I N K L U G N R A T I O N

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Transkript:

INTERNATIONALER TAG DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNG VOM 3. DEZEMBER I N T E I N K L U S I O G N R A T I O N WOHNEN UND ARBEITEN EIN PROJEKT DER BEHINDERTENKONFERENZ ST. GALLEN

Inhaltsverzeichnis 1. Projekt 3.12. Integration Inklusion Arbeiten und Wohnen... 3 2. Ausgangslage... 4 3. Ziele Nutzen Wirkung... 5 3.1 Beitrag zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention... 5 3.2 Beitrag zur Ausrichtung des Kantons St.Gallen... 5 3.3 Erreichen von neuen Zielgruppen... 5 3.4 Vernetzung von Institutionen bei der Umsetzung der UNO-BRK im Kanton St. Gallen... 5 3.5 Evaluation von Faktoren, die eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt und/oder das Gelingen von ambulanten Wohnformen begünstigen... 5 3.6 Breite Aufmerksamkeit für das Thema Förderung von Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung im Kanton St.Gallen erreichen... 5 4. Projektorganisation Zuständigkeiten... 6 4.1 Zuständigkeiten... 6 5. Vernetzung Zusammenarbeit Projektteilnehmende... 7 5.1 Beteiligte Institutionen... 7 6. Kommunikation: Geplante Massnahmen und Umsetzung... 7 7. Zeitplan Projektschritte... 8 8. Dokumentation Ergebnisse... 10 2

1. Projekt 3.12. Integration Inklusion Arbeiten und Wohnen Auftraggeberin: Behindertenkonferenz St.Gallen Postfach 216 9001 St. Gallen E-Mail: @hispeed.ch Projektteam: Birgit Maurer Jean Seiler Andrea Sennhauser Alfred Sutter Therese Wenger maurerb@hpv.ch jean.seiler@obvita.ch sennhauserandrea@gmail.com alfred.sutter@hispeed.ch therese.wenger@proinfirmis.ch 3

2. Ausgangslage Der Verein Behindertenkonferenz St.Gallen () setzt sich für die Anliegen von Menschen mit Behinderung ein und fördert deren Selbstvertretung. Er lanciert und unterstützt Projekte, welche die Chancengleichheit sowie die gesellschaftliche und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung fördern. Die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UNO-BRK) betont das gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit und Wohnen. Artikel 19 und 27 der UNO-BRK erkennen das Recht von Menschen mit Behinderung an, mit den gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben und zu arbeiten. Im Hinblick auf den internationalen Tag der Menschen mit Behinderung vom 3. Dezember lanciert die ein Projekt zur Förderung dieser Wahlfreiheit und Inklusion. Im Kanton St.Gallen leben ca. 1300 Menschen mit Behinderung in einer stationären Einrichtung und ca. 2000 Betroffene arbeiten in einer geschützten Werkstätte. In Zusammenarbeit mit den Zuständigen von sechs Werkstätten und Wohnheimen und den Fachstellen Vernetzung Wohnbegleitungen und Profil Arbeit & Handicap realisiert die ein Projekt zum Thema Integration Inklusion Arbeiten und Wohnen. Inklusion heisst, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die möchte sensibilisieren und einen Beitrag dazu leisten, dass Menschen mit einer Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht wird. Deshalb sollen im Laufe des Jahres 2016 Menschen mit Behinderung, welche im Wohnheim wohnen oder in der Werkstätte arbeiten, auf die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung sensibilisiert werden und gegebenenfalls selbständig wohnen, respektive eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt finden. Die Betonung des Projektes liegt jedoch nicht vorrangig auf den Ergebnissen, sondern auf dem Prozess in den Institutionen und bei den angesprochenen Menschen. Auch soll die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf das Thema Wahlfreiheit gelenkt werden. Die Integration von Personen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit in den ersten Arbeitsmarkt ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Einerseits kann die Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus verschiedenen Gründen eingeschränkt sein (z. B. Krankheit, Unfall, Invalidität). Andererseits sind es die gesellschaftlichen Faktoren als auch die demographische Entwicklung oder die wirtschaftliche Situation, die eine berufliche Integration begünstigen oder hemmen können. Deshalb interessieren die sogenannten Gelingensbedingungen. Menschen mit Behinderung sind oftmals unsicher, ob das Leben in einer eigenen Wohnung, alleine oder gemeinsam mit anderen, sie vielleicht überfordern könnte. Sie brauchen hierbei Unterstützung und Begleitung, ganz individuell und unterschiedlich, je nach Form und Schwere ihrer Behinderung. Im Weiteren leben Menschen mit Behinderung meist in bescheidenen Verhältnissen, weshalb günstiger Wohnraum benötigt wird und oft noch barrierefrei zugänglich sein sollte. Hier interessieren die sogenannten Sprungbrettvarianten. 4

