Finanzielle Förderungsmöglichkeiten für ARA-Energieprojekte (gültig im Kanton St.Gallen, Januar 2015) Kantonales Förderprogramm St.Gallen - Energieagentur St.Gallen Fördermassnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Produktion erneuerbarer Energien ARA-Energiefeinanalysen (Machbarkeitsstudien) Auf- und Ausbaus von Wärmenetzen mit einem Anteil von mehr als 50% an erneuerbarer Energie (z.b. Abwärme aus Abwasser, Abwärme aus BHKW) Weitere Fördermassnahmen: Autom. Holzfeuerungen > 70 kw, Sonnenkollektoren, Biogasanlage, Sanierungskonzepte, Organisation von Veranstaltungen und Kursen Infoblatt Infoblatt e-förderportal 50% der Kosten der Energiefeinanalyse, max. 50'000 CHF Im ersten Jahr gelieferte Nettoenergie: bei bestehende Bauten: 80.00 CHF/MWh; bei Neubauten: 50.00 CHF/MWh e-förderportal Das Fördergesuch muss vor Projektbeginn eingereicht werden. Förderbeiträge für Feinanalysen erhalten auch ARAs, die als Grossverbraucher gelten. Das Potential der Abwasserwärmenutzung kann im Rahmen eines kommunalen Energiekonzepts abgeklärt werden. Doppelförderung Kanton / Bund ist ausgeschlossen Doppelförderung Kanton / Gemeinde ist zulässig Doppelförderung Kanton / CO 2 -Kompensation: Bitte kantonale Energiefachstelle kontaktieren (M. Sturzenegger, 058 229 24 00, marcel.sturzenegger@sg.ch) Kommunale Förderprogramme Verschiedene Gemeinden im Kanton St.Gallen haben eigene Energieförderprogramme. Informationen zum jeweiligen kommunalen Förderprogramm finden sich im e-förderportal. 1
Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) - Swissgrid Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ist ein Instrument des Bundes, zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Die KEV gibt es für: Wasserkraft (bis 10 Megawatt MW), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse. Biomasse (Anlagen zur Nutzung von Klärgas aus Abwasserreinigungsanlagen) Anmeldung Photovoltaik Anmeldung 730.01, Anschlussbedingungen für Biomasseenergieanlagen, 5.2 Energetische Mindestanforderungen. 730.01, Anschlussbedingungen für Photovoltaik, 1 Anlagendefinition, 2 Kategorien 730.01, Anschlussbedingungen für Biomasseenergieanlagen, 5.4 Vergütung für Klärgas. 730.01, Anschlussbedingungen für Photovoltaik, 3 Berechnung der Vergütung Vergütung für erweiterte oder erneuerte Anlagen: Die Steigerung der Elektrizitätsproduktion muss mindestens 25% betragen. Vergütungsdauer bei Inbetriebnahme oder positivem Bescheid bis 31.12.2013: 20 Jahre; Vergütungsdauer bei positivem Bescheid und Inbetriebnahme ab 1.1.2014: 10 Jahre (Anlagen auf der Warteliste haben keinen positiven Bescheid) Stromverkauf auf freiem Ökostrommarkt ausgeschlossen (Ausnahmen: während Zeit auf der Warteliste und nach Ende der Vergütung) Vergütungsdauer bei Inbetriebnahme ab 1.1.2014: 20 Jahre Stromverkauf auf freiem Ökostrommarkt ausgeschlossen (Ausnahmen: während Zeit auf der Warteliste und nach Ablauf der Vergütungsdauer) EnergieSchweiz für Infrastrukturanlagen Förderbeitrag des Bundesamts für Energie (BfE) Grobanalysen für Kraftwerke im Trinkwasser- und Abwassersystem Informationen Nur für Grobanalysen 2
Infrawatt Massnahmen zur Stromeinsparung werden finanziell gefördert. Unterstützung bei der Ermittlung und Umsetzung von Massnahmen. Projekte mit CO 2 -, Lachgas- und Methanreduktion Folgende Massnahmen werden unter anderem unterstützt: Umstellung auf energieeffizientere Verfahren (SBR- Prozess, A/I-Verfahren, etc.) Ersatz alter durch neue Pumpen, Motoren oder Antriebe (u.a. mit Turbogebläse, Schrauben-kompressoren, Gleitschieberventilen) Anpassungen bei der Steuerung/ Regelung betriebliche Massnahmen wie Reduktion des O2-Eintrages auf den effektiven Bedarf Siehe Programme der Stiftung Klimaschutz und CO2- Kompensation KliK weiter unten. Informationen Feinanalyse bis 40% der Kosten, max. 5 000 CHF Realisierte Massnahmen: Für die ersten 50 000 kwh/a Einsparung 0.325 CHF/kWh Für die nächsten 50 000 bis 200 000 kwh 0.275 CHF/kWh Über 200 000 kwh/a Einsparung 0.200 CHF/kWh Feinanalysen werden auch vom Kanton gefördert. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. 3
