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Transkript:

1

2

Begrenzte Sammelwerke, die gemäß RAK 627 wie Sammlungen behandelt werden, wenn Texte über den Verfasser (z.b. Register, Werkkonkordanzen) in einer anderen Materialart als die Texte des Verfassers vorliegen. 3

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1130: Wichtigste Codierungen Audio-CD: Videokassette: DVD-Video CD-ROM DVD-ROM Online-Ressource 1140: Beispiele Datenbanken Software Tondokumente Textdokumente Videodokumente cdda vika dvdv crom dvdr cofz daten soft soto (nicht Musiktonträger) text (auf CD-Rom oder online) vide (DVD-Videos oder Videokass.) Die vollständige Liste der möglichen Codes ist als Hilfetext in der Online-Hilfe der WinIBW hinterlegt. 7

Die allgemeine Materialbenennung ist nur in Feld 4000 zugelassen und wird nicht in Bandaufführungssätzen gesetzt! Es muss darauf geachtet werden, dass das Unterfeld $n in Feld 4000 in der richtigen Reihenfolge erfasst wird. Es steht vor dem Zusatz zum Sachtitel. 8

0500 S.. 1130 crom 4060 2 CD-ROM 4062 12 cm 0500 B.. 1130 vika 4060 1 Videokassette (VHS, 97 Min.) 4061 s/w 0500 B.. 1130 cdda 4060 3 CDs 4061 MP3 0500 O.. 1130 cofz 4060 Online-Ressource (240 S.) 4062 im Behältnis 33 x 45 x 4 cm 4062 30 cm 0500 B.. 1130 cdda 4060 3 CDs 4061 MP3 0500 B.. 1130 sobildtt 4060 UMD-Video 4062 6 cm 0500 B.. 1130 dvdv 4060 1 DVD-Video (HD DVD) 4062 12 cm 0500 S.. 1130 soerd 4060 1 USB-Stick 0500 B.. (DVD-Videos werden im SWB wie Bildtonträger behandelt!) 1130 dvdv 4060 1 DVD-Video (NTSC, Ländercode 1, 118 Min.) 4061 farb. 4062 12 cm 9

Das Feld enthält Angaben über die für die Verarbeitung von elektronischen Ressourcen erforderlichen Anforderungen an Prozessor, Hardware und Software. Sie werden vom Behältnis oder anderen Teilen der Vorlage übernommen. 10

Elektronische Ressourcen, Tonträger und Bildtonträger erhalten die HE i. Allg. unter dem Sachtitel. Ausnahme: Die Haupteintragung bei Verfasserwerken erfolgt bei buchähnlichen elektronischen Ressourcen gemäß RAK-WB unter dem Verfasser. Buchähnlich heißt, es handelt sich um elektronische Ressourcen, die z. B. durch ein Inhaltsverzeichnis oder den Aufbau in einzelnen Seiten einem Buch ähneln. Nicht als buchähnlich gelten z.b. interaktive Produkte, Datenbanken usw. Es werden nach RAK-NBM keine Funktionsbezeichnungen für die sonstigen beteiligten Personen vergeben. Allerdings werden Funktionsbezeichnungen gesetzt, wenn die Haupteintragung gemäß der Ausnahmeregelung nach RAK-WB bestimmt wird. 11

Tonträger: vom Behältnis vom Etikett auf dem Tonträger von anderen zur Vorlage gehörenden Informationsquellen (zuerst mit den umfassendsten Angaben) von Quellen außerhalb der Vorlage Bildtonträger: vom Behältnis vom Vor- und/oder Nachspann von anderen zur Vorlage gehörenden Informationsquellen (zuerst mit den umfassendsten Angaben) von Quellen außerhalb der Vorlage Bei Kombination mehrerer Materialarten: vom Behältnis für alle Teile von den einzelnen Teilen von Quellen außerhalb der Vorlage Bei Computerdateien auf Datenträgern: vom Behältnis von anderen zur Vorlage gehörenden Informationsquellen (zuerst mit den umfassendsten Angaben) von Quellen außerhalb der Vorlage 12

