Informationsblatt I Umgebungsgestaltung Pratteln Nord Grünflächen in der Rheinebene Ausgangslage und Zweck des Informationsblattes Das Gebiet Pratteln Nord liegt in der Rheinebene, welche ein wichtiger (Wander-)Korridor für wärmeliebende Tierarten ist. Zugleich haben verschiedene gefährdete Tier- und Pflanzenarten hier ihren Lebensraum. Die Gemeinde Pratteln verfügt über eine naturfreundliche Zonenplanung, welche unter anderem Auflagen für die Gestaltung der Grünflächen bei Neubauten im Gebiet Pratteln Nord macht (siehe Rückseite des Informationsblatts). Dieses Informationsblatt I der Gemeinde Pratteln dient Bauherrschaften und Projektverfassern von Baugesuchen im Perimeter Pratteln Nord zwischen Autobahn und Rhein als Planungshilfe, damit die Vorschriften gemäss Zonenreglement umgesetzt werden können. Inhalt des Merkblattes Es zeigt die besondere Bedeutung der Lebensräume in der Rheinebene und informiert über die Naturwerte. Es erläutert die Ziele der Grünflächengestaltung und zeigt die Nutzungsauflagen anhand von Beispielen auf. Es soll dazu anregen, die Grünflächen von Bauten naturfreundlich zu gestalten. Flaches Lehmgewässer an einem Ruderalstandort Allgemeine Hinweise Für den Unterhalt der Umgebungsgestaltung gemäss Informationsblatt ist der Grundeigentümer bzw. der Pächter zuständig. Die Pflanzung von invasive Neophyten (dominante, eingeführte Pflanzen wie z.b. die Kanadische Goldrute oder Ambrosia artemisiifolia) ist verboten, natürlich vorkommende invasive Neophyten müssen entfernt werden. Gemäss generellem Entwässerungsplan der Gemeinde (GEP) ist in der Rheinebene überwiegend die Versickerung von Meteorwasser vorgesehen.
Grundsätze für eine naturfreundliche Umgebungsgestaltung Trocken-warme Standorte wie lückig bewachsene Kiesflächen, Schotterrasen, Brachen, Magerwiesen und Tümpel (Biotope) mit Flachwasserzonen schaffen. Weitgehend gehölzfreie, kiesige und nicht humusierte Landstreifen mit Spontanflora frei lassen. Diese dienen als Wanderkorridore für (Klein-)Tiere. Hindernisse für Kleintiere vermeiden. Keine Herbizide und keine Dünger einsetzen. Die als Grünflächen bezeichneten Teile der Umgebung müssen im Sinne der genannten Grundsätze gestaltet werden. Ansaat und/oder Bepflanzung ist auf max. 50 % der Flächen gestattet. Nist- und Brutplätze an Gebäuden sind sehr erwünscht. Fassadenbegrünung ist erwünscht. Gestaltung der Grünflächen Foto: Locher, Schmill, Van Wezemael & Partner AG z.vfg. Plätze und Wege Dazu gehören Sitzplätze, Grillplätze, Veloabstellplätze, Gartenwege etc. Sie dürfen höchstens ⅔ der Breite der Grünfläche einnehmen. Der Belag muss sickerfähig sein. Er wird vorzugsweise in Mergel oder Kiessand ausgeführt. Platten müssen mit mindestens 3 cm breiten Fugen in Sand verlegt sein. Beläge aus Beton oder Drainasphalt sind nicht zulässig. Parkplätze Der Belag muss sickerfähig sein. Er wird vorzugsweise in Mergel oder Kiessand ausgeführt. Möglich sind auch Beläge aus Rasengittersteinen oder Sickersteine mit Bewuchs. Mauern Trockenmauern sollen aus Natursteinen errichtet werden, die maximale Höhe beträgt 80 cm. Ebenfalls empfohlen werden Steinkörbe. Betonmauern oder vermörtelte Steinmauern sind nicht zulässig. Erlaubt sind auch Mauern aus Kunststein oder kleinteiligem Zyklopmauerwerk. Für die Ausführung wird regionaler Jurakalk empfohlen. Hecken Grundsätzlich sollen Hecken aus einheimischen und für die Rheinebene typischen Sträuchern gemäss beigelegter Pflanzliste angelegt werden. Thujabüsche und Nadelhölzer sind verboten (Ausnahme Waldföhre). Hecken sind mit einer Mindestbreite von 80 cm zu pflanzen. Rabatten Extensive Steingärten mit Ruderalflora entsprechen den Zielen der Grünflächen. Auf konventionelle Rabatten mit Humusauflage ist zu verzichten. Pflanzgruben für Sträucher sind erlaubt.
