ECOCAMPING Kurzinformation Transport und Lagerung von Benzin und Diesel



Ähnliche Dokumente
Informationen zur vorschriftsmäßigen Gefahrstofflagerung und zum Leitsystem Gefahrstofflagerung

Wann sind Gebinde leer? leer ist nicht gleich leer

Mit voller Ladung unterwegs! LADUNGSSICHERUNG Folie 1

Vorschriften und Anforderungen für den Transport und die Lagerung von IBC

Informationen zu Lagerung und Transport BATTERY PACK SMART ENERGY

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Garagen

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Bezeichnungen und Klassifizierungen zugeteilt.

Dr. Klaus Kersting. Gefahrguttransporte in der Bauwirtschaft

ADR 2015: Neue Außenverpackung beim Transport von Leuchtmitteln

Beförderung gefährlicher Güter SDR/ADR

Checkliste Entlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis

GEFAG CH-8603 Schwerzenbach. Baustellentanks Rev. 2011

Eine Information für unsere Kunden. Lagerung Gegenstände lagern. So schützen Sie sich vor Schäden.

Gefahrguttransporte, gefährliche Güter,

Testbogen Nr. 006: Transport

(Alb-)Traum-Garage?! Damit aus der Traumgarage kein juristischer Albtraum wird

Freistellungen - wo liegen die Unterschiede?

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT BAUSTELLEN-TANKANLAGEN

Landwirtschaft. Abstellen von Arbeitsmaschinen und landwirtschaftlichen Zugmaschinen. Risk-Management ein Service für unsere Kunden.

ADR/SDR Freistellungen 2013: Das Wichtigste in Kürze

Bezettelung, Kennzeichnung, Transport und Sicherheit im Umgang mit Taucherflaschen (Stand 26. April 2012)

Anforderungen beim Transport von Pflanzenschutzmitteln

Transportvorschriften für den infektiösen Abfall UN3291

Rechtliche Vorgaben für die Lagerung und den Transport von Pflanzenschutzmitteln

Kontrolle des Gefahrgut-Schwerverkehrs (Periode Dezember 2013-November 2014)

Merkblatt/Checkliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff in ADR-Tanks, die nur für diese Stoffe zugelassen sind

GiZ-Serviceportal FREIGRENZEN. Freistellung je Beförderungseinheit. bis 1000 Punkte Unterabschnitt ADR FREISTELLUNG - FREIGRENZEN

Handbuch für den Versand ansteckungsgefährlicher

Gefahren für Mensch und Umwelt

Transport von Flüssiggasflaschen mit Kraftfahrzeugen durch Privatpersonen

UN-Regeln für den Versand von Lithium Batterien ab

Merkblatt Nr. 7 rev.2015 ADR / SDR Vorschriften für das Tankrevisionsgewerbe

Polizeidirektion Weiden i.d.opf. Regensburger Str Weiden Gebote für den Umgang mit Waffen

Änderung der NÖ Bauordnung

Entsorgung medizinischer Abfälle: Problematik und Ansprüche

Lagerung von Spraydosen

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport

Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen. (GaVO-Garagenverordnung - Niedersachsen )-

Kraftstoff-Kanister made by hünersdorff

Mitarbeiterschulung Gefahrgut

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung

Transport von Chemikalien in der chemischen Industrie

Anwenderschutz. Gefahrgut-Transportbox, Schutzkleidung, SDB. Michael Glösmann / RWA Abt. Pflanzenschutz

Checkliste Verlader nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis

Merkblatt. Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Nationale Regelungen über Verantwortlichkeiten Beispiel für den innerbetrieblichen Aufbau

Tech-News Nr. 2013/01 (Stand: ) Brandschutz in Baden-Württemberg bei tragenden, nichttragenden und raumabschließenden Bauteilen

33. Tagung des FA Technik der deutschen Feuerwehren

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Merkblatt für die Schulung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten

Betriebsanweisung nach 14 GefStoff (Sammelanweisung) Version 02-11/09. Gefahr. Flüssigkeit und Dämpfe extrem entzündbar

GEFAG CH-8603 Schwerzenbach. Baustellentanks

ADR-Merkblatt: Transport von Stihl- und Viking-Sonderkraftstoffen

Gefahrstoffe im Betrieb

Regierung von Oberfranken Gewerbeaufsichtsamt Coburg

GGVSE/ADR ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung

PARKORDNUNG. 2. Mit dem Abstellen eines Kfz auf dem Gelände der AAU unterwirft sich der/die BenutzerIn dieser Parkordnung.