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Es liegt vor: 1 CD-ROM vermutlich in 1 Behältnis. Codiert wird in: 0500 S für CD-ROM 1130 crom für den Datenträger 1140 text 4000 $nallgemeine Materialbenennung, hier Elektronische Ressource 4060 Anzahl der physischen Einheiten und spezifische Materialbenennung 4062 Format, Maßangabe, bzw. physikalische Größe des Datenträgers 4251 Systemvoraussetzungen (in Altdaten oft in 4201 zu finden) 14

Entscheidend ist, dass unterschiedliche technische Standards vorliegen bzw. unterschiedliche Abspielgeräte/Software zum Lesen bzw. Abspielen benötigt werden: - für die CD(-Audio)-Anteile wird ein CD-Player (oder eine CD-Player-Software, z.b. "MS Windows CD-Player") benötigt, - für die DVD-Video-Anteile wird ein DVD-Player oder -Rekorder (oder eine entsprechende DVD-Player-Software, z.b. "Power DVD") benötigt, - für die DVD-Audio-Anteile wird ebenfalls ein DVD-(Audio-)Player (oder eine entsprechende DVD-Player-Software, z.b. "Power DVD") benötigt. 15

Der Datenträger ist eine DualDisc, bestehend aus einer Audio-CD-Seite und einer DVD-Seite mit den Audio-Tracks in anderer Tonqualität sowie Video- und Bonusmaterial. Die DualDisc, die nicht nur verschiedene Dateisysteme enthält, sondern gleichzeitig eine Kombination aus verschiedenen Datenträgern darstellt, zählt zu den Hybrid- Datenträgern und ist somit im SWB als Elektronische Ressource zu behandeln. Codierung: 0500 S für CD-ROM, an 2. Position a für einteiliges Werk 1130 soerd für sonstige elektronische Ressource auf Datenträger 4000 $nallgemeine Materialbenennung, hier Elektronische Ressource 4060 Anzahl der physischen Einheiten und spezifische Materialbenennung Hier handelt es sich um eine Titelaufnahme nach RAK-Musik. Die Interpretengruppe erhält danach die Haupteintragung (Feld 3100) und zusätzlich eine Nebeneintragung als Interpreten (Feld 3140). Es ist geplant die Interpretenfelder durch einen getrennten Index zu erschließen. (Funktioniert derzeit noch nicht.) 16

Besteht ein Werk aus mehreren physischen Einheiten einer Materialart, die sich nur durch die Zählung der Teile unterscheiden, so wird es als ein einteiliges Werk behandelt ( NBM 3b,2). Als einteilige Werke werden auch Mikrofiches behandelt, wenn die Benennung der Teile lediglich aus dem Anfang und/oder dem Ende des Textes bestehen. Ebenfalls als einteilige Werke werden behandelt: a) Dia- und Tonbildreihen b) Elektronische Ressourcen auf Datenträgern, die nur zusammen benutzbar sind; z.b. Text- und Programmdateien, die zusammen installiert werden müssen, damit sie lauffähig sind. In Katalogisaten einteiliger Werke kann auch Begleitmaterial erfasst werden. "Andere begrenzte Werke, die in mehreren physischen Einheiten vorliegen, werden nur dann als mehrteilige Werke behandelt, a) wenn für die einzelnen Teile Stücktitelaufnahmen oder Aufführungen von Teilen gemacht werden, die für die Wiedergabe sachlicher Benennungen erforderlich sind" ( NBM 3b,1) Damit ist gemeint, dass Werke, die aus einer Materialart, aber mehreren physischen Teilen bestehen, nur dann mehrteilig behandelt werden, wenn eine aussagekräftige Benennung für den einzelnen Teile (Bandinhalt) oder für die Identifizierung des Teiles notwendige Angaben (z. B. eine Ausgabebezeichnung) gemacht werden. 17

Codierung: 0500 S für CD-ROM, an 2. Position a für einteiliges Werk 1130 crom für den Datenträger 4000 $nallgemeine Materialbenennung, hier Elektronische Ressource 4060 Anzahl der physischen Einheiten und spezifische Materialbenennung (hier jetzt 3) 4251 Systemvoraussetzungen (in Altdaten oft in 4201 zu finden) Nach RAK-NBM erhält der Herausgeber keine Funktionsbezeichnung. 18

