Die Silberkrise von 1968 beweist die Gültigkeit des Gresham schen Gesetzes für die moderne Schweiz



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115 Station 19 Die Silberkrise von 1968 beweist die Gültigkeit des Gresham schen Gesetzes für die moderne Schweiz Januar 2005. Ein Erbe zeigt einer Münzhändlerin ein Album voll mit Schweizer Münzen, die sein Vater zusammengetragen hat

116 Station 19 Die Gültigkeit des Gresham schen G esetzes für die moderne Schweiz Hörspiel Münzhändlerin: Oh nein, das kaufe ich nicht. Die Stücke können Sie zum Nennwert bei der Nationalbank umtauschen. Erbe: (tief enttäuscht) Aber das sind doch so alte Münzen, die müssen mehr wert sein! Die sind doch noch aus Silber. Münzhändlerin: Da haben Sie Recht. Aber trotzdem, das lohnt sich nicht. Der Silberpreis liegt heute bei 8 Dollar 20 pro Unze, also bei ungefähr 35 Rappen pro G ramm. Das ist ein sehr guter Kurs! Und so ein Frankenstück enthält 4,175 Gramm Silber im G egenwert von 1 Franken 46. Erbe: Dann ist es doch mehr wert! Wieso kaufen Sie es trotzdem nicht? Münzhändlerin: Die wenigen Stücke lohnen den Aufwand nicht. Ich bekomme nicht den vollen Materialwert, wenn ich das Stück zum Einschmelzen gebe, und dann muss ich meine Arbeitszeit rechnen. So etwas kann man nur im grossen Stil machen. Und dafür gibt es nicht mehr genug Stücke auf dem Markt. Die meisten sind schon 1968 aus dem Verkehr gezogen worden. Erbe: Damals hat mein Papa angefangen zu sammeln. Er hat mir erzählt, dass das Kleingeld in der ganzen Schweiz auf einmal knapp geworden ist. Münzhändlerin: Ja, im Sommer 1967 begann der Silberpreis rapide zu steigen. Im August 19 67 erreichte er 26 0 Franken pro Kilogramm, im März 1968 sogar 350 Franken. Und damit begannen die Schweizer Franken ins Ausland abzufliessen. Schmelzanstalten schickten Kuriere, die grosse Summen Papiergeld in Münzen umtauschten. Wenn zum Beispiel eine Firma im März 1968 einen Kurier mit 10'000 Franken in Scheinen nach Zürich schickte, konnte er die gegen Münzen mit einem Silbergehalt von fast 42 Kilogramm umtauschen. Das hatte einen Wert von 14 612 Franken. Ein tolles G eschäft! Man schätzt, dass professionelle Aufkäufer bis zum 25. März 1968 mehr als 100 Tonnen Silbergeld exportierten. Erbe: Mehr als 100 Tonnen? Münzhändlerin: Ja, das entspricht in 1-Franken- Stücke umgerechnet 20 Millionen Münzen. Tatsächlich waren es wohl noch viel mehr! Und dann begannen auch noch die meisten Schweizer, ihre Silbermünzen zu horten. Das wirkte sich im alltäglichen Zahlungsverkehr aus: Es gab kein Kleingeld mehr zum Wechseln! Erbe: Und dann? Münzhändlerin: Am 25. März 1968 erliess der Bundesrat einen B eschluss, der das Horten und Einschmelzen von Silbergeld unter Strafe stellte. Niemand durfte mehr als 10 Franken in Kleingeld über die Grenze nehmen. Hat alles nichts geholfen. Aber der Bundesrat hatte schon am 5. Oktober 19 67 still und heimlich beschlossen, eine Änderung des Münzmetalls zu erlauben. Und so prägte die eidgenössische Münzstätte im Akkord neue Münzen aus unedlem Metall. Am 10. Mai 19 6 8 wurde das frisch geprägte G eld erstmals ausgeliefert. Und damit war der Spuk mehr oder weniger vorbei.

