RICHARD-VON-WEIZSÄCKER-SCHULE Sozialwissenschaftliches Gymnasium Öhringen 1. Ausbildungsziel Das Berufliche Gymnasium der sozialwissenschaftlichen Richtung (SG) ist ein 3jähriges Gymnasium in Aufbauform. Es hat zum Ziel, seine Schüler über die Vermittlung einer breiten und vertieften allgemeinen Bildung zur Studierfähigkeit zu führen. Sein spezifischer Auftrag ist dabei, jungen Menschen mit ausgeprägter Neigung und Aufgeschlossenheit für die Arbeits- und Berufswelt eine berufliche Grundbildung zu vermitteln. Im Sozialwissenschaftlichen Gymnasium stehen die sozialwissenschaftlichen Unterrichtsinhalte mit der wachsenden gesellschaftlichen Bedeutung des sozialen Bereiches im Vordergrund. Neben dem Profilfäch Pädagogik und Psychologie, das alle Schüler durchgehend von der Eingangsklasse bis zur Jahrgangsstufe 2 besuchen müssen, können Sie zusätzlich das Wahlfach Sozialmanagement wählen. Im Schwerpunkt Pädagogik und Psychologie stehen die anthropologischen Grundlagen der Erziehung und eine Einführung in Pädagogik und Psychologie im Mittelpunkt. Im Fach Sozialmanagement, als weitere Ergänzung zum Profilfach Pädagogik und Psychologie, werden Schlüsselqualifikationen wie mediale, kommunikative und soziale Kompetenzen erworben. Sie erlernen Gesprächstechniken und erweitern ihre rhetorischen Fähigkeiten. Dadurch vermitteln die Profilfächer Qualifikationen und Kompetenzen für zukünftige Führungs- und Leitungsaufgaben. 2. Abschluss Allgemeine Hochschulreife bzw. Abitur (mit zwei Fremdsprachen) Sie berechtigt zum Studium aller Fächer an den Universitäten, Fachhochschulen oder Berufsakademien. Schülerinnen und Schüler, die 4 Jahre am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben, erfüllen damit die Voraussetzung für die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife. Alle Schülerinnen und Schüler, die weniger als vier Jahre am Unterricht einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben, müssen von der Eingangsklasse bis zur Jahrgangsstufe 2 am Unterricht einer zweiten Fremdsprache, entweder Französisch oder Spanisch, teilnehmen. 3. Aufnahmebedingungen und Anmeldung In das Sozialwissenschaftliche Gymnasium können aufgenommen werden: Schüler, die im Zeugnis der Mittleren Reife einer Realschule einer zweijährigen Berufsfachschule oder einer Berufsaufbauschule einer Werkrealschule im Durchschnitt der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens 3,0 und in jedem dieser Fächer mindestens die Note ausreichend erreicht haben, oder Gymnasiasten mit dem regulären Versetzungszeugnis in die Klasse 10(G8) oder 11(G9). Seite 1
Die Anmeldung muss spätestens bis zum 1. März des jeweiligen Jahres erfolgen. Melden sich bis zu diesem Termin mehr Schüler an, als Plätze vorhanden sind, so erfolgt die Schulplatzverteilung nach dem vorgeschriebenen Aufnahmeverfahren. 4. Gliederung des Unterrichts Eingangsklasse Dieser Jahrgangsstufe kommt eine Gelenkfunktion zu. Sie soll die von verschiedenen Schularten kommende Schüler zu einem in den Leistungen weitgehend angeglichenen Klassenverband führen. Nach Möglichkeit werden Stützkurse in Mathematik und Englisch angeboten. In diesem Jahr werden die Schüler umfassend über die Struktur und Anforderungen der Oberstufe informiert. Dabei werden Wahlmöglichkeiten und verbindliche Kursbelegungen sowie Arbeitsweisen in den Kursen erläutert. Jahrgangsstufe 1 und 2 Das Unterrichtsangebot gliedert sich jeweils in einen Pflicht- und Wahlbereich. In diesen Jahrgangsstufen wird der Unterricht im Pflichtbereich wie folgt erteilt. Berufliches Profilfach: (6 ) Mit dem Eintritt in das Sozialwissenschaftliche Gymnasium ist die Wahl der Profilfächer Pädagogik und Psychologie bereits getroffen. Es ist verpflichtendes schriftliches Abiturprüfungsfach und doppelt gewichtetes Fach in der Abiturabrechnung. Kernkompetenzfächer: (4 je Fach) Die Kernkompetenzfächer Deutsch, fortgeführte Fremdsprache und Mathematik sind Fächer der schriftlichen Abiturprüfung. Zu den schriftlichen Prüfungsfächern können außerdem die Fächer Geschichte/ Gemeinschaftskunde, Religion, Ethik sowie die naturwissenschaftlichen Fächer gehören. Im Pflichtbereich müssen sich die Schülerinnen und Schüler zudem noch für einen Schwerpunkt in Informatik oder Naturwissenschaft entscheiden. Zu diesen Pflichtkursen kommen weitere Kurse aus dem Wahlbereich. Informatik, neu beginnende Fremdsprache, Musik, Bildende Kunst, sowie Sport sind in der mündlichen Prüfung wählbar. Entscheidend für das mündliche Prüfungsfach ist die durchgängige Belegung von der Eingangsklasse bis zur Jahrgangsstufe 2. 5. Ausbildungskosten und Unterrichtsbeginn Es besteht Lernmittelfreiheit. Beihilfemöglichkeit besteht nach dem Ausbildungsförderungsgesetz in der jeweils gültigen Form. Der Unterricht beginnt nach den Sommerferien. Seite 2
