Umsetzung des Mindestlohns

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Transkript:

Foto: IHK Ostbrandenburg/JG Umsetzung des Mindestlohns Auswertung der Zusatzfragen aus der Konjunkturumfrage Herbst 2015 Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde hat die Brandenburgische Wirtschaft vor neuen Herausforderungen gestellt. Die Ende 2014 und im ersten Halbjahr 2015 getätigten vielfältigen kritischen Meinungsäußerungen waren zugleich begleitet von einem hohen Maß an Verunsicherung bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes. Die brandenburgischen Industrie- und Handelskammern haben in Reaktion darauf, ihr Serviceangebot mit Informationsveranstaltungen und Betriebsberatung zu diesem Themenkomplex deutlich verstärkt. Es zeigte sich u.a., dass Klein- und Kleinstbetriebe, in denen häufig Familienmitglieder mitarbeiten, sich besonderen Härten ausgesetzt fühlten. Die Mindestlohndokumentationsverordnung bildete neben den steigenden Personalkosten und den zunehmenden Fachkräftemangel einen zentralen Punkt der Kritik. Diese und andere mit dem Mindestlohn verbundenen Sachverhalte wurden bei den politischen Kontakten auf den unterschiedlichen Ebenen seitens der IHK und ihres Dachverbandes - dem DIHK, mit der Forderung auf Nachbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen verbunden. Als Folge der massiven Kritik an den mit dem Mindestlohn verbundenen Dokumentationspflichten wurden im 2. Halbjahr 2015 einige Regelungen nachgebessert. So u.a. die Mindestlohndokumentationspflichtverordnung.

Um den Prozess sachlich und kritisch weiter begleiten zu können, haben sich die brandenburgischen Industrie- und Handelskammern entschieden mit der Konjunkturumfrage Herbst 2015 eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung des Mindestlohnes vorzunehmen und diese mit Zusatzfragen zu dokumentieren. Dabei befragten die IHK Ostbrandenburg und IHK Potsdam alle Branchen. Als ein besonders betroffener Bereich wurden die Unternehmen der Tourismusbranche gesondert befragt. An dieser Umfrage nahmen alle drei Brandenburgischen Kammern teil. Die Ergebnisse der Umfrage werden im Rahmen der Interessenvertretung der Mitgliedsunternehmen gegenüber der Politik einen Schwerpunkt im Jahr 2016 bilden. An der Mindestlohnbefragung haben insgesamt ca. 1.000 Unternehmen der verschiedensten Wirtschaftsbereiche teilgenommen. An der gesonderten Umfrage im Bereich Tourismus nahmen über 400 Unternehmen aus den Bereichen Gastronomie und Beherbergung teil. Die regionalen Unterschiede in der Beantwortung zwischen den Kammerbezirken Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam sind gering, so dass man sie für sich daraus ableitende Wertungen vernachlässigen kann. Die wesentlichen Ergebnisse in Kurzdarstellung: Die gute Nachricht zu Beginn. Über die Hälfte der Befragten betrachten die Auswirkungen des Mindestlohns als neutral und somit ohne Veränderungswirkung für ihr Unternehmen. Dies betrifft vor allem die Bereiche Bauwirtschaft und Industrie. Förderlich waren dabei sowohl die bereits vorhandenen höheren Tariflöhne als auch die außerordentlich gute Konjunkturlage. Deutlich problematischer gestaltet sich die Situation in den Bereichen Verkehr und Tourismus. Hier bekunden ca. 40 Prozent der beteiligten Unternehmen negative Auswirkungen. Befragt mit welchen Maßnahmen die Unternehmen auf den Mindestlohn reagierten, erklärte jedes 4. Unternehmen, dass Preiserhöhungen unerlässlich waren. Besonders betroffen waren die Branchen Verkehr (ca. 30%) und Tourismus (fast 50%). Jedes 6. bzw. 7. Unternehmen verzichtete auf Neueinstellungen und/oder ergriff Maßnahmen zur Arbeitszeitverkürzung. Im Tourismusbereich war dies bei ¼ der Unternehmen der Fall. Stellenstreichungen und geringerer Personaleinsatz fielen angesichts der guten Konjunkturlage und zunehmenden Fachkräfteproblematik deutlich geringer aus als befürchtet. Der Umstand jedoch, dass fast jedes 5. Unternehmen in den Bereichen Tourismus und Verkehr davon betroffen war, stimmt durchaus bedenklich. Eine spürbare Abkehr der beschriebenen negativen Arbeitsmarkteffekte ist in Anbetracht des für 2016 bekundeten verhaltenen Optimismus bei der Beurteilung der zu erwartenden Geschäftslage kaum zu vermuten. Obwohl die Bundesregierung mit der Neufassung der Mindestlohndokumentationspflichtverordnung auf Kritiken der Unternehmen reagierte, sehen nach wie vor über 50 Prozent der Befragten Nachbesserungsbedarf bei der Dokumentationspflicht und ca. 40 Prozent bei der Arbeitszeitgestaltung. 2