Codierung der GA wie bei einem mehrbändigen Werk: 0500 S für CD-ROM, an 2. Position c für mehrbändiges Werk 1130 crom für den Datenträger 4000 $nallgemeine Materialbenennung, hier Elektronische Ressource 4060 entfällt Codierung der Bandaufführung: 0500 S für CD-ROM, an 2. Position f für Bandaufführungssatz 1130 crom als Datenträger 4000 allgemeine Materialbenennung entfällt 4060 Anzahl der physischen Einheiten und spezifische Materialbenennung 4062 Format, Maßangabe bzw. physikalische Größe des Datenträgers 19

Im SWB gelten Sonderregeln bei Tonträgern (z. B. Schallplatten, Tonkassetten, CDs, DVD-Audio) und Bildtonträgern (z. B. Videokassetten, DVD-Video2): Es wird nur nach dem Behältnis entschieden, ob ein einteiliges oder mehrteiliges Werk vorliegt. Die Entscheidung ist unabhängig davon, ob ein aussagekräftiger Bandinhalt anzugeben ist oder nicht, sondern richtet sich allein nach den zur Vorlage gehörenden Behältnissen (z.b. Kassettenbox u.ä.). Es bedeutet, dass jeweils die im kleinsten Behältnis zusammengefasste Einheit als eine zu katalogisierende Einheit angesehen wird. Ausnahmen: Flache Papiertaschen ohne Titeldruck gelten nicht als Behältnisse. CDs oder DVDs in flachen Papiertaschen mit Titeldruck, die wiederum in einem stabilen, geschlossenen, aufstellungsgeeigneten Behältnis zusammen gefasst sind, werden einteilig katalogisiert. Eine leporello-artige Verpackung wird als eine Einheit angesehen, wenn sie ein gemeinsames Behältnis bildet, auch wenn die enthaltenen Datenträger gezählt sind oder Titelangaben tragen. 20

Im SWB gelten bei Bildtonträgerveröffentlichungen ein oder mehrere Bildtonträger in einem Behältnis zusammen als ein Teil (Band), wenn das Behältnis zur Vorlage gehört und zwar unabhängig davon, ob die einzelnen Bildtonträger Zählungen tragen oder nicht und ob sie eigene aussagekräftige Titel haben oder nicht. Als solche Behältnisse gelten auch im Stil von Leporellos gefaltete Verpackungen, die Bildtonträger enthalten, unabhängig davon, ob die einzelnen Bildtonträger gezählt sind oder nicht. Für die Verknüpfungen mit Personen- und Namenssätzen in Feld 3010 gilt i.d.r.: Wenn mit mehreren Personennamen zu verknüpfen ist, das Feld also zu wiederholen ist, so ist im ersten Feld der Regisseur zu erfassen. Bei Theater- und Fernsehinszenierungen ist an erster Stelle noch vor dem Regisseur der Verfasser des Stückes zu verknüpfen. Es folgen die weiteren Eintragungen unter Personen in der Reihenfolge ihrer Nennung in der Vorlage bzw. an der Haupttitelstelle. Über RAK-NBM hinausgehende, fakultative Eintragungen unter Personen folgen zum Schluss (z.b. Kameraleute, Komponisten der Filmmusik, Bildregisseur bei Inszenierungen). 4060 Umfangsangabe bzw. Anzahl der physischen Einheiten und spezifische Materialbenennung 4205 enthält die filmspezifische Fußnote (Filmgenre / Produktionsland / Produktionsjahr) 21

22

Mehrere Teile in verschiedenen Materialarten werden in der Regel als Medienkombinationen behandelt wie in NBM 13a,1 festgelegt. Als eigene Materialart sind Materialien anzusehen, die jeweils eine eigene spezifische Materialbenennung erhalten (z.b. CD, CD-ROM, DVD-ROM, DVD-Video). Leporello-artige Verpackungen, die verschiedene Materialarten enthalten (z.b. CDs, CD-ROMs, DVD-ROMs, DVD-Video), werden als Medienkombination oder Hauptwerk und Begleitmaterial behandelt, auch wenn sie ein gemeinsames Behältnis bilden. 23

