Wertvolle Sicherheit fürs Alter: Die SV Unterstützungskasse.

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Transkript:

Wertvolle Sicherheit fürs Alter: Die SV Unterstützungskasse. Sparkassen-Finanzgruppe

Unbeschwert in den Ruhestand gehen mit der SV Unterstützungskasse. Dass die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung später sicher nicht ausreichen, um im Alter finanziell sorgenfrei zu leben, ist unstrittig. Wer im Berufsleben viel verdient, hat in der Regel große Versorgungslücken. Damit Sie Ihren Lebensstandard auch im wohlverdienten Ruhestand halten können, ist Eigeninitiative erforderlich. Die SV Unterstützungskasse bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. So kann beispielsweise die Beitragshöhe individuell vereinbart werden. Anders als zum Beispiel bei der Direktversicherung gibt es keine Beitragshöchstgrenzen im Hinblick auf die Steuerfreiheit. Daher ist sie ein ideales Instrument, die Versorgungslücken im Alter zu schließen. Mit der SV Unterstützungskasse können Sie Ihre Altersvorsorge unter optimalen Bedingungen durch eine Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung verbessern. Denn jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Diesen sollten Sie nutzen. Egal, ob große oder kleine Beiträge bei der SV Unterstützungskasse gibt es keine steuerlichen Beitragshöchstgrenzen.

Ein Blick auf die jährliche Renteninformation zeigt: Selbst vorzusorgen ist absolut wichtig. Auch wenn niemand die gesetzliche Rente in 20, 30 oder 40 Jahren voraussagen kann, ist jetzt schon klar: Mit den tatsächlich verfügbaren Leistungen kann keiner den gewohnten Lebensstandard halten. Wer das Rentenniveau der derzeitigen Rentnergeneration (etwa 60 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens) oder sogar ein höheres erreichen will, muss selbst vorsorgen. Anhand dieses Beispiels können Sie sehen, wie groß die Versorgungslücke im Rentenalter ausfallen kann: Arbeitnehmer, 35 Jahre, verheiratet (Lohnsteuerklasse III), keine Kinder, jährliches Bruttoeinkommen derzeit 72.000 Euro. Monatliches Bruttoeinkommen 6.000 Euro Monatliches Nettoeinkommen 3.910 Euro Altersrente mit 67 Jahren - 1.751 Euro Versorgungslücke im Rentenalter = 2.159 Euro In diesem Beispiel fehlen dem Arbeitnehmer im Rentenalter ca. 55 % des derzeitigen Nettoeinkommens. Quelle: Gesetzliche Rententabellen Unsere Berater berechnen Ihnen gerne, wie groß Ihre eigene Versorgungslücke ausfällt. Sprechen Sie einfach Ihren Berater dazu an. Mit der SV Unterstützungskasse können Sie die Lücke der gesetzlichen Rente schließen und für Ihre Zusatz-Rente besondere Vorteile nutzen: Sie profitieren von unbegrenzten Steuervorteilen (keine Beitragshöchstgrenzen) sowie Ersparnissen bei der Sozialversicherung. Denn der Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung wird direkt aus dem Bruttoeinkommen finanziert. Somit sparen Sie, bezogen auf die Höhe der Beiträge, die Einkommensteuer und den Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsabgaben (bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung). Tipp: Sie können auch Ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) in eine SV Unterstützungskasse einzahlen. Fragen Sie Ihren Berater. Für eine stattliche Rente reicht eine Perle nicht aus. Gestalten Sie Ihr eigenes Schmuckstück mit der SV Unterstützungskasse.

