Bundeswettbewerb JRK & WW. Wettbewerbsrichtlinie. Bundeswettbewerb im Rettungsschwimmen für JRK-Gruppen in der Wasserwacht



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Transkript:

Bundeswettbewerb JRK & WW Wettbewerbsrichtlinie Bundeswettbewerb im Rettungsschwimmen für JRK-Gruppen in der Wasserwacht Stand: 14.07.2014

Gliederung Gliederung... 2 Grundsätzliches... 3 1. Organisatorisches... 4 1.1 Veranstalter... 4 1.2 Ausrichter... 4 1.3 Motto... 4 1.4 Ausschreibung... 4 1.5 Jugendschutz... 5 2. Wettbewerbsdurchführung... 5 2.1 Wettbewerbsleitung... 5 2.2 Schiedsrichter / Auswertung... 5 2.3 Spezielle Regelung für den schwimmerischen Bereich... 5 2.3.1 Schiedsrichter... 5 2.3.2 Wiederholung von Wettbewerbsdisziplinen... 6 2.3.3 Geräte und Bekleidung für den schwimmerischen Teil... 6 2.4 Disziplinarmaßnahmen... 6 3. Teilnahmebedingungen... 7 3.1 Gruppen... 7 3.2 Gruppenleiter... 8 4. Durchführung des schwimmerischen Teils... 8 5. Durchführung des nicht-schwimmerischen Teils... 8 6. Wertung... 9 6.1 Allgemeines... 9 6.2 Wertung der Disziplinen im schwimmerischen Teil... 9 6.3 Wertung im Erste-Hilfe-Teil... 9 6.4 Wertung in den Bereichen Musisch-kulturell, Soziales und Rot-Kreuz... 9 6.5 Gesamtwertung... 9 6.6 Siegerehrung... 9 7 Sonstiges... 10 8 Inkrafttreten... 10 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beiderlei Geschlecht. Bundeswettbewerb im Rettungsschwimmen für JRK-Gruppen in der Wasserwacht 2

Grundsätzliches Die Rotkreuz-Gemeinschaften Jugendrotkreuz und Wasserwacht führen alle zwei Jahre den Bundeswettbewerb im Rettungsschwimmen für JRK-Gruppen in der Wasserwacht durch. Dieser schafft die Möglichkeit des gemeinsamen Erlebens und Lernens und bietet allen Teilnehmern den Anreiz, ihre Fähigkeiten und ihr Wissen unter Beweis zu stellen. Die Kinder und Jugendlichen sollen bei dem Bundeswettbewerb erfahren, dass sie zu einem großen Verband gehören, der auf vielfältiger Art und Weise an der positiven Gestaltung des menschlichen Zusammenlebens mitwirkt. Der Bundeswettbewerb soll den JRK-Gruppen in der Wasserwacht die Möglichkeit bieten: Impulse für die Gruppenarbeit zu erhalten sich spielerisch mit den Lerninhalten auseinander zu setzen Kontakte zu anderen Kinder- und Jugendgruppen aufzunehmen sowie Kenntnisse und Fähigkeiten zu vergleichen Insbesondere soll der Bundeswettbewerb die Kinder und Jugendlichen gleichermaßen für die Arbeit der Wasserwacht und des Jugendrotkreuzes motivieren. Deshalb soll nicht nur Leistung im Vordergrund stehen, sondern auch Begegnung ermöglicht werden. Neben Fertigkeiten und Kenntnissen des Schwimmens und Rettungsschwimmens sind theoretische und praktische Aufgaben der allgemeinen Rotkreuz- und Jugendrotkreuz-Arbeit Bestandteil des Wettbewerbes. Zugleich dient die Veranstaltung der Pflege des Miteinanders und der Präsentation in der Öffentlichkeit. Der Bundeswettbewerb stellt aber auch als finaler Bestandteil einer Wettbewerbshierarchie ein strategisches Instrument dar, um wichtige Themen im Jugendrotkreuz und in der Wasserwacht bekannt zu machen und somit zu verbreiten. Daher veranstaltet das Jugendrotkreuz in enger Zusammenarbeit mit der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes regelmäßig Wettbewerbe für JRK-Gruppen in der Wasserwacht auf Orts-, Kreis-, Bezirks-, Landes- und schließlich auf Bundesebene. Die Anwendung dieser Wettbewerbsrichtlinie wird auch für die entsprechenden Wettbewerbe der anderen Verbandsebenen im Deutschen Roten Kreuz empfohlen. Berlin, 14.07.2014 Marcus Janßen -JRK-Bundesleiter- Alexander Radwan -Bundesleiter Wasserwacht- Bundeswettbewerb im Rettungsschwimmen für JRK-Gruppen in der Wasserwacht 3

