Private Krankenversicherung Private Krankenversicherung



Ähnliche Dokumente
PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

Private Krankenversicherung Quo Vadis?

Inhaltsverzeichnis. Kranken...1. Kranken...2

Tarif-PAKET Dent-PLUS von Signal Iduna 62% 43% mehr Informationen 1 / 5

Das heutige Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor großen Problemen:

Kranken DENT-FEST, DENT-PLUS. Senken Sie Ihren Eigenanteil bei Zahnersatz jetzt bis auf 0,00 Euro!

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Krankenversicherung Spezial

PKV-Info. GKV-versicherte Beamte: Erleichterter Wechsel in die PKV

PKV-Info. Der Standardtarif. Stand: 1. Juni 2004

Gesundheit erhalten. Mehr Extras für gesetzlich Kranken- versicherte! Manchmal hält die erste Liebe länger als die zweiten Zähne.

Zahnzusatzversicherungen. Sechs Fragen Sechs Antworten. Versicherungen Immobilienfinanzierungen Vermögensaufbau

Krankenvollversicherung

PKV-Info. Der Standardtarif. nach der Rechtslage ab dem 1. Juli 2002

Finanztest 05/2014 Thema: Private Krankenversicherung Kapitel Bilder Off-Text Kapitel 1: Gesetzlich oder privat? 00:10

Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge

GESUNDHEITSSCHUTZ. Das R+V-BeihilfeKonzept. Die private Krankenversicherung für Beamte.

Merkblatt Privatversicherte und Gesundheitsreform 2007

Kranken. DENT-MAX - hochwertiger Schutz für Ihre Zähne. Senken Sie Ihren Eigenanteil bei Zahnersatz jetzt bis auf 0,00 Euro!

Kranken. GE-AKTIV und GE-AKTIV-PLUS Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre

BETRIEBS- KRANKENKASSE

Endlich Klarheit. Vertriebsinformation PKV

Central Krankenversicherung AG. Hansaring Köln. Telefax +49 (0) Die Gruppenversicherung der Central

FAQ Unisex in der Krankenversicherung

Hier dreht sich alles um Ihre Gesundheit. Stationäre Zusatzversicherung

LVM-Juniorpaket: Das Beste für kleine Patienten

Ich will für meine Zähne eine V.I.P.-Behandlung. Die Zahn-Zusatzversicherung V.I.P. dental.

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Telefon:

1. Änderungsmitteilungen

Ich will für meine Zähne eine V.I.P.-Behandlung. Die Zahn-Zusatzversicherung V.I.P. dental.

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft

Die. als Teil Ihres individuellen

PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNG. Smart Fit FÜR DAS GANZE LEBEN. Mit Gesundheitsrabatt

und beruhigenden Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen und Auslandsreisen.

Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge bezahlbar.

Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: allgemeine Informationen.

Info. GKV-versicherte Beamte: Erleichterter Wechsel in die PKV

DAS LEBEN MEHR GENIESSEN

Ein strahlendes Lächeln mit uns kein Problem!

PKV-Info. Der Standardtarif. nach der Rechtslage ab dem 1. Juli 2000

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Leitfaden Basistarif. Information für den Zahnarzt. Stand: Dezember 2008

KRANKEN-ZUSATZVERSICHERUNG. Leistungsvergleiche GKV und ARAG.

GKV oder PKV, Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen

ZahnPREMIUM. Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge.

Grüezi aus der Schweiz.

Potenzial für den KV Verkauf

Für gesunde und schöne Zähne. Mit den Zusatzversicherungen der DBV bleibt Ihre Zahnvorsorge bezahlbar.

AKTIV Zusatzversicherung

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab )

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

So sehen Sie beim Zahnarzt gut aus.

Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär.

Für ein lückenloses Lächeln. Zahnersatz-Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte.

R+V - Blick + Check classic (BC3U), Klinik premium. Zahn premium (Z1U), ZahnVorsorge (ZV) Gesellschaft Tarif S N1 MB EA 25 Euro

Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge

Kranken. DENT-FEST / DENT-PLUS SIGNAL IDUNA verdoppelt die Zahnersatz-Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen!

