Schallimmissionsprognose für zwölf neue Windenergieanlagen, Windpark Düste Landkreis Diepholz, Niedersachsen



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Transkript:

Schallimmissionsprognose für zwölf neue Windenergieanlagen, Windpark Düste Landkreis Diepholz, Niedersachsen Kurzversion zur Veröffentlichung Auftraggeber: Windwärts Energie GmbH Hanomaghof 1 30449 Hannover Verfasser: plan-gis GmbH Sedanstr. 29 30161 Hannover Hannover, Juni 2014 plan-gis GmbH Kastanienallee 4 D-26789 Leer / Sedanstr. 29 D-30161 Hannover Tel. 0491 / 97 99 01-17 Fax 0491 / 97 99 01-817 E-Mail: info@plan-gis.de Dipl.-Geogr. Frank Simmering

1 Schallimmissionsprognose 1.1 Aufgabenstellung Die Windwärts Energie GmbH plant die Errichtung zwölf neuer Windenergieanlagen südwestlich von Düste, Gemeinde Eydelstedt im Landkreis Diepholz, Niedersachsen, des Typs ENERCON E-92 mit einer Nabenhöhe von 104 m und einer Leistung von 2.300 kw. Etwa 2 km südwestlich des Windparks stehen bereits vier Bestands-WEA, zwei ENERCON E- 101 sowie zwei Vestas V-52. Für die geplante Errichtung der Anlagen sind in der vorliegenden Prognose die Schallimmissionen durch die Windenergieanlagen auf die umliegende Bebauung ermittelt worden. Die bestehenden Anlagen fließen bei der Immissionsberechnung als Vorbelastung mit ein. Die Standorte der geplanten und bestehenden Anlagen sowie die Schattenrezeptoren sind in Abbildung 1 dargestellt. Abbildung 1: Standorte der Windenergieanlagen und Immissionsorte Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgte mit dem Schallberechnungsmodul DECIBEL des Programms WindPRO 2.9. Die Immissionsorte (IO) in der vorliegenden Prognose wurden in Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Genehmigungsbehörde ausgewählt und im April 2014 vor Ort überprüft. Seite 1 von 5

Es handelt sich bei den Immissionsorten um die am nächsten gelegene Wohnbebauung der umliegenden Ortschaften. Im Sinne einer konservativen Annahme, da Windenergieanlagen theoretisch rund um die Uhr in Betrieb sind, wird der Berechnung als relevanter Immissionsgrenzwert der Nacht-Zeitraum von 22:00 bis 6:00 Uhr mit 45 db(a) für Dorf- und Mischgebiete bzw. Außenbereich zu Grunde gelegt. Diese Immissionsrichtwerte entsprechen der TA Lärm (Punkt 6.1). Bei Einhaltung der Nacht-Grenzwerte am Immissionsort kann demzufolge gesichert davon ausgegangen werden, dass auch keine Überschreitung der um 15 db(a) höher liegenden Tag-Grenzwerte erfolgt. Vorbelastungen der Immissionsorte bestehen durch Geräuschimmissionen von den bereits bestehenden Anlagen nahe der geplanten Anlagenstandorte. Da die o. g. Anlagen Schallemissionen verursachen, muss diese Vorbelastung ebenfalls berechnet werden und in die Betrachtung mit einbezogen werden. Im Südwesten des geplanten Windparks befindet sich eine Biogasanlage (BGA). Der Behörde liegen für diese Anlage keine Schallleistungspegel vor, weshalb eine überschlägige Berechnung mit Erfahrungswerten von vergleichbaren Anlagen durchgeführt wurde (siehe unten). Weitere Vorbelastungen liegen nicht vor. In der TA Lärm wird zudem eine Aussage zur Qualität der Prognose gefordert. In der Prognose ergeben sich Unsicherheiten durch die Serienstreuung der Anlage, die Schallvermessung des Anlagentyps und der Standardabweichung der Ausbreitungsberechnung nach DIN 9613-2. Die Empfehlung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz LAI vom März 2005 nennt einen Sicherheitszuschlag zum Immissionswert in Höhe von 2 db, wenn keine drei WEA eines Typs vermessen sind, die im Sinne der oberen Vertrauensbereichsgrenze immissionsoder emissionsseitig zu addieren sind. Dieses Vorgehen entspricht auch den Vorgaben der zuständigen Behörde. Zudem soll nach Vorgabe der Genehmigungsbehörde im Sinne der Prognosesicherheit gemäß Erlass des Nieders. Umweltministeriums vom 18.03.2002 auf Grundlage des Schreibens des NLÖ vom 16.03.2002 zusätzlich 1 db(a) bei den Immissionsrichtwerten angesetzt werden. Daraus ergibt sich ein Zielwert von 44 db(a) (nachts) für Dorf- und Mischgebiete bzw. Außenbereichsnutzungen. Seite 2 von 5

