KREISNACHRICHTEN. Feuerwehr-Ehrenzeichen der Stufe II (Gold) Feuerwehrleute des Eifelkreises ausgezeichnet für jahrzehntelange Verdienste

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Transkript:

KREISNACHRICHTEN Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Samstag, 23.04.2016 I Ausgabe 16/2016 I www.bitburg-pruem.de Feuerwehr-Ehrenzeichen der Stufe II (Gold) Feuerwehrleute des Eifelkreises ausgezeichnet für jahrzehntelange Verdienste Für 35- bzw. 45-jährigen aktiven Feuerwehrdienst hat Landrat Dr. Joachim Streit (Mitte) verdiente Feuerwehrkameraden des Eifelkreises Bitburg-Prüm ausgezeichnet. Landrat Dr. Joachim Streit hat 82 Feuerwehrleuten des Eifelkreises Bitburg-Prüm das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold für 35- bzw. 45-jährige aktive Tätigkeit bei der Feuerwehr verliehen. Neben den Wehrmännern begrüßte er hierzu in der Kreisverwaltung auch den Kreisfeuerwehrinspekteur Jürgen Larisch, die Bürgermeister und Beigeordneten der Verbandsgemeinden und der Stadt Bitburg, sowie deren Wehrleiter. Landrat Streit dankte den Wehrleuten auch im Namen der Bürger des Eifelkreises Bitburg-Prüm für ihr langjähriges Engagement und hob die Vielseitigkeit der Aus dem Inhalt: Verleihung Landesehrennadel I Seite 2 Dienstjubiläen I Seite 2 Stellenanzeigen I Seite 3 Trichinen-Untersuchung I Seite 3 Grundstücksverkehr I Seite 3 Feuerwehr hervor, die neben der Feuerbekämpfung auch zahlreiche andere Aufgaben im Eifelkreis wahrnehme. Sie erbrächten damit eine Leistung, die für unseren Eifelkreis unverzichtbar sei. Auch Kreisfeuerwehrinspekteur Jürgen Larisch dankte den Wehrleuten. Sie seien Vorbilder für ihre Feuerwehrkameraden, aber auch für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger. Er bat die Geehrten, mit ihrer soliden Lebenserfahrung und mit all ihren Erkenntnissen aus zahlreichen Einsätzen noch viele Jahre im Dienste der Feuerwehr, insbesondere als Vorbild für die Jugend, tätig zu sein. Entsorgungstermine I Seite 4 und 5 Initiative Baukultur Eifel I Seite 6 Girls Day 2016 I Seite 7 Interkulturelles Frauenfrühstück I Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen I Seite 7-9

Seite 2 Ausgabe 16/2016 Für 35-jährigen aktiven Feuerwehrdienst wurden geehrt: Stadt Bitburg: Bernd Follmann, Rudolf Gillen, Rainer Pint, Erich Gansen VG Arzfeld: Werner Klein, Norbert Hoffmann (nicht abgebildet), Peter Junk (nicht abgebildet), Dieter Schäfer, Nikolaus Wonner, Bernhard Junghölter VG Bitburger Land: Wolfgang Brück, Anton-Georg Maier, Anton Kranz (nicht abgebildet), Franz-Josef Klassen-Braun, Klaus Fallis, Arnold Göbel, Alfred Lehnertz, Erwin Backes (nicht abgebildet), Alfred Begon (nicht abgebildet), Richard Koster, Norbert Weber (nicht abgebildet), Ralf Crames (nicht abgebildet), Wolfgang Neuerburg (nicht abgebildet), Peter Baumann (nicht abgebildet), Nikolaus Kemen, Klaus-Peter Grün (nicht abgebildet), Adolf Jakoby, Walter Daun (nicht abgebildet) VG Prüm: Moritz Barthemes, Michael Brodel, Karl-Heinz Dringen, Hubert Grommes (nicht abgebildet), Bernhard Hinterscheid, Nicolaus Kribs, Bernhard Krost (nicht abgebildet), Peter Meyer, Gerhard Meyers (nicht abgebildet), Horst Roden (nicht abgebildet), Horst