Stundentafel Sozialwissenschaftliches Gymnasium Stundentafel der Eingangsklasse Pflichtbereich Pädagogik/Psychologie 6 Deutsch 3 Englisch 3 Geschichte und Gemeinschaftskunde 2 Informatik 2 Religion oder Ethik 2 Sport 2 Chemie 2 Mathematik 4 Physik 2 Wahlpflicht- bzw. Wahlbereich Französisch A 3 Französisch B 4 Spanisch 4 Sozialmanagament 2 Musik 2 Biotechnologie 2 Global Studies 2 Stundentafel der Jahrgangsstufen 1 und 2 Pflichtfächer Fach JS 1 JS 2 Deutsch 4 4 Kernkompetenzfächer Englisch / Französisch 4 4 Mathematik 4 4 Profilfach Pädagogik/Psychologie 6 6 Geschichte / Gesellschaftswissenschaftliches 2 2 Gemeinschaftskunde Religion / Ethik 2 2 Aufgabenfeld Wirtschaftslehre 2 2 Schwerpunkt Informatik Informatik 2 2 Mathematisch- Chemie/Physik/Biologie 2 2 Naturwissenschaftliches Schwerpunkt Naturwissenschaft Aufgabenfeld Chemie/Physik/Biologie 4 4 Informatik 2 2 Sport 2 2 Wahlbereich Französisch 4 4 Bildende Kunst 2 2 Musik 2 2 Seminarkurs 3 - Sozialmanagement 2 2 Literatur und Theater 2 2 Literatur - 2 Philosophie 2 - Profilbezogenes Englisch 2 2 Global Studies 2 2 Weitere Informationen erhalten Sie im Sekretariat in unserer Schule oder auf unserer Webseite im Internet. Seite 3
INFORMATIONSBLATT für die Bewerberinnen und Bewerber an beruflichen Gymnasien zum Verfahren bei der Schüleraufnahme In den vergangenen Jahren wurde zunehmend beobachtet, dass Schülerinnen und Schüler, die an der Aufnahme in ein berufliches Gymnasium interessiert waren, Bewerbungen an mehreren Schulen abgegeben und schließlich sogar Aufnahmezusagen mehrerer beruflicher Gymnasien angenommen haben. So wurden Schulplätze für andere Mitbewerber unnötig blockiert. Um dies zu verhindern, gleichen die beruflichen Gymnasien ihre Bewerberlisten gemeinsam ab und vereinbaren, an welcher Schule gegebenenfalls ein Mehrfachbewerber voraussichtlich am ehesten aufgenommen werden kann. Nur diese Schule ist dann noch für den Bewerber zuständig, nur sie informiert den Bewerber über die jeweiligen Aufnahmechancen. Bei der Zuordnung eines Schülers, der sich an mehreren Schulen beworben hat, zu einer dieser Schulen sollen seine Wünsche so weit wie möglich berücksichtigt werden. Deshalb sollen Schüler, falls sie sich an mehreren beruflichen Gymnasien bewerben, 1.] erklären, dass sie sich auch an anderen beruflichen Gymnasien bewerben und 2.] zugleich angeben, welches die Schule ihrer ersten Wahl, zweiten Wahl oder gegebenenfalls dritten Wahl ist. Bewerber, die keine Rangfolge angeben oder bei verschiedenen Schulen unterschiedliche Prioritätserklärungen angeben, werden je nach Aufnahmekapazität einer bestimmten Schule zugeordnet. Nach dem 20. März erhalten die Schülerinnen und Schüler, die sich an beruflichen Gymnasien beworben haben, Bescheid über die jeweilige Aufnahmemöglichkeit. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler, die sich an mehreren Schulen beworben haben, nur von der Schule benachrichtigt, der sie zugeordnet wurden. Bewerber, die eine bedingte Aufnahmezusage eines beruflichen Gymnasiums erhalten, müssen bis zu einem von der Schule bestimmten Termin erklären, ob sie diese Zusage an-nehmen. Durch die Annahme dieser Zusage ziehen Mehrfachbewerber zugleich auch ihre Bewerbungen an den anderen beruflichen Gymnasien zurück. Bewerber eines beruflichen Gymnasiums, die nicht bis zu dem von der Schule angegebenen Termin erklären, ob sie die Aufnahmezusage annehmen, werden von der Bewerberliste gestrichen. Seite 4
Einjähriges Berufskolleg Sozialpädagogik Aufnahmevoraussetzungen, Ausbildungsziel und Dauer Das Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten ist eine 1-jährige Vollzeitschule für Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Bildungsabschluss, welche die Ausbildung als Erzieher / Erzieherin anstreben. Bei der Aufnahme in das Berufskolleg muss außerdem eine Bestätigung einer geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung für den praktischen Teil vorliegen. Ein erfolgreicher Abschluss dieser Schulart mit mindestens der Note befriedigend in dem Handlungsfeld Sozialpädagogisches Handeln ist Voraussetzung für den Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik. Der Theorieunterricht umfasst drei Tage (21 ) an der Schule. Die praktische Ausbildung erfolgt an 2 Tagen pro Woche (eventuell als Block) in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Das Praktikum wird von der Schule betreut. Stundentafel Pflichtbereich Religionslehre/ Religionspädagogik 1 Deutsch 1 Englisch 2 Berufliches Handeln fundieren 4 Erziehung und Betreuung gestalten 3 Bildung und Entwicklung l 3 Bildung und Entwicklung ll 5 Sozialpädagogisches Handeln 9 Wahlpflichtbereich 2 30 Wahlbereich 1 Weitere Informationen erhalten Sie im Sekretariat in unserer Schule oder auf unserer Webseite im Internet.