Weiher/Biotope, Sickergruben und Meteorwasser Weiher/Biotope und Sickergruben sind wertvolle Lebensräume. Sie sollen jedoch nicht mehr als ⅔ der Breite der Grünflächen beanspruchen. Vorzugsweise sollen Folien oder kalkstabilisierter Lehm für die Abdichtung verwendet werden. Bei der Gestaltung sollen stets Flachwasserzonen vorgesehen und entweder die spontane Begrünung zugelassen oder naturnah mit einheimischen Arten bepflanzt werden (siehe beiliegende Pflanzliste). Gruben zur Versickerung des Meteorwassers sind erwünscht. Schotterrasen Schotterrasen sind trockene und nährstoffarme Lebensräume für spezialisierte Pflanzen. Für den Schotterrasen muss eine etwa 50 cm dicke Schicht aus Kies oder Kiessand mit möglichst wenig Humusanteilen eingebaut werden. Es sind spezielle Saatgutmischungen zu verwenden, z.b. Trockenwiesenmischungen mit CH-Ökotypen. Als Alternative können Heuschnitte von Magerwiesen der Region zum Versamen ausgebracht werden. Erdwall, Steinhaufen und Asthaufen Erdwälle und Steinhaufen sollen möglichst aus vorhandenem Material errichtet werden (Kiessand, Schotter). Die Haufen werden nicht humusiert. Sie sollen nicht höher sein als 1.00 m. Wichtiger als die Höhe ist, dass die Haufen auch mindestens 80 cm in die Tiefe verlegt werden. So bieten sie auch überwinternden Tieren frostsichere Verstecke. Asthaufen können aus geschnittenen Ästen und Stämmen aufgeschichtet werden. Jährlich anfallendes Schnittgut kann jeweils darauf deponiert werden. Spontane Ruderalflora soll zugelassen werden. Zäune Der Mindestabstand eines Zaunes vom Boden muss 15 cm betragen, damit die Durchgängigkeit für Kleintiere gewährleistet ist. Ausgenommen sind Zäune, die direkt die Autobahn abgrenzen. Randsteine Sofern es aus Sicherheitsgründen möglich ist, soll auf Randabschlüsse entlang von Strassen und Wegen verzichtet werden oder es sind schräge Steine oder Randsteine mit unverfugten Lücken von mindestens 5 cm Breite zu versetzen. Stellriemen sind nicht zulässig.
Auszug aus dem Zonenreglement Siedlung (Entwurf zum Zeitpunkt des GRBs ) 7, Abs. 6 Grünflächenziffer In den Gewerbe- und Industriezonen muss ein Grünflächenanteil von mindestens 10 % eingehalten werden. Zur Grünfläche werden angerechnet: alle bewachsenen Flächen, einschliesslich der begrünten Flächen über Tiefgaragen begrünte Flachdächer zu 50 % sickerfähige Beläge zu 25 % ein Hochstamm-Baum mit 25 m 2 Grünfläche. Pro 1'000 m 2 Arealfläche ist mindestens ein Baum zu pflanzen (kronenbildender Hochstamm). Bepflanzungen sind mit standortgerechten, einheimischen Pflanzen vorzunehmen. Die Grünflächen sind so zu gestalten, dass sie dem Arten- und Biotopschutz dienen. 7, Abs. 7 Begrünte Dächer Begrünte Dächer ab einer Fläche von 500 m 2 sind als ökologische Ausgleichsflächen im Sinne des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz auszuführen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Verwendung von natürlichem Bodensubstrat, vorzugsweise aus der Rheinebene selbst Ansaat mit einheimischem, standorttypischem Saatgut (z.b. die Basler Mischung) Schichtdicke Bodensubstrat sofern statisch möglich mind. 10 cm. 28, Abs. 2 Flachdächer Flachdächer sind zu begrünen Hecke an einem Kiesbord Beilage: Pflanzliste Bei Fragen wenden Sie sich an Gemeindeverwaltung Pratteln, Abt. Bau, Schlossstrasse 34, 4133 Pratteln, E-Mail: bau@pratteln.bl.ch, Tel: 061 825 23 14. Verbindlichkeit Das Informationsblatt wurde vom Gemeinderat Pratteln mit Beschluss vom 19. Februar 2008 gut geheissen und verabschiedet. Verfasser Hintermann & Weber AG, Austrasse 2a, 4153 Reinach BL, in Absprache mit der Gemeinde Pratteln.
