Erläuterungen und Hinweise zum Bundesmusterwortlaut der Technischen Anschlussbedingungen 2007 der Überlandwerk Rhön GmbH

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1 Anhang C Erläuterungen und Hinweise zum Bundesmusterwortlaut der Technischen Anschlussbedingungen 2007 der Überlandwerk Rhön GmbH Ausgabe /29

2 Inhaltsverzeichnis zu 1 Geltungsbereich... 3 zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte... 4 zu 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage... 5 zu 4 Plombenverschlüsse... 6 zu 5 Netzanschluss (Hausanschluss)... 7 zu 6 Hauptstromversorgung zu 7 Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze zu 9 Steuerung und Datenübertragung zu 10 Elektrische Verbrauchsgeräte zu 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen zu 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen zu 13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb /29

3 zu 1 Geltungsbereich zu (1) Diese Erläuterungen und Hinweise zum Bundesmusterwortlaut der Technischen Anschlussbedingungen 2007 gelten für das gesamte Netzgebiet der Überlandwerk Rhön GmbH (nachfolgend Netzbetreiber genannt). zu (5) Sie gelten ab /29

4 zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte zu (1) Die Anmeldung zum Netzanschluss sowie die zur zusätzlichen Datenerfassung notwendigen Datenblätter stehen als Vordrucke im Internet zum Download zur Verfügung oder können direkt beim Netzbetreiber angefordert werden. Die Anmeldung zum Netzanschluss ist in doppelter Ausfertigung einzureichen. zu (2) Um die nach 6 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) berechtigten Interessen des Anschlussnehmers bei der Errichtung des Netzanschlusses zu berücksichtigen und um den Netzanschluss sowie die dazugehörige Messeinrichtung leistungsgerecht auslegen zu können, werden folgende Pläne benötigt: - 1 Lageplan (Kopie aus dem Bauplan, Maßstab 1 : 1000) - 1 Grundrissplan (Maßstab 1 : 100) Der vom Anschlussnehmer gewünschte Anbringungsort für den Netzanschluss und die Zähl- bzw. Messeinrichtung ist im Grundrissplan einzuzeichnen. Zusätzliche Daten zu elektrischen Verbrauchsgeräten nach Abschnitt 10 und zu Erzeugungsanlagen nach Abschnitt 13 der TAB 2007 sind der Anmeldung beizufügen. Der Anschlussnehmer/-nutzer bzw. dessen Beauftragter hat auf Anforderung ein Projektschaltbild des Hauptstromversorgungssystems mit der Angabe der Leitungsquerschnitte und Sicherungsbemessungsströme beizufügen. 4/29

5 zu 3 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage zu (1) Die Vordrucke des Netzbetreibers zur Fertigstellung/Inbetriebsetzung (gemäß NAV 14 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage ) stehen im Internet zum Download zur Verfügung oder können direkt beim Netzbetreiber angefordert werden. Der Vordruck zur Fertigstellung/Inbetriebsetzung ist in doppelter Ausfertigung einzureichen. zu (3) Die Anwesenheit des Errichters ist nur in besonderen Fällen (z. B. bei halbindirekter Messung, bei Eigenerzeugungsanlagen oder bei Geräten zu Heizung und Klimatisierung) notwendig. (4) Die Inbetriebsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem Netzbetreiber. (5) Zur Vermeidung der unbefugten Inbetriebsetzung einer Kundenanlage wird an der Trennvorrichtung nach Abschnitt 7.4 ein Hinweis angebracht. 5/29

6 zu 4 Plombenverschlüsse zu (2) Im gesamten Versorgungsgebiet der Überlandwerk Rhön GmbH besteht keine allgemeine Zustimmung für das Öffnen oder Entfernen von Plombenverschlüssen. Vor dem Öffnen oder Entfernen von Plombenverschlüssen ist die Genehmigung fernmündlich (ausgenommen falls Gefahr vorhanden) bei der zuständigen Bezirksstelle oder dem Betriebsdienst einzuholen. Die Wiederplombierung ist bei entfernten oder fehlenden Plombenverschlüssen durch ein im Elektrotechnikerverzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen mit dem entsprechenden Vordruck für die Wiederplombierung beim Netzbetreiber umgehend zu beantragen. Der entsprechende Vordruck steht im Internet zum Download zur Verfügung oder kann direkt beim Netzbetreiber angefordert werden. Die Wiederplombierung erfolgt durch Personal der Überlandwerk Rhön GmbH oder durch einen für die Messstelle zugelassenen und verantwortlichen Messstellenbetreiber. 6/29

