BERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL Dr. Lutz Kottmann - Akademischer Direktor - Fachbereich G Bildungswissenschaften - SPORTWISSENSCHAFTEN - Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie für das Lehramt an Berufskollegs an der Bergischen Universität Wuppertal nach der LPO vom 27. März 2003 Vorwort Diese Studienregelungen legen die Vorgaben für das Studium im Fach Sport mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt am Gymnasium und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule und am Berufskolleg an der Bergischen Universität Wuppertal fest. Sie gelten für alle Studierenden, die ihr Studium nach der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 27. März 2003 ab dem Wintersemester 2003/2004 aufgenommen haben. Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Aufbau und Gliederung des Studiums (vgl. Übersicht auf Seite 5) Das Studium hat eine Regelstudiendauer von neun Semestern. Es ist im Fach Sport inhaltlich und organisatorisch modular strukturiert (Module 1-8). Die Studienleistungen werden über ein Leistungspunktsystem erfasst, zudem sind nach den u.g. Vorgaben Leistungsnachweise als Teil des ordnungsgemäßen Studiums bzw. als Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung zu erbringen. Im Rahmen des Studiums sind die Fachpraktischen Prüfungen (vgl. Anhang 1) abzulegen, die bereits Teil des Ersten Staatsexamens sind. Das Studium gliedert sich grundsätzlich in Grund- und Hauptstudium und umfasst einen Pflicht- und Wahlpflichtbereich von insgesamt 68 SWS, in denen 92 Leistungspunkte zu erwerben sind. Auf das Grundstudium entfallen 28 SWS, in denen 40 Leistungspunkte zu erwerben sind. Das Grundstudium ist mit einer Zwischenprüfung der Hochschule abzuschließen. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt mit der Einschreibung. Die Zwischenprüfung im Fach Sport ist studienbegleitend. Sind alle erforderlichen Teilnahme- und Leistungsnachweise erbracht, wird das Zwischenprüfungszeugnis im Zentralen Prüfungsamt (Frau Hopp) ausgestellt (vgl. dazu auch die Zwischenprüfungsordnung des Faches Sport vom 23.Mai2005). Auf das Hauptstudium entfallen 40 SWS, in denen 52 Leistungspunkte zu erwerben sind. Bestandteil des Studiums sind die Praxisphasen ( 10 LPO), die im Fach Sport als fachdidaktisches Praktikum als Teil des Hauptstudiums und Teil des Moduls 8 zu absolvieren sind.
Organisation und Gestaltung des Studiums (vgl. Übersicht auf Seite 5) Die Hinweise zur Organisation und Gestaltung des Studiums gliedern sich in drei Abschnitte. Im ersten Teil finden sich die Vorgaben und Erläuterungen, die die einzelnen Module betreffen, im zweiten Teil die Vorgaben und Erläuterungen für Grund- bzw. Hauptstudium sowie im dritten Teil die Voraussetzungen für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen. Teil 1: Vorgaben und Erläuterungen zum Studium der Module 1-8. Modul 1: Zur sportwissenschaftlichen Orientierung werden drei Einführungsveranstaltungen im Umfang von je 2 SWS angeboten. Die Einführung in die Sportwissenschaft soll im ersten Semester, die Einführung in die Vermittlungspraxis sowie die Einführung in Forschungsmethoden sollen im ersten oder zweiten Semester studiert werden. Modul 2 / Modul 3: Die naturwissenschaftlichen sowie die geistes- und sozialwissenschaftlichen Grundlagen der Sportwissenschaft werden über jeweils drei Proseminare vermittelt, in denen Wissensbestände und Problemfelder aus den zentralen Teildisziplinen der Sportwissenschaft thematisiert werden. Modul 4: Die vier Individualsportarten werden mit je 2 SWS studiert. Die Methodiken der Sportarten im Modul 4 sind auf die schulformbezogenen Lehrämter GYM/GE/BK sowie GHR Schwerpunkt HR ausgerichtet. Modul 5: Aus den Sportspielgruppen der Rückschlag-, Torschuss- und Torwurfspiele muss jeweils eine Methodik- Veranstaltung im Umfang von 2 SWS besucht werden. Darüber hinaus muss die Veranstaltung Sportspieldidaktik für Gym/BK studiert werden. Diese Veranstaltung soll möglichst im mittleren Studienabschnitt belegt werden. Modul 6: Aus den Angeboten mit schulformspezifischer oder