Station 19 Die Gültigkeit des Gresham schen G esetzes für die moderne Schweiz 117 19 Kommentar Am 18. Mai 1967 stoppte das Schatzamt der Vereinigten Staaten von Amerika den Silberverkauf aus staatlichen Reserven. Es reagierte damit auf ein starkes Ansteigen der Nachfrage nach Silber, was durch den Rückzug der USA noch weiter angeheizt wurde. Anfang August 19 67 kostete das Silber 260 Franken pro Kilogramm 1 und es war abzusehen, dass der Preis noch weiter steigen würde. Der Bundesrat beschloss daraufhin am 5. Oktober 1967 in aller Stille 2, der Exekutive die Möglichkeit zu geben, das Silber als Münzmetall der Schweizer Münzen bei B edarf durch ein anderes Metall zu ersetzen. Dies bedeutete faktisch, dass jede Relation zwischen dem Nennwert und dem Materialwert der Münzen aufgehoben werden sollte. Ein weiser Entschluss, denn im Verlauf des Frühjahres 19 6 8 war der Silberpreis bereits auf 350 Franken angestiegen. 3 Bei diesen Preisen lohnte es sich, in grossem Stil Papiergeld gegen Schweizer Silbermünzen zu tauschen und ins Ausland zu exportieren, wo sie eingeschmolzen wurden. Es kamen dafür nicht alle Münzen in Frage: B eim Fünfliber, welcher bereits seit 1931 im G ewicht reduziert ausgegeben wurde, überschritt der Silberwert nie den Nennwert der Münze. 4 Dagegen waren die Zwei- und Einfränkler hoch begehrt, genauso wie die 5 0- Räppler. 5 Man schätzt, dass professionelle Aufkäufer bis zum 25. März 1968 mehr als 100 Tonnen an Schweizer Silbergeld in die grenznahen Schmelzanstalten Süddeutschlands brachten. 6 An eben diesem 25. März erliess der Bundesrat einen B eschluss «Über die Sicherstellung der Landesversorgung mit Silbermünzen», der noch am gleichen Tag um 12 Uhr mittags in Kraft trat. 7 Darin wurde ein Bündel von Massnahmen ergriffen, um dem Abwandern des Kleingeldes entgegenzuwirken. So wurde es strafbar, Silbergeld mit Absicht auf G ewinn aus dem Verkehr zu nehmen, gleich ob dies zum Zweck des Verarbeitens, Einschmelzens oder gar des Münzsammelns getan wurde. Der Export von Schweizer Silbermünzen ins Ausland wurde auf 10 Franken beschränkt. Strenge G renzkontrollen in der Nordschweiz beendeten das lukrative G eschäft der süddeutschen Schmelzanstalten. Der Export nach Italien scheint übrigens in keinem vergleichbaren Massstab durchgeführt worden zu sein, sodass die Südschweiz in wesentlich geringerem Masse von der Münzknappheit betroffen war. 8 Trotz einer Verteilung aller Reservebestände an Kleingeld und trotz dringender Aufrufe des Bundesrats an die Bevölkerung, das Horten von Sil- 1 Kunzmann, Ruedi, «Die Silbermünzenkrise der Schweiz von 1968 und die Tätigkeit der Royal Mint, London.» In: Schweizer Münzblätter 200 (2000). S. 68. 2 So wurde die zum 10. Mai 1968 in Kraft tretende Revision des Münzgesetzes ausschliesslich im eidgenössischen amtsblatt publiziert. Die breite Öffentlichkeit erfuhr nichts von der damit indirekt erfolgten Abkoppelung der Schweizer Münzen vom Silberstandard. Vgl.: Kunzmann, a. a. O., S. 68, und Beck, Albert M., «Die Revision des Münzgesetzes während der Silberkrise der sechziger Jahre.» In: Festschrift Herbert A. C ahn. Zum 70. G eburtstag gewidmet und herausgegeben vom Circulus Numismaticus Basiliensis. Basel 1985, S. 9. 3 Kunzmann, a. a. O., S. 68. 4 Die Fünfliber beinhalteten 12,525 Gramm Feinsilber im Wert von 4.38 Franken bei einem Silberpreis von 350 Franken pro Kilo. 5 Die Zweifränkler beinhalteten 8,35 Gramm Feinsilber im Wert von 2.92 Franken, die Einfränkler 4,175 Gramm zu 1.46 Franken und die 50-Räppler 2,0875 Gramm zu 73 Rappen. Die 20-Rappen-, 10-Rappen- und 5-Rappen-Stücke wurden bereits seit dem Zweiten Weltkrieg aus einer Legierung von Kupfer und Nickel angefertigt. 6 Kunzmann, a. a. O., S. 69. Natürlich ist die von uns im Hörspiel postulierte Zahl von 20 Millionen Münzen nur statistisch, indem hier davon ausgegangen wird, dass exakt gleich viel Münzen aus den Gruppen der Zweifränkler, Einfränkler und 50-Räppler exportiert wurden. Tatsächlich aber lag die Prägezahl der 50-Rappen-Stücke weit über der der Zweifränkler. Vgl.: Numispost & H MZ 12/Dezember 2005. S. 28 ff. So darf man davon ausgehen, dass in der Realität noch wesentlich mehr Münzen das Land verliessen als angegeben. Die schweizerische Münzprägeanstalt ging jedenfalls 1968 davon aus, dass etwa eine halbe Milliarde Umlaufmünzen nachgeprägt werden mussten, um einen geregelten G eldverkehr zu gewährleisten, wie Kunzmann, a. a. O., S. 70, schreibt. 7 Helvetische Münzzeitschrift 1968. S. 146 148. 8 Kunzmann, a. a. O., S. 69.

