TEILUNGSORDNUNG DER UNILEVER DEUTSCHLAND GRUPPE (STAND 01.06.2016)
Seite 2 vn 9 I. Geltungsbereich Diese Teilungsrdnung gilt für alle Leistungen der Ansprüche, die im Rahmen der Betrieblichen Altersversrgung einem aktiven der ehemaligen Mitarbeiter der Unilever Deutschland Gruppe zugesagt wurden und der innerhalb seiner vn der Scheidung betrffenen Ehezeit Ansprüche zur Betrieblichen Altersversrgung gegenüber der Unilever Deutschland Gruppe erlangt hat und deren Versrgungsausgleich nach dem 01.09.2009 eingeleitet wurde. Ausgenmmen vn dieser Teilungsrdnung sind alle als betriebliche Versrgungszusage erteilten Direktversicherungen. Siehe hierzu Abschnitt III Buchstabe E dieser Teilungsrdnung. II. Grundsätze A. Arten der Altersversrgungszusagen der Unilever Deutschland Gruppe Betriebliche Altersversrgungszusagen der Unilever Deutschland Gruppe sind: Hauptversrgungen (auf kllektiver Grundlage) Unilever Pensins System (UPS) Unilever Versrgungsrdnung (UVO) Maizena Pensins Ordnung (Maizena) Gesamtversrgungsregelung (GVR) Pfanni Versrgungsrdnung (Pfanni) Betriebliche Ergänzungsversrgung (auf kllektiver Grundlage) Tarifliche Altersversrgung (Berlina Tarif Plus)
Seite 3 vn 9 Betriebliche Ergänzungsversrgungen (auf individueller Grundlage) Entgeltumwandlungen (Berlina Entgelt Plus und/der Berlina Zulage Plus) individuelle Versrgungszusage (IZG) Unilever Zusatzrente (UZR) Daneben gibt es nch in geringem Umfang weitere kllektive der individuelle Direktzusagen, die ebenfalls vn dieser Teilungsrdnung umfasst werden. Diese Zusagen werden unterschieden in: Beitragsrientierte Zusagen über Versicherungen der Pensinskasse Berlina VVaG Berlina Basic (anrechenbarer Bestandteil des Unilever Pensins System (UPS) für Entgeltbestandteile bis zur Beitragsbemessungsgrenze zur Szialversicherung (West) Berlina Classic (anrechenbarer Bestandteil der Unilever Versrgungsrdnung (UVO), der Gesamtversrgungsregelung und des Unilever Pensins Systems (UPS) unter Wahrung des Besitzstandes) Tarifliche Altersversrgung (Berlina Tarif Plus) Bruttentgeltumwandlung (Berlina Entgelt Plus) Zulagengeförderte Entgeltumwandlung ( Riester-Rente - Berlina Zulage Plus) Beitragsrientierte Direktzusagen mit Inslvenzsicherung Unilever Pensins System (UPS) für Entgeltbestandteile berhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Szialversicherung (West) Unilever Pensins System (UPS) unter Wahrung des Besitzstandes individuelle Versrgungszusage (IZG)
Seite 4 vn 9 Entgeltabhängige Direktzusagen mit Versicherungs-Anrechnung Unilever Versrgungsrdnung (UVO) (unter Anrechnung der Berlina Classic) Gesamtversrgungsregelung (GVR) (unter Anrechnung der Berlina Classic) Entgeltabhängige Direktzusagen hne Versicherungs-Anrechnung Maizena Pensins Ordnung (Maizena) Dienstzeitabhängige Festzusage Pfanni Versrgungsrdnung (Pfanni) Kapitalansparende Direktzusage mit Inslvenzsicherung B. Teilungs-Vrgabe Unilever Zusatzrente (UZR) mit Rentenwahlrecht im Versrgungsfall Die Unilever Deutschland Gruppe sieht die Realteilung vr. Diese ist wegen der vrgegebenen Vrgehensweise abschließend bei allen unverfallbaren, beitragsbezgenen Versrgungszusagen der entgeltbezgenen Versrgungen vn aktiv swie nicht mehr aktiv Beschäftigten der Unilever Deutschland Gruppe möglich. Leistungsträger der erteilten vrgenannten Direktzusagen ist die jeweilige Beschäftigungsfirma zum Ende der Ehezeit bzw. bei ausgeschiedenen Mitarbeitern die letzte Beschäftigungsfirma vr dem Ausscheiden. Der jeweilige Leistungsträger wird durch das Pensinsreferat der Unilever Deutschland Hlding GmbH vertreten. Ntarielle Vereinbarungen über eine auch nach dem 01.09.2009 getrffene - schuldrechtliche Regelung werden anerkannt, sfern das Pensinsreferat im Namen und im Auftrag der jeweils zuständigen Leistungsträgers die Zustimmung erteilt hatte. Abweichende, rechtskräftige familiengerichtliche Entscheidungen werden umgesetzt. Bei der Realteilung ist die interne Teilung vrgegeben, wbei die entsprechenden Regelungen der Prtabilität und der Abfindung vn Kleinstansprüchen erhalten bleiben.
