TIERGESUNDHEITSDIENST für landwirtschaftliche Nutztiere für das Burgenland 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1 Tel.: 02682-600-2475, Fax: 02682-72221 E-Mail: post.tgd@bgld.gv.at, Homepage: www.tgd-b.at Programm zur Überwachung von PRRS in burgenländischen Schweinezuchtbetrieben 1. Einleitung Der TGD-B unterstützt schon seit Jahren das PRRS - Programm in ausgewählten burgenländischen Schweinezuchtbetrieben. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass immer wieder Betriebe mit positiven Befunden aus dem Programm ausscheiden müssen. Es ist nicht klar woher diese positiven Tiere stammen; meist liegt beim Tierzukauf ein Befund oder eine Bestätigung des Herkunftsbetriebes auf. Wenn Betriebe hoch positiv sind scheiden sie aus dem Programm aus. 1.1. Die klinischen Erscheinungen werden nochmals in Erinnerung gerufen: Die Viruserkrankung ist durch Fruchtbarkeitsstörungen und Lungenerkrankungen charakterisiert. Die Sauen zeigen Fieber, Fressunlust, bläulich verfärbte Ohren, Verwerfen, Geburt von toten, mumifizierten oder lebensschwachen Ferkeln, gerötete Augen, geschwollene Lider und geschwollene Hintergliedmaße. Die Ferkel sind appetitlos, lebensschwach, zeigen Schwellungen um die Augen, gerötete Augen durch Bindehautentzündung, struppiges Borstenkleid. Die Sterblichkeit der Ferkel vor dem Absetzen kann bis zu 80 % betragen. Bei Absetzferkeln und Läufern herrschen Husten und andere Krankheitssymptome des Atmungstraktes vor. Das Porcine Circovirus und das PRRS-Virus stellen die Haupterreger von PMWS (Postweaning Multisystemic Wasting Syndrom, Kümmern nach dem Absetzen ) dar. 1.2. Ursachen für die Verbreitung der Krankheit: Die überragende Rolle bei der Virusverbreitung zwischen den Beständen spielt der Tierverkehr. Dabei ist nicht nur der Zukauf von Jungsauen, Ebern oder Mastläufern zu betrachten, sondern auch das unkontrollierte Verladen von Schweinen auf Transportfahrzeugen mit bereits geladenen Schweinen, die sehr engen Kontakt zum Stall haben (z.b. Viehtransporter dockt an Stall an um lange Treibwege zu vermeiden). Aber auch Schweine, die von Märkten zurückgebracht werden, sind eine gefährliche Infektionsquelle. Ein weiterer Infektionsweg ist der Samen eines infizierten Deckebers, über den das PRRS-Virus längere Zeit ausgeschieden wird, obwohl der Eber keine Krankheitssymptome zeigt. Das Einbringen von empfänglichen Schweinen in den Sauenstall erfolgt nicht nur durch Zukauf, sondern auch durch das Verbleiben von Aufzuchtferkeln im Sauenstall (Fehlen einer räumlich getrennten Aufzucht). Die Aufzuchtferkel verlieren früher oder später ihren Kolostralschutz und werden infiziert, solange eine geeignete Virusquelle im Sauenstall dafür vorhanden ist. Das Virus muss nicht jedes Schwein im Bestand befallen. Insbesondere in großen Beständen können zwischen infizierten Tiergruppen auch nicht oder noch nicht infizierte Tiere aufgestallt sein. Seite 1 von 5
Unter günstigen Umständen kann eine Viruszirkulation im Sauenstall schon 6 12 Monate nach der Infektion von selbst aufhören, wenn keine empfänglichen oder virämischen Schweine eingebracht werden. Bei älteren Aufzuchtferkeln (ca. 70 Tage alt) sind dann keine PRRSV-Antikörper mehr nachweisbar. 1.3. Programmziel Ziel des Programmes ist die Erhaltung und Schaffung PRRS-negativer Herden. Durch die Verbesserung des Tiergesundheitsstatus wird der prophylaktische und therapeutische Einsatz von Arzneimitteln minimiert. Daneben soll aber auch die Wichtigkeit von Managementmaßnahmen (Quarantäne, Trennung der Produktionszweige, Rein-Raus- Verfahren, ) bekräftigt werden. 2. Teilnahmebedingungen 2.