Es wird nach RAK-NBM 33,3 nur ein Gesamttitel bestimmt, da bei Titelvarianten nicht gesplittet wird. Dazu zieht man die in RAK-NBM 115,1d festgelegte Reihenfolge der Informationsquellen heran: 1. Vom Behältnis für alle Teile 2. Von den einzelnen Teilen 3. Von Quellen außerhalb der Vorlage Gibt es jedoch kein gemeinsames Behältnis für die Teile oder steht kein Gesamttitel auf dem Behältnis und haben die einzelnen Teile voneinander abweichende Gesamttitel, so wird unter dem am häufigsten vorkommenden bzw. unter dem ausführlichsten Titel eine einzige Einheitsaufnahme gemacht ( RAK-NBM 113,5). Originalbehältnisse, die zusammen mit den enthaltenen Teilen veröffentlicht worden sind, gelten nach RAK-NBM 107,3 als Bestandteil der Vorlage. Dies kann dazu führen, dass Werke, die sowohl als Teile einer Medienkombination im Behältnis als auch einzeln erscheinen, jeweils eigene Titelaufnahmen erhalten, da es sich um unterschiedliche Ausgaben handelt. In den Titelsätzen für die einzelnen Teile werden die für die jeweilige Materialart vorgesehenen Angaben zur Physischen Form (Feld 0500), zum Datenträger (Feld 1130) bzw. für Veröffentlichungsart und Inhalt (Feld 1140) und die spezifische Materialbenennung in Feld 4060 erfasst. In Bandaufführungssätzen (f-sätzen) wird in Feld 4000 $n die allgemeine Materialbenennung nicht angegeben. Bei gedruckten Materialien wird die spezifische Materialbenennung "Buch" als Bandbezeichnung angegeben, jedoch nur dann, wenn keine anderen Bezeichnungen der Teile und auch keine Stücktitel vorliegen ( NBM 168,1, Abschn.5). Dabei wird auf den Einschluss in eckige Klammern verzichtet 24

Gesamtaufnahme: 0500 Zcu: Z = Medienkombination, c = mehrbändig Auf die Angabe der spezifischen Materialbenennung in Feld 4060 (auch "Medienkombination") wird verzichtet. RAK-NBM 150,2: In der Einheitsaufnahme für mehrteilige Vorlagen werden im allgemeinen nur die spezifische Materialbenennung gemäß RAK-NBM 3a sowie diejenigen Bestandteile der physischen Beschreibung angegeben, die für das Gesamtwerk insgesamt oder alle seine Teile gelten. Bei Medienkombinationen wird jedoch auf die Angabe der spezifischen Materialbenennung verzichtet. In der Gesamtaufnahme werden keine Codes für die Datenträger der Teile angegeben! Begleitmaterial: Begleitmaterialien zur gesamten Medienkombination und Begleitmaterialien, die sich keinem bestimmten Teil zuordnen lassen, erhalten eigene Bandaufführungssätze. Gegenstände und Verbrauchsmaterialien sollten aber einem der Teile als Begleitmaterial zugeordnet werden. 25

Gesamtaufnahme: Codierung in: 0500 Z für Medienkombination, an 2. Position c für mehrbändiges Werk 1130 medi für den Datenträger 4000 $n allgemeine Materialbenennung, hier Medienkombination. Der Buchstabe Z in 0500 darf ausschließlich in Gesamtaufnahmen verwendet werden! 26

Bände: Die Bände werden entsprechend der Vorlage codiert. Da das PICA-System bei der Darstellung der Bandzählung zwischen Groß- und Kleinbuchstaben unterscheidet, muss immer eine fiktive Bandzählung in Kleinbuchstaben ergänzt werden. Buch: CD: 0500 A für Druckwerk 1130 druck für den Datenträger 4060 Seitenzahl 4150/4160 Verknüpfung zur Gesamtaufnahme, Zählung hier Buch 0500 B für AV-Material 1130 cdda (Audio-CD) für den Datenträger 1140 soto für Tondokument 4060 1 CD für spezifische Materialbenennung 4150/4160 Verknüpfung zur Gesamtaufnahme, Zählung hier CD 27

