Sekretariat SSW, Postfach 87, CH-7324 Vilters Tel. 081 / 723 21 22 / Mail: info@ssw.ch Internet: www.ssw.ch Reglement 10.01 Art. 01 Zielsetzung Die Auszeichnungen des SSW sollen Ansporn bieten für einen besonders hohen Einsatz zum Nutzen des Schneesportes und des Regionalverbandes im Besonderen. Durch die Auszeichnung sollen verdiente Funktionäre, Athletinnen und Athleten geehrt werden und dem SSW erhalten bleiben. 1.1 Belohnung verdient die gute, ehrenamtliche Pflichterfüllung während der nachstehenden bezeichneten Amtszeit. 1.2 Die Auszeichnungen können verliehen werden an Funktionäre des SSW und seiner Clubs, sowie an Personen, die dem SSW nicht angehören, sich jedoch für den Regionalverband verdient gemacht haben. 1.3 Dieser Einsatz kann auch in der Erfüllung hervorragender und bemerkenswerter Einzelleistungen bestehen. 1.4 Für ihre Wettkampftätigkeit können Athletinnen und Athleten ausgezeichnet werden. Art. 02 Arten der Auszeichnungen 2.1 Ehrenmitgliedschaft 2.2 Goldene Verdienstnadel 2.3 Silberne Verdienstnadel Reglement 10.01 Seite 1
Art. 03 Zuständigkeit 3.1 Ernennung von Ehrenmitgliedern Die Kommission für Auszeichnungen des Regionalvorstandes nimmt die Vorschläge entgegen und beurteilt sie zuhanden des Gesamtvorstandes. Der Vorstand stellt der DV Antrag. Die Delegiertenversammlung ernennt die Ehrenmitglieder. 3.2 Goldene und silberne Verdienstnadel Die Kommission für Auszeichnungen nimmt die Vorschläge entgegen, überprüft diese und stellt dem Gesamtvorstand SSW Antrag. Der Vorstand verleiht die goldene und silberne Verdienstnadel. Art. 04 Grundlagen für die Beurteilung 4.1 Ehrenmitgliedschaft 4.1.1 Die Ehrenmitgliedschaft wird für ausserordentliche Verdienste verliehen, welche sich in ausgeprägtem Sinne auf regionalem Boden ausgewirkt oder dem Schneesport unserer Region in ganz besonderer Weise Anerkennung und Achtung verschafft haben. 4.1.2 Ehrenamtliche und ausserordentliche Dienstleistungen, welche einen ständigen Einsatz während mehreren Jahren erforderte und die Entwicklung des Regionalverbandes entsprechend förderte. 4.1.3 Aussenstehende, welche sich um den Schneesport im Allgemeinen in besonderer Weise und wiederholt verdient gemacht haben. 4.1.4 Pionierarbeit in Verbindung mit der Gründung und Entwicklung neuer Sparten des Schneesportes. 4.1.5 Alpin, Nordisch, Snowboard: Der Gewinn einer Medaille bei den Olympischen Winterspielen, den Weltmeisterschaften 4.1.6 Erringung eines Meistertitels bei einer SM (Elite) 4.1.7 Titel eines Europacup-Disziplinen-Gesamtsieges Reglement 10.01 Seite 2
4.2 Verdienstnadel in Gold 4.2.1 Ehrenmitglieder erhalten gleichzeitig die goldene SSW Verdienstnadel. 4.2.2 Medaillenplätze an SM (Elite) oder JUN WM (exkl. Team Event). 4.2.3 Leistung einer ehrenamtlichen und für den SSW wertvollen Arbeit. Erfüllung einer besonderen, dem SSW Nutzen oder hohes Ansehen, dem Schneesport allgemein einen bedeutenden Gewinn, verschaffenden Einzelaufgabe. 4.2.4 Treue, pflichtbewusste Arbeit während mindestens 10 Jahren im Traineramt oder mit grossem Erfolg getätigte Arbeit als Regionalverbands- oder Club-Funktionär. 4.2.5 Wiederholte und besonders wertvolle Unterstützung des SSW durch Aussenstehende. 4.2.6 Club-Präsidenten mit mindestens 10 Jahren Amtsdauer. 4.3 Verdienstnadel in Silber 4.3.1 Leistung einer ehrenamtlichen und für den SSW wertvollen Arbeit während der Dauer von mindestens 8 Jahren. Die Arbeit muss sich durch zielgerichtete Planung sowie perfekte Organisation und Durchführung ausgezeichnet haben. Diese Auszeichnung richtet sich an Mitglieder des Gesamtvorstandes SSW, der Clubvorstände und der Kommission des SSW. 4.3.2 Club-Funktionäre oder Mitglieder des Regionalverbandes, welche wichtige Aufgaben erfüllen und der Region während mindestens 8 Jahren treu gedient haben, und zwar in Ausübung eines Amtes und nicht nur als Beisitzer an Sitzungen oder gelegentliche Mitarbeiter. Den Gesuchen um die Vergebung der Verdienstnadel an solche Personen sind detaillierte Angaben über die geleistete Arbeit beizufügen. Reglement 10.01 Seite 3
4.3.3 Über eine längere Zeitdauer (in der Regel 8 Jahre) geleistete pflichtbewusste Arbeit als Clubtrainer oder Organisator von Rennanlässen. Art. 05 Termine Die Anträge für die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft oder der Verdienstnadeln sind nach gründlicher Prüfung durch die Clubpräsidenten unter Benützung des entsprechenden Formulars jeweils bis spätestens 15. April an den Vorstand des SSW zu richten. Später eintreffende Anträge werden nicht berücksichtigt. Art. 06 Abgabe der Auszeichnungen 6.1 An der SSW Delegiertenversammlung werden verliehen: - die Ehrenmitgliedschaft - die goldene Verdienstnadel 6.2 An den Club-Hauptversammlungen werden die silbernen Verdienstnadeln abgegeben. Art. 07 Inkraftsetzung Das vorliegende Reglement wurde durch den Vorstand des SSW an seiner Sitzung vom 26.11.2013 genehmigt. Skiverband Sarganserland-Walensee Reini Regli, Präsident Reglement 10.01 Seite 4
Beilage Antrag zur Antrag zur Formular für die Auszeichnung von Clubfunktionären Name, Vorname _ Geb. - Datum _ Adresse Tel. - Nummer Antragstellender Skiclub _ Beantragte Auszeichnung Bitte zutreffendes ankreuzen Ehrenmitglied Goldene Verdienstnadel Silberne Verdienstnadel Reglement 10.01 Seite 5
Tätigkeit / Verdienste Was Von wann bis wann 1. im Skiclub 2. andere Funktion 3. Spezialaufgaben / sportliche Erfolge 4. Mitwirkung bei der Organisation von regionalen und nationalen Anlässen Reglement 10.01 Seite 6
5. Weitere ehrenamtliche Tätigkeiten auf dem Gebiet des Schneesportes Stellungnahme, zusätzliche Angaben und Visum des Club-Präsidenten Unterschrift des Club-Präsidenten Reglement 10.01 Seite 7