Seite 5 vn 9 III. Vrgehensweise A. Ermittlung des Barwertes (Kapitalwertes) Gemeinsamkeiten Für jede Versrgung wird per Ende der Ehezeit der auf die Ehezeit entfallende Barwert (Kapitalwert) ermittelt. Bei der Ermittlung der in die Ehezeit fallenden Ansprüche wird als kleinste Zeit-Einheit die mnatliche Betrachtungsweise berücksichtigt. Als Teilungsksten werden die pauschalisierten Verwaltungsksten berücksichtigt, die durch die Verwaltung eines zusätzlichen Versrgungsanrechts anfallen. Sie werden przentual nach dem jeweils für die Pensinskasse Berlina VVaG genehmigten Satz bezgen auf den Barwert erhben. Mehrere Versrgungen innerhalb der Unilever Deutschland Gruppe werden dabei für die Unter- und Obergrenzen gesamthaft betrachtet. Der jeweilige Barwert ist hälftig unter Berücksichtigung der Teilungsksten zu teilen (Ausgleichswert). Beitragsrientierte Zusagen über Versicherungen der Pensinskasse Berlina VVaG Bei versicherungsförmigen Zusagen über die Pensinskasse Berlina VVaG wird das jeweils in der Ehezeit entstandene Deckungskapital ermittelt und gemäß des jeweils gültigen Technischen Geschäftsplans in Ansatz gebracht. Für die Ermittlung des in der Ehezeit entstandenen Deckungskapitals werden alle Ansprüche aus Beiträgen und ggfs. Zulagen einbezgen, die in der Ehezeit zugeflssen sind, jedch nicht Verzinsungen, die in der Ehezeit für Ansprüche gewährt wurden, die vrehelich entstanden sind. Etwaige Ansprüche aus Beiträgen und Zulagen, die zwar eine Versicherung in der Ehezeit vrausgesetzt haben, jedch nach der Ehezeit zufließen, werden nicht berücksichtigt. Verzinsungen auf eheliches Deckungskapital nach der Scheidung werden den jeweiligen nunmehr getrennten Versrgungen gutgeschrieben.
Seite 6 vn 9 Beitragsrientierte Direktzusagen mit Inslvenzsicherung Bei beitragsrientierten Direktzusagen wird das in der Ehezeit erwrbene Versrgungskapital herangezgen, das an Hand der handelsrechtlichen Bewertung nach dem Bilanzrechtsmdernisierungsgesetz (BilMG) ermittelt wird. Für die Ermittlung des in der Ehezeit erzielten Versrgungskapitals werden alle Ansprüche aus Beiträgen einbezgen, die in der Ehezeit zufließen, jedch nicht Verzinsungen, die in der Ehezeit für das Versrgungskapital gewährt werden, welches vrehelich eingebracht wurde. Etwaige Ansprüche aus Beiträgen, die zwar eine Zusage in der Ehezeit vrausgesetzt haben, jedch nach der Ehezeit zufließen, werden nicht berücksichtigt. Verzinsungen auf eheliches Versrgungskapital nach der Scheidung werden den jeweiligen nunmehr getrennten Versrgungen gutgeschrieben. Entgelt- und dienstzeitabhängige Direktzusagen Bei entgelt- und dienstzeitabhängigen Direktzusagen wird zunächst der Ehezeitanteil errechnet. Dies geschieht in Anwendung der zeitratierlichen Methde. Der Ehezeitanteil ist das Verhältnis aus der Ehezeit innerhalb der maßgeblichen Dienstzeit und der maßgeblichen Gesamtdienstzeit, maximal bis zum Ende der Ehezeit. Dann wird die hinter der Zusage stehende handelsrechtliche Bewertung nach dem Bilanzrechtsmdernisierungsgesetz (BilMG) als entsprechendes Versrgungskapital herangezgen und mit dem Ehezeitanteil versehen. Bei Zusagen nach dem Unilever Pensins System (UPS) unter Wahrung des Besitzstandes erflgt diese Berechnung getrennt für die Versrgungskmpnenten (Besitzstand (past service), Risikaufstckung bei Invalidität und Td swie Pensinsanpassungen). Kapitalansparende Direktzusage mit Inslvenzsicherung Bei kapitalansparenden Direktzusagen wird das in der Ehezeit erzielte Versrgungskapital festgestellt, wbei Zinsen auf vr der Ehezeit eingebrachte Kapitalteile während der Ehezeit nicht in das zu berücksichtigenden Versrgungskapital fallen.