CHECKLISTE VERPACKER nach GGVSEB 2013 / ADR 2015 für den Straßentransport gültig bis Stand Februar 2015

gem. 2001/58/EG Telefon: (040) Telefax: (040) Ansprechpartner: Dr. Jan M. Reimers

Antrag auf Ausnahmegenehmigung ( 24 /1 SprengV) für das Abbrennen eines Feuerwerks der Klas se II als Verbundfeuerwerk

Was bedeuten die Zahlen auf den orangenen Warntafeln, die an Gefahrgut-Transportern angebracht sind?

Anforderungen an Gefahrzettel und Kennzeichnungen

Merkblatt. Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten

ADR-Merkblatt: Transport von Stihl- und Viking-Sonderkraftstoffen

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab

Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr

Anlage 7 Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog

2. Prozesseinheit. Inland Auftragsabwicklung. Schwerpunkt: Gefahrgut

M5-EN.5. FEUER, EXPLOSIONEN, BIOLOGISCHE, UND THERMISCHE GEFÄHRDUNGSFAKTOREN

Explosionsschutz Grundsätze & Schutzmassnahmen. Pascal Höhener SAT -Olten. Ex-Schutz

ADR-Merkblatt für STIHL-Händler. Transport von Stihl-Akku-Packs (Lithium-Ionen-Batterien)

Batterien werden nach Ihrer Zusammensetzung unterschiedlichen UN Nummern und Klassifizierungen zugeteilt.

Aktuelle transportrechtliche Basis ADR 2015

ABC (CBRN) - Einsatz. Identifizierung von Gefahrgütern. 1 April 2014 Hr. D. Frommelt

Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff

Herzlich Willkommen zur. gefahrgutrechtlichen. Unterweisung ADR 2015

Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen

Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 1

EXPLOSIONSSCHUTZ-DOKUMENT

Merkblatt. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr

Technische Regeln Druckgase

Sicherer Umgang mit Druckflaschen

Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen

Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen. Inhalt

Transportrecht im Schulbereich Isabella Lau Chemikaliensicherheit Kanton Luzern

Gefahrgut. Vorschriften Gefahrzettel Gefahrentafel Unfallmerkblatt / ERI Cards... 9 TUIS... 10

Hinweise zum Transport von Gefahrgütern

Ist ein Gebäude nach Nr. 1.1 im Erhaltungsbereich nach 172 BauGB auch frei gestellt?

Verhalten im Brandfall

Brandschutzordnung der Leibniz Universität Hannover

Allgemeines. Freigrenzen-Regelung nach ADR/SDR. Hilfsliste Berechnung der Freigrenzen

Kursplan Aufbaukurs Klasse 1 für die Schulung der Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 ADR

1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. 2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen. 3. Mögliche Gefahren

Lagerräume für brennbare Flüssigkeiten

Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Fahrzeugausrüstung und -kennzeichnung nach ADR Alles an Bord?

Transkript:

rmation Transport und Lagerung von Benzin und Diesel bearbeitet von Ulrich Jacoby Stand 03/2007 Definition Kleinmengen Rechtliche Bestimmungen