Schellen, Rudolf Simon, Richard Winkelmann VG Speicher: Jürgen Denys, Peter Klassen, Peter Marxen (nicht abgebildet) VG Südeifel: Nikolaus Leisen, Werner Schirtz, Albert Schier, Horst Irsch (nicht abgebildet), Erwin Kinnisch (nicht abgebildet), Günther Weiler, Marko Hoffmann (nicht abgebildet), Willi Blasen (nicht abgebildet), Josef Dichter (nicht abgebildet), Ingolf Lamberty, Norbert Frisch, Erich Richter (nicht abgebildet), Klaus Becker, Peter Burelbach (nicht abgebildet), Rene Sauber (nicht abgebildet), Herbert Schröder, Walter Bretz (nicht abgebildet), Hubert Hinkes (nicht abgebildet) Für 45-jährigen aktiven Feuerwehrdienst wurden geehrt: VG Arzfeld: Nikolaus Krämer (nicht abgebildet) VG Südeifel: Manfred Moos, Günter Gödert, Richard Rössler, Udo Heck VG Bitburger Land: Matthias Bier, Klaus Berg, Helmut Spartz, Helmut Klein, Albert Weinandy, Karlheinz Wonner, Leonard Hülpes VG Prüm: Theo Feinen, Paul Franzen (nicht abgebildet), Heinrich Knippen, Gerhard Schwalen VG Speicher: Rudolf Garcon (nicht abgebildet), Klaus Müller, Peter Reichertz, Alois Schumacher (nicht abgebildet) Bürgerengagement und ehrenamtlicher Einsatz Verleihung der Landesehrennadel im Eifelkreis Bitburg-Prüm Für sein langjähriges, engagiertes und ehrenamtliches Wirken hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer Helmut Ringelstein aus der Stadt Bitburg die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz verliehen. Landrat Dr. Joachim Streit überreichte dem Geehrten die Auszeichnung im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Kreisgruppe des Landesjagdverbandes. Helmut Ringelstein (Mitte) erhält die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz. Mit ihm freuen sich (v.li.) Joachim Kandels, Bürgermeister Bitburg, Michael Billen, MdL, Landrat Dr. Joachim Streit und Nico Steinbach, MdL. Helmut Ringelstein wurde 1975 zum stellvertretenden Kreisjagdmeister gewählt, von 1986 bis 2011 war er Kreisjagdmeister des Eifelkreises. Seine vermittelnde Art während des Ausbruchs der Schweinepest im Jahr 1999 ist besonders hervorzuheben. Desweiteren war Helmut Ringelstein von 1974 bis 1979 Mitglied im Stadtrat Bitburg, ebenso im Bauausschuss und Haupt- und Finanzausschuss. Von 1979 bis 1984 gehörte er dem Wirtschafts- und Verkehrsausschuss an. Zudem unterstützte er 20 Jahre lang den Hospitalausschuss. Landrat Dr. Streit betonte in seiner Laudatio, ehrenamtlich Tätigen müsse auch irgendwann öffentlich deutlich gemacht werden, wie sehr man ihren freiwilligen Einsatz wertschätze. So sei die Landesehrennadel ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung. Dienstjubiläen im Eifelkreis Von links: Landrat Dr. Joachim Streit, Robert Ewertz, Herbert Fandel, Günter Maiers, Personalamt und Birgit Heck, Personalratsvorsitzende. In einer kleinen Feierstunde hat Landrat Dr. Joachim Streit zwei Bedienstete des Eifelkreises Bitburg-Prüm zu ihrem 25-jährigen Dienstjubiläum beglückwünscht. Der Landrat bedankte sich bei beiden Bediensteten für ihre Leistungen im Dienst der Allgemeinheit und für das gute kollegiale Miteinander. Herbert Fandel hat an der Musikhochschule Köln studiert und arbeitete währenddessen als nebenamtlicher Musiklehrer für die Kreismusikschule. 1991 wurde er als hauptberuflicher Musiklehrer beim Eifelkreis eingestellt und übernahm gleichzeitig die stellvertretende Leitung der Kreismusikschule. Seit 1999 ist er Leiter der Kreismusikschule. Im Jahr 2002 übernahm Fandel zusätzlich die stellvertretende Leitung des Amtes Kultur und Sport und seit dem Jahr 2009 ist er Leiter dieses Amtes. Robert Ewertz arbeitete zunächst als