Seite 7 vn 9 B. Kürzung der Versrgungsanwartschaft der des Versrgungsanspruches beim Versrgungsausgleich-Verpflichteten Versrgungsanwartschaften bzw. -zahlungen werden beim Versrgungsausgleichs- Verpflichteten gleichmäßig in dem Umfang gemindert, wie sie dem übertragenen Barwert und den zu berücksichtigenden Teilungsksten entsprechen. C. Begründung einer direkten, eigenen Versrgungsanwartschaft der eines direkten eigenen Versrgungsanspruches Gemeinsamkeiten Der unter Berücksichtigung der Teilungsksten zu übertragende Ausgleichswert führt zu einer eigenen direkten Anwartschaft bzw. Versicherung der einem eigenen direkten Pensinsanspruch. Die Anwartschaft beinhaltet für den Versrgungsausgleichs-Berechtigten unter Berücksichtigung des vllen Ausgleichswertes nur eine Alterspensin, selbst dann, wenn der Versrgungsausgleichs-Berechtigte Invalide ist. Beitragsrientierte Zusagen über Versicherungen der Pensinskasse Berlina VVaG Bei versicherungsförmigen Zusagen wird aus dem Ausgleichswert unter Grundlage der bimetrischen Daten des Versrgungsausgleichs-Berechtigten unter Verwendung des Versicherungstarifs für Versrgungsausgleichs-Berechtigte eine mnatliche per Lebensalter 65 bestehende Altersrentenanwartschaft der laufende Pensinszahlung innerhalb einer eigenständigen Anwartschaft bzw. Versicherung errechnet. Näheres ist in den Versicherungsbedingungen (VBP) und dem Technischen Geschäftsplan der Pensinskasse Berlina VVaG geregelt. Beitragsrientierte Direktzusagen mit Inslvenzsicherung Bei beitragsrientierten Direktzusagen wird aus dem Ausgleichswert unter der Berücksichtigung der bimetrischen Daten des Versrgungsausgleichs-Berechtigten unter Verwendung der handelsrechtlichen Bewertung nach dem Bilanzrechtsmdernisierungsgesetz (BilMG) eine mnatliche per Lebensalter 65 bestehende Altersrentenanwartschaft der eine mnatliche Pensinszahlung errechnet.
Seite 8 vn 9 Entgelt- und dienstzeitabhängige Direktzusagen Bei entgelt- und dienstzeitabhängigen Direktzusagen wird aus dem Ausgleichswert unter der Berücksichtigung der bimetrischen Daten des Versrgungsausgleichs-Berechtigten unter Verwendung der handelsrechtlichen Bewertung nach dem Bilanzrechtsmdernisierungsgesetz (BilMG) ein mnatlicher per Lebensalter 65 bestehender Pensinsanspruch bzw. eine mnatliche Pensinszahlung festgelegt. Kapitalansparende Direktzusage mit Inslvenzsicherung Bei kapitalansparenden Direktzusagen wird ein Anspruch auf Versrgungskapital übertragen. D. Ausgleich vn Barwert Veränderungen zwischen Stichtag Ende der Ehezeit und Rechtskraft der Versrgungsausgleichs-Entscheidung Bei schn gewährten der einsetzenden Pensinszahlungen im Zeitraum zwischen Stichtag Ende der Ehezeit und Rechtskraft der Versrgungsausgleichs-Entscheidung wird der Ausgleich in der Art und Weise vrgenmmen, dass der rückwirkend ermittelte Krrekturbetrag für die zwischenzeitlichen Zahlungen verrentet wird und beim Versrgungsausgleichs-Verpflichteten zu einer lebenslangen Kürzung, beim Versrgungsausgleichs-Berechtigten ggf. bei Renteneintritt zu einer lebenslangen Erhöhung der Pensin führt. E. Direktversicherungen Bestehende Direktversicherungen werden dem Familiengericht unter Nennung der Gesellschaft, der Anschrift und der Versicherungsnummer mitgeteilt. Für diese Zusagen gelten ausschließlich die vn der Lebensversicherungsgesellschaft selbst getrffenen Regelungen bezüglich eines durchzuführenden Versrgungsausgleichs. F. Vermeidung des Verweises des ergänzenden schuldrechtlichen Versrgungsausgleichs Um den Versrgungsausgleichs-Berechtigten die Ntwendigkeit eines ergänzenden schuldrechtlichen Versrgungsausgleichs zu ersparen, löst die Unilever Deutschland Gruppe die Versrgung vn der Dynamik des Entgelts des Versrgungsausgleichs- Pflichtigen und gewährt stattdessen eine Bindung an die dynamische Entwicklung der Kapitalentwicklung. Diese Lslösung vn der Dynamik des Entgelts führt anderer-
Seite 9 vn 9 seits dazu, dass die zukünftige, karriereunabhängige Entgelterhöhung des Versrgungsausgleichs-Verpflichteten diesem nur für den verbleibenden Anteil an der Versrgung gewährt wird. IV. Anzuwendende Vrschriften Für die betrieblichen Versrgungszusagen der Unilever Deutschland Gruppe ist die jeweils maßgebliche Versrgungsregelung des betrieblichen Anrechts und anzuwenden. diese Teilungsrdnung Abweichend hiervn finden für die Anrechte bei der Pensinskasse Berlina VVaG ausschließlich die Satzung der Pensinskasse Berlina VVaG zum jeweiligen Stand und die Versicherungsbedingungen der Pensinskasse Berlina VVaG (VBP) zum jeweiligen Stand unter Heranziehung des Technischen Geschäftsplans der Pensinskasse Berlina VVaG Anwendung. Für Anrechte aus Direktversicherungen finden ausschließlich die Regelung der jeweils zuständigen Lebensversicherungsgesellschaft Anwendung