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RAK-NBM Als Begleitmaterial sind physisch getrennte Bestandteile einer Ausgabe anzusehen, in der Regel in einer anderen Materialart, die aber nicht als Teil eines mehrbändigen Werkes aufzufassen sind. Begleitmaterial hat häufig einen ergänzenden oder erläuternden Charakter und ist im Allgemeinen nur in Verbindung mit dem Hauptwerk sinnvoll zu benutzen. (Interpretationshilfe zu NBM 3b,3) 30

Als Begleitmaterial gelten z.b.: Erläuternde Texte (z.b. Booklets in CDs und CD-ROMs) Abbildungsverzeichnisse (z.b. zu Dias) Kartenbeilagen Mikroformbeilagen Verbrauchsmaterialien (z.b. Farbstifte) und Gegenstände (z.b. 3-D-Brille) Installationsanleitungen Elektronische Ressourcen auf Datenträgern In unklaren Fällen: In unklaren Fällen sollte man bei der Entscheidung, was Hauptwerk und was Begleitmaterial ist, eher das Druckwerk als Hauptwerk ansehen. Lässt sich aber keiner der beiden Teile sinnvoll als Begleitmaterial zuordnen, so wird das Werk als Medienkombination behandelt. In diesem Fall sollte die Entscheidung der erstkatalogisierenden Bibliothek akzeptiert werden. 31

Die Definition von Begleitmaterial wurde für Bücher mit elektronischen Ressourcen auf Datenträgern sehr erweitert, um zu vermeiden, dass diese Fälle alle als Medienkombination mehrteilig aufgenommen werden müssen. Hierbei ist es für elektronische Ressourcen auf Datenträgern unerheblich, ob die Teile einzeln erwerbbar sind oder eine eigene ISBN o.ä. haben, die Beigabe in einer Tasche oder lose erfolgt. Elektronische Ressourcen auf Datenträgern sind aber nicht in jedem Fall als Begleitmaterial anzusehen. 32

Ist das Buch das Hauptwerk, wird im Allgemeinen die elektronische Ressource als Begleitmaterial angesehen. Codierung erfolgt nach dem Buch 0500 A für Druckwerk 1130 druck für den Datenträger 4060 Seitenzahl 4063 Angabe des Begleitmaterials 33

Befindet sich der wesentliche Inhalt eindeutig auf der CD-ROM bzw. DVD-ROM, so ist das Buch/Anleitungsheft als Begleitmaterial anzusehen. Die Codierung erfolgt nach dem Hauptwerk, hier eine CD-ROM: 0500 S für elektronische Ressource auf Datenträger 1130 crom für den Datenträger 4000 $nallgemeine Materialbenennung, hier Elektronische Ressource 4060 Anzahl der physischen Einheiten und der spezifischen Materialbenennung 4062 Format, Maßangabe bzw. physikalische Größe des Datenträgers 4063 Begleitmaterial, hier das Druckwerk 4251 Systemvoraussetzungen für die elektronische Ressource 34

Liegt eine andere Materialart mit Tonträgern (z.b. CDs, Tonkassetten, Tonbändern, DVD-Audio) oder Bildtonträgern (Videokassetten, DVD-Video) vor, dann werden die Tonträger bzw. Bildtonträger als Teile einer Medienkombination behandelt. Handelt es sich bei der anderen Materialart lediglich um Begleitmaterial (z.b. Booklet), wird der Tonträger bzw. Bildtonträger als Hauptwerk behandelt. 35

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Mehrere CD-ROMs mit einem gemeinsamen Handbuch in einem gemeinsamen Behältnis mit Gesamttitel. Die Informationsquelle für das Gesamtwerk bildet nach RAK-NBM 115,1d das gemeinsame Behältnis mit dem Gesamttitel. Die Gesamtaufnahme wird als Medienkombination codiert (0500 Z an 1. Position), da ein Teil in einer anderen Materialart vorliegt. In 1130 wird hier medi = Medienkombination angegeben. Die allgemeine Materialbenennung Medienkombination erfolgt in 4000 $n. Bei Medienkombinationen entfällt in der Gesamtaufnahme nach RAK-NBM 150 die Angabe der spezifischen Materialbenennung (sonst 4060). Der Hinweis auf das gemeinsame Original-Behältnis gemäß NBM 152a,4 muss erfolgen, da es Bestandteil der Vorlage und Grundlage der Titelaufnahme ist. Gilt das Behältnis als Haupttitelstelle, so wird gemäß NBM 26, Anm. bei mehrteiligen Werken in einer Fußnote darauf hingewiesen (Haupttitel nicht auf den Teilen). 39