Seite 2 von 5 Welche Mengen Benzin, Diesel bzw. Flüssiggas dürfen mit dem PKW im öffentlichen Straßenverkehr transportiert werden? Für den Gefahrguttransport im öffentlichen Straßenverkehr gibt es in der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) eine ganze Reihe gesetzlicher Auflagen. 1. Privatpersonen Privatpersonen sind nach der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) von den Rechtsvorschriften der Beförderung gefährlicher Güter befreit. Bei handelsüblicher Verpackung gilt die so genannte Baumarkt-Regel. Die unter Punkt 2. Kleinmengen angegebenen Höchstmengen dürfen dabei nicht überschritten werden. In einem Fahrzeug dürfen bis zu 60 l in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Aus dem Umgangs- und Transportrecht ergeben sich bis zu dieser Menge nur die folgenden Bedingungen: - Der Kraftstoffbehälter muss geeignet sein, z.b. bruchsicher, dicht und verschlossen. - Soweit möglich muss der Behälter aufrecht und gegen Umfallen gesichert verladen werden. - Auf dem Kraftstoffbehälter ist zum Schutze vor gefährlichen Verwechselungen/Vermischungen der Inhaltsstoff anzugeben und der Behälter ist mit dem Gefahrensymbol der Flamme zu kennzeichnen. - Bei tragbaren Kunststoffbehältern ist die Verweilzeit (Verwendungszeit) von 5 Jahren zu beachten. 2. Kleinmengen Wird bei einem Transport ausschließlich ein Stoff oder ein Produkt befördert, beträgt die Höchstmenge für die Beförderung bei - Benzin bis 333 l - Diesel bis 1.000 l - Flüssiggas bis 333 kg - An tragbaren Kraftstoffbehältern (Reservekanistern) dürfen höchstens 60 l mitgeführt werden Achtung! Auf Einachsanhängern, ausgenommen Sattelanhänger und Tandemanhänger, dürfen flüssige Stoffe, z. B. Diesel, in Verpackungen nur in einem Fassungsraum bis höchstens 450 l und nur bis zu einer Gesamtbruttomasse bis 1000 kg transportiert werden

Seite 3 von 5 Werden unterschiedliche Gefahrgüter gleichzeitig transportiert, ermittelt man die Höchstmenge für die erleichterte Beförderung, indem man die jeweiligen Mengen mit den stoffspezifischen Faktoren ( Risikofaktoren ) multipliziert und dann addiert (Benzin und Flüssiggas haben den Faktor 3, Diesel den Faktor 1). Ist das Ergebnis nicht größer als 1000, handelt es sich im Sinne der GGVSE um eine Kleinmenge. Folgende Bestimmungen müssen beim Transport von Kleinmengen eingehalten werden: Es dürfen nur Verpackungen eingesetzt werden, welche für den zu befördernden Stoff eine Baumusterprüfung besitzen. Kennzeichnung (z.b. UN 1203 für Benzin und UN 1202 für Diesel) und Gefahrzettel müssen angebracht sein. Gefahrzettel sind Aufkleber in der Form auf die Spitze gestellter Quadrate mit bestimmten, den Gefahrgütern zugeordneten Gefahrensymbolen. Bei Druckgasflaschen haben die Gefahrzettel geringere Abmessungen und sind auf dem Flaschenhals angebracht. Die Ladung ist so zu sichern, dass sich die Lage zueinander und zum Fahrzeug nur geringfügig verändern kann. Werden brennbare Gase der Klasse 2 (z.b. Flüssiggas) in einem Fahrzeug mit geschlossenem Aufbau befördert, ist für ausreichende Belüftung des Laderaumes zu sorgen. Bei Ladearbeiten ist das Rauchen in der Nähe von Fahrzeugen sowie in den Fahrzeugen untersagt. Bei Be- und Entladearbeiten muss der Motor abgestellt werden. Bei Unfällen, bei denen es zu einer Gefährdung durch das Gefahrgut kommt, ist die zuständige Behörde unverzüglich zu benachrichtigen. Es ist ein Feuerlöscher (2 kg Pulver) mitzuführen. Leere ungereinigte Behälter sind ebenfalls mit Gefahrzettel und UN-Nummer des zuletzt enthaltenen Gutes zu kennzeichnen. Überschreitung der Kleinmenge Wird die Obergrenze für eine Kleinmenge überschritten, sind alle Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) zu beachten. Hierzu gehören selbstverständlich auch die sechs Grundregeln, die bei der Beförderung kleiner Mengen einzuhalten sind.

