EEG-Umlage bei Überschusseinspeisung und Stromsteuerbefreiung



Ähnliche Dokumente
Umwelt- und Energierecht. EEG-Umlage

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014.

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014.

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

EEG- Umlagepflicht. Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1

EEG- Umlagepflicht bei Eigenversorgung

Einführung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. auch für Eigenversorgung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. Newsletter-Abo

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Was ändert sich bei meiner Neuanlage mit Inbetriebnahmedatum ab dem ?

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Eigenversorgung und Drittbelieferung aus Erneuerbaren Energien

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

Hinweis: Auch Speicher sind Stromerzeugungsanlagen im Sinne des EEG. Je Anlage ist ein gesonderter Bogen auszufüllen. Telefon/Mobil:

Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017

Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Rechtliche Rahmenbedingungen der Strom-Eigenversorgung

EEG 2017 Meldepflichten zu Stromsteuerbefreiung und EEG-Umlage

Bitte direkt im Adobe Reader ausfüllen, ausdrucken und an die EWE NETZ senden!

Datenblatt Messkonzepte (MK) für Erzeugungsanlagen

Fragebogen zur ggf. bestehender EEG Umlageverpflichtung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem bzw. weitere Bestandsanlagen

Strategien der Eigenversorgung im Rahmen des EEG 2014

Was müssen Anlagenbetreiber tun, um ihre EEG-Vergütung nicht zu verlieren

Erklärung des Betreibers einer Solar-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG- Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Clearingstelle EEG 18. Fachgespräch Das EEG 2014

ERKLÄRUNG DES ANLAGENBETREIBERS ZUR EEG-UMLAGEPFLICHT BEI BESTANDSANLAGEN

EEG-Umlage. Regelungen und Informationen

Stromsteuer - Aktuelle Entwicklungen für Windenergieanlagen

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht mit Inbetriebnahme bis

BEZUG Erlass vom 23. März 2015 III B 6 - V 4250/05/10001, DOK 2015/ Erlass vom 19. Juni 2002 III A 1 - V /02 (VSF-N Nr.

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas

Erklärung zur EEG-Umlagepflicht für EEG-, KWKGoder konventionelle Erzeugungsanlagen

EEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen. Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015

Strom- und Gasnetz Wismar GmbH

1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014 Anja Assion

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Eigenerzeugung und Eigenversorgung

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Quo vadis Eigenstromversorgung?

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Biomasse-Anlagen nach dem EEG 2017 (Inbetriebnahme ab

Dipl. Ing. Markus Schnier Seite 1

Übergabeprotokoll für Erzeugungsanlagen EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp

Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen

Zählernummer: Zählerstand am: kwh. Eigenerzeugungszähler (Überschusseinspeisung mit Eigenerzeugungszähler) Zählernummer: Zählerstand am: kwh

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen. Anja Assion

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

REFE-VORSCHRIFT 1 ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE BEGRÜNDUNG

22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.s.d. EEG

Nachtragsvertrag NACHTRAGSVERTRAG KWKG. Zwischen. Cloppenburger Str Oldenburg. ist folgender. zum Stromeinspeisevertrag vom

Direktvermarktung und Überschusseinspeisung Barnabas Kittlaus Stadtwerke München. PV-Betreiberkonferenz

Bitte direkt im Adobe Reader ausfüllen, ausdrucken und an die EWE NETZ senden!

Leitfaden zur Eigenversorgung

Erhebungsbogen EEG-Jahresmeldung 2016 der Bundesnetzagentur. Einspeisevergütung nach 37 EEG an Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete Vergütung

Erhebungsbogen EEG-Jahresmeldung 2016 der Bundesnetzagentur. Einspeisevergütung nach 37 EEG an Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete Vergütung

UMSCHREIBUNG EINER STROMERZEUGUNGSANLAGE (BETREIBERWECHSEL)

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

3.2 Technische Angaben zur Umsetzung von 9 Abs. 1 EEG 2017 bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kw

23. September Clearingstelle EEG. Empfehlung 2014/31 Einzelfragen zur EEG-Umlage nach 61 EEG 2014 bei Anlagen i. S. d. EEG (Empfehlung 2014/31)

Bestätigung Ihrer Anlagenübergabe

Aktueller Rechtsrahmen und Geschäftsmodelle für Photovoltaik (PV): Von Eigenversorgung über Mieterstrom bis Ausschreibungen

LSW STANDARD MESSKONZEPTE

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Windenergieanlagen nach dem EEG 2017 (Inbetriebnahme ab

EEG-Novelle Empfehlungen von BSW-Solar und DIHK zu solarer Eigenerzeugung und solarem Direktverbrauch.

Geschäftsmodelle für die Holzenergie im Strommarkt M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Köln Holbeinstraße 24, Leipzig.