1. Organisatorisches 1.1 Veranstalter Der Bundeswettbewerb ist eine Veranstaltung der JRK-Bundesebene in Kooperation mit der Bundesebene der Wasserwacht. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der JRK- Bundesgeschäftsstelle im DRK-Generalsekretariat. Es sind die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit einzuhalten. Grundsätzlich trägt jeder Landesverband die anfallenden Vor- und Nachbereitungskosten für seine Mitarbeiter sowie die Fahrtkosten für seine teilnehmende Gruppe. Alle übrigen Kosten werden von der JRK-Bundesgeschäftsstelle in vorheriger Absprache übernommen. 1.2 Ausrichter Mit der Durchführung des Bundeswettbewerbes wird ein Landesverband von der JRK- Bundesleitung beauftragt. Er ist, in enger Zusammenarbeit mit dem Veranstalter, verantwortlich für die Vorbereitung sowie für eine reibungslose organisatorische Durchführung des Wettbewerbs. Der Ausrichter hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Durchführung und Bewertung der Wettbewerbe der einzelnen Wettbewerbsbereiche das Personal und die Materialien gemäß der vorherigen Absprache mit dem Veranstalter zur Verfügung stehen. 1.3 Motto Der Bundeswettbewerb soll möglichst unter einem Veranstaltungsmotto stehen. Dieses legt der Veranstalter und Ausrichter gemeinsam fest. 1.4 Ausschreibung Die Ausschreibung für die Wettbewerbsveranstaltung muss bis zum 30.04. des Jahres, in dem der Wettbewerb stattfindet, erfolgen und folgende Bestimmungen enthalten: Bezeichnung, Zeit und Ort der Wettbewerbsveranstaltung, Kreis der zugelassenen Teilnehmer, Geburtsjahrgänge für die jeweiligen Altersklassen, Bezug auf die jeweiligen geltenden Wettbewerbsbestimmungen, Themenschwerpunkte für den nicht-schwimmerischen Bereich Nennung der gültigen Fassung der DRK-Lehrunterlage für die Erste Hilfe, Nennung der gültigen Fassung der Anlage Schwimmen, Schwimmbeckenmaße: Bahnlänge, -tiefe, Anzahl der Bahnen, Meldetermine, Geräte und Bekleidungen, soweit diese von den Gruppen mitzubringen sind, eventuell anfallende Gebühren. Bundeswettbewerb im Rettungsschwimmen für JRK-Gruppen in der Wasserwacht 4