Seite 4 von 5 Lagerung von Kraftstoffen Sollen Kraftstoffe im Unternehmen gelagert werden, ist grundsätzlich zu beachten, dass auf Grund des Schutzes von Personen, die Lagerung von entzündlichen Flüssigkeiten in Durchgängen, Durchfahrten, Treppenräumen, allgemein zugänglichen Fluren, in Arbeitsräumen sowie Gast- und Schankräumen unzulässig ist. Sofern die Lagermenge auf max. 5.000 l Dieselkraftstoff und 20 l Benzin in Kellerräumen und geeigneten Behältnissen begrenzt ist, liegt formal kein Lagerraum vor. D.h. es werden außer, z.b. Schutz vor Beschädigung und Auslaufen der Flüssigkeiten (die Auffangwanne muss 10% des gesamten Lagervolumens, mindestens jedoch den Inhalt des größten Gebindes, fassen) oder der Zutrittsbeschränkung für betriebsfremde Personen, keine speziellen Anforderungen an die Lagerung gestellt. Dies gilt für die Lagerung in Garagen sinngemäß. Sofern die Lagermengen entzündlicher Flüssigkeiten überschritten werden sind die weitergehenden Anforderungen der Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten TRbF 20 zu erfüllen. Garagen Gemäß den Garagenverordnungen der Bundesländer dürfen in Kleingaragen (< 100 m² Nutzfläche) bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern außerhalb von Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden. In Mittel- und Großgaragen ist die Aufbewahrung von Kraftstoffen außerhalb von Kraftfahrzeugen unzulässig. Andere brennbare Stoffe dürfen in Garagen nur aufbewahrt werden, wenn sie zum Fahrzeugzubehör (z.b. Frostschutzmittel) zählen. Lagerhöchstmengen von Kraftstoffen in Garagen außerhalb von Kraftfahrzeugen Benzin Diesel Kleingaragen (< 100 m² Nutzfläche) 20 l 200 l Mittel- und Großgaragen unzulässig unzulässig Bei der gewerblichen Lagerung von entzündlichen Flüssigkeiten wie Benzin ist grundsätzlich das Baurecht (Nutzung und baulicher Brandschutz Garagenverordnung), das Boden- und Gewässerschutzrecht, das Planungsrecht (insbesondere im Außenbereich; Achtung: hier gelten die Freigrenzen nach dem Baurecht nicht!) und das Arbeitsschutzrecht, insbesondere die Gefahrstoffverordnung (Anhang III Nr. 1) und die TRbF 20, unabhängig von einander zu betrachten. Um sicher zu gehen, dass die unterschiedlichen Belange gewahrt werden, ist für eine abschließende Beantwortung der Frage eine Kontaktaufnahme mit den unterschiedlichen zuständigen Behörden (Bauordnungsamt, Untere Wasserbehörde, Staatliches Amt für

Seite 5 von 5 Arbeitsschutz) unerlässlich! Tipp: Eine vergleichsweise preiswerte Lösung könnte wie folgt aussehen: Es wird eine verschließbare Box mit Auffangwanne beschafft, die mindestens in 5 m Abstand vom Gebäude und Brandlasten aufgestellt wird und bei der im gleichen Umkreis auch keinerlei Zündquellen, z.b. elektrische Geräte, vorhanden sind. Solche Boxen gibt es als Systembauteil mit integrierter, ausreichend dimensionierter Auffangwanne im Fachhandel. Die zu betankenden Geräte oder Kanister stehen beim Umfüllvorgang oberhalb der Wanne auf einem Lichtgitterrost. Quelle / Infos: http://komnet.nrw.de Impressum ECOCAMPING e. V. Gustav-Schwab-Str. 14G 78467 Konstanz Tel: +49-7531 28257-0 Fax:+49-7531 28257-29 info@ecocamping.net www.ecocamping.net Nachdruck, auch auszugsweise, nur nach Rücksprache mit ECOCAMPING e.v.