NEWSLETTER NR. 11/2014

Leistungsbeziehungen und Leistungsgegenstand; Konkretisierung der Leistungsbeziehungen durch 12b Abs. 4 StromStV

Regulatorischer Rahmen und Förderung von Speichern

Die Stromsteuer in Windparks oder: die Büchse der Pandora

Steuerliche Situation bei der Eigenstromversorgung - Elektrizitätsabgabe neu

NEWSLETTER ERNEUERBARE ENERGIEN Mai 2016

EEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis

Regionale Direktvermarktung Stromverkauf an den Nachbarn

Information für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen zur Abwicklung der EEG-Umlage

Die Stromsteuer in Windparks: Was gibt s Neues von der Büchse der Pandora?

Änderungen Strom- und Energiesteuergesetz ab

Messtechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Windenergie-Anlagen nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab

Ausfüllhilfe Betreiberwechsel Seite 1 von 5

Einleitung Ziele des Marktintegrationsmodells Anwendungsbereich des Marktintegrationsmodells Begrenzung der geförderten Strommenge

INFORMATIONEN FÜR BETREIBER VON STROMERZEUGUNGSANL AGEN

3.2 Technische Angaben zur Umsetzung von 9 Abs. 1 EEG 2014 bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kw

Eigenversorgung, Regelleistung, Mieterstrom, Elektromobilität was gibt s Neues für Speicher im Heimbereich?

Stromsteuer in Windparks

Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2013 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG vom

Energiewirtschaftliche Gesetzgebung und deren Bedeutung für den Wupperverband

Neues im Energierecht 2018

Transkript:

2. Biogasfachtagung Thüringen 2016 am in Stadtroda EEG-Umlage bei Überschusseinspeisung und Stromsteuerbefreiung M.Sc. Georg Friedl Referatsleiter Mitgliederservice, Fachverband Biogas e.v. Agenda EEG-Umlage bei Überschusseinspeisung Stromsteuer bei Biogasanlagen Künftige Änderungen bei der Stromsteuer 2 1

EEG-Umlagepflicht ( 61) 1. Grundsatz: Auch Eigenversorger zahlen EEG-Umlage: Stromverbrauch vor 01.01.2016: 30 % Stromverbrauch in 2016: 35 % Stromverbrauch ab 01.01.2017: 40 % 2. Eigenversorger: Stromerzeuger = Letztverbraucher Muss dieselbe Person oder Firma sein! Nicht ausreichend: Stromerzeugung durch GmbH & Co. KG und Stromverbrauch von Landwirt persönlich, auch dann nicht, wenn dieser der einzige Gesellschafter der KG ist 3. Keine Eigenversorgung (Belieferung von Dritten, i.d.r. auch eigene LW) 100 % der EEG-Umlage ist abzuführen! 3 Abgrenzung Landwirtschaft und Gewerbe (1) Biogaserzeugung als Nebenbetrieb zur Landwirtschaft und Stromerzeugung durch einen anderen Unternehmer bzw. Rechtsträger GbR GmbH Biomasse Biogaserzeugung Stromlieferung: 100 % EEG-Umlage BHKW L + F Gewerbe 4 2

Abgrenzung Landwirtschaft und Gewerbe (2) Biogas- und Stromerzeugung als ausgegliederte Gewerbebetriebe auf einen anderen Rechtsträger GbR GmbH Stromlieferung: 0/35 % EEG-Umlage Stromlieferung: 100 % EEG-Umlage Biogaserzeugung BHKW L + F Gewerbe 5 Ausnahmen von der EEG-Umlagepflicht ( 61 Abs. (2)) Kraftwerkseigenverbrauch sehr eng auszulegen, nur BHKW-Strom, nicht Rührwerke etc. Eigenversorger ist weder unmittelbar noch mittelbar ans Stromnetz angeschlossen Eigenversorger versorgt sich zu 100 % selbst aus seiner Anlage und erhält für den restlichen Strom keine EEG-Vergütung Installierte Leistung der Anlage beträgt höchstens 10 kw Strom für den Betrieb in der Biogasanlage fällt in der Regel unter keine Ausnahme! 6 3

Ausnahmen von der EEG-Umlagepflicht ( 61 Abs. (3)) Keine Umlage bei BESTANDSANLAGEN, wenn Letztverbraucher die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt, den Strom selbst verbraucht und der Strom nicht durch ein Netz geleitet wird oder in räumlichem Zusammenhang mit der Stromerzeugung verbraucht wird (außer Inbetriebnahme vor 01.09.2011). Was ist eine Bestandsanlage? Eigenstromnutzung im o.g. Sinn vor 01.08.2014 und installierte Leistung der Stromerzeugungsanlage wurde bei Erneuerung, Erweiterung oder Ersetzung nicht um mehr als 30 % erhöht. 7 Folgen aus EEG-Umlagepflicht 1. Folge: Eigenverbrauch muss eichrechtsfähig gemessen werden 61 Abs. 6: fällt EEG-Umlage an, muss geeichte Messeinrichtung vorliegen 2. Folge: Umlagebefreiter bzw. -reduzierter Eigenverbrauch: Stromerzeugung und verbrauch müssen zeitgleich erfolgen (nicht nur bilanziell) idr nötig: 15-Minuten-Intervallmessung bei Erzeugung und Verbrauch teuere Zähler, Oder: technisch ist sichergestellt, dass verbrauchte Strom nur zeitgleich erzeugt sein kann 3. Folge: Meldepflicht gegenüber Netzbetreiber (Übertagungsnetzbetreiber) Meldung der eigenverbrauchten Mengen bis 28. Februar an den Netzbetreiber Bei Belieferung von Dritten Meldung an ÜNB bis 28. Februar/31.Mai 8 4

