Untermietvertrag. 1 Mietsache
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- Benedict Albert
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1 Untermietvertrag Zwischen Name Straße Postleitzahl nachfolgend Hauptmieter genannt und Name Untermieter nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1. Der Hauptmieter hat von Name Deines Vermieters Straße Postleitzahl 1 Mietsache nachfolgend Vermieter genannt folgende Wohnung angemietet: Anschrift: Straße, Stockwerk, Postleitzahl 2. Die Wohnung befindet sich in der 2. Etage auf rechten Seite. (als Beispiel) Folgende Räume werden vermietet: (als Beispiel) 2 Zimmer, 1 Küche, 1 Bad mit Badewanne und WC, 1 Diele, 1 Balkon, 1 Gasetagenheizung, Kellerräume Nr.6 3. Die Wohnfläche beträgt.qm. [1]
2 4. Diese Wohnung wird vom Hauptmieter an den Untermieter zur alleinigen Nutzung untervermietet. Die Zustimmung des Vermieters ist erfolgt. 5. Das Übergabeprotokoll wird hinsichtlich darin enthaltener Beschreibungen der Mietsache und der Einrichtungen Vertragsbestandteil. 7. Dem Untermieter werden vom Hauptmieter für die Dauer der Untermietzeit folgende Schlüssel ausgehändigt: Hausschliessanlage (als Beispiel: 1 Stück, Wohnungstür: 1 Stück, Briefkastenschlüssel: 1 Stück, Zimmerschlüssel: 4 Stück, Keller: 1 Stück. 1. Die Nettomiete beträgt monatlich EUR, 2 Miete und Nebenkosten 2a. Die Vorauszahlung auf die Nebenkosten beträgt monatlich EUR, 2b. Die Pauschale für Heizungs- und Stromkosten werden monatlich pauschal mit EUR, abgegolten. 2c. Die Grundgebühr für Telefon- und Internetanschluss beträgt monatlich EUR,. 3. Der zu zahlende Mietzins beträgt demgemäß monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen bzw. Pauschalen insgesamt EUR, 4. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Hauptmieters zum Untermieter. Der Hauptmieter kann erhöhte Zahlungen vom Untermieter erst verlangen, wenn er die Erhöhung im Hauptmietverhältnis schriftlich nachweist. 5. Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages. [2]
3 3 Kaution 1. Der Zwischenmieter zahlt an den Hauptmieter eine Kaution gem. 551 BGB in Höhe von EUR, zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Zwischenmietverhältnis. 2. Die Kaution wird spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig. 3. Ein "Abwohnen" der Kaution durch den Untermieter am Ende der Mietzeit ist nicht zulässig. 4 Mietzahlungen 1. Die Miete inklusive der Vorauszahlungen/Pauschalen sind monatlich im voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats kostenfrei auf das Konto Name, Kontonummer, Bank, Bankleitzahl zu überweisen. 2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes auf dem bezeichneten Konto an. 3. Die Miete für die Mietdauer vom bis beträgt anteilig EUR, 1. Der Untermietvertrag beginnt am und endet am 5 Mietdauer 2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf der vorgenannten Frist beiderseitig ausgeschlossen ist. 3. Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrages. Endet der Hauptmietvertrag, gleich auch welchen Gründen, endet damit ohne Ausnahme auch der Zwischenmietvertrag. 4. Ist der Hauptmietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wird er wirksam gekündigt, so hat der Hauptmieter dem Untermieter unverzüglich zum gleichen Zeitpunkt zu kündigen. Unterlässt der Hauptmieter dies, so haftet er für den Schaden, den der Untermieter deswegen erleidet, weil er von der Beendigung des Untermietverhältnisses verspätet erfährt. [3]
4 5. Wird die Mietsache zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Untermieter Schadenersatz fordern, wenn der Hauptmieter die Verzögerung zu vertreten hat. Die Rechte des Untermieters zur Mietminderung und zur fristlosen Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Gebrauchsgewährung bleiben unberührt. 6 Kündigung 1. Der Untermietvertrag kann vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden. 2. Die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 3. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. 5. Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit ohne, dass es einer weiteren Kündigung bedarf. 8 Überlassung der Mietsache an Dritte - Unteruntervermietung Eine weitere Untervermietung der Mietsache durch den Untermieter ist nicht gestattet. 9 Verweis auf den Hauptmietvertrag Folgende Bestimmungen des Hauptmietvertrages gelten im Verhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter sinngemäß (die angegebenen Paragraphen beziehen sich auf den Hauptmietvertrag): Schönheitsreparaturen ( 9 ) Bagatellschäden ( 10) Hausordnung ( 14) 10 Zugangsberechtigung 1. Der Hauptmieter, der Vermieter oder von diesen Beauftragte dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres Zustandes oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten. Auf eine persönliche Verhinderung des Zwischenmieters ist Rücksicht zu nehmen. [4]
