Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister



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Transkript:

Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1. 40221 Düsseldorf für die Mitglieder. des Ausschusses für Kommunalpolitik 60-fach LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/2861 - A11 -. April 2015 Seite 1 von 3 Telefon 0211 871-2453 Telefax 0211 871- Bericht zum.stand der in Schweizer Währung aufgenommenen kommunalen Kredite in Nordrhein-Westfalen Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, zur Information der Mitglieder des Ausschusses für Kommunalpolitik übersende ich anliegend den Bericht der Landesregierung zum o. g. Thema. Dienstgebäude: Friedrichstr. 62-80 40217 Düsseldorf Ralf Jäger MdL Lieferanschrift: Fürstenwall 129 40217 Düsseldorf Telefon 0211 871-01 Telefax 0211 871-3355 poststelle@mik. n rw. de www.mik.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 703, 706, 712, 713, 725, 835, 836, NE 7, NE 8 Haltestelle: Kirchplatz

Bericht der Landesregierung an den Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags Nordrhein-Westfalen Seite 2 von 3 Zum Stand der in Schweizer Währung aufgenommenen kommunalen Kredite in Nordrhein-Westfalen Die Auswirkungen der Entscheidung der Schweizer Nationalbank, den Kurs des Schweizer Franken (CHF) nicht länger bei mindestens 1,20 CHF je Euro zu halten, haben zu einem hohen Informationsbedürfnis geführt. Dies betrifft unter anderem die Frage nach dem einzeigemeindlichen Stand der Kredite in Schweizer Franken. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung zur Thematik umfassend SteIlung genommen. In diesem Zusammenhang ist neben dem am 23. Januar 2015 im Ausschuss für Kommunalpolitik durch dasministerium für Inneres und Kommunales erstatteten mündlichen Bericht insbesondere auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 3078 ("Aktuelle Höhe der Fremdwährungskredite nordrhein-westfälischer Kommunen", LT-Drs. 16/7848),3087 ("Realisierung "fiktiver Risiken" aus Franken-Krediten für die Kommunen", LT-Drs. 16/7858),3099 ("Weitere kommunale Risiken durch die Wechselkursfreigabe des Schweizer Franken", LT;-Drs. 16/7871,) und 3107 ("Folgen des "Franken-GAU" für die Kommunen", LT-Drs. 16/7882) zu verweisen. Kredite der Kommunen in fr.emden Währungen werden zwar in ihrer Summe von der Finanzstatistik erfasst, allerdings nicht aufgeschlüsselt nach einzelnen Währungen. Das Ministerium für Inneres und Kommuna-. les Nordrhein-Westfalen hat daher im ersten Quartal 2015 ergänzend zur amtlichen Statistik eine Abfrage bei sämtlichen Gemeinden und Kreisen in Nordrhein-Westfalen vorgenommen. Di~ Abfrage hatte den Stand der in Schweizer Franken aufgenommenen Kredite zum Stichtag 31.12.2014 sowie den Wechselkurs, zu dem die in Schweizer Franken aufgenommenen Kredite in der kommunalen Bilanz für das Jahr 2014 bewertet werden zum Gegenstand. Demzufolge belief sich das Gesamtvolumen der in Schweizer Franken aufgenommenen Kredite bzw. kreditähnlichen Verbindlichkeiten der nord rhein-westfälischen Gemeinden und Kreise zum Stichtag 31.12.2014 auf 1,678 Mrd. CHF. Den Angaben der befragten Kommunen zufolge sind die Kredite mit einem Wechselkurs von 1,20 CHF für 1 Euro bewertet. Dies entspricht dem Euro-Referenzkurs der Eurqpäisehen Zentralbank zum Schweizer Franken am Jahresende 2014. Eine o ;:>\ c: 3. CD :::I <0 2/4

kommunalscharfe tabellarische Auflistung der Abfrageergebnisse ist dem vorliegenden Bericht beigefügt. Seite 3 von 3 Die Aufnahme von Fremdwährungskrediten unterliegt wie alle anderen Kreditaufnahmen dem Gebot einer wirtschaftlichen, effizienten und sparsamen Haushaltswirtschaft. Weder die Kommunen noch ihre Unternehmen und Einrichtungen sind bei der Aufnahme solcher Kredite anzeige- oder genehmigungspflichtiggegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde. Dies gilt auch für Fremdwährungskredite, die prinzipiell zulässig sind, sofern die haushalts- und bankrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Auf die Risiken, die mit der Aufnahme vol) Krediten in fremder Währung verbunden sind, weisen die nordrhein-westfälischen Landesregierungen seit langer Zeit hin. Im Krediterlass ist durch eine Änderung vom 4. September 2009 (MBI. NRW: 2009 S. 428) ausgeführt, dass und in welcher Weise der Aufnahme von Krediten in fremder Währung eine Risikoabwägung vorausgehen muss. Zudem wird vorgegeben, dass im Fall der Aufnahme eines solchen Kredites eine Risikovorsorge vorzunehmen ist. Ob und in welcher Höhe sich bei den einzelnen Kommunen Verluste durch die Kursentwicklung des Schweizer Franken realisieren werden, hängt von einer Reihe von Einzelheiten und Entwicklungen ab, die nicht vollständig bekannt sind und zum Teil zurzeit auch nicht feststehen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der Fälligkeitstermin der Fremdwährungskredite maßgeblich, der von den individuellen Vertragsgestaltungen und den finanzwirtschaftlichen Entscheidungen der jeweiligen Kommunen abhängt. Eine seriöse Einschätzung der finanziellen Auswirkungen ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. o 7\ c: 3 CD :::I <:0 3/4

Seite 1 von 1 Anlage Kommune Essen, krfr. Stadt Bochum, krfr. Stadt Dorsten, Stadt Münster, krfr. Stadt Gladbeck, Stadt Herten, Stadt Gelsenkirchen, krfr. Stadt Lünen, Stadt Mülheim an der Ruhr, krfr. Stadt Siegen, Stadt Herne, krfr. Stadt Hattingen, Stadt Bottrop, krfr. Stadt Waltrop, Stadt Recklinghausen, Stadt Mari, Stadt Mechernich, Stadt Wilnsdorf Oer-Erkenschwick; Stadt Witten, Stadt Datteln, Stadt Velbert, Stadt Bünde, Stadt Emsdetten, Stadt Dülmen, Stadt Herdecke, Stadt Ense Quelle: Abfrage des MIK. Gesamtvolumen der in Wechselkurs... zu dem die in Schweizer Franken aufge- CHF aufgenommenen Kredite nommenen Kredite zum in der kommunalen Bilanz Anmerkungen 31.12.2014 2014 bewertet werden in 1000 CHF in CHF 450.000 1,20 220.825 1,20 124.698 1,20 117.465 1,20 85.411 1,20 84.654 1,20 75.263 1,20 65.018 1,20 63.087 1,20 59.000 1,20 58.000 1,20 52.984 1,20 39.260 1,20 35.419 1,20 23.668 1,20 21.825 1,20 19.665 1,20 kreditähnliches Rechtsgeschäft zur Finanzierung (im Rahmen eines PPP Models). 19.140 1,21 17.500 1,20 15.000 1,20 7.316 1,20 6.090 1,20 4.603 1,20 4.256 1,54 Rückstellungen für Fremdwährungsrisiken bewertet zum Kurs 1 EUR = 1,20 CHF 4.164 1,20 3.100 1,20 960 - Zins-Währungs-Swap; Wechselkurs wird noch geprüft