Wir kümmern uns heute um die Herausforderungen von morgen

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Transkript:

Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG Rheinstrasse 37 Postfach 435 CH-8201 Schaffhausen T +41 52 633 55 55 F +41 52 633 52 01 info@eks.ch www.eks.ch Wir kümmern uns heute um die Herausforderungen von morgen Erläuterungen zu den TAB 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz des VDN Hausanschrift Postanschrift Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG Rheinstrasse 37 CH-8201 Schaffhausen Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG Postfach 435 CH-8201 Schaffhausen Telefon 0041 / 52 / 633 55 55 Telefax 0041 / 52 / 633 52 03 E-Mail Homepage info@eks.ch www.eks.ch Weitere Anschriftenverzeichnisse finden Sie auf Seite 3 TAB 2007 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Erläuterungen zu x x x x x x x x x x x

Inhaltsverzeichnis Erläuterung zu den TAB- Abschnitten: Kapitel in der EKS- Erläuterung Seite: 1. Geltungsbereich -Verteilnetzgebiet -Gemeinden und Ortsteile -Geltungsbereich 2. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Anmeldeverfahren 5 2 3 4 3. Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Inbetriebsetzung der elektrischen Anlagen 6 4. Plombenverschlüsse Plombenverschlüsse 6 5. Netzanschluss Anschlusseinrichtung ausserhalb von Gebäuden 6. Hauptstromversorgung Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung 7. Mess- und Steuereinrichtung, Zählerplätz Mess- und Steuereinrichtung, Zählerplätze 7 8 9 10-14 9. Steuerung und Datenübertragung 10. Elektrische Verbrauchsgeräte 11. Vorübergehend angeschlossene Anlagen 13. Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Steuerung und Datenübertragung Elektrische Verbrauchsgeräte -Elektrowärmegerät -Geräte zur Heizung / Klimatisierung, einschliesslich Wärmepumpen -Blindleistungs- Kompensationseinrichtungen -Tonfrequenz- Rundsteueranlagen Vorübergehend angeschlossene Anlagen Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetriebe 15 16 17 17 1

1. Verteilnetzgebiet Die Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG, nachfolgend EKS AG genannt, versorgt in der Bundesrepublik Deutschland die auf Seite 3 aufgeführte Gemeinden mit elektrischer Energie. 2

EKS AG Schaffhausen CH-8201 Schaffhausen, Rheinstrasse 37, Postfach 435 Hauptverwaltung Telefon: 0041 / 52 / 633 55 55 Homepage: www.eks.ch Telefax: 0041 / 52 / 633 52 03 E-Mail: info@eks.ch EKS AG Worblingen D-78239 Worblingen Hittisheimerstrasse 1b Telefon: 07731 / 14 766 0 Telefax: 07731 / 14 766 10 1. Gemeinden und Ortsteile Gemeinde Ortsteil Zuständige Mitarbeiter Gaienhofen D-78343 Gaienhofen Heinz Brack Gaienhofen D-78343 Gundholzen EKS AG Worblingen Gaienhofen D-78343 Hemmenhofen Tel. 07731 / 14 766 14 Gaienhofen D-78343 Horn e-mail: heinz.brack@eks.ch Moos D-78345 Bankholzen Moos D-78345 Iznang Moos D-78345 Moos Moos D-78345 Weiler Öhningen D-78337 Öhningen Öhningen D-78337 Schienen Öhningen D-78337 Wangen Gailingen D-78262 Gailingen Gerhard Rothbauer Hilzingen D-78247 Schlatt am Randen EKS AG Worblingen Tengen D-78250 Büsslingen Tel. 07731 / 14 766 15 Tengen D-78250 Wiechs am Randen e-mail: gerhard.rothbauer@eks.ch Dettighofen D-79802 Baltersweil Markus Sutter Dettighofen D-79802 Berwangen EKS AG Schaffhausen Dettighofen D-79802 Dettighofen Hauptverwaltung Tel: 0041 / 52 / 633 52 69 e-mail: markus.sutter@eks.ch Stühlingen D-79780 Stühlingen Emanuel Schlegel EKS AG Schaffhausen Hauptverwaltung Tel: 0041 / 52 / 633 52 70 e-mail: emanuel.schlegel@eks.ch Büsingen CH 8238 D-78266 Büsingen Michele Santoro EKS AG Schaffhausen Hauptverwaltung Tel: 0041 / 52 / 633 52 72 e-mail: michele.santoro@eks.ch 3