1.2 Ergebnisse der Schallberechnung (Kurzdarstellung) Die Ergebnisse der Schallberechnung sind in Tabelle 1 und 2 dargestellt. Tabelle 1: Berechnungsergebnisse Schall (gerundet) - Gesamtbelastung Immissionsort (Nacht) db(a) Immissionsrichtwerte Beurteilungspegel Gesamtbelastung db(a) Beurteilungspegel Gesamtbelastung db(a)) gerundet Reserve zum IRW A Düste 4 45 43,8 44 1 B Düste 6 45 44,6 45 0 C Düste 34 45 46,1 46-1 D Düste 18 45 46,6 47-2 E Düste 10 A 45 47,5 48-3 F Düste 10 45 47,9 48-3 G Düste 14 45 47,0 47-2 H Düste 26 45 46,4 46-1 I Herkamp 37 45 47,0 47-2 J Düste 2 B 45 39,9 40 5 K - Dreeke 24 45 37,7 38 7 L Dreeke 37 45 43,0 43 2 M Dreeke 50 45 42,2 42 3 N Dreeke 22 45 38,3 38 7 O Dreeke 46 45 36,8 37 8 P Rechtern 2 45 36,2 36 9 Die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm und der Vorgabe der Behörde werden an den Immissionsorten B bis I zum Teil knapp, zum Teil deutlich überschritten. An diesen Immissionsorten ist somit von einer Beeinträchtigung durch Schall auszugehen. Da Überschreitungen zu erwarten sind, sind schallreduzierende Maßnahmen, z.b. ein leistungsreduzierter Betrieb der betroffenen WEA, anzusetzen. Im vorliegenden Fall empfiehlt sich dieser leistungsreduzierte Betrieb im Nachtbetrieb (22:00 bis 6:00 Uhr) für die WEA 4 in Level 3 mit einem Schallleistungspegel von L WA = 105 db(a) (103 db(a) und 2 db(a) Sicherheitszuschlag) sowie für die WEA 7, 8, 10 und 12 mit L WA =102 db(a) (100 db(a) und 2 db(a) Sicherheitszuschlag). Die Beurteilungspegel stellen sich dann wie folgt dar: Seite 3 von 5

Tabelle 2: Berechnungsergebnisse Schall Gesamtbelastung bei leistungsreduziertem Betreib der WEA 4, 7, 8, 10 und 12 Immissionsort (Nacht) db(a) Immissionsrichtwerte Beurteilungspegel Gesamtbelastung db(a) Beurteilungspegel Gesamtbelastung db(a)) gerundet Reserve zum IRW A Düste 4 45 41,7 42 3 B Düste 6 45 42,0 42 3 C Düste 34 45 43,2 43 2 D Düste 18 45 43,5 44 1 E Düste 10 A 45 44,0 44 1 F Düste 10 45 44,4 44 1 G Düste 14 45 43,7 44 1 H Düste 26 45 43,9 44 1 I Herkamp 37 45 44,2 44 1 J Düste 2 B 45 38,7 39 6 K - Dreeke 24 45 37,3 37 8 L Dreeke 37 45 42,7 43 2 M Dreeke 50 45 41,9 42 3 N Dreeke 22 45 37,9 38 7 O Dreeke 46 45 36,2 36 9 P Rechtern 2 45 34,8 35 10 Im schallreduzierten Betrieb werden alle Grenzwerte auch mit einer Reserve von 1 db(a) eingehalten. Die detaillierten Ergebnisse können ebenfalls dem Anhang entnommen werden. 1.3 Weitere Vorbelastungen Im Untersuchungsgebiet befindet sich des Weiteren eine zu berücksichtigende Biogasanlage. Bei den potenziell betroffenen Immissionspunkten handelt sich um IO G (Entfernung zur BGA ca. 600 m), IO H (ca. 500 m) sowie IO I (ca. 630 m). Auf Grundlage von Vergleichswerte wurde der Gesamtimmissionspegel am Immissionsort H berechnet: 34,1 db(a) (Vorbelastung Biogasanlage) plus 43,9 db(a) (Zusatzbelastung durch die WEA im Nachtbetrieb) = (gerundet) 44 db(a)(berechnung gemäß TA Lärm Punkt A 1.2: L G = 10 lg(10 0,1Lv + 10 0,1Lz )). Vor dem Hintergrund der Ergebnisse erscheint es als nicht wahrscheinlich, dass der Gesamtimmissionspegel einschließlich der Vorbelastung den zulässigen Immissionsrichtwert von Höhe von 45 db(a) (bzw. im vorliegenden Fall: 44 db(a)) überschreitet. Aufgrund der Entfer- Seite 4 von 5

