Aktuelle Themen zur Zuschussförderung für das Hotelund Gaststättengewerbe Informationsveranstaltung für das Thüringer Gastgewerbe, 19. September 2012
Produkte/Struktur des Zuschussbereichs Gemeinschaftsaufgabe (GRW) Bereich Wirtschaftsförderung Zuschuss Zuschussbetreuung / EU- Vor-Ort-Kontrollen Verwendungsnachweise GRW Thüringen- Invest Transferförderung Technologieförderung GRW-Gewerbe Einzelbetriebliche Technologieförderung Vor-Ort-Kontrollen Marktstruktur (MSV) Thüringen Invest Verbundförderung EDV-Koordination Agrarinvestitionsförderung(AFP) Energieeffizienz in KMU Personal in FuE Technologiescouts Sondervermögen Industrietitel 2
Thüringen-Invest Die Wachstumsförderung für junge und kleine Unternehmen Finanzierung über revolvierende Kreditfonds Thüringen-Invest Kombiniertes Zuschuss-/Kreditprogramm für kleinere Unternehmen aus Handwerk, Handel sowie Hotel- und Gaststättengewerbe Zuschuss bis 20.000 Euro (20 % auf TEUR 100), Kredit bis 100.000 Euro (aktueller Zins 2,5 %) Tilgungen fließen zurück in den Fonds 50 % Haftungsfreistellung für die Hausbanken und Sparkassen 3
Thüringen-Invest Die neue Förderrichtlinie vom 29. August 2012 Erweiterung um Unternehmen der Kreativwirtschaft/der kreativwirtschaftlichen Freien Berufe. Zur Kreativwirtschaft zählen die nachstehenden 11 Teilmärkte bzw. -branchen: Musikwirtschaft (z. B. Ton- und Musikverlage, Musikfachhandel), Buchmarkt (z. B. Buchverlage, Buchhandel), Kunstmarkt (z. B. kommerzielle Kunstausstellungen, Galerien, Kunsthandel), Filmwirtschaft (z. B. Film-, TV-Film und Videoproduktion, Vertrieb, Filmtheater), Rundfunkwirtschaft (z. B. privater Hörfunk, Fernsehen), Markt für darstellende Künste (z. B. freiberufliche Künstler, private Theater- und Kleinkunstszene, Theater-/Konzertdirektionen, bühnentechnische Betriebe), Designwirtschaft (z. B. Industrie-, visuelles- und Mode/Textil/-Design, Fotografiegewerbe, Architekturmarkt (z. B. Innen-, Garten-/Gestaltungs- und Hoch-/Tiefbauarchitekten), Pressemarkt (z. B. Presseverlage, Journalisten-/Nachrichtenbüros), Werbemarkt und Software-/Games-Industrie. 4
Thüringen-Invest Die neue Förderrichtlinie vom 29. August 2012 Änderung der Förderschwerpunkte ab Antragseingang 29. August 2012 bisher Existenzgründung Existenzgründung Schaffung eines zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes Arbeitsplatzsicherung bei Investitionen in Unternehmensnachfolge oder Energieeffizienzmaßnahmen Schaffung eines zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes Schaffung eines Ausbildungsplatzes 5
Thüringen-Invest Die neue Förderrichtlinie vom 29. August 2012 Änderung der Förderschwerpunkte Arbeitsplatzsicherung bei Investitionen in Unternehmensnachfolge oder Energieeffizienzmaßnahmen Neuinvestitionen im Rahmen der Übernahme eines bestehenden Thüringer Unternehmens (Unternehmensnachfolge) innerhalb von 24 Monaten nach Übernahme Investitionen die sich aus einer von einem qualifizierten Berater durchgeführten Energieeffizienzberatung ergeben und die Ressourcen und Energieeffizienz steigern Bauliche Investitionen sowie Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-. Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik und der Warmwasserversorgung wenn aktuelle Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht 6
Anzahl Bewilligungen im Hotel- und Gaststättengewerbe (Thüringen-Invest) Zuschuss in TEUR 60 50 40 30 800,00 Anzahl Zuschuss in TEUR 708,04 700,00 551,81 622,88 590,42 594,04 542,88 600,00 491,81 46 40 42 49 45 469,59 500,00 41 363,66 433,76 34 368,83 366,07 366,60 400,00 20 24 23 25 33 27 33 300,00 200,00 10 100,00 0 0,00 * per 31.08.2012 Bewilligungsjahr 7