1. Geltungsbereich a. Erläuterungen Diese Ergänzungen, Erläuterungen und Hinweise zum Bundesmusterwortlaut der technischen Anschlussbedingungen gelten ab 01.01. Bei Änderungen und Erweiterungen von Altanlagen sind Zweifel über die Ausführung und Anwendung der TAB mit dem Netzbetreiber vor Beginn der Arbeit zu klären. 4

2. Anmeldeverfahren a. Neuanlagen Die Anmeldung und Inbetriebsetzung elektrischer Anlagen und Geräte ist rechtzeitig, d.h. vor Beginn der Installationsarbeiten durch den Errichter oder Planer einzureichen. Anmeldeformulare und Datenblätter finden Sie unter: http://www.eks.ch/downloads/de Abschnitt; Anmeldung Netzanschluss Deutschland Zur Planung und zur Aufnahme der Bauten in die Netzpläne sind der EKS AG vor Baubeginn massstabgerechte Lagepläne 1:500 und Grundrisspläne im Doppel zuzustellen. Der mögliche Standort des Hausanschlusses und der Messeinrichtung (Zählerplatz) ist provisorisch einzuzeichnen. Eine Auftragsbestätigung und einen Netzanschlussvertrag wird anschliessend zugestellt. Ist in der Anlage des Kunden regelmässig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 63A zu erwarten, dann ist bereits bei der Planung die zuständige Stelle der EKS AG über das Bauvorhaben zu informieren. Zusätzliche Datenblätter zu Elektrischen Verbrauchsgeräten nach Abschnitt 10 und zu Erzeugungsanlagen nach Abschnitt 13 dieser TAB sind der Anmeldung beizulegen. b. Stilllegung von Kundenanlagen Werden Kundenanlagen stillgelegt, z.b. Abbruch eines Gebäudes, dann ist dies vom Anlageeigentümer der EKS AG schriftlich mitzuteilen, damit der Ausbau der Messeinrichtungen und die Demontage des Hausanschlusses veranlasst werden kann. Die entstehenden Kosten werden dem Eigentümer verrechnet 5

3. Inbetriebsetzung der elektrischen Anlagen Die Vordrucke des Netzbetreibers zur Fertigstellung / Inbetriebsetzung (gemäss NAV 14) stehen im Internet unter http://www.eks.ch/downloads/de zum Downloade zur Verfügung. Die Inbetriebsetzung erflogt in Abstimmung mit dem Netzbetreiber 4. Plombenverschlüsse Das Entfernen / Fehlen von Plombenverschlüssen wird der EKS AG mittels Inbetriebsetzungsformulare unter Angaben des Grundes mittgeteilt. Ein entsprechendes Formular steht unter http://www.eks.ch/downloads/de zur Verfügung. 6

5. Netzanschluss (Hausanschluss) a. 5.3 Anschlusseinrichtung ausserhalb von Gebäuden Ergänzend wird von der EKS festgelegt, dass Gebäude bis 3 Wohneinheiten über einen Unterputz Aussenwand-HA-Kasten versorgt werden. Alternative Ausführungen sind frühzeitig (möglichst in der Planungsphase) mit der EKS abzusprechen. Alternativ hierzu können auch Hausanschluss- oder Zähleranschlusssäulen gemäss den Anforderungen der EKS aufgestellt werden. Die jeweiligen Hausanschluss- oder Zähleranschlusssäulen stehen im Eigentum des Anschlussnehmers und die entstehenden Kosten sind von ihm zu tragen. Hausanschlusssäulen Hausanschlusssäulen sind vorzugsweise an der Grundstückgrenze des Anschlussnehmers zum öffentlichen Verkehrsraum hin aufzustellen. An Gebäudeaussenwände Für die Leitungsführung sind Rohre in der Wand so zu verlegen, dass ein Auswechseln der Kabel bzw. Leitungen ohne Beschädigung von Aussenwand und Aussenputz möglich ist. 7