Die Aufführung der Teile einer Medienkombination richtet sich nach den für die Materialart jeweils zutreffenden Regeln, wobei i.a. die spezifische Materialbenennung und ggf. die Zählung als Bezeichnung des betr. Teiles angegeben wird ( NBM 168,1). Bei Druckwerken wird, wenn möglich, die vorliegende Bezeichnung benutzt. In den Titelsätzen für die einzelnen Teile werden die für die jeweilige Materialart vorgesehenen Angaben zur Physischen Form (Feld 0500), zum Datenträger (Feld 1130) bzw. für Veröffentlichungsart und Inhalt (Feld 1140) erfasst. 40

41

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Codierung für die Gesamtaufnahme: 0500 Z für Medienkombination, c für mehrbändig 1130 medi für den Datenträger 4000 $nallgemeine Materialbenennung 43

Codierung für das Druckwerk: 0500 A für Druckwerk 1130 druck für den Datenträger 4060 Umfangsangabe bzw. Anzahl der physischen Einheiten und spezifische Materialbenennung Codierung für die elektronische Ressource: 0500 S für Elektronische Ressource auf Datenträger 1130 crom für den Datenträger 4060 Umfangsangabe bzw. Anzahl der physischen Einheiten und spezifische Materialbenennung 4251 Systemvoraussetzungen für elektronische Ressourcen 44

Damit diese Bedingung erfüllt ist, müssen sowohl der gemeinsame übergeordnete Titel als auch der zusätzliche spezifische Sachtitel auf dem betreffenden Teil des Werkes (als z.b. auf der CD-ROM) angegeben sein 45

Definition Hybrid-Datenträger: Als Hybrid-Datenträger werden digitale Datenträger (z.b. CD, DVD) mit mehreren Dateisystemen unterschiedlicher technischer Standards bezeichnet, z.b. CDs (Compact Discs), die sowohl ein CD-ROM-Dateisystem als auch eine Audio-CD-Spur enthalten, DVDs, die mindestens zwei der folgenden Dateisysteme enthalten: DVD- ROM-Dateisystem / DVD-Video-Spur / DVD-Audio-Spur, Dual-Discs, eine Kombination aus CD- und DVD-Datenträger (eine Seite CD, andere Seite DVD). Entscheidende Eigenschaft der Hybrid-Datenträger ist also nicht, dass unterschiedliche mediale Inhalte vorliegen (Texte, Bilder, Ton, Videos... das kann auch auf einer herkömmlichen CD-ROM, DVD-ROM oder DVD-Video der Fall sein). Auch die aufgedruckten Kennzeichnungen können Hinweise sein, müssen aber nicht immer zutreffen. Entscheidend ist vielmehr, dass unterschiedliche technische Standards vorliegen bzw. unterschiedliche Abspielgeräte/Software zum Lesen bzw. Abspielen benötigt werden. Die Datenträger sind als Elektronische Ressourcen (CD-ROM, DVD-ROM) und nicht als Tonträger bzw. Bildtonträger anzusehen. 46

Codierung für die Gesamtaufnahme: 0500 Z für Medienkombination, c für mehrbändig 1130 medi für den Datenträger 4000 $nallgemeine Materialbenennung Medienkombination 47

Codierung für das Druckwerk: 0500 A für Druckwerk 1130 druck für den Datenträger 4060 Umfangsangabe bzw. Anzahl der physischen Einheiten und spezifische Materialbenennung Codierung für die elektronische Ressource: 0500 S für Elektronische Ressource auf Datenträger 1130 soerd für sonstige elektronische Ressource auf Datenträger 4060 Umfangsangabe bzw. Anzahl der physischen Einheiten und spezifische Materialbenennung 4251 Systemvoraussetzungen für elektronische Ressourcen 48