Sicher, effektiv und rentabel. Die Rente mit der SV Unterstützungskasse. Wie clever die zusätzliche Rente über die SV Unterstützungskasse ist, zeigt sich am besten in einem direkten Vergleich auf einer beispielhaft dargestellten Gehaltsabrechnung: Arbeitnehmer, 35 Jahre, verheiratet (Lohnsteuerkl. III), keine Kinder, jährl. Bruttoeinkommen derzeit 72.000 Euro. Er spart monatl. 200 Euro in seine SV Unterstützungskasse. Sein Eigenbeitrag dafür beträgt lediglich 115,87 Euro. Ohne SV Unterstützungskasse Mit SV Unterstützungskasse Ersparnis Sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt 6.000,00 Euro 5.800,00 Euro Steuern gesamt* - 1.014,38 Euro - 951,95 Euro 62,43 Euro Sozialabgaben gesamt** - 1.058,86 Euro - 1.037,16 Euro 21,70 Euro Monatlicher Nettolohn = 3.926,76 Euro = 3.810,89 Euro Ihr Eigenbeitrag 115,87 Euro Für diejenigen, die über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) verdienen, gibt es zwar keine Sozialversicherungsersparnis, dafür sind die Steuervorteile umso höher. * Steuertarif 2016, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag wurden berücksichtigt. ** Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,35 %, Arbeitslosen: 1,5 %, Kranken: 8,2 % (inkl. Zusatzbeitrag für Krankengeld und Zahnersatz angenommen 0,9 %), Pflege: 1,425 % Die Leistungen aus der SV Unterstützungskasse erhält der Arbeitnehmer ab dem 67. Lebensjahr als lebenslange Rente: Sparbeitrag SV Unterstützungskasse* Monatliche garantierte lebenslange Rente Monatliche lebenslange Rente inkl. Überschüsse** Garantierte Kapitalzahlung (alternativ zur Rente) Kapitalabfindung inkl. Überschüsse** (alternativ zur Rente) 200,00 Euro 239,58 Euro 335,00 Euro 80.500,00 Euro 111.600,00 Euro * Tarif ART ** Die dargestellten Leistungen aus der Überschussbeteiligung (inkl. einer Beteiligung an Bewertungsreserven) und die hieraus resultierenden Gesamtleistungen ergeben sich durch eine Modellrechnung mit der für das Jahr 2016 gültigen Überschussbeteiligung. Diese Leistungen können nicht garantiert werden. Sie sind nur als Beispiel anzusehen. Fazit: Mit einem Eigenbeitrag von nur ca. 116 Euro im Monat erhält der Arbeitnehmer in diesem Beispiel voraussichtlich eine zusätzliche monatliche Rente von ca. 335 Euro! Bei der SV Unterstützungskasse durch Entgeltumwandlung werden die Einzahlungen vom Staat gefördert durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse. Die Leistungen werden zum Rentenbeginn als Einkommen besteuert in aller Regel jedoch zu einem günstigeren Steuersatz als im Berufsleben. Zudem sind auf die Leistungen aus der Unterstützungskasse Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung zu leisten. Das gilt auch für freiwillig Versicherte. Für viele ist dies vorteilhafter, da sie im Ruhestand meist einen niedrigeren Steuersatz als während des Arbeitslebens haben.

So schaffen Sie sich problemlos und individuell eine wertvolle Sicherheit fürs Alter. Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung und profitieren Sie von den staatlichen Fördermöglichkeiten für Ihre Rente. Hierbei haben Sie sogar einen entscheidenden Vorteil: Während es bei den anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) eine Begrenzung in der Beitragshöhe gibt, unterliegen die Steuervorteile bei der Entgeltumwandlung mit einer Unterstützungskasse keiner direkten Höchstgrenze. Haben Sie bereits die steuerlichen Vorteile der Entgeltumwandlung bei der Direktversicherung, der Pensionskasse oder dem Pensionsfonds (Beiträge bis zu 4 % der BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung, ggf. zusätzlich 1.800 Euro im Jahr) ausgenutzt, können Sie trotzdem noch Steuervorteile und zusätzlich Sozialversicherungsersparnisse über die Unterstützungskasse nutzen. So einfach geht s: Sie vereinbaren die Entgeltumwandlung mit Ihrem Arbeitgeber. Dieser meldet Sie als Versorgungsberechtigten bei der Unterstützungskasse an in diesem Fall bei der SV Unterstützungskasse. An diese leistet er die regelmäßig vereinbarten Beiträge als Zuwendungen direkt aus Ihrem Bruttogehalt ohne vorherige Abzüge. Die Unterstützungskasse wiederum schließt bei der SV SparkassenVersicherung auf die zugesagten Versorgungsleistungen eine sogenannte Rückdeckungsversicherung ab. Neben der Vereinbarung einer Entgeltumwandlung ist zusätzlich auch eine Arbeitgeberbeteiligung möglich. Arbeitgeber Versorgungszusage Arbeitnehmer (versicherte Person) Zuwendungen SV UNTERSTÜTZUNGSKASSE Versicherungsnehmer + Bezugsberechtigter Versorgungsleistungen Beiträge Versicherungsleistungen Rückdeckungsversicherung der SV SparkassenVersicherung Verpfändung* * Die Rückdeckungsversicherung kann zu Gunsten der versicherten Person und deren versorgungsberechtigten Hinterbliebenen verpfändet werden.