Programme der Stiftung Klimaschutz und CO₂ - Kompensation KliK Die Stiftung Klimaschutz und CO₂-Kompensation KliK fördert, im Auftrag der Mineralölgesellschaften Projekte in der Schweiz, die den Ausstoss von Treibhausgasen reduzieren. Programm «Lachgasreduktion bei Klärschlammverbrennung» (nur für Einzelprojekte) Bei der Verbrennung von Klärschlamm entsteht Lachgas. Das Programm zielt darauf ab, diese zu vermeiden. Programm «Abwärme aus Trink- / Abwasser» Es wird momentan abgeklärt, ob sich insbesondere kleinere Projekte systematisieren lassen, um ein Programm zu initiieren. Programm «Fernwärmeverdichtung» In bestehenden Fernwärmegebieten soll mit dem Anschluss zusätzlicher Kunden die Verdichtung erhöht werden. Projekte Nah- und Fernwärmeverbünde; Abwärmenutzung aus Ab- und Trinkwasser Programm «Methanreduktion in ARAs» In der Nachfaulung und anderen Prozessen entstehen Methanemissionen. Das Programm zielt darauf ab, diese zu vermeiden und die Energieeffizienz der Faulung zu erhöhen. www.klik.ch South Pole Group www.klik.ch Jährlich ca. 60 bis 120 CHF pro eingesparte Tonne CO₂- Äquivalent bis ins Jahr 2020 Bei Wärmenetzen jährlich 100 CHF pro Tonne CO₂-Äquivalent bis ins Jahr 2020 bis zu 140 CHF pro Tonne CO₂-Äquivalent bis ins Jahr 2020 Die genauen Inhalte und Anforderungen der einzelnen Programme sind der Webseite von KliK zu entnehmen. Vereinbarkeit mit kantonaler Energieförderung für Wärmenetze wird z.z. überprüft. Bitte kantonale Energiefachstelle kontaktieren (M. Sturzenegger, 058 229 2400, marcel.sturzenegger@sg.ch) Voraussetzung für Förderung: Projekt reduziert bis Ende 2020 mehr als 1 000 t CO₂- Äquivalent; Projekt entspricht vollumfänglich den Vorschriften des CO₂-Gesetzes und erhält vom BAFU entsprechende Bescheinigungen. South Pole Group bietet eine kostenlose Abschätzung der Methanemissionen an. Bitte kontaktieren Sie hierfür Andrin Fink, 078 723 24 84, a.fink@thesouthpolegroup.com) 4
ProKilowatt "Wettbewerbliche Ausschreibungen" - ProKilowatt ProKilowatt unterstützt Stromeffizienzmassnahmen im Rahmen von Projekten und Programmen. Die jährlichen "Wettbewerbliche Ausschreibungen" basieren auf einem Auktionsverfahren, bei dem die Kostenwirksamkeit des Finanzbeitrags pro Energieeinsparung Rp./kWh das zuschlagsbestimmende Element der Auktion ist. Ausschreibung von Projekten: richten sich insbesondere an Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe mit einer konkreten Umsetzung von Massnahmen im eigenen Betrieb. Projekte umfassen eine oder mehrere unterschiedliche Massnahmen zur Senkung des Elektrizitätsverbrauches bei Geräten, Anlagen, Fahrzeugen und/oder Gebäuden, die der Projekteigner für sich selbst umsetzt. prokilowatt.ch Die Höhe des Beitrags wird durch den Antragssteller bestimmt und beträgt mindestens 20 000 CHF. Der maximal zulässige Förderbeitrag beträgt je nach Paybackzeit zwischen 20% bei 5 Jahren, bis maximal 40% der anrechenbaren Projektkosten bei 9 Jahren (oder länger). Beachten Sie bitte die Eingabefenster für die Ausschreibungen, welche auf der Webseite von ProKilowatt aufgeführt sind. Vereinfachter Projektantrag für Kleinprojekte mit einem Förderbeitrag von unter CHF 50 000. Energieversorger Die Energieversorger fördern teilweise Massnahmen zur Energieeffizienz und zur Produktion von erneuerbaren Energien. siehe Website des jeweiligen lokalen Energieversorgers Beratung: www.energieagentur-sg.ch Energieagentur St.Gallen GmbH, Abteilung Energieprojekte, Tel. 058 228 71 61 Verein Infrawatt, Tel. 052 238 34 34 5