7 zu 5 Netzanschluss zu 5.2 Anschlusseinrichtungen in Gebäuden zu (1) - in Hausanschlussräumen (in Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten) Ein Hausanschlussraum ist ein begehbarer und abschließbarer Raum eines Gebäudes, der zur Einführung der Anschlussleitungen für die Ver- und Entsorgung des Gebäudes bestimmt ist und in dem die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen untergebracht werden. Ein Hausanschlussraum muss mindestens 2,0 m lang und 2,0 m hoch sein. Bei Belegung des Hausanschlussraumes mit Anschlussund Betriebseinrichtungen auf nur einer Wand beträgt die Breite mindestens 1,50 m; bei Belegung gegenüberliegender Wände mindestens 1,80 m. Eine freie Durchgangshöhe von 1,80 m unter Leitungen und Kanälen sowie eine Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m muss gewährleistet sein. Er ist vorzusehen in Gebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten. - an Hausanschlusswänden (in Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten) Eine Hausanschlusswand ist eine Wand, die zur Anordnung und Befestigung von Leitungen, Anschluss- und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen dient. Räume mit einer Hausanschlusswand müssen mindestens 2,0 m hoch sein. Die freie Durchgangshöhe von 1,80 m unter Leitungen und Kanälen sowie eine Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m muss gewährleistet sein. - in Hausanschlussnischen (in nicht unterkellerten Einfamilienhäusern) Eine Hausanschlussnische ist eine bauseits erstellte Nische, die zur Einführung der Anschlussleitungen bestimmt ist sowie der Aufnahme der erforderlichen Anschluss- und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen dient. Die Hausanschlussnische darf nicht mehr als 3,0 m von einer Außenwand entfernt sein. Die Größe der Hausanschlussnische wird durch das Rohbau- Richtmaß der Öffnung einer gängigen Wohnungstür mit einer Breite von 875 mm, einer Höhe von 2000 mm und einer Mindesttiefe von 250 mm bestimmt. Vor den Anschluss- und Betriebseinrichtungen ist eine Bedienungs- und Arbeitsfläche mit einer Tiefe von mindestens 1,20 m einzuhalten. 7/29

8 Hausanschlussraum (Ausführungsbeispiel) 1) Mindestdurchgangsbreite 2) Raummindestbreite bei Belegung zweier gegenüberliegender Wände 1. Hauseinführungsleitung für Starkstrom 12. Verbindung mit ggf. getrennt vorhandenem 2. Starkstrom-Hausanschlusskasten mit Blitzschutzerder Hausanschlusssicherung 13. Verbindung mit PEN-Leiter bei Schutzmaßnahmen 3. Starkstrom-Hauptleitung 14. Verbindung mit Schutzleiter PE bei Schutz- 4. ggf. Zählerplätze maßnahme im TT-Netz 5. Starkstrom-Ableitungen zu Stromkreisverteilern 15. Verbindung mit Fernmeldeanlage 6. Kabelschutzrohr 16. Verbindung mit Antennenanlage 7. Hausanschlussleitung für Fernmeldeanlage 17. Verbindung mit Gasinnenleitung (nach dem Isolierstück) 8. Hausanschlussleitung für Wasserversorgung mit 18. Verbindung mit Heizungsrohren (Vor- und Rückleitung) Wasserzählanlage 19. Verbindung mit Wasserverbrauchsleitungen 9. Hausanschlussleitung für Gasversorgung mit Haupt- 20. Anschlussfahne absperreinrichtung 21. Fundamenterder 10. Heizungsrohre im Nebenraum 11. Haupterdungsschiene für den Schutzpotenzialausgleich 8/29