1.5 Jugendschutz Im Jugendrotkreuz ist uns der Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sehr wichtig. Alle Helfer und Beteiligten verpflichten sich daher dem Kodex zur Prävention sexuellen Missbrauchs bei der Anmeldung durch eine Unterschrift zuzustimmen. Der Kodex kann über http://jugendrotkreuz.de/ eingesehen werden. 2. Wettbewerbsdurchführung 2.1 Wettbewerbsleitung Rechtzeitig vor dem Bundeswettbewerb konstituiert sich die Wettbewerbsleitung, die das oberste Leitungsgremium des Wettbewerbs darstellt. Sie besteht aus a) einem Mitglied der JRK-Bundesleitung b) einem Vertreter aus der JRK-Bundesgeschäftsstelle c) einem Mitglied der Bundesleitung der Wasserwacht Die Wettbewerbsleitung trifft endgültige Entscheidungen in Streitfällen. Sie kann aus triftigen Gründen Sanktionen ergreifen, die bis zum Ausschluss der Gruppe von dem Wettbewerb führen können. Vom ausrichtenden Landesverband kann ein beratendes Mitglied zur Unterstützung der Wettbewerbsleitung hinzugezogen werden. 2.2 Schiedsrichter / Auswertung Die Schiedsrichter werden von der Wettbewerbsleitung auf Vorschlag der jeweils fachlich zuständigen Gemeinschaften berufen. Die Wettbewerbsleitung stellt sicher, dass die Schiedsrichter rechtzeitig in ihre Aufgaben eingewiesen werden. Für die Gesamtauswertung wird von der Wettbewerbsleitung ein gemeinsames Rechenbüro errichtet. 2.3 Spezielle Regelung für den schwimmerischen Bereich 2.3.1 Schiedsrichter Die Schiedsrichter müssen gemäß gültiger Dienstbekleidungsordnung (WW-T-Shirt und WW-Short) erscheinen. Schiedsrichter werden durch eine Einweisung vor dem Wettbewerb mit den Wettbewerbsbestimmungen und den örtlichen Besonderheiten vertraut gemacht. Der leitende Schiedsrichter und die Schiedsrichter des schwimmerischen Teils sind im Auftrag der Wettbewerbsleitung für diesen Bereich zuständig. Ihre Aufgaben sind: Erteilung von Verwarnungen und Amtsenthebung von Wettbewerbsrichtern sowie Entscheidung in allen Fällen, die in den Wettbewerbsbestimmungen nicht geregelt sind, soweit sie vom leitenden Schiedsrichter nicht allein entschieden werden dürfen. Bundeswettbewerb im Rettungsschwimmen für JRK-Gruppen in der Wasserwacht 5

Die Schiedsrichter haben sich als neutrale Personen jeder öffentlichen Äußerung für oder gegen einen Teilnehmer zu enthalten. Sie haben nur die ihnen übertragenen Funktionen auszuüben. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen hat der Hauptschiedsrichter Verwarnung auszusprechen. Im Wiederholungsfall kann die Wettbewerbsleitung den Schiedsrichter seines Amtes entheben. 2.3.2 Wiederholung von Wettbewerbsdisziplinen In Ausnahmefällen kann der leitende Schiedsrichter das Ergebnis eines Laufes für ungültig erklären und seine Wiederholung anordnen. Solche Ausnahmefälle können vorliegen bei erheblicher Behinderung einzelner oder mehrerer Mannschaften, wenn die Benachteiligung durch Zeitzuschläge oder Zeitgutschriften nicht gerecht ausgeglichen werden kann, z.b. bei auftretenden Mängeln an der Wettbewerbsanlage (z.b. sich lösende Bahntrennung), während einer Staffel fälschlich ausgelöste Fehlstartleine, Fehler von Schiedsrichtern. Jeder Teilnehmer muss sich so verhalten, dass eigene Verletzungen und Verletzungen anderer vermieden werden. Während des Wettbewerbs ohne Verschulden einer gegnerischen Mannschaft auftretende Verletzungen oder Erkrankungen und daraus entstehende Wettbewerbsnachteile gehen zu Lasten der betreffenden Mannschaft. Mit Zustimmung aller Mannschaftsleiter einer Altersklasse kann die betroffene Mannschaft die Disziplin wiederholen. 2.3.3 Geräte und Bekleidung für den schwimmerischen Teil Jede Mannschaft ist für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Bekleidung, Geräte und Hilfsmittel selbst verantwortlich. Auftretende Schäden und daraus entstehende Wettbewerbsnachteile gehen zu Lasten der betroffenen Mannschaft. Mit Zustimmung aller Mannschaftsleiter einer Altersklasse kann die betroffene Mannschaft die Disziplin wiederholen. Keiner Mannschaft darf durch die Verschiedenartigkeit der Ausrüstung ein Vorteil entstehen. In Zweifelsfällen entscheidet die Wettbewerbsleitung, die für die Überprüfung der gesamten Wettbewerbsgeräte und -bekleidung zuständig ist. 2.4 Disziplinarmaßnahmen Grob unsportliches Verhalten wie rohes und gefährdendes Verhalten; Beleidigung von Schiedsrichtern durch Zurufe und Gesten; Beleidigung von Teilnehmern und Zuschauern sowie betrügerische Manipulationen können von der Wettbewerbsleitung mit disziplinarischen Maßnahmen geahndet werden. Bundeswettbewerb im Rettungsschwimmen für JRK-Gruppen in der Wasserwacht 6

