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Transkript:

Institut für Ökologie und Politik GmbH Schnittstellen REACH und geltendes Umweltrecht

Schnittstellen REACH und geltendes Umweltrecht: Nickel Schnittstellen REACH und geltendes Umweltrecht Übersicht Materialfluss NiSO 4 Luftemission Abwasserbehandlung Boden Prozesswasserbehandlung Anlieferung Abfall Produkte

NiSO 4 (CAS-Nr. 7786-81-4) R22; R40; R42/43; R50/53 Weitere Einstufungen vorgeschlagen: Carc. Cat 1; R49, Muta Cat 3; R68, Repr. Cat 2; R61 R48/23; R20/22, R38, R42/43, R50/53 Anlieferung Xn N R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung R42/43 Sensibilisieren durch Einatmen und Hautkontakt möglich R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Einsatz als Nickelsulfat galvanische Verfahren zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen LuftqualitätsRL 20 ng/ m 3 Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion über ein Kalenderjahr gemittelt (ab 31.12.2012!) IMMISSIONSWERT auch im Sinne der TA Luft: Nr. 4.6.1.1 ire Genehmigungsverfahrens max. Bagatellmassenstr. max. 0,025 kg/h Nr. 5.2.7.1.1 bei krebserregenden Verbindungen max. 1,5 g/h bzw. 0,5mg/m 3 im Abgas (siehe auch: Abfall/Boden für Depositionsvorgaben) Derzeit keine stehende Methode für PNEC Luft keine risikobasierte Ableitung von RMMs Ableitung RMMs über PNEC Boden (Deposition) möglich, aber Methode unklar. Luftemissionen PNEC Luft? Chronic DNEL inhal : 0,25 mg NiSO 4 / m 3 Ni im Feinstaub: 20 ng/m 3 Empfohlene RMM (abgeleitet aus Stand der Technik): Abluftreinigung mit Tropfenabscheider, filternde Anlagen, Wäscher, elektrostatische Abscheider. Bewerter: Kann ein Immissionswert 20 ng/m 3 (Nickel geb. an Feinstaub) als PNEC verwendet werden? (Wie) kann ein Grenzwert aus dem DNEL inhal abgeleitet werden? Anwender: Können gemessene Emissionswerte aus der Eigenüberwachung für REACH genutzt werden? Abluftreinigung (Filter, Wäscher, Tropfenabscheider) 1,5 g/h bzw. 0,5mg/m 3 PNEC Boden mg/kg

Prozesswasserbehandlung Prozesswasser als Teilstrom Oxidation, Reduktion, Fällung oder Ionenaustausch bis zum Erreichen von max. Konzentrationen v. 0,1 mg/l Ni Abwasservolumen (je Behandlung): < 20 m³ Schlämme sind als Abfall zu entsorgen WRRL: Anhang X Nr. 23: Ni und Ni-Verbindungen Prioritärer Stoff AbwV Anhang 40 (Metallbe- und verabeitung) Teil D (Anforderungen an Abwasser vor Vermischung): Grenzwert von 0,5 mg/l Ni (1 mg/l chem. Ni) vor der Vermischung mit anderem Abwasser. Anwender: Ist bei GW Einhaltung von 0,1 mg/l im Abwasser auch von Einhaltung des ES auszugehen? Bewerter: Kann ein GW in einen PNEC microorg umgerechnet werden? Bewerter: (Wie) können PNECs für die Ableitung von Qualitätszielen genutzt werden? (Wie) können Qualitätsziele für die Ermittlung von RMMs in ES genutzt werden? Behörden: (Welche) Rolle können lokale Behörden bei der regionalen Bewertung von Stoffemissionen spielen? Reduktion, Oxidation, Fällung od. Ionenaustausch GW: 0,5 mg/l PNEC microorg mg/l Direkteinleitung = Indirekteinleitung, da biologische KA geringe Effizienz der Ni Elimination PNEC wasser 0,32 µg/l Schlämme als Abfälle zur Entsorgung Abwasservolumen < 20m 3 /d Vorflutervolumen 20.000 m 3 /d Eine Bewertung der Verbraucherexposition würde ein Risiko für Produkte mit Hautkontakt ergeben. Hier wäre dann eine maximale Migrationsrate zu bestimmen oder eine maximale Konzentration im Produkt. Produkte : Registrant: Können Maßnahmen zu Verbraucherprodukten aus den Vorgaben des LMBG abgeleitet werden? Kette: Wie wird Informationsfluss zum Entsorger sichergestellt? Kette: kann die Angabe zum Gehalt an bes. gef. Stoffen in Erzeugnissen genutzt werden, um gemeinsam an Substitution zu arbeiten? Können Vorgaben zur Anwendung in Produkten in Zukunft Einzelstoffregulierungem verhindern?