9 Hausanschlusswand (Ausführungsbeispiel) Hausanschlussnische (Funktionsflächen) 9/29

10 (3) Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden, sind die Vorraussetzungen nach DIN VDE zu erfüllen: Auf brennbaren Wänden (z. B. Holzwänden, blechverkleideten Holzwänden) müssen das Netzanschlusskabel und der Hausanschlusskasten auf einer lichtbogenfesten Unterlage (z. B. Fibersilikatplatte mit 20 mm Dicke) verlegt werden. Diese Unterlage muss allseitig 150 mm überstehen. Das Netzanschlusskabel darf nicht durch brennbare Wände geführt werden. (4) Ist die Montage innerhalb des Gebäudes nicht möglich, so ist der Abschnitt 5.3 anzuwenden. (5) Der Anschluss des Fundamenterders nach DIN an die Haupterdungsschiene für den Schutzpotenzialausgleich ist in räumlicher Nähe zum Hausanschlusskasten anzuordnen. 10/29

11 (6) Einbaumöglichkeiten des Hausanschlusses im Gebäude: Raumarten HA- HA- HAzulässig Raum Wand Nische Kellerraum ja x x - Flur, Treppenraum jedoch nicht über/unter ja 7) - x x Treppenstufen Zählerraum ja x x x feuchter bzw. nasser Raum Spritzwasser und HAK IP X4 ja - x x feuchter bzw. nasser Raum Strahlwasser nein Lagerraum für Heizöl bis max l ja 1) 3) - x x Gesamttankinhalt Lagerraum für Heizöl über 5000 l Gesamttankinhalt nein 5) Raum mit Heizkessel bis 50 kw ja 1) 3) - x x Gesamtnennwärmeleistung Raum mit Heizkessel über 50 kw nein 5) 6) Gesamtnennwärmeleistung Raum mit erhöhter dauernd > 30 C nein Umgebungstemperatur Garagen bis 100 m 2 IP X4 ja 2) 4) - x x Garagen über 100 m 2 nein 4) Feuergefährdete nein Betriebsstätte Explosionsgefährdeter nein Bereich Aufzugsraum nein ) auch möglich, wenn Heizkessel und Heizöltank in einem Raum 2) mechanischer Schutz (Rammschutz) notwendig 3) Hausanschlusskasten und Hausanschlusskabel müssen den Mindestabstand von 0,3 m zu GfK-Tanks bzw. Außenkante der Auffangwanne einhalten 4) gilt auch für Tiefgarage 5) entsprechend der Feuerungsverordnung (FeuV) des jeweiligen Bundeslandes (Bayern, Hessen, Thüringen) 6) nach der bayerischen und thüringischen Feuerungsverordnung (FeuV) 5: Räume dürfen nicht anderweitig genutzt werden, Ausnahme Aufstellung von Wärmepumpen, BHKW und ortsfeste Verbrennungsmotoren sowie Lagerung von Brennstoffen. 7) jedoch Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (M-LAR) beachten Tabelle: Beispiel für den Einbau von Hausanschlüssen Bild: Beispiel für Raum mit Heizkessel und/oder Heizöltanks 11/29

12 (7) In hochwassergefährdeten Gebieten ist der Überflutungsbereich (hundertjähriges Hochwasser) dem Netzbetreiber mitzuteilen, damit unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Anschlussnehmers eine geeignete Stelle für den Hausanschlusskasten und Zählerschrank gewählt werden kann. zu 5.3 Anschlusseinrichtung außerhalb von Gebäuden zu (1) - in Hausanschlusssäulen Hausanschlusssäulen sind vorzugsweise an der Grundstücksgrenze des Anschlussnehmers zum öffentlichen Verkehrsraum hin aufzustellen. - an Gebäudeaußenwänden Für den Hausanschlusskasten an der Gebäudeaußenwand ist vorzugsweise ein Unterputzgehäuse vorzusehen. Zum Einbau des Unterputzgehäuses ist bauseitig eine Nische notwendig. Für Kabel bzw. Leitungen sind Rohre in der Wand so zu verlegen, dass ein Auswechseln der Kabel bzw. Leitungen ohne Beschädigung von Außenwand und Außenputz möglich ist. (2) - in Zähleranschlusssäulen Einzelheiten zum Hausanschluss in Zähleranschlusssäulen sind dem VBEW-Merkblatt für Zählerschränke (direkte Messung) zu entnehmen. 12/29