6. Hauptstromversorgung a. 6.2.1 Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung Bei Anschlussobjekten, die zu Wohnzwecken genutzt werden, wird im Verteilnetzgebiet der EKS AG als kleinste Hausanschlusssicherung eine NH- Sicherung mit einer Bemessungsstromstärke von 50 A eingesetzt. Ebenso für Anschlussobjekte, die nicht für Wohnzwecke genutzt werden bis zu einer Leistung von 30 kw. Zuordnung von Hausanschlüssen in Wohngebäuden ohne und mit elektrischen Heizungs- / Warmwasserbereitungsanlagen. a. Wohngebäude ohne elektrische Warmwasserbereitung und ohne Elektro- Speicherheizung Wohneinheiten (WE) 1-3 4-5 6-10 11-17 18-36 Zulässige Belastbarkeit der Kabel bzw. Leitungen 63 A 80 A 100 A 125 A 150 A b. Wohngebäude mit elektrischer Warmwasserbereitung und / oder Elektro- Speicherheizung Wohneinheiten (WE) 1 2 3 4-6 Zulässige Belastbarkeit der Kabel bzw. Leitungen 63 A 80 A 100 A 125 A 8

7. Mess- und Steuereinrichtung, Zählerplätze Es ist nicht zulässig, private Zwischenzähler in Zählerschränken anzubringen. Bei Wochenend- und Ferienhäusern, Pumpenanlagen, Scheunen oder in nur zeitweise bewohnten Gebäuden ist ein von aussen jederzeit zugänglicher Zählerkasten oder Zählersäule vom Kunden bzw. Elektroinstallateur zu montieren. Die Zählerkästen / Zählersäulen müssen frei zugänglich sein und dürfen nicht durch Verbauungen, Umzäunungen und spätere Bepflanzungen unzugänglich gemacht werden. Sie müssen mit einem 4- kant, 7 mm oder Doppelbartschloss ausgerüstet sein. Wünscht der Kunde ein Sicherheitsschloss, so ist auf seine Kosten in unmittelbarer Nähe des Zählerkastens ein Schlüsseltresor der EKS AG zu montieren und darin der entsprechende Schlüssel zu deponieren. Der Zugang zu den Zählern und Überstromunterbrechern muss für die Stromkunden und das Personal der EKS AG jederzeit ungehindert gewährleistet sein. Übersteigt der regelmässige wiederkehrende zu erwartende Betriebsstrom 63 Amp. so stimmt der Errichter die Art der Mess- und Steuereinrichtung und entsprechend die Ausführung des Zählerplatzes mit dem Netzbetreiber ab. 9

a. Zählerplatz für Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung Aussenkasten 10

b. Zählerplatz für Einfamilienhäuser mit Wärmepumpe- Aussenkasten 11

c. Zählerplatz für Einfamilienhaus Aussenkasten 12

d. Zählerplatz mit Rundsteuergerät Legende: (1) Mehrtarif Drehstromzähler (4) SH-Schalter (Trennstelle vor dem Zähler) (5) Hauptleitungsabzweigklemme (unterer Anschlussraum) (6) Steuerleitungsklemme (7) Überstromschutzeinrichtung 6 A für Tarifschaltgerät (TSG), plombierbar (8) Hauptleitungsabzweigklemme (Trennstelle nach dem Zähler) Kx Relais mit Schliesser für Gerätesteuerungsschütz 13

e. Zählerplatz für Wärmepumpe/Haushalt mit Rundsteuergerät Legende: (1) Mehrtarif Drehstromzähler (4) SH-Schalter (Trennstelle vor dem Zähler) (5) Hauptleitungsabzweigklemme (unterer Anschlussraum) (6) Steuerleitungsklemme (7) Überstromschutzeinrichtung 6A für Tarifschaltgerät (TSG), plombierbar (8) Hauptleitungsabzweigklemme (Trennstelle nach dem Zähler) Kx Relais mit Schliesser für Gerätesteuerungsschütz 14

9. Steuerung und Datenübertragung Für die Zuordnung der nummerierten Adern und Steuerleitungsklemmen gilt folgende Anordnung: Steuerdrahtnummer Funktion Farbe Kurzbezeichnung 1 Neutralleiter hellblau (hbl) 2 Tarifschaltung violett (vi) 3 Steuerung Warmwasserbereitung weiss (we) 4 Steuerung Wärmespeicherheizung rot (rt) 5 Steuerung Spez. Verbraucher grau (gr) 6 Steuersicherung schwarz (sw) 7 Steuerung Wärmepumpe braun (br) 8 Steuerung PV-Anlagen orange (or) 15

