Medieninformation. Nr. 029/2016. Thüringer Sozialministerium



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Transkript:

Pressesprecher Medieninfrmatin Thüringer Szialministerium Dr. Matthias Hinze Telefn 0361 3798-730 Mbil 0173 720 1310 matthias.hinze@ tmasgff.thueringen.de Erfurt, 29. Februar 2016 Rinder-Herpes in Thüringen aufgetreten Das für Tierseuchenschutz zuständige Ministerium infrmiert über den Ausbruch der Rinderseuche BHV1 (Rinder-Herpes-Virus) in einem Zuchtbetrieb im Saale-Orla-Kreis In einem Rinder haltenden Betrieb im Saale-Orla-Kreis wurde der Ausbruch der BHV1-Infektin der Rinder amtlich festgestellt. Bei einem akut verendeten Rind wurde durch virlgische Untersuchung im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz das hch ansteckende Rinder-Herpes- Virus nachgewiesen. Erste Untersuchungen ergaben, dass zahlreiche weitere Rinder des Betriebes sich infiziert haben. Der betreffende Betrieb unterliegt der amtlichen Sperre. Behördliche Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Tierseuche wurden vn der zuständigen Behörde angerdnet. Mit dem BHV1-Virus infizierte Rinder werden geschlachtet. Zum Schutz vr weiteren Erkrankungen vn Rindern und einer Weiterverschleppung des Tierseuchenerregers rdnet das TMASGFF eine Ntimpfung gegen das BHV1-Virus für alle Rinder des betrffenen Betriebs an. Nach ersten behördlichen Ermittlungen gibt es derzeit keine Hinweise auf Gefährdung vn Rindern durch Verschleppung des Seuchenerregers in andere Betriebe Thüringens swie andere Bundesländer. Der betrffene Betrieb galt seit 2011 als BHV1-frei. Wie es zur Einschleppung der Tierseuche in den betrffenen Bestand kmmen knnte, ist bisher ungeklärt und muss nun sehr srgfältig geprüft werden. Für den Menschen ist das BHV1 völlig ungefährlich. Eine Gefahr für den Verbraucher besteht nicht. Durch die knsequente Tötung infizierter Tiere und die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen wurde in der Vergangenheit eine Ausbreitung stets unterbunden. Das TMASGFF empfiehlt allen Rinderhaltern daher dringend, besnders auf Hygienemaßnahmen zu achten. Fremden Persnen ist der Zutritt zum Stall zu untersagen. Sllte es dennch nötig sein, müssen jedem Besucher Stiefel, Kittel der Einwegkleidung zur Verfügung gestellt werden. Seite 1 vn 6 Thüringer Ministerium für Arbeit, Sziales, Gesundheit, Frauen und Familie Werner-Seelenbinder-Str. 6 99096 Erfurt www.thueringer-szialministerium.de

Medieninfrmatin Thüringer Szialministerium Jeder Rinderhalter sllte beim Persnen-, Tier- und Fahrzeugverkehr in seinem Betrieb ab sfrt besndere Vrsicht walten lassen. Ausführliche Hinweise für Rinderhaltung siehe unten. Hintergrund Die BHV1-Infektin des Rindes ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die seit 1997 staatlich bekämpft wird. Sie ist weltweit verbreitet. Seit 2014 galt der Erreger der BHV1 (Bvines HerpesVirus Typ 1)-Infektin des Rindes im gesamten Gebiet des Freistaats Thüringen getilgt. Ende 2012 wurde dieses Herpesvirus letztmalig bei einem Rind im Territrium nachgewiesen. Die sehr ansteckende Rinderseuche ist gefährlich für andere Rinder. Bei Rindern verursacht das Virus vr allem Erkrankungen der beren Luftwege, aber auch Infektinen an den Frtpflanzungsrganen sind möglich. Häufig verlaufen Infektinen mild, sgar hne erkennbare Krankheitsanzeichen. Eine derartige stumme Verlaufsfrm kann aber jederzeit in eine akute Erkrankung übergehen. Einmal infizierte Rinder bleiben lebenslang Virusträger. In der EU besitzen Dänemark, Österreich, Finnland, Schweden, die Reginen Astatal und Bzen in Italien swie in Deutschland die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vrpmmern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt den Status BHV1-freie Regin. Auch Nrwegen und die Schweiz sind BHV1-frei. Thüringen galt bislang ebenfalls als BHV1-frei. Empfhlene Vrsichtsmaßnahmen gegen eine Seucheneinschleppung (Bisicherheitsmaßnahmen) für Rinderhalter: Tierverkehr: Beim Zukauf vn Rindern ist besndere Vrsicht angebracht! Tierzukäufe dürfen ausschließlich mit entsprechenden Gesundheitsbescheinigungen erflgen. Im Zweifelsfalle vn der zuständigen Veterinärbehörde prüfen lassen, b das zugekaufte Rind/das Attest den Anfrderungen entspricht, ggf. das Tier quarantänisieren und auf BHV1-Virus nachuntersuchen. Seite 2 vn 6