13 Beispiel 1: Zähleranschlusssäule ohne TSG- Feld nur für Einfamilienwohnhäuser Ausführung: 1. Zählerplatz mit Abdeckhaube (Schutzart IP54) 2. Hausanschlusskasten (NH00 bis 100A) 3. selektive Hauptleitungsschutzschalter (Charakteristik E ) 4. Steuersicherung 10A/25kA 5. Hauptleitungsabzweigklemme * (4-polig, mind. 25mm²) 6. Schutzleiter-Hauptleitungsabzweigklemme * 7. Steuerleitungsklemme (Abdeckung plombierbar) 8. Kabelfangschiene * oder eine 5-polige Hauptleitungsabzweigklemme Beispiel 2: Zähleranschlusssäule mit TSG- Feld für Einfamilienwohnhäuser, Gewerbe (bis 63A) und sonstige Anlagen Ausführung: 1. Zählerplatz mit Abdeckhaube (Schutzart IP54) 2. Hausanschlusskasten (NH00 bis 100A) 3. selektive Hauptleitungsschutzschalter (Charakteristik E ) 4. Steuersicherung 10A/25kA 5. Hauptleitungsabzweigklemme * (4-polig, mind. 25mm²) 6. Schutzleiter-Hauptleitungsabzweigklemme * 7. Steuerleitungsklemme (Abdeckung plombierbar) 8. Kabelfangschiene 9. Tarifsteuergerätefeld mit Abdeckhaube (Schutzart IP 54) * oder eine 5-polige Hauptleitungsabzweigklemme 13/29

14 Beispiel 3: Zähleranschlusssäule mit TSG- Feld für Einfamlienwohnhäuser mit Elektroheizungsanlage Ausführung: 1. Zählerplatz mit Abdeckhaube (Schutzart IP54) 2. Hausanschlusskasten (NH00 bis 100A) 3. selektive Hauptleitungsschutzschalter (Charakteristik E ) 4. Steuersicherung 10A/25kA 5. Hauptleitungsabzweigklemme * (4-polig, mind. 25mm²) 6. Schutzleiter-Hauptleitungsabzweigklemme * 7. Steuerleitungsklemme (Abdeckung plombierbar) 8. Kabelfangschiene 9. Tarifsteuergerätefeld mit Abdeckhaube (Schutzart IP 54) * oder eine 5-polige Hauptleitungsabzweigklemme Beispiel 4: Zähleranschlusssäule mit TSG- Feld für Straßenbeleuchtungsanlagen Ausführung: 1. Zählerplatz mit Abdeckhaube (Schutzart IP54) 2. Hausanschlusskasten (NH00 bis 100A) 3. selektive Hauptleitungsschutzschalter (Charakteristik E ) 4. Steuersicherung 10A/25kA 5. Hauptleitungsabzweigklemme * (4-polig, mind. 25mm²) 6. Schutzleiter-Hauptleitungsabzweigklemme * 7. Steuerleitungsklemme (Abdeckung plombierbar) 8. Kabelfangschiene 9. Tarifsteuergerätefeld mit Abdeckhaube (Schutzart IP 54) * oder eine 5-polige Hauptleitungsabzweigklemme 14/29

15 (3) Bei einer zu erwartenden Stromstärke von mehr 63 A ist eine Wandlermessung mit Messsatzschrank und Wandleranschlussschrank vorzusehen. zu 5.4 Kabelhausanschluss (3) Bei unterirdischer Einführung des Netzanschlusses ist eine Mindesttiefe unter der Geländeoberfläche von 0,6 m einzuhalten, geringere Tiefen sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Neben der Einzeleinführung kann auch die Mehrspartenhauseinführung eingesetzt werden. Die Verlegetiefe richtet sich hier nach der Sparte mit der größten Tiefe. zu 6. Hauptstromversorgung zu 6.1 Aufbau und Betrieb zu (1) Die Hauptleitungen sind als 5-adrige Leitungen in der Ausführung -J zu verlegen. zu (10) Die Aufteilung des PEN-Leiters in Schutzleiter (PE) und Neutralleiter (N) erfolgt im Hausanschlusskasten. (11) Der Spannungsfall gem. Abschnitt dieser TAB ist auch bei Hauptleitungsverlängerung einzuhalten. Die Verlängerung erfolgt über Schrumpfverbindungsmuffen. (12) Bei Verwendung von Einzeladerleitungen bzw. kabeln ist im Besonderen wegen der Einführung in den Hausanschlusskasten Rücksprache mit dem Netzbetreiber notwendig. zu Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung zu (1) Dimensionierung der Hauptstromversorgung (Hauptleitung) nach DIN Tabelle 1: Anlagen ohne elektrische Warmwasserbereitung Anzahl der Wohnungen Zulässige Belastbarkeit des Kabels bzw. der Leitung (A) /29