Melde- und Mitteilungspflichten bei der EEG-Umlage 9 Agenda EEG-Umlage bei Überschusseinspeisung Stromsteuer bei Biogasanlagen Künftige Änderungen bei der Stromsteuer 10 5

Stromsteuerbefreiung ( 9 Abs. (1) StromStG (1) Von der Steuer ist befreit: 1. Strom aus erneuerbaren Energieträgern, wenn dieser aus einem ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern gespeisten Netz oder einer entsprechenden Leitung entnommen wird Überschusseinspeiser zahlen für nicht eigenspeisten Strom i.d.r. keine Steuer (Eigenverbrauch/Drittbelieferung) nutzen z.t. BGA s mit kaufmännisch bilanzieller Volleinspeisung: Hauptzollämter fordern z.t. viertelstundengenaue Messung 2. Strom, der zur Stromerzeugung entnommen wird darunter fällt der Stromverbrauch der Stromerzeugungsanlage der Strom der Biogaserzeugungsanlage fällt nicht darunter 11 Stromsteuerbefreiung ( 9 Abs. (1) StromStG (2) Von der Steuer ist befreit: 3. Strom, der in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei Megawatt erzeugt wird und a) vom Betreiber der Anlage als Eigenerzeuger im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage zum Selbstverbrauch entnommen wird oder b) von demjenigen, der die Anlage betreibt oder betreiben lässt, an Letztverbraucher geleistet wird, die den Strom im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage entnehmen. nutzten z.t. BGA s mit kaufmännisch bilanzieller Volleinspeisung BMF-Schreiben vom März 2015 unterbindet diese Praxis BMF-Schreiben aus dem Dez. 2015: keine rückwirkende Wirkung des Schreibens aus dem März 2015 12 6

Stromsteuerentlastung (1) 9b Steuerentlastung für Unternehmen Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für nachweislich versteuerten Strom für Stromverbrauch für betriebliche Zwecke durch ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (BGA) oder ein Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft Steuerentlastung beträgt 5,13 Euro pro Megawattstunde (MWh) Entlastungsbetrag mindestens 250 Euro (Sockelbetrag wird einbehalten) Beispiel: BGA hat in einem Jahr 100 MWh Strom verbraucht (Zukaufstrom) Stromsteuerbelastung nach 3 StromStG (100 MWh x 20,50 /MWh): 2.050,00 Steuerentlastung nach 9b (100 MWh x 5,13 /MWh 250 ) = 263,00 13 Stromsteuerentlastung (2) 10 Erlass, Erstattung oder Vergütung in Sonderfällen gilt nur für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (BGA) vereinfachtes Energiemanagementsystem wird benötigt (Kosten!) Steuerentlastung nach 9b wird pauschal vorher abgezogen Sockelbetrag von 1.000 Euro wird abgezogen 90 % der verbleibenden Steuer werden erstattet Beispiel: BGA hat in einem Jahr 100 MWh Strom verbraucht (Zukaufstrom) Stromsteuerbelastung nach 3 StromStG (100 MWh x 20,50 /MWh): 2.050,00 Steuerentlastung nach 9b (100 MWh x 5,13 /MWh 250 ): - 263,00 Mindeststeuerbelastung nach 10: - 1.000,00 Entlastungsfähige Stromsteuer nach 10: = 787,00 Davon 90 % (= Steuerentlastung nach 10): 708,30 14 7

Agenda EEG-Umlage bei Überschusseinspeisung Stromsteuer bei Biogasanlagen Künftige Änderungen bei der Stromsteuer 15 Künftige Änderungen bei der Stromsteuer Strommarktgesetz: gleichzeitige Geltendmachung von EEG-Vergütung und Stromsteuerbefreiung wird ausgeschlossen Verabschschiedung mit neuem EEG erwartet rückwirkende Geltung zum 01.01.2016? Entwurf neues Stromsteuergesetz (StromStG): Biomasse gilt nicht mehr als Erneuerbare Energie im StromStG keine Stromsteuerbefreiung für Biomasseanlagen > 1 MW inst. Leistung Überschusseinspeiser mit > 1 MW inst. Leistung zahlen für Eigenverbrauch und Drittbelieferung Stromsteuer Vorgaben für PV und andere EE im Sinne des StromStG: Stromsteuerbefreiung für maximal 20.000 kwh > 20.000 kwh: komplette Menge muss versteuert werden Steuerentlastungen nach 9b und 10 bleiben erhalten 16 8

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Eine Auswahl an Infomaterialien für Ihre Öffentlichkeitsarbeit Die komplette Übersicht finden Sie unter www.biogas.org / Produktübersicht 17 9