Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Firma HELIRO-HMR, Steuer- u. Regelungstechnik GmbH



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ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN

Transkript:

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen Unsere Angebote und Lieferungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind für uns erst durch unsere ausdrücklich schriftliche Bestätigung verbindlich. Bei Abänderung oder Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft, mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Unwirksame Bedingungen sind so zu ergänzen und auszulegen, dass der ursprüngliche beabsichtigte Zweck weitest möglich erreicht wird. 1. Angebote und Auftrag Unsere Angebote sind stets freibleiben, Kostenvoranschläge unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er schriftlich vorliegt und wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Mit widerspruchsloser Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung anerkennt der Käufer diese Bedingungen. Für Art und Umfang der Lieferung ist allein der Inhalt unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Spätere Abänderungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. 2. Preise Unsere Preise gelten ab Firmensitz Ilmenau OT Unterpörlitz oder ab Herstellerwerk, zuzüglich zu entrichtender Steuern und Abgaben, im Bundesgebiet der Mehrwertsteuer. Sofern nicht besondere Versandanweisungen vorliegen, wählen wir selbst Art und Weg des Versandes. Verpackung, Fracht, Porto, Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Käufers. Versicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Verbindlich für die Versandweise und Kosten ist unser Angebot oder unsere Auftragsbestätigung. Preisänderungen bleiben vorbehalten, insbesondere falls sich die Selbstkosten, vor allem aus Lohn und Kostengründen oder wegen Änderung der öffentlichen Gebühren, Abgaben oder Steuern bis zum Lieferungstag ändern. 3. Lieferung Die Lieferung erfolgt ab Firmensitz Ilmenau, OT Unterpörlitz oder ab Herstellerwerk. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor technischer Klärung des uns vorliegenden schriftlichen Auftrages. Im letzteren Fall wird der Beginn der Lieferfrist in der Auftragsbestätigung benannt. Unvorhersehbare und nicht in unseren Einflussbereich fallende Umstände, die der Erfüllung der von uns übernommenen Verpflichtungen entgegenstehen, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit

hinauszuschieben oder wegen eines noch nicht erfüllten Teils des Vertrages zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, falls die Ereignisse lediglich eine kurzfristige Störung unserer Lieferfähigkeit begründen. Den vorgenannten Umständen stehen Streik und Aussperrung gleich, die für uns zu einer wesentlichen Erschwerung der Lieferung führen und zwar unabhängig davon, ob die vorgezeichneten Ereignisse bei uns selbst oder einem unserer Lieferanten eintreten; dies gilt jedoch nicht, wenn wir das Leistungshindernis selbst zu vertreten haben. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so kann der Kunde Verzugsschäden nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung in Ziffer 5 dieser AGB geltend machen. Der Höhe nach ist der Schadensersatz beschränkt auf 0,5% des Rechnungsbetrages für jede vollendete Woche, während derer wir uns im Lieferverzug befinden, höchstens jedoch 5 % der vom Verzug betroffenen Leistung. Falls wir vereinbarte Lieferfristen nicht einhalten, muss uns der Kunde eine angemessene Frist zur Leistung setzten. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz statt Leistung kann der Kunde nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 5 dieser AGB geltend machen. Erfüllungsort für unsere sämtlichen Lieferverpflichtungen ist unser Firmensitz oder unser Auslieferungslager, in dem die Ware dem ersten Beförderer zur Übermittlung an den Kunden übergeben wird. Unsere Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mangels abweichender Vereinbarung spätestens an den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben haben. Auch bei Durchführung des Transportes durch uns, der Übernahme sonstiger am Lieferort auszuführender Pflichten oder bei der Übernahme der Transportkosten durch uns findet der Gefahrübergang statt. Auf Verlangen und Kosten des Kunden sind wir verpflichtet, von diesen gewünschten Versicherungen abzuschließen. Bei Selbstabholung bzw. Abholung durch ein vom Kunden beauftragtes Transportunternehmen geht die Gefahr mit dem Beginn des Beladens auf den Kunden über; in diesen Fällen ist der Kunde für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung alleine zuständig und verantwortlich. Wirken wir dabei mit, so geschieht dies im Auftrag sowie auf Gefahr des Kunden. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen frei, die gegen uns wegen Schadensereignissen aus nicht betriebs- und beförderungssicherer Beladung geltend gemacht werden. Im Übrigen stellt uns der Kunde von etwaigen Nachteilen und/oder Belastungen frei, die bei uns dadurch eintreten, dass der von ihm oder auf seine Anweisung eingesetzte Beförderer gegen Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetztes verstoßen hat.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 4. Zahlung Die Zahlung erfolgt gemäß den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bleibt der Käufer bei Ratenzahlungen mit einer vereinbarten Rate im Rückstand, wird die jeweilige Gesamtforderung einschließlich Nebenforderungen sofort fällig. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels behalten wir uns vor, Verzugszinsen von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder unseren effektiven Zins bei eigener Kreditinanspruchnahme zu berechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers wegen irgendwelcher Ansprüche oder eine Aufrechnung sind ausgeschlossen, außer mit unbestrittener oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. 5. Gewährleistung und Haftung Mängelrügen und Beanstandungen sind sofort, spätestens jedoch 10 Tage nach Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung der Ware nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung erfolgen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Nacherfüllung. Die Kosten der Nacherfüllung gehen insoweit zu Lasten des Kunden, als sie darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Ware an einen anderen Ort als seine gewerbliche Niederlassung verbracht hat, es sei denn, dies gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, wird diese von uns verweigert oder ist diese dem Kunden unzumutbar, ist der Kunde beim Vorliegen solcher Mängel, die eine wesentliche Vertragsverletzung darstellen, berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages bzw. in allen anderen Fällen die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Schadensersatz- bzw. sonstige Zahlungsansprüche kann der Kunde nur nach Maßgabe der in dieser Ziffer der AGB folgenden Regelungen geltend machen. Die Verjährungsfrist des Kunden für Mängelansprüche auf unsere Dienstleistungen, beträgt zwei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt mit Abnahme der jeweiligen Leistung durch den Kunden.

Für Zulieferteile gelten die Garantiebedingungen des entsprechenden Lieferanten. Mit unseren Leistungen und Produkten garantieren wir Ihnen den Materialeinsatz anerkannter Zulieferer der Elektro- und Automatisierungstechnik und weisen auf die Zertifizierung des eingesetzten Materials durch diese Hersteller hin. Nicht ausdrücklich in diesen AGB zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatz- und Aufwendungsansprüche des Kunden für jede Form der Schlechterfüllung des Vertrages sowie Fälle der unerlaubten Handlung sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Wir haften auch für leichter Fahrlässigkeit, soweit wir vertraglich das Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben oder es sich um Pflichten handelt, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Kunde vertrauen kann ( Kardinalpflichten ). Der Höhe nach beschränkt sich unsere Schadensersatzverpflichtung außer in den Fällen vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadenverursachung sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auf vertragstypische und unvorhersehbare Schäden. 6. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Befriedigung aller unserer aus dem Geschäftsverhältnis sich ergebenden Ansprüche vor. Der Käufer ist unser Verwahrer. Bei Weiterverkauf und Verarbeitung der Ware, die nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs gestattet wird, tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung zustehenden Ansprüche an uns ab. Erfüllt der Käufer uns gegenüber seine Zahlungsverpflichtungen, so ist er zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Käufer genaue Auskunft über die Weiterverwendung oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware und über die daraus entstandenen Forderungen zu geben. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Die Pfändung oder anderweitige Beeinträchtigung durch Dritte dieser Vorbehaltsware oder der an uns abgetretenen Ansprüche aus Weiterveräußerung oder Verarbeitung hat der Käufer unter Übersendung einer Abschrift der einschlägigen Protokolle unverzüglich an uns mitzuteilen. 7. Allgemeine Bestimmungen

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.