118 Station 19 Die Gültigkeit des Gresham schen G esetzes für die moderne Schweiz bermünzen einzustellen, normalisierte sich die Lage vorerst nicht. B esonders der Detailhandel litt unter einem Mangel an Wechselgeld. So konnte die Schweizer Nationalbank der B asler Mustermesse zum Beispiel im Jahr 1968 bei weitem nicht genug Münzen zur Verfügung stellen. 9 Unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten dürften damals erwogen worden sein, unter anderem die Ausgabe von privatem Kleingeld, wie sie von der Migros angedacht wurde. Dort beschloss man, Ersatzgeld zu drucken, das einen Wert von einem Franken hatte und bis zum 1. Juni 1968 einlösbar sein sollte. Ein einziger Schein dieser interessanten Emission* hat bis heute überlebt. 10 Während der Bundesrat noch versuchte, die Situation mit Verboten unter Kontrolle zu bringen, prägte die eidgenössische Münzstätte spätestens seit dem Frühjahr 1968 auf Hochtouren. Bis zu 1,5 Millionen Stück Münzen sollen damals pro Tag geprägt worden sein, wobei auf das teure Silber bei der Herstellung völlig verzichtet wurde. Durch den Bundesratsbeschluss vom 5. O ktober 19 67 war der Weg frei geworden, alle Münzen aus einer Kupfer-Nickel-Legierung herzustellen. Am 10. Mai 1968 wurde ein erster Teil der neuen Stücke ausgeliefert. Da die eidgenössische Prägeanstalt die benötigten Münzen trotz Einsatz aller Mittel nicht in angemessener Zeit liefern konnte, wandte man sich an die British Royal Mint um Hilfe, die damals mit 1000 Mitarbeitern zu den weltweit effektivsten Münzstätten gehörte. 11 10 Millionen 2-Franken- Stücke, 15 Millionen 1-Franken-Stücke und 20 Millionen 1 2-Franken-Stücke entstanden also in London. Sie sind auch heute noch leicht erkennbar, denn im G egensatz zu den in B ern geprägten Stücken tragen sie kein Münzzeichen*. Die B erner Stücke dagegen weisen ein kleines B als Münzstättenzeichen* auf der Zahlseite unter dem Kranz auf. Im «Blick» vom 16. 5. 1968 stand zu lesen, dass diese aus London gelieferten Stücke nicht den hohen Ansprüchen der eidgenössischen Münzstätte genügen würden. Die Farbe entspräche genauso wie die Prägequalität nicht den Erfordernissen. 12 Doch als am 19. Juni 1968 vier Experten nach London reisten, um die Qualität der neuen Münzen vor Ort zu prüfen, mussten sie bis zum 19. September, als der Auftrag abgeschlossen war, lediglich etwas mehr als eine halbe Million Münzen zurückweisen. Diese hohe Zahl relativiert sich angesichts der Tatsache, dass die Royal Mint täglich zwischen 4 00 000 und 6 00 000 Münzen für die Schweiz prägte, aufs G anze betrachtet entsprach der Rücklauf also etwa 1,1 Prozent. Fast noch interessanter als die Lösungsansätze der Regierung ist die Tatsache, dass sich die Schweizer Bürger im Jahr 1968 nicht anders verhielten als ihre Vorfahren im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit. Sie lieferten ein Musterbeispiel dafür, dass das Gresham sche G esetz auch bekannt als das G resham-kopernikanische G esetz und zu Beginn des 16. Jahrhunderts formuliert Allgemeingültigkeit auch für die moderne Zeit beanspruchen