Generalversammlung 2013 23.05.2013
TOP 1: Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates
TOP 2: Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2012 und die Vorlage des Jahresabschlusses 2012
Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2012 Mitgliederstand zum 31.12.2012 Übersicht bestehende Anlagen Vorteil für die Umwelt Aussichten 2013
Bericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 Mitgliederzahl zum 31.12.2012: 235 Mitglieder (Vorjahr 171) Gezeichnete Geschäftsanteile: 923 (Vorjahr 578) Gezeichnete Anteile in EURO: 461.500 (Vorjahr 289.000 )
Bericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 Übersicht bestehender Anlagen Gymnasium Lindlar 55 kwp Inbetriebnahme 03/2009 Grundschule in Loope 22 kwp Inbetriebnahme 05/2010 Hauptschule Lindlar 46 kwp Inbetriebnahme 09/2010 Projekt Bürgerhaus Scheel 10 kwp Inbetriebnahme 04/2010 Grundschule Lindlar West 30 kwp Inbetriebnahme 03/2011 Grundschule Lindlar Ost 30 kwp Inbetriebnahme 05/2011 Lindlar Kappellensüng 30 kwp Inbetriebnahme 05/2011 Grundschule Frielingsdorf 70 kwp Inbetriebnahme 05/2012
Vorteil für die Umwelt Gesamtproduktion aller Anlagen im Jahre 2012: ca. 228.500 kwh Dies entspricht einer eingesparten CO2-Menge von: ca. 114.935,5 kg (CO2-Emissionsfaktor für den Strommix in Deutschland 503 g/kwh Quelle: BELKAW ) oder aber dem Stromverbrauch - zum Kochen von ca. 13,7 Millionen Tassen Kaffee - um ca. 2,8 Millionen Stunden fernzusehen - zum Waschen von ca. 19.000 Wäscheladungen (60 ) (Quelle: Stadtwerke Schramberg)
Bericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 Aussichten für das laufende Jahr 1. Fertigstellung der neuen Photovoltaikanlage auf dem TEBEL - Leistung ca. 190.000 kwh/jahr, was einer Verdopplung der Anlagenleistung der EGBL bedeutet. - Investition von rund 300.000 - Erster Einstieg in die Strom-Direktvermarktung 2. Bau weiterer PV-Anlagen. 3. Fortführung der Überlegungen zum Einstieg in den Bereich der Windkraft (z.b. als Juniorpartner). 4. Fortführung der Planungen in ein Wasserkraftprojekt in Engelskirchen.
Bericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 Jahresabschluss 2012
TOP 3: Bericht des Aufsichtsrates
TOP 4: Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und die Ergebnisverwendung 2012
Vorschlag für die Ergebnisverwendung 2012 Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss von 9.319,07 EURO wie folgt zu verwenden: 2,5 % Dividende 8.162,61 EURO Einstellung der gesetzlichen Rücklage 93,19 EURO Einstellung in andere Ergebnisrücklagen 1.063,27 EURO Insgesamt: 9.319,07 EURO
TOP 5a: Entlastung Vorstand
TOP 5b: Entlastung Aufsichtsrat
TOP 6: Neufassung der Satzung in Anpassung an die RWGV Mustersatzung
Paragraph Änderung 2 Abs. 3 Neuer Passus aufgenommen 5 Abs. 2 Letzter Satzteil gelöscht: wobei diese Kündigungsfrist unter folgenden Umständen wie folgt verkürzt werden kann. 5 Abs. 3 Komplett gestrichen 6 Abs. 1 Die letzten zwei Sätze in 6 Abs. 2 verschoben 6 Abs. 2 Neuer Passus aufgenommen 7 Abs. 1 Änderung von Personenhandelsgesellschaft in Personengesellschaft; letzter Satz neu eingefügt 9 Abs. 1 Letzter Satz neu eingefügt 10 Abs. 1c) Änderung von Unterschrift in Mitwirkung 11 Abs. 1f) Neuer Passus aufgenommen 15 Abs. 1 Neu eingefügt: und abberufen. Wiederwahl ist zulässig. Der Aufsichtsrat... 15 Abs. 2 Neu eingefügt: im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter 15 Abs. 4 Erster Satz gelöscht: Der Aufsichtsrat kann jederzeit ein Vorstandsmitglied seines Amtes entheben. 16 Abs. 1 Änderung monatlich in halbjährlich 17 Abs. 6 Neuer Passus aufgenommen
Paragraph Änderung 19 Abs. 3 Gelöscht: fernschriftlich oder telegrafischer Abstimmung Änderung von Telekopie in andere Fernkommunikationsmedien 19 Abs. 4 Änderung dreimal in zweimal 22 Abs. 2 Änderung Unterschrift in Mitwirkung 22 Abs. 3 Änderung sollen die Gegenstände der Beschlussfassung bekannt gegeben werden in ist die Tagesordnung bekannt zu machen (s. Letzter Satz) 22 Abs. 4 Änderung Unterschrift in Mitwirkung 22 Abs. 6 Änderung zur Post gegeben in abgesendet 24 Abs. 2o) Neuer Passus aufgenommen 27 Abs. 1 Neu aufgenommen: sowie den anwesenden Vorstandsmitgliedern 28 Abs. 2 Neu aufgenommen: Die Beteiligung eines Mitglieds mit einem zweiten Geschäftsanteil darf mit Ausnahme bei einer Pflichtbeteiligung erst zugelassen werden, wenn der erste Geschäftsanteil voll eingezahlt ist; das Gleiche gilt für die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen. Für die Einzahlungspflicht gilt 28 I 2 entsprechend.
TOP 7: Vorstellung unserer Website www.egbl.de
TOP 8: Verschiedenes
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