"Um NOTFALLs helfen zu können" Ersthelferausbildung und Fortbildung für Betriebe

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1 "Um NOTFALLs helfen zu können" Ersthelferausbildung und Fortbildung für Betriebe Kostenfreie Erste Hilfe Ausbildung Erfüllung der BG-Vorgaben Individuelle Ausbildungskurse Präventionen Zusätzliche AED-Einweisung

2 "Um NOTFALLs helfen zu können" Wir, das sind erfahrene Dozenten mit medizinischer Grundausbildung, die Freude und Spaß an Ihrer Arbeit haben. Unser Ziel ist es: Erste Hilfe lebendig, verständlich und motivierend zu vermitteln. Im Ernstfall sind wir alle darauf angewiesen! Wir haben uns bundesweit spezialisiert für die betrieblichen Ersthelferausbildungen in Firmen. Vordergründlich ein gesetzlicher Zwang - Wir machen mehr daraus! Außerdem bieten wir noch individuell ausgerichtete Seminare für Fahrschüler, Motorradfahrer, Schulen, Sportvereine, Senioren, Eltern und Kinder an. Für Fragen rund um die Erste Hilfe oder Erste Hilfe Materialien stehen wir Ihnen selbstverständlich sehr gerne Verfügung. Ihr ErsteHilfe-Beile-Team Wir sind ein privates Ausbildungszentrum für Erste Hilfe

3 Erste Hilfe ist wichtig, auch im beruflichen Alltag. Deshalb besteht für jeden Unternehmer die Pflicht, ausreichend Ersthelfer ausbilden zu lassen. Nutzen Sie völlig kostenfrei, da wir direkt mit der Berufsgenossenschaft abrechnen, unser Ausbildungskonzept. Wir sind eine bundesweit ermächtigte Stelle gemäß 26 der BGV A1. BG-Zertifizierungskennziffer: Nutzen Sie die Motivation Mit der Berufung zum Betriebsersthelfer übertragen Sie Ihren Mitarbeitern wichtige Aufgaben und ein gutes Stück Verantwortung. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter und stärken Sie so die Identifikation mit Ihrem Unternehmen. Das Ziel: Sicherheit und die Erhöhung der betrieblichen Leistungsfähigkeit. Nutzen Sie beide Vorteile.

4 Wer braucht Ersthelfer? Grundsätzlich alle Betriebe, die einer Berufsgenossenschaft angehören. bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der anwesenden Versicherten b) in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten Erste Hilfe Training? Um von ihrer Berufsgenossenschaft anerkannt zu werden, muss der Erste Hilfe Kurs alle zwei Jahre in einem Erste- Hilfe-Training erneuert werden. Liegt der Erste Hilfe Kurs länger als zwei Jahre zurück und es wurde kein Erste-Hilfe-Training besucht, besitzt er keine Gültigkeit mehr. Dauer 16 UE / 45 min. Grundkurs 8 UE / 45 min. Training Ort Ihr Betrieb oder einer unserer Schulungsräume Termine Inhouse: Ihr Wunschtermin Unsere Schulungsräume: Termine nach Absprache Kosten Übernimmt komplett die BG

5 Ergänzende Regelungen zu AGB, Seminare nach BGV A1 Seminare die zum Ziel betriebliche Ersthelfer, nach den Auflagen der Berufsgenossenschaften haben, unterliegen den nachfolgenden Regelungen. 1. Entgelt Die Kosten für Grundkurse und Training betrieblichen Ersthelfer übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft. Wir rechnen direkt mit der Berufsgenossenschaft ab. Die jeweilig gültigen Grundpauschalen können unter eingesehen werden. 2. Teilnahmebescheinigungen Teilnahmebescheinigungen können nur nach abgeschlossener Teilnahme ausgestellt werden. Hierzu notwendig ist eine gültige Unterschrift des Teilnehmers in der Teilnehmerliste. 3. Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner Der Vertragspartner kann durch die schriftliche Erklärung den Auftrag kündigen. Die Erklärung muss spätestens 7 Tage vor Beginn des Seminars bei uns eingegangen sein. 4. Inhouse-Seminar Für Inhouse Seminare Seminare die in den Räumlichkeiten des Unternehmers stattfinden muss die Teilnehmerzahl je Seminar mindestens 10 Teilnehmer betragen. Wird die Teilnehmerzahl unterschritten, hat der Vertragspartner die Differenz zu 10 Teilnehmer mit 25,- uro pro fehlenden Teilnehmer zu tragen. Beispiel: Nur 8 Teilnehmer sind anwesend; der Vertragspartner muss 50,- uro (2 x 25,- ) selbst tragen. 5. Räumlichkeiten Für die Seminare müssen nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften geeignete Räume und Einrichtungen vorhanden sein. Es muss mindestens ein Raum zur Verfügung stehen in dem 20 Personen durch theoretischen Unterricht, praktische Demonstrationen und Übungen in Erster Hilfe unterwiesen werden können. Der Raum muss über ausreichend Beleuchtung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten, sowie Waschgelegenheit und Toiletten vorhanden sein. Es muss die Möglichkeit bestehen, einen Tageslichtprojektor oder Beamer zum Einsatz zu bringen. Der Raum muss wenigstens 50qm Grundfläche aufweisen.

6 Erste Hilfe Material! Im gewerblichen Bereich ist ein Verbandkasten Vorschrift. Hierbei kommen je nach Art und Größe des Betriebes verschiedene Ausführungen zu Einsatz, die wie folgt geregelt sind. Art des Betriebes Verwaltungs- und Handelsbetriebe Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe Größe Bis 50 Versicherte 51 bis 300 Versicherte Bis 20 Versicherte 21 bis 100 Versicherte Füllung nach DIN Baustellen Übrige Betriebe Je 100 weitere Versicherte Bis 10 Versicherte 11 bis 50 Versicherte Je 50 weitere Versicherte Ein weiterer Kasten Ein weiterer Kasten Individuelle Verbandkästen stellen wir Ihnen gerne persönlich zusammen. Sanitätsdienst Sie benötigen in Ihrem Betrieb, auf einer Großbaustelle, bei einem Event oder einer Sportveranstaltung einen Betriebssanitäter / Rettungssanitäter? Wir stehen Ihnen mit qualifiziertem Personal zur Verfügung. Die Kosten sind geringer als Sie denken! Sprechen Sie mit uns und wir werden Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Das sollte Ihnen die Sicherheit Ihrer Gäste oder Mitarbeiter Wert sein!

7 Kontakt Mirjam Beile Ringsheimerstr Ettenheim Telefon / Direkt 0171 / info@erstehilfe-beile.de

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