Rotkreuzerlebnistage 2015



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Erwerb des Leistungsabzeichens des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz im Rahmen der Rotkreuzerlebnistage vom 24. bis 26. Juli 2015 in Bad Dürkheim Rotkreuzerlebnistage 2015 Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Rheinland-Pfalz und Kreisverband Bad Dürkheim 1

Leistungsabzeichen I. DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN Nachfolgend sind die Durchführungsbestimmungen zum Erwerb des DRK- Leistungsabzeichens im Landesverband Rheinland-Pfalz aufgeführt. Die Durchführungsbestimmungen sind am 04. Dezember 1998 durch den Landesverbandsausschuss wie u.a. aufgeführt beschlossen und im März 2014 redaktionell sowie an die bestehenden Ordnungen angepasst worden. 1. PRÄAMBEL Die Leistungen der Bereitschaften im Deutschen Roten Kreuz werden tagtäglich auf Sportplätzen, bei Kleidersammlungen, Blutspendeterminen und Einsätzen im Sanitäts-/ Rettungs-, Verpflegungs- und Betreuungsdienst, um nur einige Aufgabenbereiche zu nennen, sichtbar. Die diesbezügliche Aus-, Weiter- und Fortbildung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist Hauptbestandteil der Dienstveranstaltungen unserer Rotkreuzgemeinschaften. Die Rotkreuzerlebnistage der Bereitschaften wurden neben dem kameradschaftlichen Teil auch mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Leistungsstärke und den Ausbildungsstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Roten Kreuzes zu überprüfen. Mit dem DRK-Leistungsabzeichen im Landesverband Rheinland-Pfalz wollen wir auch die Einzelleistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter messen und Ansporn für eine motivierte Aus- und Fortbildung geben. Jeder soll die Möglichkeit haben, den individuellen eigenen Leistungsstand überprüfen zu lassen und damit das DRK-Leistungsabzeichen in Bronze, Silber oder Gold zu erwerben. 2

2. ALLGEMEINES 2.1. Jedes Mitglied einer Rotkreuzgemeinschaft ab 16 Jahren, das eine abgeschlossene allgemeine Helfergrundausbildung (u.a. Erste Hilfe- Ausbildung, Rotkreuzeinführungsseminar, die Helfergrundausbildungsmodule), absolviert hat, kann das DRK-Leistungsabzeichen erwerben. Bereits absolvierte Ausbildungen, welche vergleichbar bzw. höherwertig sind und nach den bisher gültigen Ausbildungsordnungen erlangt wurden, werden ebenfalls anerkannt. 2.2. Die Teilnahme ist freiwillig. 2.3. Die Durchführung erfolgt ausschließlich auf Landes- und Bezirksebene. 2.4. Verantwortlich für die Durchführung ist die Landesbereitschaftsleitung. 2.5. Die Durchführung erfolgt von der Landesbereitschaftsleitung beauftragte Personen. 2.6. Das Leistungsabzeichen darf nicht ohne entsprechende Leistungsprüfung verliehen werden. 3. LEISTUNGSSTUFEN 3.1. Das Leistungsabzeichen kann in folgenden Leistungsstufen erworben werden: 3.1.1. Leistungsabzeichen in Bronze 3.1.2. Leistungsabzeichen in Silber 3.1.3. Leistungsabzeichen in Gold 3.2. Voraussetzungen: 3.2.1. Die Bewerberin/der Bewerber beginnt mit der Stufe Bronze. 3.2.2. Zum Absolvieren der Stufe Silber muss die Stufe Bronze erfolgreich abgelegt sein. 3.2.3. Zum Absolvieren der Stufe Gold muss die Stufe Silber erfolgreich abgelegt sein. 4. THEORETISCHER UND PRAKTISCHER LEISTUNGSNACHWEIS 4.1.1. Die Leistungen sind ausschließlich Einzelleistungen einer Bewerberin/ eines Bewerbers. 3