sportartübergreifender Thematik müssen vier einstündige Lehrveranstaltungen (4 SWS) absolviert werden. Zudem sind zwei zweistündige Lehrveranstaltungen aus dem Wasser-, Winter-, Roll- oder Kampfsport ( 4 SWS) zu studieren. Modul 7: Zur Vertiefung im Bereich der Sportwissenschaft werden themenspezifische Seminare mit jeweils 2 SWS angeboten, die erst nach erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Grundlagen (vgl. Modul 2 und 3) und im Umfang von insgesamt 16 SWS als Teil des Hauptstudiums studiert werden müssen. Modul 8: Zur anwendungsbezogenen Erweiterung der sportwissenschaftlichen und sportdidaktischen Kompetenzen sind in diesem Modul projektorientierte Veranstaltungen zu absolvieren. Das Projekt Schulsport (4 SWS ) ist als Pflichtprojekt zu studieren. Es stellt eine unmittelbare Verbindung zum Berufsfeld Schule dar. Es besteht aus einem Seminar Planung und Analyse von Sportunterricht (2 SWS), das auf die konkrete Planung selbständig durchzuführender Unterrichtsversuche vorbereiten soll. Anschließend ist ein fachdidaktisches Praktikum an Schulen durchzuführen (2 SWS), in dem Unterrichtsversuche gemein- 2
sam geplant, durchgeführt und didaktisch reflektiert werden. Dieses fachdidaktische Praktikum sollte nicht vor dem fünften Semester absolviert werden. Neben diesem Pflichtprojekt sind weitere Projekte im Umfang von insgesamt 8 SWS zu studieren. Teil 2: Vorgaben und Erläuterungen zum Grund- bzw. Hauptstudium. Grundstudium (28 SWS, 40LP): Im Grundstudium ist die Teilnahme an allen Lehrveranstaltungen der Module 1 bis 3 Pflicht (16 SWS = 25 LP). Aus den Modulen 4 bis 6 sind zusätzlich Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 SWS = 12 LP zu absolvieren. Zudem sind im Grundstudium insgesamt drei Leistungsnachweise (3LP) zu erbringen. Aus den Modulen 2 und 3 ist jeweils ein Leistungsnachweis des Grundstudiums zu erwerben, darüber hinaus ein weiterer Leistungsnachweis wahlweise aus Modul 2 oder 3. Das Grundstudium ist mit einer Zwischenprüfung der Hochschule abzuschließen. Diese ist im Fach Sport studienbegeleitend. Hinweise zu den Regelungen für den Erwerb des Zwischenprüfungszeugnisses finden sich in der Zwischenprüfungsordnung. Hauptstudium (40 SWS, 52LP): Im Hauptstudium sind aus den Modulen 4 bis 6 alle nicht für das Grundstudium benötigten Lehrveranstaltungen zu absolvieren (12 SWS = 12 LP). Aus dem Modul 7 sind zwei Hauptseminare zur Sportdidaktik ( 4 SWS ) sowie 4 weitere Hauptseminare aus den übrigen Bereichen der Sportwissenschaft (Bewegungs-/ Trainingswissenschaft, Sportsoziologie, Sportpädagogik, Sportpsychologie, Sportmedizin; 8 SWS) zu studieren; neben der Sportdidaktik sind zwei weitere Bereiche vertieft (mindestens zwei Seminare je Bereich) zu studieren ( 4 SWS ). Für die erfolgreiche Teilnahme an einem Hauptseminar werden 2 Leistungspunkte vergeben. Die von der LPO geforderten 8 SWS Fachdidaktik ergeben sich aus dem Pflichtprojekt Schulsport sowie aus zwei Seminaren mit sportdidaktischer Thematik aus Modul 7 (7 LP). Neben dem Projekt Schulsport (Modul 8), das u.a. aus einem fachdidaktischen Praktikum mit sportdidaktischer Betreuung besteht, ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Studiums ein individuelles Praxisstudium durchzuführen. In diesem Praktikum wird unter fachwissenschaftlicher, fachdidaktischer oder erziehungswissenschaftlicher Fragestellung Unterricht beobachtet, durchgeführt und analysiert. Hinweise zu diesem individuellen Praxisstudium gibt das ISL (Information und Service für die Lehrerbildung im Zentrum für Bildungsforschung). Im Rahmen des Hauptstudiums sind 3 (2) (BK) bzw. 4 (Gym) Leistungsnachweise zu erbringen, einer davon aus der Sportdidaktik. Wird im Studiengang für das Berufskolleg das Fach Sport als zweites Fach gewählt, entfällt der fachdidaktische Leistungsnachweis. Die Leistungsnachweise sind im Bereich der Vertiefung sowie in einem der Projekte aus Modul 8 (Nicht: Projekt Schulsport ) zu erbringen. Für Leistungsnachweise des Hauptstudiums werden je 2 LP vergeben 3
