Grundsätzlich ist es ratsam die jeweiligen Klauseln auf die Situation vor Ort anzupassen und unbedingt vor Vertragsabschluss einen Anwalt für Mietrecht mit der Prüfung auf Richtigkeit / Aktualität zu beauftragen und keinen vollständig vorgefertigten Vertrag zu nutzen. Wir übernehmen keine Gewähr und es gilt der Haftungsausschluss. Mietvertrag von www.mietvertrag-kostenlos.org Der Mietvertrag wird geschlossen zwischen dem - Vermieter - und - Mieter - Name: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Folgende Mietvereinbarung wird getrofffen: 1 Mietsache Der Mieter mietet zu Wohnzwecken vom Vermieter, die im Hause (Adresse) im Stockwerk (Mitte, links, rechts) befindliche Wohneinheit (Nr. ). Folgende Räumlichkeiten sind enthalten Küche: Diele: Bad/WC: Weitere(s) Zimmer: Balkon: Terrasse: Die gesamte Wohnfläche des Mietobjekts beträgt Quadratmeter. Folgender Stellplatz/Tiefgaragenplatz wird mitvermietet: 2 Miethöhe Die Monatliche Mietforderung des Vermieters beläuft sich auf: Tiefgarage oder den Stellplatz werden monatlich Euro. Für die Euro erhoben. Es wird eine Vorauszahlung in Höhe von Insgesamt zahlt der Mieter Euro vereinbart. Euro.
Zusätzlich werden die Betriebskosten vom Mieter getragen. Der Vermieter rechnet einmal jährlich ab. Sobald die notwendigen Unterlagen vorliegen werden die gesetzlichen Vorschriften zur Umlage angewandt. Dies kann auch eine Erhöhung der Vorauszahlungen einschließen. 3 Transaktion: Mietzahlung und Nebenkosten Die Miete muss durch den Mieter monatlich bis zum 5. Tag des Monats im Voraus überwiesen werden. Dem Vermieter dürfen für die Transaktion keine weiteren Kosten entstehen. Das Geld wird auf folgendes Konto überwiesen. IBAN: BIC: Kontonummer: Bankleitzahl: Geldinstitut: Als Überwiesen gilt die Mietforderung am Tag des Eingangs auf dem Konto des Vermieters und nicht am Tag der Übersendung. 4 Dauer des Mietverhältnisses Das Mietobjekt wird für unbestimmte Zeit gemietet. Startdatum ist der einer Kündigung, die schriftlich zu erfolgen hat, sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.. Bei 5 Kaution/Sicherheit Zu Beginn der Mietvereinbarung muss der Mieter eine Kaution in Höhe von Euro leisten. Eine Barzahlung, das Hinterlegen eines Sparbuches oder eine Bürgschaft bei der Bank eignen sich als Sicherheit. 6 Zustand der Räumlichkeiten Der Zustand bei der Übergabe wird vom Mieter an den Vermieter garantiert. In einem Protokoll wird der aktuelle Zustand festgeschrieben. Dieses wird dem Mietvertrag im Anhang beigefügt. Bekannte Mängel werden laut Vertrag vom Vermieter anerkannt. Eine Haftung hierfür von Seiten des Mieters ist ausgeschlossen. Ist die Wohnraumnutzung durch Restarbeiten nur unerheblich beeinträchtigt, so kann die Übergabe vom Vermieter an den Mieter bereits durchgeführt werden.
7 Schönheitsreparaturen Aufwendungen, die als Schönheitsreparaturen zu definieren sind, werden während der Laufzeit der Vermietung vom Mieter übernommen. Das Tapezieren, Anstreichen von Wänden und Decken, sowie Lackierarbeiten fallen in diese Kategorie. Schönheitsreparaturen sollten im Bad/WC alle drei Jahre, in Schlaf- und Wohnräumen alle fünf Jahre und in weniger genutzten Räumlichkeiten alle sieben Jahre durchgeführt werden. Gemäß 243 BGB müssen die Schönheitsreparaturen in Mittlerer Art und Güte durchgeführt werden, soweit sie erforderlich sind. Der Zustand ist damit ursächlich für die durchzuführenden Arbeiten. 8 Instandhaltung durch den Mieter Die gemieteten Räumlichkeiten, sowie die gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, sind sach- und fachgerecht zu behandeln. Werden Schäden herbeigeführt oder bemerkt, so sind diese dem Vermieter unverzüglich zur Kenntnis zur bringen. Entstehen weitere Schäden, durch nicht angezeigte aber bekannte Mängel, übernimmt der Mieter die Haftung. Um den Innenraum vor Frost und Schimmel zu schützen, muss eine hinreichende Beheizung und Lüftung durchgeführt werden. Hierfür ist der Mieter verantwortlich. Entsteht ein Schaden durch die Verletzung der Anzeigen-, Obhut- oder Sorgfaltspflicht, so haftet der Mieter. Er ist auch für seine Angehörigen, für Untervermieter, Angestellte, Handwerker, Arbeiter und weitere Personen verantwortlich, die sich mit seiner Erlaubnis in den Mieträumlichkeiten aufhalten. Eventuelle Schäden sind immer sofort anzuzeigen. Kommt der Mieter der Aufforderung des Vermieters Schäden zu beseitigen nicht nach, so können diese Arbeiten vom Vermieter veranlasst und dem Mieter in Rechnung gestellt werden. Eine schriftliche Aufforderung muss vom Vermieter zuvor eingegangen sein. Um von den Kosten entbunden zu werden, muss der Mieter nachweisen kein Eigenverschulden tragen. 9 Nutzung der Mieträume Die gemieteten Räumlichkeiten dürfen, ohne Erlaubnis des Mieters, nicht zu anderen als den herkömmlichen Zwecken genutzt werden. Für Umbauarbeiten oder Anbauten ist die Erlaubnis des Vermieters ebenfalls notwendig. Dies gilt auch für Installationen und weitere Änderungen an den Wohnräumen. Eine Untermietung an Dritte ist nicht ausgeschlossen, bedarf aber der Zustimmung des Vermieters. Der Untermieter muss sich an die Vorgaben dieses Vertrages halten. Kleintiere dürfen vom Mieter ohne zusätzliche Erlaubnis des Vermieters angeschafft werden. Eine Beeinträchtigung anderer Mieter ist jedoch auszuschließen. Hunde und Katzen müssen vorab angemeldet und vom Vermieter akzeptiert werden.