Mit der SV Unterstützungskasse können Sie Ihre Leistungen selbst gestalten. Die Versorgungsleistungen der SV Unterstützungskasse richten sich ganz nach dem Inhalt der Rückdeckungsversicherung. Die Highlights dabei sind: Flexible Beitragszahlung Die Beiträge werden regelmäßig in die SV Unterstützungskasse eingezahlt. Zusätzlich haben Sie noch die folgende Möglichkeit: Dynamische Anpassung der Beiträge Damit können Sie Ihren Versicherungsschutz den steigenden Lebenshaltungskosten anpassen. Garantierte Rentensteigerung Bei der SV Unterstützungskasse kann ab Rentenbeginn eine garantierte Rentensteigerung vereinbart werden. Flexibler Rentenbeginn Sie können den Beginn Ihrer Rentenzahlungen ab dem 62. Lebensjahr selbst bestimmen. Verschiedene Auszahlungsoptionen Garantierte lebenslange Rentenzahlung Mit der SV Unterstützungskasse bauen Sie sich eine betriebliche Altersversorgung auf, die Ihnen später als zusätzliche garantierte lebenslange Rente zur Verfügung steht. Kapitalabfindung Zum Rentenbeginn können Sie sich auch Ihr gesamtes Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen. Neben der eigenen Altersversorgung können Sie sich zusätzlich gegen Berufsunfähigkeit absichern und Ihren Hinterbliebenenschutz individuell gestalten. Sie können sich Ihr Schmuckstück frei gestalten und individuell nach Ihren Wünschen zusammenstellen.

Altersvorsorge wertvoll abgesichert: mit der SV Unterstützungskasse. Ihre Vorteile auf einen Blick 3 Sicherung des Lebensstandards im Alter 3 Hohe staatliche Förderung über Steuervorteile (ohne Beitragsbegrenzung) und gegebenenfalls Sozialversicherungsersparnisse 3 Flexible Beitragszahlung möglich (bei Entgeltumwandlung) 3 Einzahlung vermögenswirksamer Leistungen möglich 3 Die jeweils erreichten Ansprüche bleiben auch bei Kündigung oder Arbeitsplatzwechsel erhalten auch im Falle der Arbeitslosigkeit (Hartz IV). 3 Flexibler Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr möglich 3 Wahl zwischen einer lebenslang garantierten Rente oder einer einmaligen Kapitalabfindung 3 Möglichkeit, die Hinterbliebenen abzusichern 3 Zusätzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit mit Top-Leistungen möglich

Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Um sich über unsere Angebote genauer zu informieren, haben Sie mehrere Möglichkeiten: den SV Berater in Ihrer Nähe den Kundenberater in Ihrer Sparkasse service@sparkassenversicherung.de die SV bav Consulting GmbH: Telefon 0711 898-46780 kontakt@sv-bav.de www.sv-bav.de und www.sparkassenversicherung.de Kennen Sie schon unsere Smartphone- App SV Zukunft den praktischen Helfer für Ihre Altersvorsorge? Mit der App wird die Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft für Sie ein Stück transparenter. Sie bietet Ihnen die folgenden Features: Renten-Countdown Fototagebuch inkl. Filmumwandlung Brutto-Netto-Rechner für die bav Wissenswertes rund um die bav SV Betreuersuche Die App SV Zukunft wird für das Apple iphone und Google Android angeboten und steht für Sie zum kostenlosen Download bereit. (www.sv-bav.de/apps) Jetzt downloaden! Sparkassen-Finanzgruppe Sparkasse Landesbank/BW-Bank LBS SV SparkassenVersicherung Deka Investmentfonds Deutsche Leasing Gruppe 3452-17101/0116