Verbrauchte Elektrolytlösungen & Galvanikschlämme als Abfälle zur Verwertung entsorgen. Verpackungsmaterialien, Schlämme aus der Regeneration v. Ionentauschern und Wäschern sowie Filter mit Restanhaftungen einer zugelassenen Anlage zur Verbrennung von gefährlichen Abfällen zuführen. Abfälle vermeiden und vermindern Abfall/Boden TA-Luft: Nr. 4.5.1 Depositionsgrenzwert 15 µg / (m 2 *d) Im Rahmen der Abfallbehandlung zu berücksichtigen, soweit keine spezielleren Anforderungen durch das AbfallR gestellt: Bodenrelevante Grenzwerte gem. BBodSch- und AltlastenVO Anhang II: -Wirkungspfad Boden Mensch: 900 mg/kg Ni (Industrieflächen) -Wirkungspfad Boden Grundwasser: 50 µg/l Ni -Vorsorgewert: 15 mg / kg Ni -Gesamtfracht: 100 g / ha Ni Anwender: Was ist zu tun, wenn der Abfallschlüssel nicht zur Entsorgungstechnik und RMMs des ES passen? Anwender: (Wie) Kann die gegenwärtige Entsorgungsdokumentation zum Nachweis der Einhaltung des ES genutzt werden? Bewerter, Anwender: Wie kann das Abfallvermeidungsgebot in Risikobewertung und Hinweise zur sicheren Handhabung integriert werden? Entsorger: Woher kommt die Information zur sicheren Entsorgung von Erzeugnissen? Schnittstellen REACH und geltendes Umweltrecht: Zink Schnittstellen REACH und geltendes Umweltrecht

Übersicht Materialfluss ZnO Luftemission Abwasserbehandlung Boden Prozesswasserbehandlung Anlieferung Abfall Produkte Anlieferung ZnO (CAS-Nr. 1314-13-2) R50/53 N R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Einsatz als ZnO zur Verzinkung keine Feuerverzinkung

TA Luft: Nr. 5.2.1 nur allg. Emissionsgrenzwert hins. Gesamtstaub von 0,20 kg/h bzw. 20 mg/m 3 Nr. 5.4.3.9.1 (Anlagen zum Aufbringen von metallischen Schutzschichten auf Metalloberflächen mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern, in denen Flussmittel eingesetzt werden): Abgas des Verzinkungskessels: Gesamtstaub 5 mg/m3 Derzeit keine stehende Methode für PNEC Luft keine risikobasierte Ableitung von RMMs Ableitung RMMs über PNEC Boden (Deposition) möglich, aber Methode unklar. Empfohlene RMM (abgeleitet aus Stand der Technik): Abluftreinigung mit Tropfenabscheider, filternde Anlagen, Wäscher, elektrostatische Abscheider. Bewerter: Kann der o.g. Emissionsgrenzwert und die RMMs, mit denen er eingehalten wird vorgeschrieben werden (Emissionsgrenzwert ersetzt PEC/PNEC Vergleich)? Anwender: Können gemessene Emissionswerte aus der Eigenüberwachung für REACH genutzt werden? Luftemissionen PNEC Luft? Chronic DNEL inhal : 0,7 mg Zn / m 3 Abluftreinigung (Filter, Wäscher, Tropfenabscheider) 0,20 kg/h bzw. 5 oder 20 mg/m 3 Gesamtstaub PNEC Boden mg/kg Prozesswasserbehandlung Prozesswasser als Teilstrom Stoffspezifische Abwasserbehandlung, mit der eine Konzentration im Abwasser von < 0,1 mg/l erreicht werden kann Abwasservolumen (je Behandlung): < 20 m³ Schlämme sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen Information = worst-case Annahmen aus STANDARD-ES, Iteration mit eigenen Daten ist empfehlenswert WRRL: Anhang VIII Nr. 7: Metalle und Metallverbindungen Belastungen durch diesen Stoff sind nach den Vorschriften des Anhangs II der WRRL gesondert zu ermitteln. AbwV Anhang 40 (Metallbe- und verabeitung) Teil D (Anforderungen an Abwasser vor Vermischung): Grenzwert von 2 mg/l Zn vor der Vermischung mit anderem Abwasser. Anwender: Ist bei Einhaltung der o.g. Grenzwerte im Abwasser auch von Einhaltung des ES auszugehen? Wie ist das Verhältnis von ES und Grenzwert nach Anhang 40 (vor der Vermischung)? Bewerter: Kann ein GW in einen PNEC microorg umgerechnet werden? Bewerter: (Wie) können PNECs für die Ableitung von Qualitätszielen genutzt werden? (Wie) können Qualitätsziele für die Ermittlung von RMMs in ES genutzt werden? Behörden: (Welche) Rolle können lokale Behörden bei der regionalen Bewertung von Stoffimmissionen spielen? Stoffspezifische Prozesswasserbehandlung GW: 2 mg/l PNEC microorg xyz mg/l Direkteinleitung = Indirekteinleitung, da biologische KA geringe Effizienz der Elimination PNEC wasser < 1 µg/l* Schlämme als Abfälle zur Entsorgung Abwasservolumen < 20m 3 /d Vorflutervolumen 20.000 m 3 /d * Aus Einstufung abgeleitet

