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Transkript:

Fachhochschule Dortmund Prüfungsausschuss Fahrzeug- und Verkehrstechnik University of Applied Sciences and Arts Merkblatt zur Anerkennung von en en, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden ( 63a Hochschulgesetz). Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise: 1. Der Antrag auf Anerkennung von en ist direkt im Immatrikulationssemester zu stellen. Spätere Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. 2. Aus organisatorischen Gründen sollte die Gleichwertigkeitsprüfung innerhalb von vier Wochen ab März/April bzw. ab September/Oktober des jeweiligen Semesters durchgeführt werden. 3. Geben Sie im Anerkennungsformular die Module/Prüfungen an, für die Sie eine Anerkennung beantragen. 4. Für das Anerkennungsverfahren haben Sie die erforderlichen Informationen über die anzuerkennenden Leistungen bereit zu stellen. Vorzulegen ist eine von der jeweiligen Hochschule ausgestellte Bescheinigung (z. B. nspiegel) sowie entsprechende Modul- oder Lernergebnisbeschreibungen. 5. Die erforderlichen Unterlagen für die Prüfung der Gleichwertigkeit sowie der Antrag auf Anerkennung sind bei der Fachdozentin/dem Fachdozenten des entsprechenden Moduls vorzulegen, welche/welcher in dem jeweiligen Semester das Modul bzw. den TN auch prüfen wird, bzw. geprüft hat. Der Antrag auf Anerkennung ist von jeweiligen Fachdozenten beim anzuerkennenden Fach zu unterschreiben und die jeweilige einzutragen. 6. Nach Abschluss sämtlicher Anerkennungsprüfungen ist der Antrag auf Anerkennung von en sowie der nspiegel der jeweiligen Hochschule im Studienbüro einzureichen. Dort erfolgt abschließend die Vorlage an den jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden und die anschließende Verbuchung der anerkannten en. 7. Hinweis: Eine anerkannte kann nicht erneut abgelegt werden (keine nverbesserung möglich)!

Name, Vorname Matrikelnummer Studiengang Fahrzeugtechnik mit Praxissemester BPO 2013 Gilt nur für Studierende, die ihr Studium ab dem WS 2014/15 aufgenommen haben! An den Prüfungsausschuss Fahrzeug- und Verkehrstechnik Sonnenstraße 96 44139 Dortmund Anerkennung von en für den Studiengang Fahrzeugtechnik Ich bin im Studiengang Fahrzeugtechnik unter der oben angegebenen Matrikelnummer eingeschrieben und bitte um die Anerkennung der umseitig aufgeführten en: aus einem Studium an der FH Dortmund, Studiengang, aus einem Studium an einer deutschen Hochschule oder einer Berufsakademie, aus einem Studium an einer Hochschule im Ausland, da hinsichtlich der dort erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden. Die entsprechenden Nachweise und die Unterlagen, die zur Prüfung der Gleichwertigkeit von en erforderlich sind, liegen im Original bzw. in amtlich beglaubigter Kopie bei. Der nspiegel ist mit Stempel und Unterschrift der jeweiligen Hochschule versehen. Mir ist bekannt, dass eine Anerkennung von en nur innerhalb des 1. Semesters möglich ist, in dem ich an der FH Dortmund im jetzigen Studiengang immatrikuliert wurde. Termine: 28.02. (Einschreibung im WS) bzw. 31.08. (Einschreibung im SS) Ich beantrage eine Höherstufung in ein den anerkannten ECTS-Leistungspunkten entsprechendes Fachsemester. Ort, Datum Unterschrift Stand: 03/2016 Seite 1 von 4

Herrn/ Frau Matrikelnummer: werden für den Studiengang folgende en der anerkannt: Fahrzeugtechnik (BA) mit Praxissemester Dieses Formular ist zusammen mit dem Original-nspiegel bzw. in amtlich beglaubigter Kopie von der Hochschule, an der die Leistungen erbracht worden sind, vom/ von der Studierenden bis zum Ende des jeweiligen Semesters, in der die Einschreibung vorgenommen wurde, im Studienbüro vorzulegen. Termine: 28.02. (Einschreibung im WS) bzw. 31.08. (Einschreibung im SS). Studienfach Mathematik 1 (MP*) 50110 8 / 6 Baszenski od. Guias Physik 1 (MP) 50210 3 / 3 Eden Physik 1 (TN) 50215 BE Eden Chemie (MP) 50220 2 / 2 Frau Appel Elektrotechn. Grundl. (MP) 50310 6 / 6 Bittner od. Ide Statik 50410 5 / 4 W.Fischer Ingenieurmethodik (MP) 50510 2 / 3 Eden od. Gebhard Ingenieurmethodik (TN) 50515 BE Eden od. Gebhard Technisches Englisch (MP) 50610 2 / 4 Usher Technisches Englisch 1 (TN) 50615 BE Usher Technisches Englisch 2 (TN) 50625 BE Usher Mathematik 2 (MP) 50710 8 / 6 Baszenski od. Guias Physik 2 (MP) 50810 3 / 3 Eden Physik 2 (TN) 50815 BE Eden Grundlagenpraktikum (MP) 50820 2 / 2 Köhlhoff/Babiel Grundlagenpraktikum (TN) 50825 BE Köhlhoff/Babiel Wechselstromtechnik (MP) 50910 3 / 3 Bittner od. Ide Seite 2 von 4

Studienfach Grundlagen der Fahrzeugelektronik (MP) Grundlagen der Softwareentwicklung (MP) 50920 2 / 2 Krüger 50930 3 / 3 Haase Festigkeitslehre 1 (MP) 51010 3 / 3 W. Fischer Konstruktionselemente I (MP) 51110 6 / 6 Kleinschnittger Technisches Zeichnen (TN) 51115 BE Kleinschnittger Thermodynamik (MP) 51210 4 / 3 Herr Rosefort Strömungsmechanik (MP) 51310 3 / 3 Frau Kaesemann Festigkeitslehre 2 (MP) 51410 4 / 4 W. Fischer Dynamik (MP) 51420 4 / 4 Gössner Konstruktionselemente II (MP) 51520 5 / 4 Kleinschnittger CAD (MP) 51530 3 / 3 Fürsich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MP) 51610 5 / 4 Thiem Fahrzeugdynamik (MP) 51710 5 / 4 Funke Fahrzeugkonstruktion (MP) 51810 6 / 6 Menck Fahrwerktechnik (MP) 51910 4 / 4 Benda Werkstofftechnik (MP) 52010 2 / 2 Köhlhoff Fertigungstechnik (MP) 52020 5/ 4 Peters Verbrennungsmotoren 1 (MP) 52110 5 / 4 Kleinebrahm Fahrzeug- und Motorenmesstechnik (MP) 52210 5 / 4 Blank Numerische Mathematik (MP) 52310 4 / 4 Keller Betriebswirtschaftslehre (MP) 52410 3 / 3 Konen Qualitäts- und Projektmanagement (MP) 52420 3 / 4 Leopold Seite 3 von 4

Studienfach Praxissemester/Auslandssemester 20 W. Sondergebiete der Fahrzeugtechnik Ingenieurmäßiges Arbeiten (MP) 30 / 2 W. Fischer 52610 6 / 4 Frau Appel 52710 9 / 6 Wahlpflichtbereich Die durch die Fachvertreter/innen geprüften äquivalenten Leistungen werden anerkannt. Datum Prof. Dr. Ing. M. Ludvik, Vorsitzender des Prüfungsausschusses MP= Modulprüfung TN= Teilnahmenachweis Seite 4 von 4