Schärfen Sie Ihren Blick!

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne

Zusatzversicherung Ergänzungsstufe

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne

ZahnPREMIUM. Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge.

Kranken. GE-AKTIV und GE-AKTIV-PLUS Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre

Bremen. Die zwei Elemente bei der Krankenversorgung von Referendaren

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für

Wünsche werden bezahlbar

Herzlich willkommen!

AKTIV Zusatzversicherung

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

Portabilität der Alterungsrückstellung -was bedeutet das?- Autor: Björn Kotzan, veröffentlich (kvoptimal.de/index.

%

KRANKEN- VERSICHERUNG. gesundheit. Das R+V-GesundheitsKonzept AGIL überzeugende Argumente für einen flexiblen Versicherungsschutz.

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne

Kranken. Jetzt neu - GE-AKTIV Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre. attraktive Leistungen für nur 14,87 EUR monatlich

Tarif-PAKET KOMFORT-PLUS von Signal Iduna

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Leistungsmerkmale KombiMed Krankenhaus. Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte.

ZahnPREMIUM. Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge.

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.

Für den öffentlichen Dienst. Private Krankenversicherung Für Beamte

Private Krankenversicherung

Hinweise. zur Entscheidungsfindung Ihrer Krankenversicherung

Aktives Gesundheitsmanagement Exklusivkonzept für Verbandsmitglieder des IVD West e.v.

Mehr Qualität für Ihre Gesundheit!

Soziale Absicherung. Was ist wichtig? Frank Hämmerlein

Beihilfe Bund und Bundesländer auf einen Blick

Kirchliche Beihilfeversicherung Mitarbeiterversammlung Pastorale Dienste u. Religionslehrer i.k. der Erzdiözese Bamberg am

Für Ihre Zukunft: First Class!

Risikoanalyse für die private Krankenzusatzversicherung

Wir sagen Ihnen, wie viel Sie für Ihre persönliche Private Krankenversicherung bezahlen würden.

Transkript:

Private Krankenversicherung www.die-beihilfe.de 5

Private Krankenversicherung 7------ Die private Krankenversicherung (PKV) 10------ Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung 12------ Basistarif in der privaten Krankenversicherung 6 www.die-beihilfe.de

Die private Krankenversicherung (PKV) Die private Krankenversicherung (PKV) bietet im Unterschied zu der gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen gegen z.b. Krankheitskosten. Ein Vertragsabschluss ist dabei z.b. von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen und zu versichernder Leistung ab hängig. In der PKV können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht; also wenn das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt sowie Beamte, Selbständige oder Freiberufler. Die Beiträge sind dabei nicht vom Einkommen abhängig, dafür spielt das Eintrittsalter, ggf. die Berufsgruppe und der Gesundheitszustand eine Rolle. Der Gesundheitszustand kann dabei zu Risikozuschlägen bzw. zu Ausschlüssen oder der Ablehnung der Versicherung führen. Kontrahierungszwang besteht jedoch im Bereich des Basistarifs, den jede private Kranken versicherung anbieten muss. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung berücksichtigen auch gesetzlich vorgeschriebene Altersrückstellungen, um überproportionale Beitragsanstiege im Alter zu vermeiden. Seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 können die auf den Basistarif bezogenen Alterungsrückstellungen zum nächsten Krankenversicherer mitgenommen werden. In der privaten Krankenversicherung kann die Vertragsgestaltung in Bezug auf Leistungen oder Beiträge bzw. Beitragsrückerstattungen unterschiedlich ausgestaltet sein. Eine Beitragsrückerstattung kann gewährt werden, wenn der Versicherte, je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich, einen gewissen Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Der Versicherungsnehmer kann je nach seinen Bedürfnissen verschiedene Tarife individuell kombinieren, um für sich eine geeignete Absicherung zu gestalten. Dabei können verschiedene ambulante, zahnärztliche und stationäre Tarife kombiniert werden bzw. als Pakete angeboten werden. Dabei können auch Selbstbeteiligungen gewählt werden. Die Leistungen der PKV unterscheiden sich darüber hinaus nach Gesellschaft und Tarif. Versicherbar sind z.b. : Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationärer Behandlung, : freie Wahl der Klinik, : Behandlung durch den Chefarzt, : Zahnersatz (Hochwertige Kronen, Füllungen und Prothesen), : kieferorthopädische Behandlungen, : Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen), : alternative Behandlungsmethoden und Medikamente, : zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie oder : Psychotherapie. In der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenkasse. Deshalb ist für jedes Kind ein eigener Beitrag zu zahlen. Eltern, die unterschiedlich versichert sind, haben die Wahl zwischen den beiden Systemen. Ist der Elternteil mit dem höheren Einkommen in der PKV versichert, ist jedoch keine kostenlose Familienversicherung in der GKV möglich, vielmehr muss der Mindestbeitrag www.die-beihilfe.de 7