Handelt es sich bei der elektronischen Ressource auf Datenträger um eine Parallelausgabe zum Druckwerk, wird gemäß RAK-NBM 2,3 für das Druckwerk und elektronische Ressource jeweils eine eigene Einheitsaufnahme gemacht. RAK-NBM 2,3: Gekürzte Ausgaben, Teilausgaben und Auszüge eines Werkes gelten als Ausgaben eines Werkes. Ob es sich um eine parallele Ausgabe handelt, sollte eindeutig und ohne großen Aufwand (d.h. nur anhand von Angaben, die ohne Installation zugänglich sind) feststellbar sein. Es kann sich auch dann um eine parallele Ausgabe handeln, wenn die CD- ROM/DVD-ROM dem Buch in einer Tasche o.ä. beigegeben ist. Als eigene Ausgabe und nicht als Begleitmaterial gilt auch, wenn auf der CD- ROM/DVD-ROM neben der elektronischen Ausgabe des Druckwerks weitere Dateien (z.b. Text, Software etc.) vorhanden sind. Die Titelaufnahmen der parallelen Ausgaben sollten über Feld 4243 verknüpft werden. 49

Codierung für das Druckwerk: 0500 A für Druckwerk 1130 druck für den Datenträger 4000 ohne Materialbenennung 4060 Umfangsangabe 4243 Verknüpfung zur Parallelausgabe über die PPN der Titelaufnahme; einleitende Wendung CD-ROM-Ausg.: 50

Codierung für die Parallelausgabe, hier CD-ROM: 0500 S für CD-ROM 1130 crom für den DAtenträger 4000 $nelektronische Ressource (allgemeine Materialbenennung) 4060 Umfangsangabe bzw. Anzahl der physischen Einheiten und spezifische Materialbenennung 4243 Verknüpfung zur Parallelausgabe über die Ident-Nr. der Titelaufnahme 51

Nicht als Begleitmaterial gilt eine elektronische Ressource auf Datenträgern, wenn sie die Bestimmungen für eine fortlaufende Beilage mit eigener durchlaufender Zählung erfüllt. Zeitschriftenbeilagen werden im Allgemeinen mit einer eigenen Gesamtaufnahme in der ZDB nachgewiesen. Bibliotheken können ggf. zusätzlich Bandaufführungssätze im SWB anlegen, um ihren Bestand nachzuweisen. 52

Titelaufnahme aus der ZDB, eingespielt in den SWB. Codierung: 0500 S für CD-ROM 1100 Erscheinungsjahr (bei ZDB-Daten das 1. vorliegende Erscheinungsjahr) 1101 Materialspezifische Codes für elektronische Ressourcen (wird nur bei ZDB-Daten belegt) 1130 Datenäger soerd (Sonstige elektronische Ressource auf Datenträger: wird beim Fremddatenimport gesetzt, wenn die gelieferte Codierung nicht eindeutig ist (z.b. bei ZDB-Daten). 1700 Code für Erscheinungsland (bei Eigenkatalogisaten ist die Vergabe fakultativ, bei ZDB-Daten wird es mitgeliefert) 2110 ZDB-Nummer (Identnummer aus der ZDB) 2240 Verbundidentnummer der erstkatalogisierenden Institution 4000 $nelektronische Ressource (Allgemeine Materialbenennung) 4025 Angaben zum Erscheinungsverlauf (fortlaufende Sammelwerke) 4060 Umfangsangabe bzw. Anzahl der physischen Einheiten und spezifische Materialbenennung 4243 Horizontale Verknüpfung/Hinweise auf parallele Ausgaben (Hier Angaben zur Druckausgabe mit Verknüfpung) 4251 Systemvoraussetzungen für elektronische Ressourcen 53

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Codierung der Gesamtaufnahme: 0500 A für Druckwerk, c für mehrbändig begrenzt 1100 19XX (keine Jahresangabe) 1130 druck 4244 chronologische Verknüpfung (hier zu einer früheren Ausgabe) 55

Band 18 besteht aus 2 Bänden mit jeweils 2 Teilbänden. Zu Band 2 Die Philosophie des 18. Jahrhunderts ist eine CD-ROM erschienen. 56

Codierung des Bandes (CD-ROM): 0500 S für elektronische Ressource 1130 crom für den Datenträger 1140 text für die Veröffentlichungsart und Inhalt 57

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