Informationsblatt I Umgebungsgestaltung Pratteln Nord Pflanzliste Die abschliessende Pflanzliste enthält die einheimischen Pflanzenarten, die im Perimeter Pratteln Nord (zwischen Autobahn und Rhein) zu verwenden sind. Auf Feuerbrand gefährdete Arten wird verzichtet. Für Hochstammbäume ist eine Baumscheibe mit einer Fläche von min. 8 m 2 erforderlich. Diese sollte nicht befahrbar sein. Bäume Feld-Ahorn Acer campestre Trauben-Kirsche Prunus padus Spitz-Ahorn Acer platanoides Trauben-Eiche Quercus petraea Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Silber-Weide Salix alba Schwarz-Erle Alnus glutinosa Sal-Weide Salix caprea Grau-Erle Alnus incana Lavendel-Weide Salix elaeagnos Felsenbirne Amelanchier ovalis Purpur-Weide Salix purpurea Hänge-Birke Betula pendula Korb-Weide Salix viminalis Hagebuche Carpinus betulus Winter-Linde Tilia cordata Wallnuss Juglans regia Sommer-Linde Tilia platyphyllos Wald-Föhre Pinus sylvestris Berg-Ulme Ulmus glabra Zitterpappel, Espe Populus tremula Feld-Ulme Ulmus minor Vogelkirsche Prunus avium Sträucher a) Nadelhölzer / immergrüne Gehölze Buchs Buxus sempervirens Gemeiner Wachholder Juniperus communis Stechpalme Ilex aquifolium Eibe Taxus baccata b) Laubhölzer Berberitze Berberis vulgaris Gemeiner Kreuzdorn Rhamnus catharticus Kornelkirsche Cornus mas Rote Johannisbeere Ribes rubrum Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Stachelbeere Ribes uva-crispa Faulbaum Frangula alnus Feld-Rose Rosa arvensis Strauch Hippocrepis emerus Hunds-Rose Rosa canina Sanddorn Hippophaë rhamnoides Wein-Rose Rosa rubiginosa Liguster Ligustrum vulgare Schwarzer Holunder Sambucus nigra Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Roter Holunder Sambucus racemosa Echte Mispel Mespilus germanica Pimpernuss Staphylea pinnata Weichselkirsche Prunus mahaleb Wolliger Schneeball Viburnum lantana Schwarzdorn, Schlehe Prunus spinosa Gemeiner Schneeball Viburnum opulus
c) Kletterpflanzen Waldrebe Clematis vitalba Hopfen Humulus lupulus Efeu Hedera helix Windendes Geissblatt Lonicera periclymenum Bodendecker Gemeiner Frauenmantel Alchemilla xanthochlora Gemeiner Lysimachia vulgaris Gilbweiderich** Gemeine Akelei** Aquilegia vulgaris Blut-Weiderich Lythrum salicaria Wald-Geissbart** Aruncus dioecus Kriechende Hauhechel* Ononis repens Blauer Steinsame** Buglossoides purpurocaerulea Dornige Hauhechel* Ononis spinosa Maiglöckchen** Convallaria majalis Wiesen-Salbei* Salvia pratensis Gemeiner Wurmfarn** Dryopteris filix-mas Bunte Kronwicke Securigera varia Wald-Erdbeere** Fragaria vesca Grossblumige Stellaria holostea Sternmiere** Blutroter Geranium sanguineum Beinwell, Echte Wallwurz Symphytum officinale Storchenschnabel Efeu Hedera helix Edel-Gamander Teucrium chamaedrys* Gemeiner Hornklee Lotus corniculatus Kleines Immergrün** Vinca minor * v.a. für kiesige, heisse Rabatten geeignet ** v.a. für schattige / halbschattige Rabatten geeignet Wasserpflanzen Gemeiner Froschlöffel Alisma plantagoaquatica Blut-Weiderich Lythrum salicaria Sumpfdotterblume Caltha palustris Wasserminze Mentha aquatica Scharfkantige Segge Carex acutiformis Ähriges Tausendblatt Myriophyllum spicatum Teichbinse Eleocharis palustris s. l. Rohr-Glanzgras Phalaris arundinacea Tannenwedel Hippuris vulgaris Schilf Phragmites australis Gelbe Schwertlilie Iris pseudacorus Schwimmendes Laichkraut Potamogeton natans Wolfstrapp Lycopus europaeus Ästiger Igelkolben Spraganium erectum s. l. Saatmischungen für Naturwiesen und Ruderalflächen Als Ansaaten eignen sich diverse im Handel erhältliche Saatmischungen mit einheimischem und regionalem Saatgut. Eine geeignete Auswahl kann auf der Gemeindeverwaltung Pratteln (Abt. Bau, Schlossstrasse 34, 4133 Pratteln, E-Mail: bau@pratteln.bl.ch, Tel: 061 825 23 14) angefordert werden. Als empfehlenswerte Alternative zu Saatmischungen können Heuschnitte von Magerwiesen der Region zum Versamen ausgebracht werden.