Kommunale Abwasserbehandlung Standardbedingungen: Vorflutervolumen = 20.000 m 3 /d Klärschlamm wird nicht ausgebracht, sondern entsorgt Vorgaben aus kommunaler Abwassersatzung sind zu beachten. Anhang 1 zur AbwasserVO enthält keine einzelstofflichen Vorgaben für Zink. Bewerter und Anwender: Welche Rolle spielt der PNEC microorg bei der Bewertung? Die Einleitung in die KA kann bzgl. PEC/PNEC Vergleich kritischer sein als eine Direkteinleitung (ggf. Konflikt, wenn auch Organika im Abwasser!) Kläranlagenbetreiber: Wie gehen die Interessen der KAs in die Überwachung ein? Vorflutervolumenstrom 20.000 m 3 /d PNEC microorg xyz mg/l GW: mg/l PNEC wasser < 1 µg/l* * Aus Einstufung abgeleitet Verbrauchte Elektrolytlösungen & Galvanikschlämme als Abfälle zur Verwertung entsorgen. Verpackungsmaterialien, Schlämme aus der Regeneration v. Ionentauschern und Wäschern sowie Filter mit Restanhaftungen einer zugelassenen Anlage zur Verbrennung von gefährlichen Abfällen zuführen. Abfälle vermeiden und vermindern Abfall Im Rahmen der Abfallbehandlung zu berücksichtigen, soweit keine spezielleren Anforderungen durch das AbfallR gestellt: Bodenrelevante Grenzwerte gem. BBodSch- und AltlastenVO Anhang II: -Wirkungspfad Boden Nutzpflanzen: 2 mg/kg Zn -Wirkungspfad Boden Grundwasser: 500 µg/l Zn -Vorsorgewert: 60 mg / kg Zn -Gesamtfracht: 1200 g / ha Zn ges. Anwender: Was ist zu tun, wenn der Abfallschlüssel nicht zur Entsorgungstechnik und RMMs des ES passen? Anwender: (Wie) Kann die gegenwärtige Entsorgungsdokumentation zum Nachweis der Einhaltung des ES genutzt werden? Bewerter, Anwender: Wie kann das Abfallvermeidungsgebot in Risikobewertung und Hinweise zur sicheren Handhabung integriert werden? Entsorger: Woher kommt die Information zur sicheren Entsorgung von Erzeugnissen?