Medieninfrmatin Thüringer Szialministerium Tiere, die an Ausstellungen der ähnlichen Veranstaltungen außerhalb Thüringens der anderen BHV1-freien-Reginen teilgenmmen haben, sind vr dem Verbringen zurück in den Tierbestand nach Thüringen strikt zu quarantänisieren: 30 Tage Quarantäne einschließlich Blutuntersuchung auf BHV1-Virus in einer vn der zuständigen Behörde genehmigten Isliereinrichtung! Persnenverkehr: Zugang vn betriebsfremden Persnen zu Rinder haltenden Betrieben auf ein unerlässliches Minimum beschränken: Persnenkntakte, insbesndere mit den Tieren direkt im Stall, sind auf das ntwendige Minimum zu reduzieren: betriebseigenes Persnal, Tierarzt, Besamungstechniker Viehhändler sllten Stall (sfern überhaupt ntwendig) hne Begleitung durch betriebliches Persnal nicht betreten! Allen nicht im Betrieb beschäftigten Persnen sllte uneingeschränkt betriebseigene Kleidung und Schuhwerk (ggf. Einwegkleidung/Stiefelüberzieher) zur Verfügung gestellt werden, bei Verwendung vn Einwegkleidung ist diese im Betrieb zu entsrgen, Vrzugsweise sllte auch für regelmäßig wiederkehrende Besucher (z.b. Tierarzt, Klauenschneider, Besamungstechniker) die Verwendung betriebseigener Schutzkleidung gewährleistet werden. Der Besuch vn Ausstellungen, Auktinen etc. durch betriebliches Persnal kann ein Risik für den eigenen Tierbestand darstellen: Seite 3 vn 6

Medieninfrmatin Thüringer Szialministerium Persnen, die an einer slchen Veranstaltung teilgenmmen haben, sllten erst nach einer Karenzzeit (48 Stunden) Prduktinsbereiche der eigenen Tierhaltung wieder betreten. Hygiene / Reinigung und Desinfektin: Sauberkeit und strikte Hygiene im Betrieb sind Vraussetzungen zur Sicherung des wertvllen Tiergesundheitsstatus BHV1-frei : Verschiedene Hygienebereiche gestalten: Schwarz-Weiß- Trennung, knsequente Reinigung- und Desinfektin (Geräte, Fahrzeuge, Stiefel, Kleidung), Schädlings- und Schadnagerbekämpfung, Eine effektive Reinigung und Desinfektin (insbesndere Hände und Schuhwerk) vr und nach dem Betreten der Ställe ist sicherzustellen: an den Stall-Ein-/Ausgängen entsprechende Vrrichtungen z.b. Desinfektinsmatten, Handwaschbecken, Handwaschmittel, Einweg-Handtücher, Mülleimer etc. jederzeit funktinsbereit halten Abschirmung der Betriebseinheiten: Einzäunung/Einfriedung Zaun verhindert ungewllte Betriebsbesucher (Mensch und Tier)! Beschilderung: Wertvller Viehbestand, Betreten verbten! Quarantänemöglichkeit schaffen räumliche Trennung für Quarantänestall sichern! Seite 4 vn 6

Medieninfrmatin Thüringer Szialministerium Abgrenzung vn Risikgruppen (Abkalbe-, Jungtier-, Mastund Krankenbereich) Seite 5 vn 6

Medieninfrmatin Thüringer Szialministerium Seite 6 vn 6