeitlich koordiniert werden. Datum Unterschrift des Betreibers Seite 1 von 1

- Checkliste 8 - Nicht normkomforme Dampfsterilisatoren erfüllen für den übergangsweisen Betrieb folgende Anforderungen: (s. auch Installations-/Betriebsqualifikation (Kommissionierung)) - Beleg über die Eignung des Sterilisators für die zur Sterilisation vorgesehenen Medizinprodukte - Beleg über die Eignung der Betriebsmittel beim Betreiber (z.b. Speisewasser definierter Qualität; Eignung des Aufstellungsortes; Vorliegen von erforderlichen Sicherheitseinrichtungen) (ggf. Vakuumtest/Leerkammerprüfung/Prüfung mit Testbeladung) - Vorliegen der Bedienungsanleitung/Gebrauchsanweisung - Angaben des Herstellers zu notwendigen Kontrollen/geeigneten Prüfkörpern - Nachweis über die Einweisung/Unterweisung des mit der Bedienung betrauten Personals - Nachweis der regelmäßigen Wartung gemäß Herstellerangaben, mind. alle 12 Monate (z.b. Dichtungen, Steuerung) (s. auch Leistungsbeurteilung) - Geeignete Darstellung der zur Anwendung kommenden Medizinprodukte/Konfigurationen (1) Benennung/Dokumentation der schwierigsten/repräsentativen Beladung (z.b. Foto; Kritische Parameter sind z.b. Lumina, Porosität/Textilien, große Masse, komplexe Verpackung. Die Maximalbeladung ist nicht zwingend die schwierigste Beladung) 1) Konfiguration = Sterilisiergut in Sterilgutverpackung bei definiertem Beladungsmuster Datum Unterschrift des Betreibers Seite 1 von 1

- Checkliste 9- Normkomforme Dampfsterilisatoren ohne abgeschlossene Verfahrensvalidierung erfüllen für den übergangsweisen Betrieb folgende Anforderungen: - Bis zum erfolgreichen Abschluss der Verfahrensvalidierung werden fortlaufend repräsentative Stichproben an aufbereiteten MP einer Sterilitätsprüfung unterzogen - Art und Umfang der Stichprobe werden begründet - Die Durchführung der Prüfung auf Sterilität findet in einem dafür geeigneten Institut statt Datum Unterschrift des Betreibers Seite 1 von 1