Richtlinien für Veranstaltungen in den Gemeinden des Thal



Ähnliche Dokumente
Als Veranstalter verpflichten wir uns, folgende Massnahmen zur Alkoholprävention und zum Jugendschutz umzusetzen:

Jugendschutzleitbild (Suchtmittel-Prophylaxe)

Rechtslage bei Alkoholausschank an Festveranstaltungen im Kanton Schwyz. Aus der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung

Jugendschutztreffen Gemeinden ZU/ZO Teil I: Feste und Veranstaltungen organisieren

Jugendschutz-Treffen Region ZU/ZO Teil I: Feste und Veranstaltungen organisieren

Empfehlungen für Gemeinden Durchführung von Monitoring-Testkäufen im Kanton St.Gallen. Kanton St. Gallen Amt für Gesundheitsvorsorge

Wir pflegen jungeschluckspechte und Schnapsdrosseln...ohnealkohol!

Weshalb Jugendschutz so wichtig ist!

Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes (inkl. Polizeistundenverlängerung)

Kein Alkohol und keine Tabakwaren an unter 16-Jährige Keine Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige

Anmeldung für gewerbliche Tätigkeiten bei einem Anlass bis 500 Personen

CHECKLISTE FÜR FESTVERANSTALTER

CHECKLISTE FÜR FESTVERANSTALTER

Austauschtreffen Jugendschutz

Raumvermietung für Erwachsene ab 25 Jahren

Raumvermietung an Vereine

Nutzungsreglement für öffentliche Gebäude und Anlagen

Alkohol für Junge? Wir übernehmen Verantwortung

(leer lassen) Eingegangen: Datum/Visum:

Leitfaden für Veranstalter von Festen, Partys sowie Sport- und Freizeitanlässen

Feiern! Aber Achtung! Jugendschutz bei Veranstaltungen. Koordinationsstelle Suchtprävention

Es gibt gute Gründe, an Festen, Konzerten

INFORMATIONEN & TIPPS DAS OÖ JUGENDSCHUTZGESETZ SERVICE-UND VERKAUFSPERSONAL

Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden, öffentlich zugänglichen Gastwirtschaftsbetriebes (Festwirtschaft)

Jugendschutz-Konzept

Festen ohne Nebenwirkungen Jugendschutz

INFORMATIONEN FÜR SERVICE-UND VERKAUFSPERSONAL DAS OÖ JUGENDSCHUTZGESETZ.

«Alkohol-Testkäufe in Appenzell Ausserrhoden» 1. Warum Alkohol-Testkäufe? Ziel der Testkäufe: 4

with Fun! Event Maßnahmen und Tipps für Festveranstalter Das Oö. Jugendschutzgesetz

EVENT WITH FUN! DAS OÖ. JUGENDSCHUTZGESETZ

Beilage zum Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Stand: 25. November 2010) Name der Veranstaltung: Datum der Veranstaltung:

Alkoholtestkäufe: Ergebnisse 2014 im Detail

Anlass:... Örtlichkeit:... Datum und Betriebszeiten: am von Uhr bis Uhr am von Uhr bis Uhr am von Uhr bis Uhr am von Uhr bis Uhr

EVENT WITH FUN! DAS OÖ JUGENDSCHUTZGESETZ

EVENT WITH FUN! DAS OÖ. JUGENDSCHUTZGESETZ

Informationen für Präventionsfachstellen: Schulungen und Beratungen rund um Alkoholprävention anlässlich der EURO 2008

Jugendschutzgesetz in der Gastronomie (Alkohol, Tabak und Ausgehzeiten)

Gemeinde Eschen AZ 311. Funkenreglement. der Gemeinde Eschen

Für den Jugendschutz

Damit die EURO 08 ein Fest für alle wird: Empfehlungen und Hilfsmittel auf nationaler Ebene

Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach

Bezirkspolizeikommando Zell am See, Obstlt Möschl Kurt. Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg

Jugendschutz auf Festen. - ein suchtpräventives Projekt des Suchtarbeitskreises Amberg - Projektbeginn im Jahr 2006

Merkblatt zur Wirtebewilligung durch den Gemeinderat

Fragebogen "Organisation einer Veranstaltung in der Markthalle Burgdorf

Konzept Alkohol-Testkäufe im Kanton Luzern

Testkäufe Alkohol und Tabakwaren wir machen mit!

Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Durchführung eines Grossanlasses

Kanton Basel-Landschaft Abstimmungsvorlage 7. März Teilrevision des Gastgewerbegesetzes

Checkliste für Vereine

Umsetzungshilfe für Veranstaltungen in den Gemeinden Unterkulm, Teufenthal, Oberkulm

Departement für Finanzen und Soziales Testkäufe Alkohol und Tabakwaren

EVENT WITH FUN! DAS OÖ JUGEND- SCHUTZGESETZ

Checkliste für Vereine

Ratschlag zur Revision des Gesetzes über das Gastgewerbe (Gastgewerbegesetz)

1.- Mai-Nacht: Merkblatt

Medienrohstoff zu den Ergebnissen der Alkohol-Testkäufe aus dem Jahr 2010

Cool & Clean. Alkohol, Tabak & Co: Unsere Grundhaltung und Präventionsempfehlungen

Leitfaden zur Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen. Nützliche Tipps für Festveranstalterinnen und -veranstalter

Schulisches Regelwerk Suchtprävention

Empfehlungen und Tipps zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes bei öffentlichen Veranstaltungen: Garten- und Grillfeste, etc.

Gesuch um Erteilung eines Patentes für einen Anlass Art. 14 und 15 des Gastwirtschaftsgesetzes vom 26. November 1995 (sgs 553.

Jugendschutz in der Steiermark Ergebnisse der Testkäufe bei den Steirischen Betrieben im Jahr 2017 (im Vergleich zu den letzten Jahren)

Der Jugendschutz auf dem Magic Lake Festival (MLF)

informationen für den handel

LANDESFEUERWEHRVERBAND BAYERN e.v.

Eine Zusammenfassung zur Planung, Durchführung und Wirkung der Testkäufe sowie der Varianten und Kosten.

SR Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) (externer Link, neues Fenster)

Hinweise zur Durchführung von Veranstaltungen unter Beachtung des Jugendschutzes

LEITFADEN FÜR VERANSTALTENDE. Zum Umgang mit Alkohol und Gewalt Fachstelle für Suchtprävention Solothurn

Jugendschutz in Gaststätten

Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach

Alkoholausschank ohne Ärger. Ein Leitfaden für Veranstaltende von Festen, Partys und Sportanlässen. Gesundheitsdirektion Gesundheitsamt

Alkoholkonsum Jugendlicher Die Verkaufsstellen handeln! Eine Schulung für Gastronomie, Detailhandel und Festwirtschaften

Angebote, Empfehlungen und Hilfsmittel zur Umsetzung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen

Jugendschutz. Reihe Erziehungsfragen

Vom Veranstalter muss eine jugendschutzbeauftragte Person benannt werden.

Gesundheitsverhalten der Zuger Jugend

Sport Union Schweiz, Geschäftsstelle Rüeggisingerstrasse 45, Postfach Emmenbrücke. Tel. 041 / Fax 041 /

Vereinbarung gegen den Alkoholmissbrauch bei Festveranstaltungen im Landkreis Cham

Best Practice Alkohol

Jugendschutz Alkohol, Tabak

Vereinsmeierei? Von wegen! Feste, Feiern und Veranstaltungen für Vereine und Gemeinden im Landkreis Kelheim und

für die Organisation von Veranstaltungen Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf und der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren

Keine Kurzen für Kurze. Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: 0221/

Bitte das Merkblatt "Bewilligung von Anlässen und Veranstaltungen" beachten und allfällige weitere Bewilligungen einholen.

Öffentliche Anlässe mit Festwirtschaft / Barbetrieb in der Alten Turnhalle. Auflagen und Bedingungen

Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche

Handbuch Weltmeisterschaft 2018 für den Kanton Freiburg

Leitfaden für Gemeindebehörden

STADT WEISSENFELS. und Schlägereien und damit insgesamt zu mehr Sicherheit und Vergnügen für ihre Gäste.

für die Organisation von Veranstaltungen Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf und der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren

G E M E I N D E K I L L W A N G E N

ARBEITSKREIS Suchtprävention Pinzgau. feierfest. gütesiegel. für gelingende. Feste

Transkript:

Richtlinien für Veranstaltungen in den Gemeinden des Thal Liebe Veranstalter, liebe Organisatoren von Vereinsanlässen und Festen Sie wollen in Kürze eine Party, eine Festwirtschaft oder ein Event veranstalten? Besten Dank für Ihr Engagement! Ein reichhaltiges Angebot an Vereinsanlässen, an traditionellen Dorffesten und an fröhlichen Events dient der Begegnung, der Kultur- und Sportförderung und leistet einen wichtigen Beitrag zum Zusammenleben der Bevölkerung in der Region Thal. Nachstehend informieren wir Sie über die Richtlinien zum Jugendschutz für Veranstaltungen in den Gemeinden des Thal. Die Richtlinien wurde von der Projektgruppe Gemeinden handeln Thal! erarbeitet. Das Projekt dient dazu, Massnahmen zum Jugendschutz und zur Alkoholprävention in den Gemeinden des Bezirk Thal umzusetzen. Die Richtlinien wurde an der Konferenz der Gemeindepräsidenten Thal vom zur Kenntnis genommen und im Gemeinderat XXXXXXXX genehmigt. Die Richtlinien sind für alle Veranstaltungen in den Gemeinden des Bezirk Thal verbindlich. Neben den Richtlinien finden Sie auch Fakten, Tipps und Wissenswertes rund ums Thema Jugendschutz sowie Vorlagen, Links und Bestelladressen/Bezugsquellen für Unterstützungsmaterialien. Sie als Organisatorin und Organisator leisten mit Ihrem Bewusstsein für den Jugendschutz einen wichtigen Beitrag für die Gesundheit der jugendlichen Besucher und Besucherinnen an ihrer Veranstaltung. In diesem Sinne: Herzlichen Dank für Ihr Engagement und viel Erfolg mit Ihrer Veranstaltung. Datum, Version_Richtlinien_für_VeranstaltungenSeite 1

1. Zweck Die Richtlinien haben den Zweck, Anforderungen zur Einhaltung des gesetzlich geregelten Jugendschutzes an Veranstaltungen in den Gemeinden des Bezirk Thal als verbindlich zu erklären. 2. Geltungsbereich Die Richtlinien gelten für alle Veranstaltungen, welche von Vertreter von Gemeindebehörden, Kirchgemeinden, Vereinen, Bürgergemeinden und Institutionen an folgenden Orten durchgeführt werden: - öffentlicher Raum, Dorfplätze - Gemeindeanlagen wie Mehrzweckgebäude, Gemeindesaal, Schulanlagen inkl. Aussenplätze, öffentlich zugängliche Aussenplätze (z.b. Grillstellen) 3. Grundsatz Keine Veranstaltungen ohne Massnahmen zum Jugendschutz! Die Gemeinden erteilen Organisatoren von Veranstaltungen nur dann die Bewilligungen für die Benützung des öffentlichen Raums und der Gemeindeanlagen, wenn sie den Nachweis erbringen, dass sie Massnahmen zur Einhaltung des Jugendschutzes getroffen zu haben. 4. Anforderungen Veranstalter erbringen den Nachweis, bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen die nachstehenden Anforderungen erfüllt zu haben: - Mit dem Veranstaltungsgesuch reicht der Veranstalter bei der Gemeindebehörde ein Jugendschutzkonzept ein. Das Jugendschutzkonzept zeigt alle Massnahmen auf, die getroffen werden, damit der Jugendschutz zum Verkauf / Ausschank von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche eingehalten wird. (z.b. Alterskontrollen an Eingang und Ausschank, Jugendschutzplakate, Jugendschutzbändel, etc) - Der Veranstalter verpflichtet sich, neben alkoholischen Getränken eine Auswahl an nichtalkoholischen Getränken auszuschenken. - Der Veranstalter verpflichtet sich, dass der Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken nur durch erwachsene Personen vorgenommen wird. Version_Richtlinien_für_VeranstaltungenSeite 2

- Der Veranstalter informiert alle für den Verkauf und Ausschank verantwortlichen Personen über die Jugendschutzbestimmungen und die Massnahmen/Kontrollen, welche an der Veranstaltung umzusetzen sind. - Der Veranstalter trifft Massnahmen zur Verminderung von Littering und zur Verhinderung der Weitergabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche. Dazu eignen sich das Unterlassen vom Verkauf von alkoholischen Getränken über die Gasse oder die Verwendung eines Mehrwegsystems mit Depot. 5. Verpflichtung der Veranstalter Die Veranstalter verpflichten sich, die Anforderungen und getroffenen Massnahmen zum Jugendschutz einzuhalten und umzusetzen. Version_Richtlinien_für_VeranstaltungenSeite 3