3. Ziele Nutzen Wirkung 3.1 Beitrag zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention Das vorliegende Projekt hat zum Ziel die Ausrichtungen der UNO-BRK aufzunehmen und Menschen mit Behinderung, welche in den teilnehmenden Partnerinstitutionen leben und arbeiten, neue Perspektiven auf dem Weg zu grösstmöglicher Selbstbestimmung zu eröffnen. Damit liegt die Betonung nicht vorrangig auf den Ergebnissen, sondern auf dem Prozess in den Institutionen und bei den angesprochenen Menschen. 3.2 Beitrag zur Ausrichtung des Kantons St.Gallen In den strategischen Ausrichtung des Kantons St.Gallen zur Angebotsplanung für Menschen mit Behinderungen liegt die Betonung auf der Forderung von ambulant vor stationär. Ziel des Projektes ist es, diese Stossrichtung aufzunehmen und umzusetzen. 3.3 Erreichen von neuen Zielgruppen Es sollen vor allem Menschen mit Behinderung angesprochen werden, die in den Institutionen leben und arbeiten und sich bis anhin der Wahlmöglichkeit nicht bewusst waren. Hier sollen Prozesse in Bewegung kommen, die aber ergebnisoffen bleiben müssen, um eine echte Wahlmöglichkeit zu ermöglichen. Auch hier liegt die Betonung des Ziels auf dem Prozess, nämlich der Bewusstmachung von Wahlmöglichkeiten 3.4 Vernetzung von Institutionen bei der Umsetzung der UNO-BRK im Kanton St. Gallen Die teilnehmenden Institutionen sind von ihrer Ausrichtung und geographischen Lage im Kanton St.Gallen sehr differenziert und bilden die Breite an Angeboten in der Region ab. Indem sie gemeinsam an diesem Projekt arbeiten und von ihren Erfahrungen gegenseitig profitieren, soll ein Netzwerk an Kompetenzen zugunsten der Integration von Menschen mit Behinderung entstehen. 3.5 Evaluation von Faktoren, die eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt und/oder das Gelingen von ambulanten Wohnformen begünstigen Die Erfahrungen der betroffenen Menschen und der Projektpartner sollen systematisch erfasst und ausgewertet werden. Dies mit dem Ziel die Gelingensbedingungen fassbar und im Sinne von best practice auch für andere zugänglich zu machen. Hier soll die fachliche Begleitung des Projektes durch die Stiftung Profil und der Vernetzung Wohnbegleitungen einen gewichtigen Beitrag leisten. 3.6 Breite Aufmerksamkeit für das Thema Förderung von Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung im Kanton St.Gallen erreichen Das Projekt startet am internationalen Tag der Menschen mit Behinderung 2015 am 3.12. Endpunkt ist wiederum dieser Anlass 2016. Zu diesen Anlässen werden jeweils die Medien eingeladen. 5

4. Projektorganisation Zuständigkeiten 4.1 Zuständigkeiten Projektauftraggeber ist die. Diese hat einen Steuerungsausschuss und eine Projektleitung berufen, die das Projekt planen, koordinieren, konzipieren und organisieren und wiederum der Rückmeldungen zum Projektablauf geben. Für die Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation gegen aussen ist das Büro Netzwerk Lehner zuständig. Das Büro wird beauftragt den Presseanlass zu organisieren und die Mitteilung aufzugleisen. Für die Umsetzung in den Institutionen sind diese selbst zuständig. Sie erhalten fachliche Unterstützung durch Profil Arbeit & Handicap, bzw. durch die Vernetzung Wohnbegleitungen. Die Zwischenauswertungen, sowie die Gesamtauswertung werden von der Projektleitung organisiert und durchgeführt. Diese ist ebenfalls zuständig für die Kommunikation innerhalb der Projektgruppe. 6

5. Vernetzung Zusammenarbeit Projektteilnehmende Die Kooperationspartner sind vom Steuerungsausschuss und der Projektleitung nach ihrer geographischen Lage im Kanton St.Gallen sowie nach ihrer Angebotsausrichtung ausgesucht worden. So ist gewährleistet, dass möglichst viele Menschen mit Behinderung in Institutionen des Kantons St.Gallen über das Projekt erreicht werden können und die Erfahrungen eine fachliche Differenzierung ermöglichen. 5.1 Beteiligte Institutionen Wohnbereich: o Johaneum Neu St.Johann Einrichtung für Menschen mit Lernbehinderungen und kognitiven Beeinträchtigungen o Imbodehuus St.Gallen Institution für Menschen mit Körperbehinderungen Arbeitsbereich: o Obvita St.Gallen Institution für blinde und sehbehinderte Menschen sowie Menschen mit psychischen Problemen o Förderraum St.Gallen Institution für Menschen mit Behinderungen o Arwole- Sargans Institution für Menschen mit Lernbehinderung, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung o HPV Rorschach Rorschach Institution für Menschen mit Behinderungen Fachlich begleitet wird das Projekt von Profil Arbeit & Handicap und der Vernetzung Wohnbegleitungen. 6. Kommunikation: Geplante Massnahmen und Umsetzung Eine Medienmitteilung wird vor dem 3.12. der Presse zugestellt. Am 3.12. wird die mit einer Vertretung des Kantons St.Gallen und den Zuständigen der fachlichen Begleitung die mitwirkenden Institutionen zum Kick-off besuchen. Während der gesamten Projektphase findet ein geregelter Austausch (Form ist noch zu bestimmen) statt. In der Hälfte der Projektphase gibt es eine Zwischenbilanz mit Einbezug der Medien. Zum Projektabschluss wird eine Medienmitteilung erfolgen. Die Abschlussveranstaltung findet am 3.12.2016 statt. 7

7. Zeitplan Projektschritte (Der Zeitplan wird laufend angepasst) 8

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8. Dokumentation Ergebnisse Die Erkenntnisse aus den Zwischenergebnissen werden zusammengefasst und dokumentiert. Am Ende erfolgt nach einer Evaluation ein Abschlussbericht des Projektes 3.12. Der Prozess dazu wird noch festgelegt. 10