3. Teilnahmebedingungen 3.1 Gruppen Die Gruppen bestehen aus: AK Altersklassen* Gruppenstärke 1 8- bis 10-jährige Vier bis sechs Teilnehmer (Zusammensetzung beliebig) 2 11- bis 13-jährige Vier bis sechs Teilnehmer (Jeweils mindestens 2 Jungen und 2 Mädchen) (Es schwimmen immer 2 Jungen und 2 Mädchen) 3 14- bis 16-jährige Vier bis sechs Teilnehmer (Jeweils mindestens 2 Jungen und 2 Mädchen) (Es schwimmen immer 2 Jungen und 2 Mädchen) *) Zu einer Altersklasse gehören alle Teilnehmer, die das angegebene Alter im jeweils laufenden Kalenderjahr erreichen. In den Altersklassen 2 und 3 sind auch jüngere Mitglieder zugelassen. In jeder Altersklasse kann nur eine Teilnehmergruppe je Landesverband gemeldet werden. Ein Teilnehmer kann nicht zugleich zwei Gruppen angehören. Die Gruppen entscheiden selbst, welche Schwimmer jeweils bei einer Disziplin starten bzw. pausieren. Gruppen, die nicht über mindestens vier Teilnehmer/ verfügen, können am Wettbewerb nicht teilnehmen. Die Gruppenmitglieder benennen aus ihrer Mitte einen Sprecher (Gruppenführer), der zusammen mit dem Gruppenleiter zugleich Ansprechpartner der Wettbewerbsleitung ist. Für die nicht-schwimmerischen Wettbewerbsbereiche kann es erforderlich sein, dass nur ein Teil der Gruppe tätig wird. Die Auswahl der Teilnehmer kann durch Losverfahren erfolgen. Voraussetzungen zur Teilnahme der einzelnen Teilnehmer: Die Mitgliedschaft im DRK muss durch einen JRK/DRK-Ausweis, ein JRK/DRK- Mitgliedsbuch, Dienstbuch oder in sonst geeigneter Weise, belegt werden. Über die Eignung des Nachweises entscheidet im Zweifel die Wettbewerbsleitung. Zugehörigkeit zu dem in der Ausschreibung genannten Altersrahmen nach Geburtsjahrgängen (8 16 Jahre) Besitz des Deutschen Jugendschwimmabzeichens (DJSA) Silber - oder des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) Bronze. Die gemeldeten Gruppen müssen sich i.d.r. auf Landesverbandsebene in ihrer Altersklasse für den Bundeswettbewerb qualifiziert haben. Die Landesverbände prüfen im Vorfeld, ob die von ihnen entsendete Gruppe die Teilnahmebedingungen erfüllt. Die Vollständigkeit der genannten Voraussetzungen ist vor Beginn des Wettbewerbs zu überprüfen. Ist eine oder mehre der Voraussetzungen nicht erfüllt, so entscheidet die Wettbewerbsleitung über die Zulassung des entsprechenden Gruppenmitgliedes/der Gruppe. Nach Beginn des Wettbewerbes, darf eine Gruppe ihre Zusammensetzung nicht mehr ändern. Die Teilnehmer treten in einheitlicher Kleidung zum Wettbewerb an. Näheres dazu kann der Veranstalter in der Ausschreibung festlegen. Bundeswettbewerb im Rettungsschwimmen für JRK-Gruppen in der Wasserwacht 7