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17 zu 7. Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze zu 7.1 Mess- und Steuereinrichtungen zu (1) Für das Tarifsteuergerät (TSG) ist grundsätzlich ein zusätzliches Feld im Zählerschrank vorzusehen, ausgenommen hiervon sind Zählerschränke für Einfamilienwohnhäuser. Ein Leitungsschutzschalter mit einem Bemessungsstrom von 10 A und einem Bemessungsschaltvermögen von 25 ka ist unter einer plombierbaren Abdeckung im unteren Anschlussraum der Zählerverteilung erforderlich. zu 7.2 Ausführung der Zählerplätze (10) Ein Stromkreisverteiler ist im Zählerschrank nur bei einem Anschlussnutzer (z. B. Einfamilienhaus) oder für den Allgemeinverbrauch zulässig. Dieser ist aus Erwärmungsgründen nur neben der Messeinrichtung möglich. (11) Einzelheiten über die Ausstattung der Zählerschränke sind dem VBEW-Merkblatt für Zählerschränke (direkte Messung) zu entnehmen. (12) Ausrüstung der Zählerschränke Unterer Anschlussraum Im unteren Anschlussraum ist ein durchgehendes 5-Leiter-Sammelschienensystem einzubauen. Für jeden Zähler sind jeweils einpolig schaltende selektive Haupt- Leitungsschutzschalter der Charakteristik E einzusetzen. Unter jedem Zähler- und Rundsteuerplatz ist je eine 7-polige Tarifsteuerleitungsklemme nach DIN VDE vorzusehen. Zählerfeld Die Verdrahtung für den Zählerplatz erfolgt nach DIN Freie Enden nicht verwendeter Adern werden vom Errichter der Anlage mit Isoliertüllen versehen. Oberer Anschlussraum Zum Anschließen der abgehenden Leitung wird eine 4-polige allseitig fingersichere Hauptleitungsabzweigklemme und eine einpolige Schutzleiterklemme oder eine 5-polige allseitig fingersichere Hauptleitungsabzweigklemme, deren Schutzleiterklemme grüngelb gekennzeichnet ist, mit mindestens drei Klemmstellen je Pol eingebaut. Für die vom Tarifsteuergerät (TSG) angesteuerten Hilfsrelais zum Schalten der Schütze von elektrischen Verbrauchsgeräten verwendet der Errichter plombierbare Relais ohne Handbetätigung mit Schaltstellungsanzeige. Zum Auflegen der Steuerleitung wird pro Zählerplatz eine 7-polige Steuerleitungsklemme mit plombierbarer Abdeckung vorgesehen. 17/29