Schnittstellen REACH und geltendes Umweltrecht Cr (VI) Schnittstellen REACH und geltendes Umweltrecht Cr (VI) Übersicht Materialfluss Cr(VI) Luftemission Abwasserbehandlung Boden Prozesswasserbehandlung Anlieferung Abfall Produkte

Anlieferung CrO 3 (CAS-Nr. 215-607-8) Carc.Cat.1; R45, Muta Cat 2; R46, Repro Cat.3; R62 R45-46-9-24/25-26-35-42/43-48/23-62-50/53 O T+ N R45 Kann Krebs erzeugen R46 Kann vererbbare Schäden verursachen R9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen R24/25 Giftig beim Berühren mit der Haut und beim Verschlucken R26 Sehr giftig beim Einatmen R35 Verursacht schwere Verätzungen R42/43 Sensibilisieren durch Einatmen und Hautkontakt möglich R48/23 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen R62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Einsatz als Chromsäure zur Glanzverchromung (galvanisch) Hartverchromung (galvanisch) Konversionsbeschichtung (stromlos) TA Luft: Nr. 5.2.7.1.1 krebserzeugender anorganischer Stoff der Klasse I max. 0,15 g/h bzw. 0,05 mg/m 3 im Abgas zusammen mit den anderen genannten Klasse 1 - Stoffen (As, Cd, Co, Benzo[a]pyren ) [ dürfen insgesamt... nicht überschreiten ] Luftemissionen Derzeit keine stehende Methode für PNEC Luft keine risikobasierte Ableitung von RMMs Ableitung RMMs über PNEC Boden (Deposition) möglich, aber Methode unklar. Empfohlene RMM (abgeleitet aus Stand der Technik): Abluftreinigung mit Tropfenabscheider, filternde Anlagen, Wäscher, elektrostatische Abscheider. Bewerter: Kann der Emissionsgrenzwert von 0,15 g/h und die RMMs, mit denen er eingehalten wird, vorgeschrieben werden? (Emissionsgrenzwert ersetzt PEC/PNEC Vergleich) ggf. müssen andere Stoffe der Klasse I berücksichtigt werden Anwender: Können gemessene Emissionswerte aus der Eigenüberwachung für REACH genutzt werden? PNEC Luft? Abluftreinigung (Filter, Wäscher, Tropfenabscheider) 0,15 g/h bzw. 0,05 mg/m 3 inkl. der anderen Klasse 1- Stoffe! PNEC Boden 2,8 mg/kg

Prozesswasserbehandlung Prozesswasser als Teilstrom (Vermeidung v Verunreinigungen, z.b. Komplexbildner) behandeln: Reduktion mit NaHSO 3 bei ph < 2,5 und Fällung von Cr(III)-Hydroxid mit Ca(OH) 2. Restgehalte an Metallionen über Selektivaustauscher oder Schlussfilter entfernen. Abwasservolumen (je Behandlung): < 20 m³ Konz. ökotoxischen Ionen im Abwasser: < 0,1mg/l Schlämme sind als Abfall zu entsorgen WRRL: Anhang VIII Nr. 7: Metalle und Metallverbindungen Belastungen durch diesen Stoff sind nach den Vorschriften des Anhangs II der WRRL gesondert zu ermitteln. AbwV Anhang 40 (Metallbe- und verabeitung) Teil D (Anforderungen an Abwasser vor Vermischung): Grenzwert von 0,1 mg/l Cr vor der Vermischung mit anderem Abwasser. Anwender: Ist bei GW Einhaltung von 0,1 mg/l im Abwasser auch von Einhaltung des ES auszugehen? Verhältnis von ES zu Grenzwert aus Anhang 40 (vor der Vermischung)? Bewerter: Kann ein GW in einen PNEC microorg umgerechnet werden? Bewerter: (Wie) können PNECs für die Ableitung von Qualitätszielen genutzt werden? (Wie) können Qualitätsziele für die Ermittlung von RMMs in ES genutzt werden? Behörden: (Welche) Rolle können lokale Behörden bei der regionalen Bewertung von Stoffemissionen spielen? Reduktion zu Cr (III) und Fällung als Hydroxid GW: 0,1 mg/l PNEC microorg 0,21 mg/l Direkteinleitung = Indirekteinleitung, da biologische KA geringe Effizienz der Cr-Elimination PNEC wasser 3,4 µg/l Schlämme als Abfälle zur Entsorgung Abwasservolumen < 20m 3 /d Vorflutervolumen 20.000 m 3 /d Kommunale Abwasserbehandlung Standardbedingungen: Vorflutervolumen = 20.000 m 3 /d Klärschlamm wird nicht ausgebracht, sondern entsorgt 4 Abs. VIII KlärschlammVO: Grenzwert für das Aufbringen von Klärschlamm auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden : 100 mg / kg (Trockenmasse) Bewerter und Anwender: Welche Rolle spielt der PNEC microorg bei der Bewertung? Die Einleitung in die KA kann bzgl. PEC/PNEC Vergleich kritischer sein als eine Direkteinleitung (ggf. Konflikt, wenn auch Organika im Abwasser!) Kläranlagenbetreiber: Wie gehen die Interessen der KAs in die Überwachung ein? Vorflutervolumenstrom 20.000 m 3 /d PNEC microorg 0,21 mg/l GW: 0,1 mg/l LAWA: 10 µg/l Cr ges PNEC wasser 3,4 µg/l