Seite 3 Ausgabe 16/2016 Maurer in der Privatwirtschaft bevor er an der Fachhochschule die Ausbildung zum Bautechniker absolvierte. Seit 1991 ist Ewertz beim Kreis Bitburg-Prüm im Bauamt beschäftigt. Als Baukontrolleur obliegt ihm die Überwachung von Baumaßnahmen im Kreis und deren Abnahme. Den guten Wünschen schlossen sich für den Personalrat die Vorsitzende Birgit Heck und für das Personalamt Fachbereichsleiter Günter Maiers an. Trichinen-Untersuchung Seminarangebot im Mai Mit der Ersten Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 11. Mai 2010 wurden die für Wild geltenden Lebensmittelhygienevorschriften insbesondere hinsichtlich der Untersuchung auf Trichinen und die Probenahme durch Jäger geändert. Im Klartext bedeutet dies, dass unter bestimmten Vorraussetzungen Jäger Trichinenproben entnehmen dürfen. Eine Vorraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen. Diese Schulungen organisiert die Kreisgruppe in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Auf Grund zahlreicher Anfragen bietet die Kreisgruppe am Sonntag, dem 8. Mai 2016 um 10.00 Uhr im Hotel Eifelbräu in Bitburg ein weiteres Seminar an. Eine Anmeldung mit vollständiger und gut lesbarer Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und der E-Mail-Adresse senden Sie bitte an die Geschäftsstelle der Kreisgruppe: Kreisgruppe Bitburg-Prüm, Postfach 1354, 54623 Bitburg oder per EMail an gerdgrebener@t-online.de. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich! Alle frühzeitig angemeldeten Jäger erhalten weitere Unterlagen vom Veterinäramt zugeschickt. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: - Gemarkung Nimshuscheid (Gr.L.Nr. 196/2016) Flur 2 Nr. 115, LWFL.,In der Glattbach 0,8573 ha - Gemarkung Fließem (Gr.L.Nr. 198/2016) Flur 4 Nr.2, LWFL., Schinntriesch, 1,7855 ha - Gemarkung Obergeckler (Gr.L.Nr. 202/2016) Flur 1 Nr. 323/76, Waldfl, Im Kohlbüsch, 0,6468 ha Flur 1 Nr. 13, Waldfl., Im Maibüsch, 0,3962 ha Flur 1 Nr. 332/86, Waldfl., A.d. Neuwies 0,7264 ha Flur 1 Nr. 67/1, Waldfl., A.d. Maiberg 1,5762 ha Flur 1 Nr. 5/1, Waldfl., Im Maibüsch 0,5918 ha Flur 1 Nr. 320/72, Waldfläche, Hinter dem Maiberg 0,8003 ha Flur 1 Nr. 288/67, Waldfl., A.d. Maiberg 0,7795 ha Flur 1 Nr. 322/76, Waldfl., Im Kohlbüsch 0,3584 ha Flur 1 Nr. 69/5, Waldfl., Auf dem Maiberg 0,1128 ha Flur 1 Nr. 69/6, Waldfl., daselbst 0,9997 ha - Gemarkung Gemünd (Gr.L.Nr. 207/2016) Flur 5 Nr. 101/50, Wald, Hutung, I.d. Efft 0,5686 ha - Gemarkung Seiwerath (Gr.L.Nr. 208/2016) Flur 54 Nr. 66, Waldfl., Am Röthgen 0,9159 ha - Gemarkung Gemünd (Gr.L.Nr. 212/2016) Flur 4 Nr. 181/99, LWFL., Waldfläche In der Biedendell 0,9510 ha - Gemarkung Seinsfeld (Gr.L.Nr. 219/2016) Flur 13 Nr. 9/1, LWFL.,Burgberg 0,5982 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, schriftlich mitteilen.