18 zu 7.3 Anordnung der Zählerschränke (6) Einbaumöglichkeiten von Zählerschränken im Gebäude: Raumarten zulässig Zählerraum ja Hausanschlussraum ja 3) Hausanschlusswand ja Hausanschlussnische ja Kellerraum ja Flur, Treppenraum jedoch nicht über/unter Treppenstufen ja 7) feuchter bzw. nasser Raum bei Spritzwasser und Zählerschrank ja IP X4 feuchter bzw. nasser Raum bei Strahlwasser nein Lagerraum für Heizöl (Zählerschrank außerhalb der bis l Gesamttankinhalt ja 1) Auffangwanne) Lagerraum für Heizöl über l Gesamttankinhalt nein 5) Raum mit Heizkessel bis 50 kw Gesamtnennwärmeleistung ja Raum mit Heizkessel über 50 kw Gesamtnennwärmeleistung Raum mit erhöhter Umgebungstemperatur dauernd über 30 C nein Garagen bis 100 m 2 und Zählerschrank IP X4 ja 2)4)8) Feuergefährdete Betriebsstätte nein Explosionsgefährdeter Bereich nein Aufzugsraum nein 1) 2) 3) nein 5)6) auch möglich, wenn Heizkessel und Heizöltank in einem Raum mechanischer Schutz (Rammschutz) notwendig ab mehr als 4 Wohneinheiten vorgeschrieben 4) gilt auch für Tiefgarage 5) entsprechend der Feuerungsverordnung (FeuV) des jeweiligen Bundeslandes (Bayern, Hessen, Thüringen) 6) nach der bayerischen und thüringischen Feuerungsverordnung (FeuV) 5: Räume dürfen nicht anderweitig genutzt werden, Ausnahme Aufstellung von Wärmepumpen, BHKW und ortsfeste Verbrennungsmotoren sowie Lagerung von Brennstoffen 7) jedoch Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (M-LAR) beachten 8) > 100 m² in Abstimmung mit den Netzbetreiber zu 7.4 Trennvorrichtung für die Kundenanlage (4) Selektive Hauptleitungsschutzschalter (SH-Schalter) der Charakteristik E erfüllen die genannten Selektivitätsanforderung, ohne dass dafür weitere Betriebsmittel oder zusätzliche Betrachtungen notwendig sind. Andere Charakteristiken sind erst nach Absprache mit dem Netzbetreiber möglich. 18/29

19 Beispiel 1: Zählerschrank für ein Einfamilienwohnhaus mit TSG-Feld und Stromkreisverteiler Ausführung: 1. Zählerfeld 2. Tarifsteuerklemme 3. selektive Hauptleitungsschutzschalter (Charakteristik E ) 4. Steuersicherung 10A/25kA 5. Hauptleitungsabzweigklemme * (4-polig, mind.25 mm²) 6. Schutzleiter-Hauptleitungsabzweigklemme * 7. Steuerleitungsklemme (Abdeckung plombierbar) 8. ggf. Hilfsrelais 9. Tarifsteuergerätefeld 10. Abschottung 11. Stromkreisverteiler 12. Kanal * oder eine 5-polige Hauptleitungsabzweigklemme Beispiel 2: Zählerschrank für ein Einfamilienwohnhaus mit TSG-Feld, Stromkreisverteiler und Kommunikations-Feld Ausführung: 1. Zählerfeld 2. Tarifsteuerklemme 3. selektive Hauptleitungsschutzschalter (Charakteristik E ) 4. Steuersicherung 10A/25kA 5. Hauptleitungsabzweigklemme * (4-polig, mind.25 mm²) 6. Schutzleiter-Hauptleitungsabzweigklemme * 7. Steuerleitungsklemme (Abdeckung plombierbar) 8. ggf. Hilfsrelais 9. Tarifsteuergerätefeld 10. Abschottung 11. Stromkreisverteiler 12. Kanal 13. Kommunikations-Feld * oder eine 5-polige Hauptleitungsabzweigklemme 19/29

20 Beispiel 3: Zählerschrank für ein Einfamilienwohnhaus ohne TSG-Feld und mit Stromkreisverteiler Ausführung: 1. Zählerfeld 2. Tarifsteuerklemme 3. selektive Hauptleitungsschutzschalter (Charakteristik E ) 4. Steuersicherung 10A/25kA 5. Hauptleitungsabzweigklemme * (4-polig, mind.25 mm²) 6. Schutzleiter-Hauptleitungsabzweigklemme * 7. Steuerleitungsklemme (Abdeckung plombierbar) 8. ggf. Hilfsrelais 9. Tarifsteuergerätefeld 10. Abschottung 11. Stromkreisverteiler 12. Kanal * oder eine 5-polige Hauptleitungsabzweigklemme Beispiel 4: Zählerschrank für ein Einfamilienwohnhaus und einer Elektroheizungsanlage ohne TSG-Feld und mit Stromkreisverteiler Ausführung: 1. Zählerfeld 2. Tarifsteuerklemme 3. selektive Hauptleitungsschutzschalter (Charakteristik E ) 4. Steuersicherung 10A/25kA 5. Hauptleitungsabzweigklemme * (4-polig, mind.25 mm²) 6. Schutzleiter-Hauptleitungsabzweigklemme * 7. Steuerleitungsklemme (Abdeckung plombierbar) 8. ggf. Hilfsrelais 9. Tarifsteuergerätefeld 10. Abschottung 11. Stromkreisverteiler 12. Kanal * oder eine 5-polige Hauptleitungsabzweigklemme 20/29