GRW-Förderung Die neue GRW-Richtlinie vom 27. Dezember 2011 -> Was kann gefördert werden? -> Wie hoch kann der Fördersatz sein? -> Wie viele Projekte wurden seither gefördert? Bildquelle: 8
GRW-Förderung Die neue GRW-Richtlinie vom 27. Dezember 2011 Ansiedlungsinvestitionen werden mit dem maximal zulässigen Subventionswert gefördert, d.h. 30 % für große Unternehmen, 40 % für mittlere Unternehmen und 50 % für kleine Unternehmen. Bei Ansiedlungsinvestitionen handelt es sich um die erstmalige Errichtung einer neuen Betriebsstätte in Thüringen durch ein in Thüringen noch nicht ansässiges Unternehmen. Hierzu zählen auch Existenzgründungen. Alle übrigen Investitionsvorhaben werden mit einer Basisförderung zzgl. eventueller Zuschläge gefördert. Die Basisförderung beträgt 10 % bei großen Unternehmen sowie 12,5 % bei KMU. Die Zuschläge betragen maximal 15 %. 9
GRW-Förderung Gefördert wird die Anschaffung neuer Wirtschaftsgüter, keine Ersatzinvestitionen! Abgrenzung: Es handelt sich nicht um Ersatzinvestitionen wenn: 1. 2. Das Hotel wird insgesamt auf eine neue Zielgruppe bzw. als Themenhotel neu ausgerichtet oder im Zuge des Investitionsprojektes erhält es eine bessere Sterneklassifizierung (gilt auch für den Zusatz S ). und Darüber hinaus werden auch bauliche Veränderungen vorgenommen, bspw. Vergrößerung der Zimmer im Zuge der Ausrichtung als Familienhotel, Umbau von Zimmern zur barrierefreien Nutzung, Neuerrichtung Wellnessbereich etc. Eine Förderung kann erfolgen, wenn 1. und 2. zutreffend ist. 10
Investitionsvolumen <= EUR 5,0 Mio. GRW-Förderung Antrag Bestätigung der Förderwürdigkeit aus tourismuspolitischer Sicht durch Ausschuss von TMWAT, DEHOGA, TTG und IHK ggf. Ablehnung Investitionsvolumen > EUR 5,0 Mio. Angebot: Die Förderwürdigkeit kann zukünftig unabhängig von der Antragstellung vorab festgestellt werden Aktuell: 7 positive Voten, Investitionsvolumen EUR 51,97 Mio. Nach Prüfung Förderfähigkeit Bewertung des Vorhabens Erstellung Bestätigungsvorlage Entscheidung gemäß Kompetenzordnung der Bank ggf. Ablehnung Erarbeitung Vorlage für Förderausschuss Entscheidung des Förderausschusses (vertreten sind TMWAT, TAB und LEG) weitere Bearbeitung Bewilligung 11
GRW-Förderung Die neue GRW-Richtlinie vom 27. Dezember 2011 Wie viele Fördermittel stehen p.a. zur Verfügung? Budget von EUR 5,0 Mio. für Vorhaben der Tourismusbranche und Große Investitionsvorhaben nehmen am Auswahlverfahren der gewerblichen GRW teil. Projekte mit einem Zuschussvolumen <= EUR 1,0 Mio. nehmen werden aus dem Budget bewilligt. Bei Projekte mit einem Zuschussvolumen > EUR 1,0 Mio. und < EUR 3,0 Mio. entscheidet das TMWAT, inwiefern sie aus dem Budget bewilligt werden oder am Auswahlverfahren teilnehmen. Projekte mit einem Zuschussvolumen >= von EUR 3,0 Mio. nehmen am Auswahlverfahren teil. 12
Anzahl Zuschuss in TEUR Bewilligungen im Hotelgewerbe (GRW) 16 14 Anzahl Zuschuss in TEUR 14 12.844,48 14.000,00 12.000,00 12 12 13 10.000,00 10 8.000,00 8 6 4 4 5.216,19 6.636,44 6 3.906,75 4 6.124,26 6 2.508,33 6.419,43 6 6.000,00 4.000,00 2 0 659,57 488,28 190,00 0 1 3 862,81 0 3 2.000,00 0,00 * per 31.08.2012 Bewilligungsjahr 13
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Thüringer Aufbaubank Thomas Grün -von Steuber Direktor Bereichsleiter Wirtschaftsförderung Zuschuss Gorkistraße 9, 99084 Erfurt 0361 / 7447-522 Thomas.Gruenvonsteuber@aufbaubank.de 14