Seite 4 Ausgabe 16/2016 Speicher, Postagentur, Am Markt 28 Speicher, Bürohaus Scharff, Bahnhofstr. 6 Verbandsgemeinde Südeifel Irrel, Postagentur, Hauptstr. 26 Körperich, Postagentur, Johanniterstr. 38 Mettendorf, Raiffeisen GmbH, Enztalstr. 42 Neuerburg, Postagentur, Herrenstr. 18 Ansprechpartner: Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Reklamationen wegen nicht geleerter Tonnen, widerrechtliche Abfallablagerungen Zweckverband A.R.T., Tel. 0651 / 9491-0 E-Mail abfall-telefon@art-trier.de Gebührenveranlagung, An-/Um- und Abmeldungen, Tonnenauslieferung und -tausch, defekte Tonne Kreisverwaltung, Amt 05 / Gebührenbüro, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, Tel. 0 65 61-15 23 20, -23 21, -23 22, -23 23 DEPONIE - ÖFFNUNGSZEITEN 1. MÜLLDEPONIE, Tel. 0 65 54-396 an der L12 im Geweberwald bei Plütscheid montags - mittwochs und freitags von 9.30-17.30 Uhr donnerstags: geschlossen samstags alle 14 Tage 10.00-12.00 Uhr Deponie geöffnet: Samstag, 23.04.2016, 10 bis 12 Uhr 2. ERDDEPONIE RITTERSDORF, Tel. 0 65 61-12 629 an der L9, Ortsteil Bildchen März-Oktober: montags-mittwochs 9.30-17.00 Uhr November-Februar: dienstags-mittwochs 12.30-17.00 Uhr Elektrogeräte können auf beiden Deponien kostenlos abgegeben werden. Verkaufsstellen von Restabfallsäcken (RAS) Bitburg Stadt Bürohaus, Pohl, Trierer Str. 2 Kreisverwaltung, Zahlstelle, Trierer Str. 1 Verbandsgemeinde Arzfeld Daleiden, Postagentur, Hauptstr. 49 a Lichtenborn, Postagentur, Hauptstr. 1 Lützkampen, Im Lennchen 1, Verkaufsstelle Waxweiler, Post-Service-Filiale, Am Kanal 15 Verbandsgemeinde Bitburger Land Bettingen, Lebensmittel Büchel, Maximinstr. 22 Kyllburg, Haus des Gastes, Hochstr. 19 Rittersdorf, Lebensmittel Hülpes, Waxweiler Str. 1 Sülm, Heißmangel Mohr, Zur Heide 17 Verbandsgemeinde Prüm Auw bei Prüm, Postagentur, In der Klong 14 Bleialf, Postagentur, Bahnhofstr. 5-7 Büdesheim, Autofachmarkt Ternes, Hauptstraße 38 Pronsfeld, Kfz-Teile Gerads, St.-Remigius-Str. 38 Prüm, Hit-Markt, Kalvarienbergstr. 37-41 Schönecken, Schreibwaren Tipper, Teichstraße 8 Winterspelt, Postagentur, Hauptstr. 35 Verbandsgemeinde Speicher Orenhofen, Dorfladen, Auwer Str. 1 Auch unter www.bitburg-pruem.de Blaue Tonne + gelber Sack Bitburg-Stadt Flugplatz, Industriegebiet Merlick, Südring (siehe Straßenverzeichnis) Bitburg-Stadt (Erster Tag), Pützhöhe Bitburg-Stadt (Zweiter Tag) Erdorf, Irsch, Masholder, Matzen, Mötsch, Stahl, Steinebrück Verbandsgemeinde Bitburger Land Balesfeld, Burbach, Dahlem, Idenheim, Idesheim, Neidenbach, Röhl, Scharfbillig, Sülm, Trimport, Waxbrunnen Hungerburg Eßlingen, Badenborn, Meckel Verbandsgemeinde Prüm Hersdorf, Seiwerath, Wawern Prüm-Stadt, Tafel Dausfeld, Dausfelder Höhe, Niederprüm, Orlenbach, Schloßheck, Rommersheim, Ellwerath, Rommersheimerheld, Steinmehlen, Watzerath, Weinsfeld Bleialf, Brandscheid, Buchet, Mützenich, Oberlascheid, Sellerich, Winterscheid Verbandsgemeinde Südeifel Eisenach, Gilzem, Kaschenbach, Menningen, Minden, Niederweis Entsorgung von Windeln Benutzte Windeln gehören in die Restmülltonne und können keinesfalls über die blaue Tonne entsorgt werden. Auch unbenutzte Windeln können nicht zusammen mit Altpapier verwertet werden, da dort nicht ausschließlich Zellstoff, sondern auch bei der Papierverwertung störende Stoffe enthalten sind.