5 2. Bei längerer Abwesenheit hat der Untermieter sicherzustellen, dass die Rechte des Hauptmieters nach Absatz 1 ausgeübt werden können. 11 Rückgabe der Mietsache 1. Bei Ende des Untermietvertrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Untermieter selbst besorgten Schlüssel, sind dem Hauptmieter zu übergeben. Der Untermieter haftet für alle Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. 2. Hat der Untermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, so ist er auf Verlangen des Hauptmieters verpflichtet, bei Ende des Mietvertrages auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 12 Inventar 1. Inventar Die Wohnung wie auch das Inventar befinden sich im neuwertigen Zustand. (Als Beispiel) Küche: Eine Küchenzeile mit Herd (Siemens) und Cerankochfeld (Siemens), Abzugshaube und Spüle. ein Kühlschrank (Bomann), eine Kaffeemaschine (Senseo), ein Wasserkocher, ein hohes Sideboard, ein Tisch, vier Stühle, Besteck und Geschirr um üblichen Rahmen eines Ein-Personen-Hauhalts Wohnzimmer: ein Sofa, 2 Bücherregale mit Büchern und CD s, ein Fernsehtisch mit Fernseher, ein Musikanlage, eine Stehlampe und eine Gitarre. Sideboard mit Schlafzimmer: ein Bett, einen Nachtisch, ein Schrank, ein Sideboard, ein Sessel Bad: eine Waschmaschine (Bauknecht), ein Hängeschrank Diele: eine Garderobe und ein Schuhregal 2. Der Untermieter darf die im Inventarverzeichnis aufgeführten Gegenstände sowie das [5]
6 Gesamtinventar des Vermieters bei Wohnungsübergabe nicht aus den Wohnräumen entfernen. Vor Auszug ist das Mietobjekt in den Zustand zurück zu versetzen, indem es sich vor dem Einzug befand. 3. Der Untermieter ist verpflichtet, das Inventar ab dem Zeitpunkt der Übergabe so zu behandeln und zu benutzen, wie es ein Verständiger auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Insbesondere ist der Untermieter auf seine Kosten verpflichtet das Inventar sowie das Mietobjekt selbst zu pflegen und regelmässig zu reinigen, sowie falls erforderlich, geringwertige Verschleißteile zu ersetzen. Technische Geräte sind ausschließlich im Rahmen der Vorgaben vom Hersteller zu benutzen. 4. Der Untermieter haftet für alle Schäden am Inventar. Der Mieter haftet insbesondere für alle Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung entstehen. 5. Der Mieter trägt, unabhängig vom einem Verschulden, die Kosten für notwendige Reparaturen an solchen Gegenständen des Inventars, welche seinem häufigen und unmittelbaren Zugriff ausgesetzt soweit die Kosten der Reparatur EUR nicht übersteigen. 6. Der Untermieter kann seine Schadenersatzpflicht erfüllen bzw. den Schaden ausgleichen, indem er für das betroffene Teil des Inventars ordnungsgemäß und fachmännisch repariert oder einen gleichwertigen Ersatz beschafft und vor Ort verbringt. Küchengeräte sind voll funktionsfähig anzuschließen. Sofern der Untermieter nicht innerhalb einer vom Vermieter festgesetzten angemessen Frist den Schaden nicht durch Reparatur oder Ersatzbeschaffung ausgleicht, ist er dazu verpflichtet, dem Vermieter den dafür erforderlichen Geldbetrag zu ersetzen. 7. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Untermieter zur vollständigen Rückgabe des Inventars in vertragsgemäßem Zustand an den Vermieter verpflichtet. 13 Zusätzliche Vereinbarungen 1. Der Untermieter ist verpflichtet sich an der regelmäßigen Reinigung von gemeinschaftlichen Räumen (Hausflur) zu beteiligen. 2. Im Falle der Benutzung des Festnetzanschlusses sind die Gesprächskosten zu ersetzen. Die Abrechnung erfolgt mit Ablauf des Untermietvertrages. 3. Haustiere sind nicht erlaubt. 4. Im gesamten Mietobjekt mit Ausnahme des Balkons ist Rauchen nicht gestattet. [6]
7 Salvatorische Klausel Sollte einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Im Falle von Vertragslücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätten die Parteien diesen Punkt bei Vertragsschluss bedacht Ort, Datum Ort, Datum Hauptmieter Untermieter Dieses Dokument dient lediglich als Empfehlung gedachtes Musterbeispiel und ersetzt keine Rechtsberatung. An Irishman on tour übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen An Irishman on tour, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. [7]
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