Verbrauchte Elektrolytlösungen & Galvanikschlämme als Abfälle zur Verwertung entsorgen. Verpackungsmaterialien, Schlämme aus der Regeneration v. Ionentauschern und Wäschern sowie Filter mit Restanhaftungen einer zugelassenen Anlage zur Verbrennung von gefährlichen Abfällen zuführen. Abfälle vermeiden und vermindern Abfall Im Rahmen der Abfallbehandlung zu berücksichtigen, soweit keine spezielleren Anforderungen durch das AbfallR gestellt: Bodenrelevante Grenzwerte gem. BBodSchu- und AltlastenVO Anhang II: -Wirkungspfad Boden Mensch: 1000 mg/kg Cr (Industrieflächen) -Wirkungspfad Boden Grundwasser: 50 µg/l Cr ges. -Vorsorgewert: 30 mg / kg Cr -Gesamtfracht: 300 g / ha Cr ges. Anwender: Was ist zu tun, wenn der Abfallschlüssel nicht zur Entsorgungstechnik und RMMs des ES passen? Anwender: (Wie) Kann die gegenwärtige Entsorgungsdokumentation zum Nachweis der Einhaltung des ES genutzt werden? Bewerter, Anwender: Wie kann das Abfallvermeidungsgebot in Risikobewertung und Hinweise zur sicheren Handhabung integriert werden? Entsorger: Woher kommt die Information zur sicheren Entsorgung von Erzeugnissen? Keine Anwendung in Verbraucherprodukten, bei denen eine Exposition mit Cr (VI) möglich ist. Produkte RL 2000/53/EG (Altfahrzeug-RL): Verbot der Verwendung, ausgenommen solcher in Anhang II Nr. 12 Korrosionsschutzschicht wichtiger Fahrzeugbauteile darf max. 2 g Cr VI pro Fahrzeug enthalten : Registrant: Ist die Exposition aus Erzeugnissen zu bewerten, wenn dort nur metallisches Cr vorliegt? Kette: Wie wird Informationsfluss zum Entsorger sichergestellt? Kette: kann die Angabe zum Gehalt an bes. gef. Stoffen in Erzeugnissen genutzt werden, um gemeinsam an Substitution zu arbeiten? Können Vorgaben zur Anwendung in Produkten in Zukunft Einzelstoffregulierungem verhindern?

Schnittstellen REACH und geltendes Umweltrecht Cyanid Schnittstellen REACH und geltendes Umweltrecht Übersicht Materialfluss KCN Luftemission Abwasserbehandlung Boden Prozesswasserbehandlung Anlieferung Abfall Produkte

Anlieferung KCN (CAS-Nr. 151-50-8 ) R22; R40; R42/43; R50/53 Xn N R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung R42/43 Sensibilisieren durch Einatmen und Hautkontakt möglich R50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Komplexbildner zur besseren Benetzung der Oberflächen TA Luft: Nr. 5.2.2 staubförmiger anorganischer Stoff: Klasse III max. 5 g/h bzw. 1 mg/m 3 im Abgas zusammen mit Sb, Cr, F, Cu, Mn, V, Sn Derzeit keine stehende Methode für PNEC Luft keine risikobasierte Ableitung von RMMs Ableitung RMMs über PNEC Boden (Deposition) möglich, aber Methode unklar. Empfohlene RMM (abgeleitet aus Stand der Technik): Abluftreinigung mit Tropfenabscheider, filternde Anlagen, Wäscher, elektrostatische Abscheider. Anwender: Können gemessene Emissionswerte aus der Eigenüberwachung für REACH genutzt werden? Luftemissionen PNEC Luft? Chronic DNEL inhal : 0,003 mg CN/ m 3 * Abluftreinigung (Filter, Wäscher, Tropfenabscheider) 5 g/h bzw. 1 mg/m 3 inkl. der anderen Stoffe! * Abgeleitet aus IUCLID: chron oral tox PNEC Boden mg/kg