Ausgabe 16/2016 Seite 5 Graue tonne Bitburg-Stadt Erdorf, Irsch, Masholder, Matzen, Mötsch, Stahl, Steinebrück Bitburg-Stadt, Pützhöhe Albach Verbandsgemeinde Arzfeld Euscheid, Strickscheid Dackscheid, Eilscheid, Gesotz, Hargarten, Heilhausen, Hölzchen, Kinzenburg, Krautscheid, Lambertsberg, Langenfeld, Lascheid, Lauperath, Lierfeld, Lünebach, Manderscheid, Mauel, Maueler Mühle, Merlscheid, Niederpierscheid, Oberpierscheid, Pintesfeld, Plütscheid, Waxweiler Verbandsgemeinde Bitburger Land Erntehof, Eßlingen, Etteldorf, Gindorf, Gransdorf, Hungerburg, Kyllburg, Kyllburgweiler, Meckel, Neuheilenbach, Oberkail, Orsfeld, Seinsfeld, Steinborn, St.Thomas, Usch, Wilsecker, Zendscheid Balesfeld, Burbach, Neidenbach, Waxbrunnen Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen/Kyll, Metterich Verbandsgemeinde Prüm Dingdorf, Giesdorf, Hersdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimshuscheider Mühle, Nimsreuland, Oberlauch, Orlenbach, Schloßheck, Schönecken, Seiwerath, Wawern, Winringen Bleialf, Brandscheid, Buchet, Großlangenfeld, Habscheid, Hallert, Rehbüsch, Masthorn, Mützenich, Oberlascheid, Pittenbach, Pronsfeld, Sellerich, Winterscheid, Winterspelt Dausfeld, Dausfelder Höhe, Niederprüm, Prüm-Stadt, Tafel, Rommersheim, Ellwerath, Rommersheimerheld, Steinmehlen, Watzerath, Weinsfeld Feuerscheid, Heisdorf Verbandsgemeinde Speicher Beilingen, Herforst, Philippsheim, Speicher Auw/Kyll, Hosten, Orenhofen, Preist Verbandsgemeinde Südeifel Alsdorf, Eisenach, Gilzem, Kaschenbach, Niederweis Ammeldingen/Nbg., Burscheid, Heilbach, Plascheid sperrmüll Verbandsgemeinde Bitburger Land Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen/Kyll Etteldorf, Kyllburgweiler, Orsfeld, Seinsfeld, Steinborn, Wilsecker Balesfeld, Erntehof, Neidenbach, Neuheilenbach, Waxbrunnen : Gransdorf, Oberkail Abfuhr der Problemabfälle Auw bei Prüm 09.00-09.30 Uhr Parkplatz Kirche/Feuerwehrgerätehaus Bleialf: 10.00-10.45 Uhr Gemeindehalle, Auwer Straße Winterspelt 11.05-11.35 Uhr Buswartehalle (ehemaliger Marktplatz) Prüm: 13.00-15.30 Uhr Parkplatz hinter Konvikt und Jugendgästehaus Büdesheim 09.00-09.40 Uhr Ehemaliger Schulhof, Gemeindehaus Schönecken 10.05-11.15 Uhr Parkplatz Hühnerbachstraße 6-8 Pronsfeld 12.25-13.00 Uhr Alter Bahnhof (Glascontainer) Waxweiler 13.25-14.15 Uhr Parkplatz hinter der Sparkasse, Pintesfelder Straße Daleiden 09.00-09.45 Uhr Dorfgemeinschaftshaus, Schulstraße 10 Körperich 10.20-11.10 Uhr Gaytalstraße (Glascontainer bei Schule) Neuerburg 12.30-13.30 Uhr Großer Parkplatz am Notarsberg Arzfeld 14.00-15.00 Uhr Dorfplatz, Parkplatz gegenüber VR Bank Irrel 09.00-10.00 Uhr Parkplatz unterhalb der E42, Prümzurlayer Straße Bollendorf 10.25-11.10 Uhr Parkplatz am Sauerstaden Bettingen 12.20-12.55 Uhr Parkplatz an der Sportanlage in der Prümtalstraße Bitburg 13.25-15.45 Uhr Parkplatz altes Gymnasium, Prälat- Benz Straße Speicher 09.00-10.15 Uhr Parkplatz am Markt Dudeldorf 10.45-11.25 Uhr Schulstraße, Busparkplatz Kyllburg 12.40-13.40 Uhr Parkplatz ehem. Verbandsgemeindeverwaltung Neidenbach 14.05-15.00 Uhr Parkplatz vor der Turnhalle