In begründeten Ausnahmefällen kann die Wettbewerbsleitung auf Antrag des entsendenden Landesverbandes Ausnahmen bei den Altersgrenzen zulassen, z.b. bei geistiger Behinderung eines Teilnehmers. Dieser Antrag muss so rechtzeitig vor Wettbewerbsbeginn bei der JRK-Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein, dass die Wettbewerbsleitung hierüber entscheiden kann. Der Veranstalter kann Gastgruppen, z.b. aus dem Ausland, zu den Wettbewerben einladen. Diese Gruppen starten dann außerhalb der Wertung. 3.2 Gruppenleiter Jede Gruppe wird während des gesamten Wettbewerbs durch ihren Gruppenleiter begleitet. Dieser hat die Aufsichtspflicht über die nicht volljährigen Gruppenmitglieder und trägt die Verantwortung für das Verhalten der Gruppe während des gesamten Wettbewerbs einschließlich der An- und Abreise. Der Gruppenleiter hat sich während des Wettbewerbs an dem seiner Gruppe zugewiesenen Platz aufzuhalten. Er darf beim schwimmerischen Teil keine Schrittmacherdienste leisten und keine Zwischenzeiten zurufen. Insbesondere hat er jede Beeinflussung und Behinderung aller Wettbewerbsrichter zu unterlassen. Er kann bei Verstößen vom leitenden Schiedsrichter vom Wettbewerbsort verwiesen werden. 4. Durchführung des schwimmerischen Teils Durchführung und Disziplinen des schwimmerischen Bereichs regelt die aktuell gültige Fassung der Anlage Schwimmen. 5. Durchführung des nicht-schwimmerischen Teils Im nicht-schwimmerischen Bereich kann es sich um theoretische oder praktische Aufgaben handeln. Diese Aufgaben werden mündlich, schriftlich oder praktisch als Einzel- oder Gruppenaufgabe gelöst. Erste-Hilfe-Bereich Der Wettbewerb enthält in jedem Fall Aufgaben aus dem Bereich der Ersten Hilfe, die nach der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Erste-Hilfe-Lehrunterlage des DRK zu absolvieren sind. In der Ausschreibung zum Wettbewerb wird die gültige Fassung benannt. Die Aufgaben werden unterteilt in: Gruppenaufgaben Einzelaufgaben Musisch-kultureller-Bereich Der musisch-kulturelle Bereich kann Darbietungsformen für Tanz, Musizieren, darstellendes Spiel, bildnerisches Gestalten und andere kreative Aufgabenstellungen umfassen. Rotkreuz-Bereich Der Rotkreuz-Bereich beinhaltet Schwerpunktthemen, die sich aus den satzungsgemäßen Aufgaben des Roten Kreuzes ergeben, z.b. Humanitäres Völkerrecht / Menschenrechte Rotkreuz-Grundsätze und -Geschichte Internationale Arbeit Gesundheit Umweltschutz Bundeswettbewerb im Rettungsschwimmen für JRK-Gruppen in der Wasserwacht 8

Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe oder die aus einem anderen Rotkreuz-spezifischen Bereich ausgewählt werden. Sozialer-Bereich Im sozialen Bereich kommen Aufgaben zu allgemeinen gesellschaftlichen Themen vor. Es kann ein sozialer Einsatz erfolgen. Sozialer Einsatz bedeutet, dass die Gruppen außerhalb des eigentlichen Parcours ihre sozialen Fähigkeiten in einer praktischen Übung unter Beweis stellen. 6. Wertung 6.1 Allgemeines Die Wertung soll in ihrer Anwendung einfach sein und eine gerechte Bewertung erbrachter Leistungen ermöglichen. 6.2 Wertung der Disziplinen im schwimmerischen Teil Eine erzielte Leistung ist nur gültig, wenn sie sportlich und den Regeln entsprechend einwandfrei unter ausschließlicher Verwendung der in der Ausschreibung geforderten Geräte/Bekleidung erzielt wurde. Die Wasserwacht erstellt Wertungstabellen, aus denen die Punkte nach Hinzufügen der Zeitzuschläge bzw. Abzug der Zeitgutschriften zu entnehmen sind. Näheres regelt und kommuniziert die Wasserwacht in Eigenverantwortung. Insgesamt können 50 % = 6000 Punkte je Gruppe erzielt werden. 6.3 Wertung im Erste-Hilfe-Teil Die Bewertung durch die Schiedsrichter erfolgt nach einem vorgegebenen Bewertungsschema. Hierdurch soll eine möglichst große Transparenz erzielt werden. Insgesamt können 30 % = 3.600 Punkte je Gruppe erzielt werden. 6.4 Wertung in den Bereichen Musisch-kulturell, Soziales und Rot-Kreuz Die Bewertung durch die Schiedsrichter erfolgt nach einem vorgegebenen Bewertungsschema. Hierdurch soll eine möglichst große Transparenz erzielt werden. Insgesamt können 20 % der Gesamtwertung = 2.400 Punkte je Gruppe erzielt werden. 6.5 Gesamtwertung Die erbrachten Leistungen in den einzelnen Bereichen des Wettbewerbs werden zu einem Gesamtergebnis addiert. Die Gruppe mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird Gesamtsieger des Wettbewerbs. Bei gleicher Gesamtpunktzahl wird die Gruppe Gesamtsieger, die das bessere Ergebnis im schwimmerischen Teil erzielt hat. Besteht auch dann noch Punktgleichheit, entscheidet das bessere Ergebnis des Erste-Hilfe-Teils. Außerdem werden die Sieger der einzelnen Wettbewerbsteile je Altersklasse ermittelt. Insgesamt können maximal 12.000 Punkte je Gruppe erzielt werden. 6.6 Siegerehrung Folgende Sieger der Wettbewerbsteile je Altersklasse werden bekannt gegeben: Bundeswettbewerb im Rettungsschwimmen für JRK-Gruppen in der Wasserwacht 9

Sieger schwimmerischer Teil Sieger Erste-Hilfe-Teil Sieger der Bereiche musisch-kulturell, soziales und Rot-Kreuz Gesamtsieger Bei den Ehrungen können alle Gruppen, die jeweils ersten drei Platzierten oder auch nur der jeweils Erstplatzierte genannt werden. Dies entscheidet die Wettbewerbsleitung. Die Mitglieder der drei erstplatzierten Gruppen erhalten Medaillen und Pokale. Alle Gruppen erhalten eine Teilnahmeurkunde und nach der Siegerehrung das komplette Wettbewerbsprotokoll, das insbesondere die Aufgabenstellungen, Musterlösungen und Bewertungskriterien der verschiedenen Aufgaben enthält. 7 Sonstiges Weiteres können die JRK-Bundesleitung und die Bundesleitung der Wasserwacht durch gemeinsamen Beschluss regeln. 8 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 14.07.2014 in Kraft. (Beschluss der JRK-Bundesleitung vom 14.07.2014 und Beschluss der Bundesebene der Wasserwacht vom 14.07.2014) Bundeswettbewerb im Rettungsschwimmen für JRK-Gruppen in der Wasserwacht 10