nung der Biogasanlage zu den genannten Immissionsorten in Höhe von mind. 500 m sind somit keine maßgeblichen Immissionen zu erwarten, die relevant für die Immissionsorte sind. Die Biogasanlage im Südwesten von Donstorf befindet sich über 900 m vom nächst gelegenen Immissionsort entfernt, so dass maßgebliche Immissionen für die Immissionsorte ebenfalls nicht zu erwarten sind. 2 Zusammenfassung und Empfehlungen Für die geplante Errichtung von zwölf neuen Windenergieanlagen südwestlich von Düste im Landkreis Diepholz, Niedersachsen wurden die Auswirkungen des Schalls durch Windenergieanlagen auf die umliegende Bebauung ermittelt. Die Berechnungen haben ergeben, dass im Volllastbetrieb die Grenzwerte an den Immissionsorten B bis I nicht eingehalten werden können, darum sind für den Nachtbetrieb die WEA 4, 7, 8, 10 und 12 im schallreduzierten Modus zu betreiben. Folgende Gesichtspunkte sind dabei jedoch zu beachten: Bei der Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlages von + 2,0 db(a) wird von dem ungünstigsten Fall ausgegangen, dass der Zuschlag eine Erhöhung und keine Reduzierung (z. B. 2,0 db(a)) der prognostizierten Werte bewirkt. Zudem wird die in der Praxis u. U. vorherrschende Schalldämpfung durch Bebauung und Bewuchs in der vorliegenden Berechnung nicht mit berücksichtigt, was ebenfalls für eine Reduzierung sorgen kann. Es empfiehlt sich deshalb, nach Inbetriebnahme der Anlagen Schallmessungen vor Ort durchzuführen, um die in der Praxis tatsächlich vorherrschenden Schallpegel an den betroffenen Immissionsorten zu ermitteln, so dass ggf. eine schalltechnische Optimierung für die Nachtzeit erfolgen kann. Im Tagbetrieb (6:00 bis 22:00 Uhr) sind keine reduzierenden Maßnahmen anzusetzen, da die Immissionsrichtwerte von 60 db(a) auch im nicht-reduzierten Modus eingehalten werden. An den Immissionsorten K und N bis P werden die IRW um mindestens 6 db(a) unterschritten. Für diese Immissionsorte kann folglich Punkt 3.2.1, Absatz 2 der TA Lärm zur `Prüfung der Einhaltung der Schutzpflicht` Anwendung finden. Der von den geplanten WEA verursachte Immissionsbeitrag ist dementsprechend im Hinblick auf den Gesetzeszweck an diesen Immissionsorten als nicht relevant anzusehen. Seite 5 von 5

Projekt: Schall-Schatten-Düste Beschreibung: 12 neue WEA ENERCON E-92 auf 104 m NH WindPRO version 2.9.269 Nov 2013 Ausdruck/Seite 30.04.2014 12:38 / 13 Lizenzierter Anwender: plan-gis GmbH Niederlassung Hannover Sedanstr. 29 DE-30161 Hannover +49 (0)511 33648-300 Nele Leiner / n.leiner@plan-gis.de Berechnet: 30.04.2014 12:35/2.9.269 DECIBEL - Karte Lautester Wert bis 95% Nennleistung Berechnung: Schall Düste GesamtbelastungSchallberechnungs-Modell: ISO 9613-2 Deutschland 10,0 m/s Schall [db(a)] 35 40 45 50 55 Schall [db(a)] 0,0-35,0 35,0-40,0 40,0-45,0 45,0-50,0 50,0-55,0 55,0-100,0 0 1 2 3 4 km Karte: Hintergrundkarte, Maßstab 1:75.000, Mitte: UTM (north)-etrs89 Zone: 32 Ost: 465.970 Nord: 5.834.908 Neue WEA Existierende WEA Schall-Immissionsort Schallberechnungs-Modell: ISO 9613-2 Deutschland. Windgeschw.: Lautester Wert bis 95% Nennleistung Höhe über Meeresspiegel von aktivem Höhenlinien-Objekt WindPRO, entwickelt von EMD International A/S, Niels Jernesvej 10, DK-9220 Aalborg Ø, Tel. +45 96 35 44 44, Fax +45 96 35 44 46, e-mail: windpro@emd.dk

Projekt: Schall-Schatten-Düste Beschreibung: 12 neue WEA ENERCON E-92 auf 104 m NH WindPRO version 2.9.269 Nov 2013 Ausdruck/Seite 30.04.2014 12:50 / 14 Lizenzierter Anwender: plan-gis GmbH Niederlassung Hannover Sedanstr. 29 DE-30161 Hannover +49 (0)511 33648-300 Nele Leiner / n.leiner@plan-gis.de Berechnet: 30.04.2014 12:47/2.9.269 DECIBEL - Karte Lautester Wert bis 95% Nennleistung Berechnung: Schall Düste Gesamtbelastung (schallreduziert)schallberechnungs-modell: ISO 9613-2 Deutschland 10,0 m/s Schall [db(a)] 35 40 45 50 55 Schall [db(a)] 0,0-35,0 35,0-40,0 40,0-45,0 45,0-50,0 50,0-55,0 55,0-100,0 0 1 2 3 4 km Karte: Hintergrundkarte, Maßstab 1:75.000, Mitte: UTM (north)-etrs89 Zone: 32 Ost: 465.970 Nord: 5.834.908 Neue WEA Existierende WEA Schall-Immissionsort Schallberechnungs-Modell: ISO 9613-2 Deutschland. Windgeschw.: Lautester Wert bis 95% Nennleistung Höhe über Meeresspiegel von aktivem Höhenlinien-Objekt WindPRO, entwickelt von EMD International A/S, Niels Jernesvej 10, DK-9220 Aalborg Ø, Tel. +45 96 35 44 44, Fax +45 96 35 44 46, e-mail: windpro@emd.dk