Seite 6 Ausgabe 16/2016

Ausgabe 16/2016 Seite 7 Girls Day - Mädchenzukunftstag Endlich ist es wieder soweit: am 28. April findet bundesweit der Girls`Day - Mädchenzukunftstag statt! An diesem Tag laden eine Vielzahl von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Institutionen Schülerinnen ab zwölf Jahren von allgemein- und berufsbildenden Schulen zum Besuch ihrer Arbeitsstätten ein. Ziel des Girls`Day ist es, den Schülerinnen einen konkreten Einblick in die Arbeitswelt zu vermitteln und sie über ein breites Spektrum von Ausbildungsmöglichkeiten sowie Studiengängen zu informieren. Und so können sich Schülerinnen am Girls` Day beteiligen: 1. Sie suchen sich selbständig eine Arbeitsstätte (z.b. am Arbeitsplatz der Mutter/des Vaters, Arbeitsplatz bei Verwandten/Bekannten oder in einem selbst ausgesuchten Betrieb) und verbringen dort den Tag. Sollte es hierbei Schwierigkeiten geben oder die nötigen Kontakte fehlen, so sind wir bei der Suche nach einem bestimmten Betrieb gerne behilflich. 2. Sie verbringen den Girls`Day in einem Betrieb oder einer Organisation, von dem wir bereits eine Zusage vorliegen haben. Eine Übersicht dazu kann im Internet unter www.verbundsystem-trier.de heruntergeladen werden. Bei Interesse dann bitte Kontakt mit uns aufnehmen. 3. Im Eifelkreis bietet die Polizei jeweils 20 Mädchen (in Bitburg und in Prüm) die Möglichkeit, sich über das Berufsbild der Polizistin zu informieren. Die Firma Stihl in Weinsheim möchte Informationen über die Faszination Hightech geben. Bei der Bitburger Braugruppe gibt es eine Rallye der technischen Berufe (Informationen über die Berufe TischlerIn, ElektrikerIn, BrauerIn/MälzerIn, sowie Einblicke in die Tätigkeiten im Labor). Im Berufsbildungszentrum können die Mädchen handwerkliche Berufe z.b. Industriemechanikerin, Maler- und Lackiererin, Tischlerin und Holzverarbeiterin kennen lernen. Beim Offenen Kanal TV Bitburg geht es um den Beruf der Mediengestalterin - hier bekommt ihr eine Einführung in Kamera, Aufnahmeund Interviewtechnik und dürft mit der Kamera selbständig Interviews führen. Aber auch viele, hier nicht genannte Unternehmen sind bereit den Mädchen Einblicke in Ihre Arbeit zugeben - einfach nachfragen lohnt sich! 4. Auch für die Jungs gibt es in unserer Region an diesem Tag Extra-Angebote. Interessierte Schüler können im Europäischen Berufsbildungswerk Informationen über das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), dem Bundesfreiwilligendienst (BFD), sowie über Berufe im Tourismus und im kaufmännischen Bereich erhalten. Im Seniorenhaus Berghof in Neuerburg gibt es Einblicke in den Beruf des Altenpflegers sowie Informationen über die Einrichtung. Weiterhin können die Jungs auch eigenständig in den verschiedenen