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Zuchtsauenbetriebe, die bereits im Vorjahr (2011) am PRRS-Programm teilgenommen und alle Untersuchungsdurchgänge durchgeführt haben und in denen keine bzw. nur vereinzelt Ak-positive Sauen festgestellt wurden (Kategorie 1 und 2). Für den Beitritt neuer Betriebe ist eine Rücksprache bei der TGD-Geschäftsstelle erforderlich. Die beiliegende Teilnahmeerklärung ist bis zum Einsendeschluss am 30.04.2012 an die Geschäftsstelle des TGD-B zu schicken. Zusätzlich haben alle Betriebe die Weiterbildungserfordernisse (4 Stunden innerhalb von 4 Jahren) zu erfüllen. 2.2. Quarantänestall Eine wesentliche betriebliche Voraussetzung für die Teilnahme ist das Vorhandensein eines Quarantänestalles. Darunter ist kein Krankenstall zu verstehen, sondern ein Stall, in dem Jungsauen und Jungeber nach Zukauf vor der Eingliederung in den bestehenden Bestand gehalten werden. Er dient dazu, die bestehende Herde vor Infektionen, verursacht durch die Zukauftiere, zu schützen und den Zukauftieren die Möglichkeit zu bieten, sich an die neue Umgebung (Klima, Futter, Personal, ) zu gewöhnen. Im Quarantänestall können Untersuchungen oder Impfungen durchgeführt werden. Er hat mindestens folgende Anforderungen zu erfüllen: Zufahrt und Zugang dürfen nur vom Außenbereich (nicht durch den Stallbereich der bestehenden Herde) möglich sein. Der Quarantänestall hat in einer Entfernung von den Stallungen der bestehenden Herde bzw. am Rand der Stallungen der bestehenden Herde zu liegen. Be- und Entlüftung getrennt vom Lüftungssystem des Stallbereiches der bestehenden Herde Eigene Entmistung getrennt von der Entmistung der bestehenden Herde Eigene Bekleidung, Stiefel und Geräte (Futterwagen, Schaufel, ) sind im Quarantänestall zu verwenden Entsprechende Größe: Zukauftiere müssen für die Dauer von 6 Wochen in Quarantäne gehalten werden können. 2.3. Zukauf, Besamung Ein Zukauf von Tieren darf nur aus nachweislich PRRS-negativen Betrieben erfolgen (Untersuchungsergebnisse/Bestätigung des Züchters einholen). Zugekauftes Ebersperma muss ebenfalls aus PRRS-virusfreien Besamungsanstalten stammen. Seite 2 von 5
2.4. Transport Der Transport von Schweinen darf grundsätzlich nur mit gereinigten und desinfizierten Fahrzeugen erfolgen. 2.5. Ferkelaufzucht Die Ferkelaufzucht muss räumlich getrennt von den anderen Stallungen (Deckzentrum, Wartestall, Abferkelstall, Maststall) liegen, das heißt, es darf keine Verbindung (Güllekanal, Belüftung) zwischen den Stallungen bestehen. Die Aufzuchtstallung ist in mehrere Räume zu unterteilen, sodass in jedem Raum nur Ferkel gehalten werden, die innerhalb von 14 Tage geboren sind. Jeder dieser Räume ist extra zu belüften und vor jedem Neubesatz zu reinigen und zu desinfizieren (Rein-Raus-Verfahren). Ältere langsam wachsende Ferkel (versteckte Kümmerer) müssen spätestens nach Ablauf der Produktionszeit den Betrieb verlassen und dürfen keinesfalls mit jüngeren Ferkeln gemischt werden. 2.6. Mastschweine Mastschweine dürfen im Bestand nicht gehalten werden, außer sie stammen aus dem eigenen Betrieb und werden räumlich getrennt gemästet. Alle Inhalte des Programms, vor allem in Hinsicht auf die Untersuchungshäufigkeit und die Untersuchung von Zukauftieren, sind einzuhalten, ansonsten scheidet der Betrieb aus dem Programm aus. Das bedeutet, dass die Laborkosten nicht vom TGD-B übernommen werden. Abweichungen von den Vorgaben können nur nach Rücksprache mit der TGD- Geschäftsstelle vereinbart werden. 3. Programmablauf und Programmvorgaben 3.1 Einteilung der Betriebe Grundsätzlich können Betriebe nach Untersuchungen folgendermaßen eingeteilt werden: Kategorie 1 negativer Bestand: In diese Kategorie fallen alle Betriebe, die bei den bisherigen Untersuchungen kein PRRS- AK positives Tier nachweisen konnten. Kategorie 2 inaktiver/stabiler Bestand: PRRS-AK-pos Sauen sind vorhanden. Alle Aufzuchtferkel am Ende der Aufzuchtphase sind aber PRRS-AK negativ. Klinische Symptome treten weder bei den Sauen noch bei den Ferkeln auf (klinisch stabil). Eine Viruszirkulation kann ausgeschlossen werden (Virus inaktiv) Kategorie 3 aktiver/stabiler Bestand: PRRS-AK können sowohl bei Sauen als auch bei den Aufzuchtferkeln nachgewiesen werden. Sauen können vereinzelt Virus ausscheiden (Viruszirkulation aktiv), vermitteln jedoch guten Schutz der Saugferkel über Antikörper in der Biestmilch. Symptome treten, wenn überhaupt, nur vereinzelt auf, insbesondere bei Aufzuchtferkeln, wenn der Schutz durch maternale Antikörper nachlässt und diese Tiere in Kontakt mit einem Virusstreuer kommen. Seite 3 von 5