Die Ergebnisse in der Zusammenfassung: Gesamtergebnis nach Regionen % abs. % abs. % abs. % abs. Gesamtergebnis Potsdam Ostbrandenburg Cottbus* (nur Tourismus) 2015 2015 2015 2015 Wie schätzen Sie die Auswirkungen des Mindestlohnes von 8,50 pro Stunde für Ihr Unternehmen ein? keine Angabe - - - - positiv 12,9 14,8 11,0 9,5 negativ 29,5 29,2 24,1 45,7 neutral 57,6 56,0 64,9 44,8 Mit welchen Maßnahmen hat Ihr Unternehmen auf den Mindestlohn reagiert? keine Angabe - - - - geringerer Personaleinsatz/Stellenabbau 13,0 14,5 9,8 13,8 Arbeitszeitverkürzung 14,1 13,3 10,4 26,7 Einschränkung der Betriebszeiten 9,3 8,8 6,9 17,2 Preiserhöhung 26,1 23,8 23,3 41,4 Veränderung des Lohngefüges 11,9 11,6 12,3 11,2 Verzicht auf Neueinstellungen 16,5 18,4 12,0 19,0 Kürzung bzw. Einstellung von Sonderzahlungen 11,6 10,5 10,0 19,8 kein Veränderungsbedarf 50,4 50,8 59,6 18,0 Zu welchen der nachfolgenden Aspekte sind für Ihr Unternehmen Nachbesserungen erforderlich? keine Angabe - - - - Dokumentationspflicht 53,3 49,9 64,0 46,8 Arbeitszeitgestaltung 39,7 39,8 43,4 32,3 Praktika 14,3 16,7 11,8 9,7 Auftraggeberhaftung 22,1 20,6 31,1 11,3 3

Vergleicht man die Umfrageergebnisse gesamt mit denen der Tourismusbranche wird deutlich, dass die Problemlage in diesem Bereich besonders ausgeprägt ist. Gesamtergebnis Tourismus Wie schätzen Sie die Auswirkungen des Mindestlohnes von 8,50 pro Stunde für Ihr Unternehmen ein? keine Angabe - - positiv 12,9 13,0 negativ 29,5 48,0 neutral 57,6 39,0 Mit welchen Maßnahmen hat Ihr Unternehmen auf den Mindestlohn reagiert (Mehrfachnennungen möglich)? keine Angabe - - geringerer Personaleinsatz/Stellenabbau 13,0 17,3 Arbeitszeitverkürzung 14,1 23,1 Einschränkung der Betriebszeiten 9,3 16,4 Preiserhöhung 26,1 37,1 Veränderung des Lohngefüges 11,9 10,8 Verzicht auf Neueinstellungen 16,5 25,3 Kürzung bzw. Einstellung von Sonderzahlungen 11,6 13,3 kein Veränderungsbedarf 50,4 28,3 Zu welchen der nachfolgenden Aspekte sind für Ihr Unternehmen Nachbesserungen erforderlich (Mehrfachnennungen möglich)? keine Angabe - - Dokumentationspflicht 53,3 54,0 Arbeitszeitgestaltung 39,7 51,6 Praktika 14,3 11,4 Auftraggeberhaftung 22,1 11,7 4

Betrachtet man die Frage nach den Auswirkungen des Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde differenziert nach Branchen ergibt sich folgendes Bild. 80 70 60 50 40 57,6 74,1 69,1 62,8 58,6 43,1 52,9 48,0 39,0 30 20 10 12,9 29,9 14,8 11,7 27,9 22,1 22,9 14,3 13,5 8,8 3,9 13,0 0 positiv negativ neutral Neben der grundlegend positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes werden bei der Beantwortung der Frage: Mit welchen Maßnahmen die Unternehmen auf den Mindestlohn reagiert haben, auch negative Tendenzen deutlich. 30 25 25,3 23,1 20 15 10 5 14,1 13,0 16,5 9,0 3,0 9,0 5,6 3,7 1,9 15,4 14,4 13,5 9,9 10,6 8,4 18,0 18,0 18,0 17,3 0 geringerer Personaleinsatz/Stellenabbau Arbeitszeitverkürzung Verzicht auf Neueinstellungen 5

Gerade in den personalintensiven Bereichen Handel, Verkehr und Tourismus wären aus arbeitsmarktpolitischer Sicht positivere Effekte wünschenswert. Hier bleibt abzuwarten, ob die erhoffte Stabilisierung der Geschäftslage verbunden mit einem leichten weiteren Aufschwung dazu beitragen kann. Befragt danach, wo bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes Nachbesserungen erforderlich sind, haben sich die Branchen wie folgt positioniert. 80 74,4 70 60 50 40 30 53,3 39,7 57,6 36,4 64,1 23,1 51,0 29,8 64,2 39,9 48,7 54,0 51,6 20 10 0 Dokumentationspflicht Arbeitszeitgestaltung Offensichtlich haben die im 2. Halbjahr vorgenommenen Korrekturen im Rahmen der Dokumentationspflicht noch nicht die von der Politik erhoffte positive Wirkung im Sinne einer allgemeinen Akzeptanz gezeigt. Weitere Nachbesserungen sind bei der derzeitigen auf allen Politikebenen anzutreffenden Meinung, dass man ein Mindestmaß an Aufzeichnungspflichten erreicht hat, kaum zu erwarten. Der mit der Diskussion um das Problemfeld Arbeit 4.0 verbundene breite Diskurs zur Arbeitszeitgestaltung sowie der Ausgestaltung neuer Flexibilisierungsräume ermöglicht u.a. solche Themen wie Höchstarbeitszeit und Zeitausgleich neu anzudenken und so auszugestalten, dass die Gefahren und Risiken beachtet und Chancen der einvernehmlichen Ausgestaltung abgewogen werden. Herausgeber Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg Nachdruck oder anderweitige Verwendung sind nur mit vorheriger Genehmigung des Herausgebers gestattet. 6