21 Beispiel 5: Zählerschrank für ein Einfamilienhaus und einer Elektroheizungsanlage mit TSG-Feld und Stromkreisverteiler Ausführung: 1. Zählerfeld 2. Tarifsteuerklemme 3. selektive Hauptleitungsschutzschalter (Charakteristik E ) 4. Steuersicherung 10A/25kA 5. Hauptleitungsabzweigklemme * (4-polig, mind.25 mm²) 6. Schutzleiter-Hauptleitungsabzweigklemme * 7. Steuerleitungsklemme (Abdeckung plombierbar) 8. ggf. Hilfsrelais 9. Tarifsteuergerätefeld 10. Abschottung 11. Stromkreisverteiler 12. Kanal * oder eine 5-polige Hauptleitungsabzweigklemme Beispiel 6: Zählerschrank für ein Mehrfamilienwohnhaus mit TSG-Feld und Stromkreisverteiler Ausführung: 1. Zählerfeld 2. Tarifsteuerklemme 3. selektive Hauptleitungsschutzschalter (Charakteristik E ) 4. Steuersicherung 10A/25kA 5. Hauptleitungsabzweigklemme * (4-polig, mind.25 mm²) 6. Schutzleiter-Hauptleitungsabzweigklemme * 7. Steuerleitungsklemme (Abdeckung plombierbar) 8. ggf. Hilfsrelais 9. Tarifsteuergerätefeld 10. Abschottung 11. Stromkreisverteiler 12. Kanal * oder eine 5-polige Hauptleitungsabzweigklemme 21/29

22 zu 7.5 Wandlermessungen (halbindirekte Messungen) zu (1) Übersteigt der regelmäßig wiederkehrende zu erwartende Betriebstrom 63 A, so ist vom Errichter eine Wandlermessung vorzusehen. (2) Einzelheiten über die Ausstattung sind dem VBEW-Merkblatt für Mess- und Wandlerschränke (halbindirekte Messung, Leistungsteil bis 250 A) zu entnehmen. Die halbindirekte Messung > 250 A erfolgt in Abstimmung mit dem Netzbetreiber. zu 7.6 Besondere Anforderungen (3) Für die Anbringung im Freien sind nur Zähleranschlusssäulen und ortsfeste Schalt- und Steuerschränke geeignet. zu 9. Steuerung und Datenübertragung zu (1) Den Aufbau der Steuerung entnehmen Planer oder Errichter den nachfolgenden Schaltbildern, diese stehen zusätzlich im Internet zum Download zur Verfügung. Die Tarif- und Lastschaltungen werden vom Netzbetreiber über Tonfrequenz-Rundsteuerung mit einer Frequenz von 175 Hz vorgenommen. Bei Kompensationsanlagen 10 kvar ist im Regelfall eine Verdrosselung nach dem VDEW- Merkblatt Tonfrequenz-Rundsteuerung erforderlich (p = 14 %). Eine entsprechende Frequenzsperre ist einzubauen. Bei Bedarf sieht der Errichter eine 7-polige Steuerleitung (z.b. NYM-O 7x1,5) zwischen dem Zählerschrank und dem Stromkreisverteiler vor. Die Steuerung geschalteter Verbrauchsgeräte erfolgt vom Tarifsteuergerät des Netzbetreibers über plombierbare, kundeneigene Relais ohne Handbetätigungsmöglichkeit mit Schaltstellungsanzeige. Die Kundenrelais sind im oberen Anschlussraum des dazugehörigen Zählerfeldes einzubauen. Die Absicherung des ungezählten Steuerstromkreises für das Tarifsteuergerät des Netzbetreibers und Kundenrelais erfolgt mit einem Leistungsschutzschalter 10 A/25 ka. Im gezählten Steuerstromkreis für Relais und Schütze der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wärmespeicheranlagen) mit maximal B 16 A. 22/29