Kategorie 4 instabiler Bestand: PRRS-AK werden bei Sauen und bei Aufzuchtferkeln nachgewiesen. Symptome, verursacht durch das PRRS-Virus, treten bei allen gefährdeten Altersgruppen auf. Ursache hierfür können eine Neuinfektion oder einige chronische Ausscheider im Bestand sein. Neubeitritte: Neuzugänge sind alle Betriebe, die im laufenden Kalenderjahr beim Programm neu einsteigen. 3.2. Untersuchungen 3.2.1. Bestandsuntersuchung Es ist dreimal jährlich eine Stichprobe von 4 Altsauen, 4 Jungsauen, 4 Aufzuchtferkeln (am Ende der Aufzuchtphase) und bis zu 2 Eber (insgesamt also 13 bis 14 Tiere pro Betrieb) zu untersuchen. Der Probenzieher hat eine zufällige Auswahl zu treffen, die durch den Tierbesitzer in keiner Weise beeinflusst werden darf. Darüber hinaus dürfen Tiere, die bereits mit Lebendimpfstoff geimpft wurden, nicht beprobt werden. Um die 3 Stichproben gleichmäßig im Jahr zu verteilen, sind folgende Termine unbedingt einzuhalten: 1. Durchgang bis 30. Mai 2012 2. Durchgang zwischen 1. Juni und 15. September 2012 3. Durchgang zwischen 15. September und 30. November 2012 Ausnahmen von diesen Terminen können nur für Neuzugänge nach Rücksprache mit der TGD-Geschäftsstelle gewährt werden. 3.2.2. Untersuchung von Zukauftieren Tiere dürfen nur aus PRRS-negativen Betrieben zugekauft werden. Entsprechende Bestätigungen sind vom Verkäufer einzuholen. Die zugekauften Tiere sind mind. 6 Wochen in Quarantäne zu halten und 2 mal - jeweils am Beginn und am Ende der Quarantäne, Abstand zwischen den beiden Untersuchungen mindestens 3 Wochen - zu beproben. Werden Tiere beim Verkäufer beprobt, so reicht eine Untersuchung in Quarantäne aus, wobei die 1. Untersuchung am Verkaufsbetrieb nicht länger als 2 Wochen vor dem Transport in den neuen Betrieb zurückliegen darf und die Quarantäneuntersuchung 3-5 Wochen nach der 1. Untersuchung vorzunehmen ist. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit der TGD-Geschäftsstelle zulässig. 3.2.3. Probenmaterial und Probeneinsendung Erforderlich sind mindestens 5 ml (maximal 10 ml) Vollblut aus der V. cava cranialis oder der V. jugularis. Als Probenmaterial ist Blut mit Gerinnungshemmern (EDTA-Röhrchen) zu verwenden (Blut ohne Gerinnungshemmer nur in Ausnahmefällen). Die Proben sind fortlaufend zu beschriften, das Einsendeformblatt vollständig und richtig auszufüllen und an das Labor des Vereines zur Förderung der veterinärmedizinischen Labor-Diagnostik (3130 Herzogenburg, Schillerring 13) zu senden. Der Tierbesitzer und der Tierarzt haben durch ihre Unterschrift die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen. Die Untersuchungsergebnisse werden vom Labor an den TGD übermittelt. Der TGD informiert den Betreuungstierarzt. Der Betreuungstierarzt informiert den Tierhalter. Seite 4 von 5
Im Auftrag des Tierhalters können die Blutproben auch für andere Untersuchungen herangezogen werden, wobei nur die Untersuchungskosten für die PRRS-Untersuchung vom TGD übernommen werden. 3.3. Eingliederung von Zukauftieren Es dürfen nur eindeutig negativ befundete Tiere in die bestehende Herde eingegliedert werden. Eine Impfung dieser Tiere mit Lebendimpfstoffen ist nicht zulässig. Die Quarantäneanforderungen sind unbedingt einzuhalten. 4. Finanzielle Unterstützung durch den TGD-B Der TGD-B übernimmt die Laborkosten des im Programm vorgesehenen Untersuchungsumfanges (Zukauftiere und betriebsspezifischer Stichprobenumfang). Die Kosten für Blutprobenentnahme, Versand sowie eventuell anfallende Beratungskosten sind zwischen Tierhalter und Tierarzt zu vereinbaren. Seite 5 von 5