10 Kleinstreparaturen und Bagatellen Bagatellschäden werden vom Vermieter, unabhängig vom Verschulden, übernommen. Hierzu zählen Instandhaltungen von Gegenständen und Geräten im häufigen Gebrauch, sowie die Installationstechnik für Wasser, Heizung, Gas, Strom und Küche. Zudem fallen Aufwendungen an Fensterläden, Rollläden, Jalousien, Türen, Fenstern und Markisen in diesen Bereich. Als Einzelfall dürfen die Kosten 80 Euro nicht überschreiten. 320 Euro im Jahr sind die Höchstgrenze, wobei 8 Prozent der Jahreskaltmieter ebenfalls als Limit zu sehen sind. 11 Kündigung Die Kündigung des Mietvertrages richtet sich nach den 573 ff. BGB. Die Kündigung verlangt, egal von welcher Partei ausgesprochen, die Schriftform. Wird die Mietsache vom Mieter weiterhin verwendet, so wird das Mietverhältnis nicht verlängert. Der vorliegende Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches findet keine Anwendung. 12 Inspektion des Mietobjektes Der Vermieter muss sein Betreten schriftlich ankündigen. Er darf auch einen Beauftragten schicken. Allerdings muss ein wichtiger Grund vorliegen, der das Eindringen rechtfertigt. Das Vornehmen von Arbeiten zur Instandhaltung oder Reparaturen, sowie das Ablesen von Messgeräten gehört in diese Kategorie. 13 Mietpartei als Personenmehrheit Wird das Mietobjekt von mehreren Personen gemietet, so wird die Haftung als Gesamtschuld angesehen. Erklärungen eines einzelnen Mieters, die sich auf das Mietverhältnis beziehen, müssen von allen Beteiligten mitgetragen werden. Die Mieter stellen sich hiermit gegenseitig eine Vollmacht unter schriftlichem Widerruf aus, welche die Abgabe und Entgegennahme entsprechender Erklärungen gestattet. Auch Kündigungen können vom Einzelmieter entgegengenommen werden. Ein Mietaufhebungsvertrag ist von dieser Regel ausgenommen. 14 Hausordnung Vermieter und Mieter vereinbaren, dass die an den Mietvertrag angehängte Hausordnung Bestandteil des Mietverhältnisses ist.
15 Beendigung/Aufhebung des Mietverhältnisses Beim Auszug muss die Mietsache vom Mieter vollständig geräumt und gesäubert übergeben werden. Sämtliche ausgehändigten, sowie selber angeschafften Schlüssel, sind abzugeben. Hierfür wird ein Termin vereinbart. Die Übergabe ist in einem Auszugsprotokoll festzuhalten. Beim Auszug des Mieters müssen Ablesungen an allen Messgeräten vorgenommen werden. Hierfür ist der Mieter auf eigene Kosten verantwortlich. Es wird auch hier ein Protokoll angefertigt, welches dem Vermieter überreicht wird. Wurden vom Mieter bauliche Veränderungen vorgenommen, so kann der Vermieter einen Rückbau verlangen. Hierbei muss der Ursprungszustand wiederhergestellt werden. Wurden die notwendigen Schönheitsreparaturen erst vor kurzem durchgeführt, so müssen diese nicht erneut stattfinden. Der Vermieter kann jedoch einen geldwerten Ersatz verlangen, sollten weitere Schönheitsarbeiten zu erledigen sein. Führt der Mieter die Tätigkeiten selber aus, braucht kein geldwerter Ersatz geleistet zu werden. Er kann die Arbeiten auch von Dritten erledigen lassen. Die Schönheitsreparaturen sind vom Mieter oder seinem Beauftragten In mittlerer Art und Güte durchzuführen. Werden bei der Übergabe Beschädigungen festgestellt, so muss der Mieter den Schaden ersetzen. Hierbei ist die Nutzungsdauer zu berücksichtigen. Die Mietkaution wird vom Vermieter, nachdem sichergestellt wurde dass keine Schäden vorliegen, innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen an den Mieter ausgehändigt. 16 Salvatorische Klausel Zwischen Vermieter und Mieter herrscht Einigkeit, dass in diesem Vertrag keine mündlichen Nebenabreden gestattet sind. Änderungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sind einzelne Klauseln aus diesem Vertrag unwirksam (geworden), so sind sich beide Vertragsparteien einig, dass die übrigen Paragraphen bestehen bleiben. Die unwirksamen Abschnitte werden durch solche Vorschriften ersetzt, die dem gewollten Inhalt am nächsten kommen und dabei geltendem Recht entsprechen. 17 Weitere Vereinbarungen
18 Anlagen Als Anlagen sind diesem Vertrag beizufügen: 1. Hausordnung 2. Betriebskostenverordnung 3. Übergabeprotokolle 19 Unterschrift und Gültigkeit Mit der Unterschrift beider Vertragsparteien (Vermieter und Mieter) erlangt dieser Vertrag Gültigkeit. Ort: Datum: - Vermieter - - Mieter -