entrichtet werden. Wird ein Kind privat krankenversichert, muss dies nicht zwangsläufig beim Versicherer der Eltern geschehen. Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung Begriffsbestimmungen Wartezeiten können die Leistungen in den ersten Monaten nach Versicherungsbeginn einschränken. In dieser Zeit werden nur Leistungen bei Unfall übernommen. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie gilt für alle ambulanten Leistungen, ob Arzt, Heilpraktiker, Medikamente, Brille, Massagen etc. und auch für Behandlungen im Krankenhaus. Nach den Musterbedingungen des PKV-Verbands betragen die besonderen Wartezeiten acht Monate. Diese gelten insbesondere für Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder kieferorthopädische Leistungen. Bei manchen Versicherern werden sie auch verkürzt, z.b. bei Schwangerschaft und Psychotherapie. Wechsel aus der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung Die Wartezeiten werden erlassen, wenn man lückenlos aus der bestehenden Krankenversicherung übergeht und dabei mindestens die drei bzw. acht Monate versichert war. In den allermeisten Fällen sind sie daher ohne Bedeutung. Der Nachweis der entsprechenden Vorversicherung muss erbracht werden. Er kann sich ggf. auch auf mehrere Versicherer erstrecken, falls man kürzlich die Kasse gewechselt hat. Wartezeit-Attest Dies erfordert eine ausführliche ärztliche Untersuchung (nach einem Vordruck der jeweiligen Gesellschaft). Dies geht auf eigene Kosten und wird vom Arzt eigener Wahl gemacht. Vorzugsweise sollte dieser den Patienten bereits kennen. Ist man hiernach gesund, entfallen die Wartezeiten. Ein eventuell nötiger Risikozuschlag gefährdet den Wartezeit-Erlass nicht. Oft wird ein separates Attest vom Zahnarzt verlangt; daraufhin werden auch die acht Monate für die Zähne erlassen (bei manchen Versicherern gilt das nicht für Zahnersatz oder Kieferorthopädie). Das ärztliche Attest kann je nach Versicherer einen unterschiedlichen Umfang verlangen. Einige Versicherer sind damit zufrieden, dass der Hausarzt die Zähne beurteilt. Dieses Attest muss zeitnah zum Antrag besorgt werden; idealerweise zusammen mit dem Antrag, jedoch nicht später als zwei Wochen danach. 10 www.die-beihilfe.de