Prozesswasserbehandlung Prozesswasser als Teilstrom Oxidation von CN mit z.b. NaOCl bis Erreichen einer max. Konzentration von 0,1 mg/l CN Abwasservolumen (je Behandlung): < 20 m³ WRRL: Anhang VIII Nr. 6: Cyanide Belastungen durch diesen Stoff sind nach den Vorschriften des Anhangs II der WRRL gesondert zu ermitteln. AbwV Anhang 40 (Metallbe- und verarbeitung) Teil D (Anforderungen an Abwasser vor Vermischung): Grenzwert von 0,2 mg/l CN vor der Vermischung mit anderem Abwasser. Anwender: Ist bei einer Konzentration von 0,1 mg/l im Abwasser auch von Einhaltung des ES auszugehen? Wie ist das Verhältnis von ES und Grenzwert nach Anhang 40 (vor der Vermischung)? Bewerter: Kann ein GW in einen PNEC microorg umgerechnet werden? Bewerter: (Wie) können PNECs für die Ableitung von Qualitätszielen genutzt werden? (Wie) können Qualitätsziele für die Ermittlung von RMMs in ES genutzt werden? Behörden: (Welche) Rolle können lokale Behörden bei der regionalen Bewertung von Stoffemissionen spielen? Oxidation GW: 0,2 mg/l PNEC microorg 6 µg/l LAWA: 0,05 µg/l Cyanid wird oxidiert. Nur der nicht oxidierte Teil gelangt ins Oberflächenwasser. PNEC wasser 0,06 µg/l Vorflutervolumen 20.000 m 3 /d Verbrauchte Elektrolytlösungen & Galvanikschlämme als Abfälle zur Verwertung entsorgen. Verpackungsmaterialien, Schlämme aus der Regeneration v. Ionentauschern und Wäschern sowie Filter mit Restanhaftungen einer zugelassenen Anlage zur Verbrennung von gefährlichen Abfällen zuführen. Abfälle vermeiden und vermindern Abfall Im Rahmen der Abfallbehandlung zu berücksichtigen, soweit keine spezielleren Anforderungen durch das AbfallR gestellt: Bodenrelevante Grenzwerte gem. BBodSch- und AltlastenVO Anhang II: -Wirkungspfad Boden Mensch: 100 mg/kg CN (Industrieflächen) -Wirkungspfad Boden Grundwasser: 10 µg/l CN Anwender: Was ist zu tun, wenn der Abfallschlüssel nicht zur Entsorgungstechnik und RMMs des ES passen? Anwender: (Wie) Kann die gegenwärtige Entsorgungsdokumentation zum Nachweis der Einhaltung des ES genutzt werden? Bewerter, Anwender: Wie kann das Abfallvermeidungsgebot in Risikobewertung und Hinweise zur sicheren Handhabung integriert werden? Entsorger: Woher kommt die Information zur sicheren Entsorgung von Erzeugnissen?

Schnittstellen REACH und geltendes Umweltrecht: BNI Schnittstellen REACH und geltendes Umweltrecht Übersicht Materialfluss BNI Luftemission Abwasserbehandlung Boden Prozesswasserbehandlung Anlieferung Abfall Produkte

Anlieferung BNI (CAS-Nr. 68133-60-8 ) R22 Xn R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken Tensid zum Einsatz als Glanzzusatz in Zinkbädern Prozesswasserbehandlung BNI ist nicht umweltgefährlich. Daher sind im ES keine Anwendungsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen vorgeschrieben. Anknüpfungspunkte im Wasserrecht? Derzeit keine. BNI ist kein PAK im Sinne des Anhang X der WRRL (nicht polyzyklisch) Es gelten die Vorgaben der Europäische Detergenzienverordnung EG/648/2004 zur Abbaubarkeit. GW: ---

