Steuererklärung 2015 Spezial Inhalt Holen Sie sich Ihr Geld zurück Immobilien sind schwer in Mode. Die Preise für Häuser und Eigentumswohnungen steigen in den meisten Regionen Deutschlands. Ebenso die Mieten. Gute Zeiten für Immobilienbesitzer und Vermieter. Dennoch gilt es, bei der jährlichen Steuererklärung auf viele Details zu achten. Steuererklärung : 3 Worauf vermieter achten sollten Einkünfte mit Ausgaben verrechnen 4 1. Laufende Grundstückskosten 4 2. Herstellungskosten 5 3. Schönheitsreparaturen 6 Absetzen oder abschreiben 6 So rechnet der Fiskus 7 4. Sonderkosten 7 Interview mit - Karsten Schmidt 10 Impressum 11 Grunderwerbssteuersätze 12
Einkünfte mit Ausgaben verrechnen Steuererklärung: Worauf Vermieter achten sollten Grundsätzlich gilt bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung das sogenannte Zu- und Abflussprinzip. Sie können also immer nur das steuerlich geltend machen, was Sie eingenommen beziehungsweise ausgegeben haben. Geben Sie Geld für Ihre Immobilie aus, können Sie diese Kosten von der Steuer absetzen. Die wichtigsten haben wir hier für Sie aufgelistet: Ob Haus oder Wohnung Vermieter müssen alle Mieteinnahmen versteuern. Natürlich können alle anfallenden Kosten dagegen gerechnet werden. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt. 1. Laufende Grundstückskosten Für eine Immobilie, die bis Ende 1924 erbaut wurde, können Sie jährlich 2,5 Prozent vom Brutto-Gesamtpreis steuerlich geltend machen. Liegt das Baujahr nach 1924, können Sie 2 Prozent im Jahr abschreiben. Dies gilt für eine gesamte Nutzungsdauer von 50 Jahren. Für das Jahr, in dem Sie die Immobilie gekauft oder 4
gebaut haben, dürfen Sie allerdings nur einen anteiligen Wert abschreiben. Kaufen Sie beispielsweise im April, können Sie in diesem Jahr die folgenden acht Monate bis Jahresende ansetzen. 2. Herstellungskosten 3. Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen sind Arbeiten an der Immobilie, die dem Erhalt der vier Wände dienen wie beispielsweise ein neuer Wasserhahn, Tapeten oder eine neue Türklinke. Die Kosten für Schönheitsreparaturen können sofort abgezogen werden. Absetzen oder Abschreiben Wollen Sie mit teuren Umbauten den Wohnstandard deutlich anheben, zählen diese Ausgaben zu den Herstellungskosten und können von der Steuer abgeschrieben werden. Teure Reparaturen und Renovierungen gelten als Herstellungskosten, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Kauf der Immobilie anfallen. diese 15 Prozent netto der Anschaffungskosten der Immobilie ausmachen. Kaufen Sie Möbel, sanitäre Anlagen oder andere Einrichtungsgegenstände, können Sie diese im gleichen Jahr von der Steuer absetzen. Dabei ist wichtig, wie teuer Sie eingekauft haben. Alles unter 410 Euro können Sie direkt absetzen. Alles, was mehr kostet, können Sie nur über mehrere Jahre abschreiben. Unter Umständen ist es also steuerlich sinnvoller, zwei Waschbecken zum Stückpreis von jeweils 400 Euro zu kaufen als eine teure Badewanne für 2.000 Euro. Vermieter müssen erst dann eine Steuererklärung abgeben, wenn die gesamten Einkünfte mehr als 8.652 Euro betragen. 2015 waren es noch 180 Euro weniger. 6