Teil 3: Voraussetzungen für die Zulassung zum Ersten Staatsexamen: Im Rahmen des Ersten Staatsexamens sind im Fach Sport zwei fachwissenschaftliche und eine fachdidaktische Prüfung abzulegen (vgl. 36 und 38 LPO); dabei entscheidet der Kandidat, ob er zwei mündliche und eine schriftliche oder zwei schriftliche und eine mündliche Prüfung absolviert. Wird im Lehramt für das Berufskolleg Sport als zweites Fach gewählt, entfällt die sportdidaktische Prüfung. Je eine fachwissenschaftliche Prüfung ist im sportmedizinisch- bewegungstheoretischen Bereich (Sportmedizin, Bewegungs- /Trainingswissenschaften) bzw. im sozial- und gesellschaftswissenschaftlichen Bereich (Sportpädagogik, Sportpsychologie, Sportsoziologie) abzulegen. Die Meldung zur fachdidaktischen Prüfung im Rahmen der Ersten Staatsprüfung kann erfolgen, wenn die erfolgreiche Teilnahme an allen 8 SWS Fachdidaktik nachgewiesen sowie der erforderliche LN erworben wurden; die Meldung zu den fachwissenschaftlichen Teilprüfungen setzt die erfolgreiche Teilnahme an den entsprechenden fachwissenschaftlichen Seminaren der Vertiefungsgebiete sowie den Erwerb der LN in Seminaren dieser Gebiete voraus. Die Meldung zur Zulassung zur ersten Teilprüfung setzt voraus, dass die Zwischenprüfung sowie wesentliche Teile der Fachpraktischen Prüfungen (mindestens 5 Sportarten) erfolgreich abgeschlossen sind. Vor der Meldung zur letzten Teilprüfung müssen alle erforderlichen Veranstaltungen aus Modul 7 und 8 erfolgreich belegt, alle Leistungsnachweise erworben sowie sämtliche fachpraktischen Prüfungen erfolgreich abgeschlossen sein. Für die Anmeldung zur Schriftlichen Hausarbeit im Fach Sport gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Weitere Voraussetzungen zur Meldung zum Ersten Staatsexamen sind der Nachweis der Rettungsfähigkeit (DLRG Leistungsabzeichen Silber) sowie der Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs über 8 Doppelstunden. Hinweise zum formalen Verfahren der Anmeldung und zur Zulassung zum Ersten Staatsexamen gibt das Landesprüfungsamt bzw. finden sich in den 20 und 21 der LPO. Hinweise zum Verfahren der Anmeldung und zur Durchführung der Fachpraktischen Prüfungen finden sich im Anhang dieser Studienregelungen. 4
Modulübersicht Gesamtstundenzahl: 68 SWS Gesamtzahl der Leistungspunkte: 92 Modul 1: Sportwissenschaftliche Orientierung (6 SWS/ 8LP) Einführung in die Sportwissenschaft (3 LP) Einführung in die Vermittlungspraxis (1 LP) Einführung in Forschungsmethoden (4LP) Modul 2: Naturwissenschaftliche Grundlagen der Sportwissenschaft (5 SWS/ 9 LP) Grundlagen der Sportmedizin (2 SWS / 4 LP) Grundlagen der Bewegungswissenschaften (2 SWS / 3 LP) Grundlagen der Sportpsychologie (1 SWS / 2 LP) Modul 3: Geistes- und sozialwissenschaftliche Grundlagen der Sportwissenschaft (5 SWS / 8 LP) Grundlagen der Sportpädagogik/ Sportdidaktik (2 SWS / 3 LP) Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Sports(2 SWS / 3 LP) Grundlagen der Methodik von Sportunterricht und Training (1 SWS / 2 LP) Modul 4: Theorie und Praxis der Individualsportarten (8 SWS/ 8 LP) Methodik der Leichtathletik Methodik des Gerätturnens Methodik des Schwimmens Methodik Gymnastik/Tanz Modul 5: Theorie und Praxis der Sportspiele (8 SWS / 8 LP) Sportspieldidaktik für Gym/BK Methodik Rückschlagspiele Methodik Torschussspiele Methodik Torwurfspiele (2 SWS / 2 LP) Modul 6: Theorie und Praxis weiterer Sportbereiche (8 SWS / 8 LP) Sportartübergreifende / schulformspezifische Ansätze (4 x 1 SWS / 4 LP) Methodik Wasser-, Winter-, Roll-, Kampfsport (2 x 2 SWS / 2 x 2 LP) Modul 7: Vertiefung Sportwissenschaft (8 x 2 SWS / 8 x 2 LP) Bewegungs-/ Trainingswissenschaften Sportmedizin Sportdidaktik Sportpädagogik Sportpsychologie Sportsoziologie Modul 8: Projekte Sportwissenschaft/Sportpraxis (12 SWS /18 LP) Projekt Schulsport : Seminar Planung und Analyse von Sportunterricht + Fachdidaktisches Praktikum (4 SWS; 3 LP) Projekt Sport und Umwelt Projekt Sport und Gesundheit Projekt Bewegte Schule Projekt Sportstättenentwicklung (8 SWS / 15 LP) 3 Leistungsnachweise des Grundstudiums (3 LP) 2 /3 (BK) bzw. 4 (Gym) Leistungsnachweise des Hauptstudiums (4/6 bzw. 8 LP) Wuppertal, 14. März 2006 5