kann. Kurzgefasst lautet dieses G e- setz: «Schlechtes G eld verdrängt gutes G eld.» 13 O der anders herum: Wenn ein Bürger die Wahl hat, ob er das G eld ausgeben soll, das aus schlechtem, wertlosem Material (sprich Kupfer- Nickel) gemacht ist, oder das G eld, das noch aus hochwertigem Material (sprich Silber) besteht, wird er sich dafür entscheiden, das «schlechte» G eld auszugeben und das «gute» zu horten. Auf die Überreste dieser Hortungen stossen genau wie unser Protagonist im Hörspiel auch 9 Kunzmann, a. a. O., S. 69, berichtet, dass für die mehrtägige Publikumsveranstaltung als Wechselgeld nur 10 000 Zweifränkler, 12 000 Einfränkler und 48 000 Fünfziger zur Verfügung standen. 10 Richter, Jürg; Kunzmann, Ruedi, Die Banknoten der Schweiz. Regenstauf 2003, S. 520, N G 23. Die übrigen Scheine, die niemals in den Umlauf kamen, wurden eingestampft. 11 Im Hinblick auf die Umstellung der britischen Währung zum Dezimalsystem am 15. Februar 1971 hatte man die britische Münzstätte völlig modernisiert. Vgl.: Dyer, Graham P., The Royal Mint. Cardiff 1986. 12 Kunzmann, a. a. O., S. 70. 13 Zitiert nach: Kahnt, Helmut, Das grosse Münzlexikon von A bis Z. Regenstauf 2005, S. 167.

Station 19 Die Gültigkeit des Gresham schen G esetzes für die moderne Schweiz 119 19 heute noch zahlreiche Erben, wenn sie sich daran machen, den Hausstand der lieben Verstorbenen aufzulösen. Und dies, obwohl bereits im Juni 19 6 8 der ärgste Engpass an Wechselgeld behoben war. Am 15. Juli 1970 konnte das Schmelz- und Ausfuhrverbot vom Bundesrat aufgehoben werden: zum Teil, weil nun der grösste Teil der Schweizer Umlaufmünzen sowieso aus Kupfer-Nickel bestand, zum Teil, weil der Silberpreis wieder gesunken war und das Einschmelzen von Silbermünzen sich nicht mehr lohnte. Am 1. April 1971 wurden die Silbermünzen ausser Kurs gesetzt. Sie sollten bis zum 3 0. September 1971 gegen die neuen Münzen umgetauscht werden. 14 Tatsächlich nimmt die Nationalbank die alten Silbermünzen auch heute noch zum Nominalwert* zurück. Diese eigentlich erst eine G eneration zurückliegende G eschichte ist mittlerweile völlig in Vergessenheit geraten. Doch durchschnittlich zwei- bis dreimal pro Woche erscheint in jedem Schweizer Münzgeschäft ein hoffnungsvoller Erbe, der ein Album mit Plastikeinlagen in Händen hält, in denen säuberlich Zweifränkler, Einfränkler und 5 0-Räppler eingeordnet sind. Zumeist fällt es wie die Autorin aus eigener Erfahrung berichten kann schwer, ihn zu überzeugen, dass er keinen Schatz in Händen hält. 14 Kunzmann, a. a. O., S. 69. Weiterführende Literatur: B eck, Albert M., «Die Revision des Münzgesetzes während der Silberkrise der sechziger Jahre.» In: Festschrift Herbert A. C ahn. Zum 70. G eburtstag gewidmet und herausgegeben vom C irculus Numismaticus B asiliensis. B asel 19 85, S. 9 14. Martin, Colin, «La Suisse redécouvre la loi dite de G resham.» In: S chweizer Münzblätter 71 (1968). S. 101 104. Kunzmann, Ruedi, «Die Silbermünzenkrise der Schweiz von 1968 und die Tätigkeit der Royal Mint, London.» In: S chweizer Münzblätter 2 00 (2000). S. 68 72.