So rechnet der Fiskus Das Finanzamt zählt alle Mieteinnahmen eines Jahres zusammen. Davon werden alle Ausgaben des Vermieters für die Immobilie aus dem gleichen Zeitraum abgezogen. Also die Ausgaben für Reparaturen, Zinsen oder Fahrtkosten beispielsweise. Die Summe, die dann noch übrigbleibt, muss der Vermieter versteuern. Kontoführungsgebühren für das Konto, über das alle Zahlungen für Ihre Immobilie laufen Bürokosten für die Verwaltung Ihrer Immobilie Grundsteuer, die Ihre Gemeinde erhebt Kreditzinsen, die Sie bezahlen müssen Maklergebühren, wenn Sie einen neuen Mieter suchen Hausnebenkosten, die anfallen Anwaltskosten, wenn es Streit mit dem Mieter gibt Beiträge, wenn Sie Mitglied in einem Vermieterverband sind 4. Sonderkosten Abfindungen, die Sie eventuell an Ihren Mieter zahlen müssen In der Steuererklärung können Sie natürlich weitere Posten angeben. So etwa die Kontoführungsgebühren für das Mietkonto oder auch Fahrtkosten, die anfallen. Hier finden Sie eine Übersicht: Werbekosten für Anzeigen, wenn Sie so einen neuen Mieter suchen Renovierungskosten, wenn diese vor Einzug eines neuen Mieters fällig werden Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie anfallen Reparaturkosten, wenn in der Immobilie mal etwas kaputtgeht 8
2 % Interview Interview mit Karsten Schmidt, Experte des Deutschen Steuerberaterverbandes Welche Ausgaben sollten Vermieter auf alle Fälle von der Steuer absetzen? Ihrer jährlichen Anschaffungs- und Baukosten können Sie abschreiben. Immobilienbesitzer sollten sich an der Anlage V orientieren. Allerdings werden dabei manche Dinge gerne vergessen wie zum Beispiel die Geldbeschaffungskosten. Vermieter können Disagio und Gebühren eines Kredites absetzen. Genau wie die Kontoführungsgebühren, die mit der Immobilie zusammenhängen. Bei welchen Ausgaben stellt sich das Finanzamt gerne quer? Problematisch kann es beim sogenannten anschaffungsnahen Herstellungsaufwand werden. Wird eine ältere Immobilie nach dem Kauf renoviert, lässt sich der Erhaltungsaufwand üblicherweise direkt von der Steuer absetzen. Fallen diese Aufwendungen allerdings in den ersten 3 Jahren nach dem Kauf an und betragen ohne Umsatzsteuer mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten, gelten sie eben als an- 10
schaffungsnaher Herstellungsaufwand. Diese kann man dann nur über viele Jahre abschreiben. Welche leicht vermeidbaren Fallstricke warten auf Vermieter bei der aktuellen Steuererklärung? Ein Fallstrick kann die Vermietung an nahe Angehörige sein. Hier muss der Vermieter mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete nehmen. Besser wären sogar 70 Prozent, um auf der sicheren Seite zu sein. Ansonsten lassen sich die Werbungskosten nicht vollständig absetzen. Hier findet man im Internet oft noch die falsche Zahl von 75 Prozent. Davon sollten sich Vermieter nicht täuschen lassen. Grunderwerbssteuersätze Bundesland Prozentsatz Baden-Württemberg 5,0 % Bayern 3,5 % Berlin 6,0 % Brandenburg 6,5 % Bremen 5,0 % Hamburg 4,5 % Hessen 6,0 % Stand: 01.01.2016 Mecklenburg-Vorpommern 5,0 % Niedersachsen 5,0 % Nordhein-Westfalen 6,5 % Rheinland-Pfalz 5,0 % Impressum: Saarland 6,5 % Sachsen 3,5 % Herausgeber: Immobilien Scout GmbH Andreasstr. 10, 10243 Berlin Autoren: Elaine Viebrock, Geert Schmelzer Grafik/Layout: Patrycja Jedrasik Fotos: istock Stand: April 2016 Sachsen-Anhalt 5,0 % Schleswig-Holstein 6,5 % Thüringen 5,0 % Quelle: Steuerberatung Rödl & Partner 12