4.1.2. Es kann jeweils nur ein Leistungsabzeichen bzw. eine Stufe in einem Kalenderjahr erworben werden. 4.1.3. Die theoretische und praktische Prüfung hat bestanden, wer mindestens 80% in den Bereichen Erste Hilfe und Sanitätsdienst (SAN A) und jeweils mindestens 60% in den weiteren Bereichen der jeweils in den Stufen verlangten Leistung erfüllt hat 1. 4.1.4. Es gibt keine Trennung zwischen theoretischer und praktischer Leistung. 4.1.5. Eine Wiederholung ist zwischen 3 und 9 Monaten nur beim Verfehlen der geforderten Leistung in einem neuen Kalenderjahr abzulegen. 4.2. Der Aufgabenkatalog ist im Landesausschuss Bereitschaften zu beraten und fortzuschreiben. ( 1 d.h. von 28 Fragen im EH-/San-Bereich müssen 22 Fragen und im Bereich allgemeines Rotkreuzwissen und Fachdienstausbildungen müssen insgesamt 8 Fragen richtig beantwortet werden) 5. BEWERTUNG 5.1. Die Auswertung der Antwortbögen und der praktischen Aufgaben erfolgt im Auftrag der Landesbereitschaftsleitung. 6. VERLEIHUNGSBESTIMMUNGEN 6.1. Allen Bewerberinnen und Bewerbern, die die Voraussetzungen erfüllt haben, ist das Leistungsabzeichen in der jeweiligen Form zu verleihen. 6.2. Das Leistungsabzeichen wird durch die Landesbereitschaftsleitung verliehen. 6.3. Die Urkunden werden ausschließlich durch den Landesverband erstellt. 6.4. Es erfolgt eine Dokumentation beim Landesverband. Die Bewerber des Leistungsabzeichens werden auf die Speicherung der Daten hingewiesen. 6.5. Ein Eintrag ins Dienstbuch kann auf Wunsch des Bewerbers erfolgen. 6.6. Auf Beschluss des Landesausschusses Bereitschaften kann in besonderen Fällen das Leistungsabzeichen wieder aberkannt werden. 4

7. AUSFÜHRUNG UND TRAGEWEISE 7.1. Es gilt jeweils nur die Ausführung vom Landesverband Rheinland-Pfalz 7.2. Es wird jeweils die höchste verliehene Auszeichnung des Leistungsabzeichens getragen. 7.2.1. Am Dienstanzug wird ausschließlich die Form Bandschnalle auf der linken Brustseite getragen. 7.2.2. Am Einsatzanzug wird ausschließlich die Ausführung Stoffaufnäher getragen. 8. VERLUST DES LEISTUNGSABZEICHENS Ersatz für abhanden gekommene Leistungsabzeichen können nur gegen Vorlage der Urkunde beim Landesverband geleistet werden. 9. BESCHLUSSFASSUNG 9.1. Diese Durchführungsbestimmungen sind durch den Landesausschuss Bereitschaften erarbeitet und dem Landesverbandsausschuss vorgelegt worden. Sie sind am 04. Dezember 1998 durch den Beschluss des Landesverbandsausschusses genehmigt worden. 9.2. Diese Bestimmungen treten mit Wirkung zum 01.01.1999 in Kraft. 9.3. Die Dienstbekleidungsordnung ist für den Bereich des Landesverbandes Rheinland-Pfalz durch die Landesbereitschaftsleitung ergänzt worden. II. DER ERWERB DES DRK-LEISTUNGSABZEICHENS RHEINLAND-PFALZ BEI DEN ROTKREUZERLEBNISTAGE 2015 Während der Rotkreuzerlebnistage vom 24. bis 26. Juli 2015 in Bad Dürkheim bietet der DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz wiederum die Möglichkeit, das DRK- Leistungsabzeichen Rheinland-Pfalz in den Stufen Bronze, Silber und Gold zu erwerben. Zum Erwerb ist jeweils ein theoretischer und ein praktischer Teil zu absolvieren. 5

1. THEORIE Die theoretische Prüfung besteht aus 40 Fragen, welche sich in nachfolgende Themenabschnitte aufgliedern: Allgemeines Rotkreuzwissen (6 Fragen) Erste Hilfe und Sanitätsdienstausbildung (28 Fragen) Fachausbildungen (6 Fragen) (dazu gehören Bergwacht, Betreuungsdienst, Fernmeldedienst, Rettungshundewesen, Sanitätsdienst, Technischer Dienst, Verpflegungsdienst) Dieser theoretische Prüfungsteil besteht aus einem Multiple-Choice-Test. Die Fragen werden - wie in folgenden Aufgabentypen beschrieben- gestellt: AUFGABENTYPEN AUFGABENTYP A Einfachauswahl A1 Auf eine Frage oder unvollständige Aussage folgen bei diesen Aufgabentypen 5 mit (A) (E) gekennzeichnete Antworten oder Ergänzungen, von denen Sie eine auswählen sollen, und zwar die einzig Richtige oder die Beste von mehreren möglichen. Beispiel: Was verstehen Sie im Sanitätsdienst unter der Abkürzung RR? (A) Abkürzung für Atmung (B) Abkürzung für Blutdruck (C) Registriernummer von Medikamenten (D) Pulszahl im Krankenblatt (E) Keine der Aussagen (A) (D) trifft zu. Einfachauswahl A2 Diese Aufgaben sind so formuliert, dass Sie aus den angebotenen Antworten jeweils die einzig nicht zutreffende Antwort wählen sollen. 6