10. Elektrische Verbrauchsgeräte a. 10.2.3 Warmwasserspeicher Durch die EKS-Rundsteueranlage wird bei Warmwasserspeichern innerhalb der tariflichen Schwachlastzeit die Grundheizung eingeschaltet. Bei Zweikreis-Warmwasserspeichern kann die Zusatzheizung ganztägig von Hand zugeschaltet werden b. 10.2.3 Durchlauferhitzer Die Versorgungsmöglichkeit für Durchlauferhitzer ist von der Übertragungsfähigkeit der Ortsnetze abhängig, deshalb muss vor der Beschaffung dieser Geräte die Zustimmung der EKS AG eingeholt werden. Es dürfen nur elektronisch gesteuerte Durchlauferhitzer angeschlossen werden. c. 10.2.4 Heizgerät und Wärmepumpe Die Freigabe der Wärmepumpen und die Aufladung der Elektrospeicherheizungen erfolgt durch die EKS-Rundsteueranlage. Es sind die besonderen Bedingungen für Wärmepumpen und Elektrospeicherheizungen der EKS AG zu berücksichtigen. Direktheizungen über 4kW pro Zählerstromkreis müssen gesteuert werden. Für Wärmepumpenanlagen gelten folgende Massgaben: Zählerplatz Der Elektrizitätsbedarf der Wärmepumpe kann über eine gesonderte Messeinrichtung erfasst werden. Stromkreisverteiler Die Stromkreise für die Wärmepumpe sind in einem gesonderten oder mindestens durch Stege getrennten Stromkreisverteiler zu installieren. Der Elektrizitätsbedarf für Elektrowärmegeräte nach Pkt. (10.2.3) wird nicht über den Zweitarifzähler der Wärmepumpe erfasst, dies erfolgt über die Messeinrichtung für den Haushaltsbedarf. d. 10.3.3 Blindleistungs- und Kompensationseinrichtungen Zur Vermeidung von Resonanzerscheinungen durch Oberschwingungen im Stromversorgungsnetz sind Kompensationsanlagen mit einer Leistung von mehr als 25 kvar generell zu verdrosseln. Bei Erweiterungen muss rechnerisch geprüft werden, ob die bestehenden unverdrosselten Anlagen anzupassen sind. Die Verdrosselungsfrequenz ist wie folgt zu wählen: Rundsteuerfrequenz Verdrosselungsfrequenz 251 Hz bis 350 Hz 7% e. 10.3.4 Tonfrequenz-Rundsteueranlagen Für die Steuerung von Tarifapparaten montiert die EKS AG beim Kunden Rundsteuerempfänger. Die Rundsteuerfrequenz beträgt 297 Hz. 16

11. Vorübergehend angeschlossene Anlagen Nach erfolgter Anmeldung montiert die EKS AG einen wetterfesten Bauanschlusskasten aus Isolierstoff. Der Bauanschlusskasten wird an Leitungsmasten oder an eigens hierfür erstellten Befestigungsmöglichkeiten, z.b. eingerammten Vierkanthölzern (bauseits erstellt) usw., montiert. Die Befestigungsmöglichkeiten müssen standfest und erschütterungsfrei sein. Der Bauanschlusskasten ist mit NH00-Elementen, Zähler und Abgangsklemmen ausgerüstet. Der Anschluss der provisorischen Anlage am EKS-Bauanschlusskasten, sowie die Inbetriebsetzung der Anlage, muss durch den Elektroinstallateur ausgeführt werden. Die Abgangssicherungen im Anschlusskasten sind durch den Elektroinstallateur zu liefern und einzusetzen 13. Erzeugungsanlage mit bzw. ohne Parallelbetrieb Formulare zur Anmeldung, Datenerfassung und Inbetriebsetzung stehen im Internet unter http://www.eks.ch/downloads/de zum Download zur Verfügung. Die Inbetriebsetzung hat zusammen mit dem Netzbetreiber zu erfolgen. 17