Kommunale Abwasserbehandlung BNI ist nicht umweltgefährlich. Der Stoff wird biologisch abgebaut und gefährdet die Kläranlage nicht Anknüpfungspunkte im Wasserrecht? Derzeit keine. BNI ist kein PAK im Sinne des Anhang X der WRRL. Bewerter und Anwender: Welche Rolle spielt der PNEC microorg bei der Bewertung? Die Einleitung in die KA kann bzgl. PEC/PNEC Vergleich kritischer sein als eine Direkteinleitung (ggf. Konflikt, wenn auch Organika im Abwasser!) Kläranlagenbetreiber: Wie gehen die Interessen der KAs in die Überwachung ein? GW: --- Verpackungsmaterialien sind ordnungsgemäß zu entsorgen Abfall Anknüpfungspunkte im Abfall- / Bodenrecht? Derzeit keine.

Schnittstellen REACH und geltendes Umweltrecht PFOS Schnittstellen REACH und geltendes Umweltrecht PFOS Übersicht Materialfluss PFOS Luftemission? Abwasserbehandlung? Boden? Prozesswasserbehandlung? Anlieferung Abfall Produkte

Anlieferung PFOS (CAS-Nr. 215-607-8) Keine Legaleinstufung vorhanden Selbsteinstufung (Lanxess): R22-R52/53 UK RRS: R48; R51/53 und PBT Kriterien erfüllt R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R48 Gefahr ernsthafter Gesundheitsschäden bei längerer Exposition R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R50/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben PFOS ist hydrophob und lipophob. Daher ist eine Voraussage über den Verbleib von PFOS in Prozessen schwer zu modellieren. Einsatz als Substratnetzadditiv bei der Verchromung TA Luft: Nr. 5.2.5 nicht staubförmiger org. Stoff: darf als Gesamt-C 0,5 kg/h bzw. 50 mg/m 3 im Abgas nicht übersteigen. Wenn geringe Abbaubarkeit und hohe Anreicherbarkeit (PBT!) Klasse I als Gesamt-C 0,1 kg/h bzw. 20 mg/m 3? Luftemissionen Gem. Nr. 5.2.7 Emissionsminderungsgebot, wenn PBT. PFOS erfüllt wahrscheinlich die PBT-Kriterien von REACH und ist ein Stoff ohne sicheren Expositionswert. Es sind grundsätzlich alle Maßnahmen zu implementieren, die eine Emission in die Umwelt verhindern und/oder verringern. Wie können für PBTs Maßnahmen abgeleitet werden? Gibt es Einsatzmengen / -konzentrationen, die als nicht signifikant vernachlässigt werden können? Kann der Gesamt-C-Grenzwert auch nur annähernd der Belastungssituation aufgrund PFOS gerecht werden? (Im Vergleich zu dem hohen Halogenanteil (F) ist das C in dieser Verbindung das vergleichsweise Harmloseste). 0,1 kg/h bzw. 20 mg/m 3 Gesamt-C?

Prozesswasserbehandlung PFOS erfüllt wahrscheinlich die PBT-Kriterien von REACH und ist ein Stoff ohne sicheren Expositionswert. Es sind grundsätzlich alle Maßnahmen zu implementieren, die eine Emission in die Umwelt verhindern und/oder verringern: die Anlagen sind abwasserfrei zu betreiben, Schlämme aus den Galvanikbädern sind als gefährlicher Abfall zu entsorgenb WRRL: Anhang VIII Nr. 1: Organohalogene Anhang VIII Nr. 5: Persistente Kohlenwasserstoffe Belastungen durch diesen Stoff sind nach den Vorschriften des Anhangs II der WRRL gesondert zu ermitteln. Vorl. Zielvorgaben der Trinkwasserkommission des Bundes (NRW! Lebenslang gesundheitlich duldbarer Leitwert: 0,3 µg/l Zielwert: 0,1 µg/l Ist eine Prozessumstellung auf abwasserfreien Betrieb durch die Anwendung geringer Mengen von PFOS zu rechtfertigen? Abwasserfreie Produktion GW: AOX? Schlämme als gefährliche Abfälle zur sicheren Entsorgung (Halogene!)