Beispiel: Welche Aussage ist falsch? Für den Bereich der Blutdruckmessung gilt: (A) RR ist die Abkürzung für Riva Rocci (B) Die Blutdruckmanschette wird in der Regel am Oberarm angelegt (C) Der erste Wert wird auch systolischer Wert genannt (D) Der zweite Wert wird auch diastolischer Wert genannt (E) Die Größe der Blutdruckmanschette spielt keine Rolle AUFGABENTYP B Jede dieser Aufgaben besteht aus: a) einer Liste mit nummerierten Begriffen, Fragen und Aussagen (Liste 1 = Aufgaben) b) einer Liste von 5 durch die Buchstaben (A) (E) gekennzeichneten Antwortmöglichkeiten (Liste 2 = Lösungsmöglichkeiten) Sie sollen zu jeder nummerierten Aufgabe der Liste 1 aus der Liste 2 eine Antwort (A) bis (E) auswählen, die Sie für zutreffend halten oder von der Sie meinen, dass sie im engsten Zusammenhang mit dieser Aufgabe steht. Bitte beachten Sie, dass jede Antwortmöglichkeit (A) bis (E) für mehrere Aufgaben der Liste 1 die Lösung darstellen kann. Beispiel: Ordnen Sie jeder in der Liste 1 genannten Begriffe aus dem Sanitätsdienst die zugehörigen Artikel / Maßnahmen (Liste 2) zu. Liste 1 Liste 2 (A) Uhr mit Sekundenzeiger (3) RR (B) Blutdruckmessung (C) Infusionsflasche (4) Puls (D) Verbandtuch (E) Seitenlagerung 7

AUFGABENTYP C Aussagenkombination Bei diesem Aufgabentyp werden mehrere durch eingeklammerte Zahlen gekennzeichnete Aussagen gemacht. Wählen Sie bitte die zutreffende Lösung unter den 5 vorgegebenen Aussagekombinationen (A) (E) aus. Beispiel: Welche der aufgeführten Maßnahmenkombinationen ergreift ein Helfer/eine Helferin, wenn er/sie einem Schockverletzten wirksame Hilfe leisten will? (1) Betroffenen gegenüber dem kalten Boden isolieren (Decke unterschieben) (2) Zudecken (3) Mit erhöhtem Oberkörper lagern (4) Beinhochlagerung (5) Mit Baldrianlösung laben (A) Keine der Aussagen 1-5 ist richtig (B) Nur die Aussagen 1 und 5 sind richtig (C) Nur die Aussagen 2 und 3 sind richtig (D) Nur die Aussagen 1, 2 und 4 sind richtig (E) Alle Aussagen sind richtig Die gestellten Fragen müssen in 60 Minuten beantwortet sein. 2. PRAKTISCHER PRÜFUNGSTEIL Der praktische Prüfungsteil für die Leistungsabzeichen in Bronze, Silber und Gold besteht aus einer der folgenden Prüfungen, die in der Zeit von 15 Minuten zu absolvieren ist. 1. Herz-Lungen-Wiederbelebung (Einhelfermethode) 2. Blutdruckmessung, systolisch und diastolisch 3. Lagerungsarten 4. Ruhigstellung mit Luftkammerschiene 5. Verbände 8

3. ALLGEMEINES Die Teilnahmeberechtigung ist in den Durchführungsbestimmungen zu ersehen. Wir bitten alle Bewerber, den Dienstausweis oder das Dienstbuch sowie die Teilnahmebescheinigung eines Erste-Hilfe-Lehrganges und der allgemeinen Helfergrundausbildung mitzubringen (oder Dienstbucheintrag). Ist eine Vorlage nicht möglich erfolgt eine nachträgliche Prüfung der Voraussetzungen durch den Landesverband. Nach bestandener Prüfung werden die Leistungsabzeichen durch die Landesbereitschaftsleitung im Rahmen der Durchführung der Siegerehrung am Sonntag verliehen. 9