23 Schaltungsbeispiele mit einer Tarifsteuerklemme 23/29

24 Hinweise zur Tarifsteuerklemme und Tarifverdrahtung 1. Tarifsteuerklemme (7 Federklemmen mit jeweils 4 Anschlüssen) X1 1+2 Aussenleiter 3 Neutralleiter 4 Tarif (HT/NT) 5 Heizung 6 sonstige Schaltzeiten 7 Warmwasser 2. Steuerdraht Aufstecknummer z.b. Nummer 5 Steuerdraht z.b. H07 v-u 1,5mm² sw NYA 1,5mm² Cu schwarz 24/29

25 zu 10 Elektrische Verbrauchsgeräte zu Elektrowärmegeräte Der Anschluss von Durchlauferhitzern setzt die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers voraus. Die maximale Anschlussleistung eines Durchlauferhitzers darf 24 kw im Kabelnetz und 21 kw im Freileitungsnetz nicht übersteigen. Es dürfen nur elektronisch oder hydraulisch gesteuerte Durchlauferhitzer eingesetzt werden. Der Errichter verriegelt Durchlauferhitzer, Heizungsanlagen und Durchlaufspeicher gegeneinander, wenn mit einer Überlastung der Hausanschlusssicherung zu rechnen ist. zu Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen zu (2) Übersteigt der Anlaufstrom der Wärmepumpe 25 A bei einphasigem Anschluss oder 40 A bei Drehstromanschluss, so sehen Planer oder Errichter eine Maßnahme zur Reduzierung des Anlaufstromes vor. zu (4) Den Aufbau der Steuerung entnehmen Planer oder Errichter den nachfolgenden Schaltbildern, diese stehen zusätzlich im Internet zum Download zur Verfügung. Die Fehlerstromschutzeinrichtung für Elektroheizungsanlagen ist an den Anschlussklemmen mit plombierbaren Klemmabdeckungen zu versehen. 25/29

26 Anschlussplan für Elektroheizungsanlagen 26/29

27 zu 11 Vorübergehend angeschlossene Anlagen zu (2) Der Anschluss- bzw. Anschlussverteilerschrank hat mindestens die Schutzart IP 44 zu erfüllen, muss durch seine Bauart der Schutzklasse II entsprechen und verschließbar sein. zu (3) Die Anschlussleitung darf nicht über öffentliche Verkehrswege geführt werden. (4) Der Mindestquerschnitt Anschlussleitung beträgt: Hauptsicherung Mindestquerschnitt 63 A 16 mm² >63 A bis 100 A 25 mm² (5) Weitere Einzelheiten können dem VBEW-Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen entnommen werden. 27/29

28 zu 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen zu (1) Im gesamten Netzgebiet findet für Neuanlagen folgendes Netzsystem Anwendung: TN-S-System Hierzu sind DIN VDE und DIN zu beachten. Ein Schutzpotenzialausgleich (Verbindung von Haupterdungsschiene mit dem PEN-Leiter des Hausanschlusskastens) ist mit einem Schutzpotenzialausgleichsleiter (mindestens 16 mm² Cu) herzustellen. Bereits bestehende Anlagen werden als TT-System weiterbetrieben. Soll eine Umstellung vom vorhandenen TT-System einer Anlage in ein TN-S-System erfolgen so ist folgendes vorauszusetzen: Die bestehenden Hauptleitungen sind durch 5-adrige Hauptleitungen zu ersetzen. Der Zählerschrank ist mit einem 5-poligen Schienensystem im unteren Anschlussraum zu versehen. Die gesamte Erdungsanlage der Kundenanlage ist zu überprüfen und im Bedarfsfall nach DIN zu erneuern. Eine Haupterdungsschiene ist erforderlich. Hausanschlusskasten (Anschluss für TN-S-System) 28/29

29 zu 13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb (2) Die in dieser TAB genannten Richtlinien, Formulare zur Anmeldung, Datenerfassung und Inbetriebsetzung sowie weitere Informationen stehen im Internet zum Download zur Verfügung. 29/29

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