Einige praktische Empfehlungen und Hinweise zur privaten Krankenversicherung: : Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht Eine Rücktrittserklärung von einem Versicherungsvertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages erfolgen. : Wartezeit In der Regel liegt zwischen Versicherungsabschluss und Eintritt des Versicherungsschutzes nach den jeweiligen Vertragsbedingungen (bei gewissen Zusatzleistungen) eine Wartezeit von drei Monaten. Vorversicherungszeiten werden jedoch in der Regel angerechnet. Für einzelne Leistungen können aber längere Wartezeiten gelten. : Vorerkrankungen Der Versicherungsschutz wird gefährdet, wenn es der Versicherungsnehmer unterlässt, wesentliche Krankheiten anzugeben (Risikozuschlag). : Kündigung Private Krankenversicherungsverträge sind in der Regel jederzeit unter Beachtung einer Kündigungsfrist durch den Versicherungsnehmer kündbar, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres (in bestimmten Zweigen auch zum Ende des zweiten Versicherungsjahres). Gebildete Altersrückstellungen können inzwischen zu anderen Anbietern in gewissem Umfang mitgenommen werden! Aufgrund der Versicherungspflicht sollte die Anschlussversicherung geklärt sein. : Kontrahierungszwang Darunter ist die Verpflichtung des Versicherers zur Annahme von Versicherten auch mit Risiken zu verstehen (siehe oben), der sich die meisten Versicherungsunternehmen angeschlossen haben. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob sie diese Verpflichtung eingegangen ist. : Doppelversicherung Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer bereits bestehende Krankenversicherungen anzuzeigen (Begrenzung des Versicherungsschutzes auf insgesamt 100 Prozent). : Altersrückstellung Private Krankenversicherer müssen 90 Prozent der über dem gesetzlichen Rechnungs zins von 3,5 Prozent hinausgehenden Zinserträge der Altersrückstellung zuführen. Außer dem muss bei Neuabschluss seit dem 1. Januar 2000 ein Zuschlag von zehn Prozent auf alle Vertragsbestandteile zum Aufbau der Altersrückstellung erhoben werden. : Beitragsanpassung Ebenso wie in der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch in der privaten Krankenversicherung Beitragsanpassungen möglich. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen lassen ihre Tarife einmal jährlich von unabhängigen Treuhändern kalkulieren. Bei Veränderungen von mehr als fünf Prozent nach oben oder unten wird der Tarif angepasst. www.die-beihilfe.de 11

Erhöhung des Versicherungsschutzes Wartezeiten entstehen meist auch bei späterer Erhöhung des Versicherungsschutzes und sollten dabei bedacht werden. Dann gelten die drei bzw. acht Monate nur für die Mehrleistungen und so lange gilt noch der alte Schutz. Mitunter wird auch für diesen Fall ein Wartezeit-Attest zugelassen. Mehr Informationen unter www.pkv.de Beamtinnen und Beamte benötigen private Krankenversicherung Der Beihilfeanspruch wird aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ( 80 IV Bundesbeamtengesetz) abgeleitet. Danach muss der Dienstherr Vorkehrungen dafür treffen, dass der amtsangemessene Lebensunterhalt des Beamten bei Eintritt besonderer finanzieller Belastungen durch Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle nicht gefährdet wird. Es wird unterstellt, dass die Besoldung bereits Anteile zur Abwendung krankheitsbedingter Belastungen enthält. Die beamtenrechtliche Alimentation ist erst dann nicht mehr ausreichend, wenn sie infolge krankheitsbedingter Belastungen einen solchen Umfang erreicht, der die amtsangemessene Lebensweise des Beamten oder Versorgungsempfängers nicht mehr gewährleistet. Insofern ergibt sich aus diesen Grundsätzen des Alimentationsprinzips kein Anspruch auf einen vollen Aufwendungsersatz im Krankheitsfall. Beamte ohne ergänzenden Versicherungsschutz über die Beihilfe hinaus dürften daher die Ausnahme bilden; sind jedoch ab 01.01.2009 ebenfalls von der Versicherungspflicht umfasst. Das Beihilfesystem stellt eine ergänzende Fürsorgeleistung des Dienstherrn dar, die nicht zum Kernbestand der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gehört. Der Dienstherr geht grundsätzlich davon aus, dass der Beamte sein Risiko im Krankheitsfall durch Abschluss einer privaten Restkostenversicherung minimiert. Seit 2009 besteht eine Verpflichtung zum Abschluss einer ergänzenden Versicherung. Da der Bemessungssatz für Beihilfeberechtigte nur 50 Prozent (bei zwei und mehr Kindern 70 Prozent, für Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehegatten 70 Prozent) beträgt, müssen Beihilfeberechtigte zum Ausgleich der verbleibenden Restkosten eine private Krankenversicherung abschließen. Diese Versicherungstarife sind auf den jeweiligen Bemessungssatz der Beihilfe abgestellt. Dem Prinzip der ergänzenden Hilfsleistungen entspricht der Grundsatz, dass Mehrerstattungen durch Beihilfe ausgeschlossen sind (100-Prozent-Grenze). Besonders gute und leistungsfähige Beihilfetarife bieten die Krankenversicherer im DBW. Mehr Informationen unter www.selbsthilfeeinrichtungen.de Basistarif in der privaten Krankenversicherung Die privaten Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, ab 01.01.2009 einen Basistarif anzubieten. Dieser soll eine soziale Schutzfunktion in der privaten Krankenversicherung ermöglichen. Die Leistungen entsprechen dabei grundsätzlich denen in der gesetzlichen Krankenver sicherung; die Abrechnung erfolgt privat zu vertraglich festgelegten Sätzen in der Regel nach den Gebührenordnungen für Ärzte bzw. Zahnärzte. Dabei wurden 12 www.die-beihilfe.de