Kontakte, Tipps, Hilfsmittel, Materialien: Kontaktperson / Koordinationsstelle bei der Gemeinde: Jede Gemeinde hat eine Kontaktperson / Koordinationsstelle festgelegt. Diese Person unterstützt sie gerne bei der Ausarbeitung des Jugendschutzkonzepts und bei der Formulierung und Planung der zu treffenden Massnahmen für ihre Veranstaltung. Name und Kontaktdaten finden sie auf der jeweiligen Homepage der Gemeinde. Jugendschutz Kanton Solothurn: Auf der Website www.jugendschutz-solothurn.ch finden Sie Beispiele von Jugendschutzkonzepten, Tipps, Vorlagen und Materialien zur Umsetzung der Jugendschutzmassnahmen. Folgende Materialien können sie bestellen: Kontrollbänder gratis Alterseinteilung mit verschiedenfarbigen Kontrollbändern. Wer darf was trinken? Die Alterseinteilung mittels verschiedenfarbiger Kontrollbänder, die zugleich auch Eintrittsstempel sind, entlasten das Service- und Ausschankpersonal. Hinweisschilder gratis Die revidierte Lebensmittelverordnung verpflichtet, an allen Verkaufspunkten deutliche Hinweisschilder bezüglich der Alkoholabgabe an Jugendliche anzubringen. Broschüre Jugendschutz veranstalten mit Checkliste gratis Fakten, Tipps und Wissenswertes rund um den Jugendschutz für Veranstalterinnen und Veranstalter Konkrete Tipps und Informationen für Personen, welche Eingangs- und/oder Alterskontrollen vornehmen oder Getränke ausschenken, erhalten sie bei den nachstehenden Fachstellen. Informationen, Tipps und Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung der Massnahmen zum Jugendschutz erhalten sie am gleichen Ort Blaues Kreuz, Fachstelle für Suchtprävention, Löwengasse 3, 4500 Solothurn Telefon: 032 534 69 70 Mail: info@suchtpraevention.org www.fsso.suchtpraevention.org Suchthilfe Ost GmbH, Prävention und Gesundheitsförderung, Aarburgerstr. 63, 4600 Olten Telefon: 062 206 15 35 Mail: sho@suchthilfe-ost.ch www.suchthilfe-ost.ch Version_Richtlinien_für_VeranstaltungenSeite 4

Alles was recht ist! Nachstehend finden sie die geltenden gesetzlichen Grundlagen für den Jugendschutz: Auf den Schutz jugendlicher Konsumentinnen und Konsumenten zielen verschiedene Gesetze und Regelungen ab. Hier finden Sie die wichtigsten Bestimmungen für Veranstaltungen im Kanton Solothurn (Stand Juni 2010). Eidgenössisches Alkoholgesetz Das Alkoholgesetz gilt in der ganzen Schweiz. Es untersagt in Artikel 41 den Verkauf im Laden, sowie den Ausschank von gebrannten Wassern an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Gemeint sind Spirituosen, Wermut, Likörweine und alkoholische Mischgetränke (Alcopops). Lebensmittelverordnung Die Lebensmittelverordnung gilt für die ganze Schweiz. Alkoholische Getränke dürfen nicht an unter 16-Jährige verkauft oder abgegeben werden. Ab 16 Jahren erlaubt sind: Vergorene Getränke wie Bier, Wein, Obstwein und andere Fruchtweine, sowie deren Mischung mit alkoholfreien Getränken. Am Verkaufspunkt ist ein gut sichtbares Schild anzubringen, auf welchem in gut lesbarer Schrift darauf hingewiesen wird, dass die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche verboten ist. Gastgewerbegesetz des Kantons Solothurn Art. 10. 15, 19 1. Alkoholische Getränke dürfen an Jugendliche unter 16 Jahren, Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden. 2. In Betrieben mit Alkoholausschank sind mindestens drei alkoholfreie Getränke preisgünstiger anzubieten, als die gleiche Menge des billigsten alkoholhaltigen Getränks. Schweizerisches Strafgesetzbuch Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Gefängnis oder Busse bestraft. Gesundheitsgesetz Solothurn - Tabakprävention 6bis.1) b) Tabakprävention 1 Der Verkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Das Verkaufspersonal kann in Zweifelsfällen einen Ausweis verlangen, um das Alter des Kunden zu überprüfen. 2 Der Verkauf von Tabakwaren über Automaten ist verboten. Vom Verbot ausgenommen sind Automaten, bei denen geeignete Massnahmen den Verkauf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verunmöglichen. Version_Richtlinien_für_VeranstaltungenSeite 5