www.die-beihilfe.de 13

zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen, der Kassenärztlichen Bundes vereinigung, dem PKV-Verband und den Beihilfekostenträgern folgende Sätze vereinbart: : Persönlich-ärztliche Leistungen: max. der 1,2-fache Steigerungssatz, : Medizinisch-technische Leistungen: max. der 1,0-fache Steigerungssatz, : Laborleistungen: max. der 0,9-fache Steigerungssatz. Für Leistungspositionen der GOZ gilt maximal der 2,0-fache Steigerungssatz. Der Basistarif kann mit Zusatzversicherungen gekoppelt werden; dabei können bereits vorhandene Altersrückstellungen eingebracht werden. Die Beiträge richten sich nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers nicht nach seinem Gesundheitsstatus; Risikoausschlüsse oder -zuschläge erfolgen nicht. Die Beiträge sind für Einzelpersonen auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV (zukünftig zusätzlich dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag) beschränkt, dieser beträgt 2013 rund 612,32 Euro (Beamte / Versorgungsempfänger jeweils entsprechend dem Beihilfebemessungssatz). Bisher konnten Versicherte bei einem Wechsel der Versicherung ihre Alterungsrückstellungen nicht übertragen, sondern mussten sie neu aufbauen. Dies wird mit zunehmendem Alter problematisch. Mit der Gesundheitsreform wird die Übertragbarkeit bereits gebildeter Alterungsrückstellungen erleichtert: Wer innerhalb seiner privaten Krankenkasse in einen anderen Tarif, z.b. den Basistarif, wechselt, nimmt die Alterungsrückstellungen wie bisher im vollen Umfang mit. Wer im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif einer anderen privaten Kasse wechselt, nimmt die Alterungsrückstellungen bis zum Umfang des Basistarifs zum neuen Versicherer mit. Nach 18 Monaten können Sie in andere Tarife des gleichen privaten Krankenversicherungsunternehmens wechseln und die Alterungsrückstellungen bis zum Umfang des Basistarifs erneut mitnehmen. Dies gilt auch für einen Wechsel in den Basistarif anderer privater Krankenversicherungsunternehmen nach 18 Monaten. Neuversicherte, die vom 1. Januar 2009 an einen neuen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abschließen, können bei einem späteren Versicherungswechsel unabhängig von der Art des gewählten Tarifs die Alterungsrückstellungen bis zum Umfang des Basistarifs mitnehmen. Es ist davon auszugehen, dass der Basistarif insbesondere für bislang Nichtversicherte und ältere Menschen oder kranke Menschen interessant ist. Da sich die Beiträge am Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren werden, wird sich der Basistarif nicht zum alternativen Billig-Tarif entwickeln. Insgesamt wurde der Tarif jedoch wie auch andere Teile des GKV-Wett be werbs stärkungsgesetzes im Juni 2009 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. 14 www.die-beihilfe.de