Kitas, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Seniorenheimen anfragen um dort einen Tag zu hospitieren. Übrigens: In Rheinland-Pfalz ist die Teilnahme an Veranstaltungen des Girls Day, auch von einzelnen Schülerinnen, als Schulveranstaltung einzuordnen, d.h. es besteht Versicherungsschutz. Genauere Informationen zum Girls Day gibt es auch auf der Homepage der bundesweiten Initiative unter www.girls-day.de, bei den SchulsozialarbeiterInnen oder bei der Gleichstellungsbeauftragten des Eifelkreises Marita Singh unter Telefon 06561/152200 oder per E-Mail unter singh.marita@bitburg-pruem.de. Ihr Ansprechpartner für öffentliche und private Projekte: Geschäftsstelle LEADER der LAG Bitburg-Prüm bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Maria Riemann, Tel.: 06561/15-3510 Mail: riemann.maria@lag-bitburg-pruem.de Web: www.lag-bitburg-pruem.de Interkulturelles Frauenfrühstück Das Interkulturelle Frauenfrühstück findet jeden 1. Dienstag im Monat von 09.30 bis 11.30 Uhr im Mehrgenerationen Haus in Bitburg statt. Frauen aller Nationalitäten sind hier zum Gespräch und Miteinander eingeladen. Jede Frau ist willkommen - gerne auch mit Kindern. Ziel ist der Austausch und das Verstehen über die Grenzen von Kultur und Religion hinaus. Nächster Termin ist am Dienstag, 3. Mai 2016. Annetrud Germund-Loew vom Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer wird alles rund um das Thema Patientenverfügung erläutern. Die Anmeldung ist möglich bei der Gleichstellungsbeauftragten des Eifelkreises Marita Singh, Telefon 06561/152200 oder per Mail unter singh.marita@bitburg-pruem.de. Amtliche BekAnntmAchungen Öffentliche Bekanntmachung 4. Änderungssatzung zur Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts Kommunale Netze Eifel AöR Aufgrund der 24 und 86a der Gemeindeordnung (GemO) für das Land Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Mai 2013 (GVBl. S. 139), der 14a ff. des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) für das Land Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1982, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Landesgesetzes zur Änderung des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und über Maßnahmen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden vom 27.11.2015 (GVBl. S. 412) und der 28 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 1999 (GVBl 1999, S. 373) sowie des 7 Abs. 2 b) der Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts Kommunale Netze Eifel AöR vom 08.01.2009, zuletzt geändert durch Satzung vom 07.11.2013 hat der Verwaltungsrat der Kommunale Netze Eifel AöR in seiner Sitzung vom 03.02.2016, der Kreistag des Eifelkreises Bitburg- Prüm am 16.03.2016 und der Verwaltungsrat der SWT AöR Trier am 11.03.2016 folgende Änderungen beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Anstalt des öffentlichen Rechts Kommunale Netze Eifel AöR vom 08.01.2009 wird wie folgt geändert: 1 Die 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 3, Abs. 6b, Abs. 8, 2 Abs. 2 Satz 3, 3 Abs. 4, 4 Abs. 2 S. 3, 5 Abs. 2 S. 2, 6 Abs. 3 S. 6b, Abs. 5 S. 2, 8 Abs. 9 S. 1, Abs. 10 S. 4, 10 Abs. 2, 11 Abs. 2 S. 3, 11 Abs. 3 S. 3, 14 S. 1 und 2 sowie 17 Abs. 4 und 5 werden wie folgt geändert: Statt Stadtwerke Trier AöR wird die Abkürzung SWT-AöR verwendet. 2 5 Absatz 7 (e), 10 Abs. 1 S. 2, 11 Abs. 3 S. 1 sowie 12 Abs. 2 S. 1 werden wie folgt geändert:

Seite 8 Ausgabe 16/2016 Statt Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung wird die Abkürzung EigAnVO verwendet. 3 2 Gegenstand der AöR (Anstaltszweck) 3.1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: Die AöR wird nach der Landkreisordnung Rheinland-Pfalz (LKO), der GemO, des KomZG, der EigAnVO und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. 3.2 Absatz 2 Spiegelstriche 1 und 2 werden wie folgt gefasst: Zwecke des Betriebes sind: - Bau und Betrieb bzw. kaufmännische und technische Betriebsführung von Wasserversorgungsanlagen - Bau und Betrieb sowie die Projektierung und Unterhaltung von Wärmeanlagen und - netzen der Träger 4 4 Organe 4.1 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: Die Befangenheitsvorschriften des 22 GemO, des 16 LKO und der 20, 21 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) gelten entsprechend. 5 5 Vorstand 5.1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Mitgliedern. Das Mitglied der SWT - AöR ist Sprecher des Vorstandes. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 5 Jahre. Eine erneute Bestellung ist zulässig. 6 6 Verwaltungsrat 6.1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: Der Vorsitz im Verwaltungsrat bestimmt sich nach 86b Abs. 3 Sätze 3 bis 5 GemO i. V. m. 14 b KomZG und 57 LKO. Der Stellvertreter soll Angehöriger des Trägers sein, der nicht den Vorsitzenden stellt. 6.2 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Die weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Verwaltungsrat der SWT-AöR sowie vom Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm für die Dauer von fünf Jahren gewählt.? 6.3 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Als Mitglieder des Verwaltungsrates der AöR sollen seitens des Trägers SWT-AÖR nur Mitglieder des Verwaltungsrates oder des Vorstandes der SWT-AÖR sowie der gesetzliche Vertreter des Trägers der SWT-AÖR gewählt werden. 6.4. Absatz 3 Satz 5 wird wie folgt gefasst: Die Vertreter des Verwaltungsrates repräsentieren eine Gesamtstimmenzahl von 100. 6.5 Absatz 3 wird um folgende Sätze 7, 8 und 9 ergänzt: Die Stimmen des Eifelkreises Bitburg-Prüm können jeweils nur einheitlich abgegeben werden. Die Ausübung des Stimmrechts kann auf einen anderen Vertreter des Eifelkreises übertragen werden. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm kann seinen jeweiligen Mitgliedern im Verwaltungsrat der AöR Richtlinien und Weisungen erteilen. 6.6 In Absatz 4 wird folgender Satz 2 eingefügt: Sie werden gemäß 14b Absatz 1 Satz 2 KomZG in Verbindung mit 86b Absatz 3 Nr. 7 GemO in geheimer und unmittelbarer Wahl von den Mitarbeitern der AöR gewählt. 6.7 Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt geändert: Verwaltungsrat der SWT-AöR statt Stadtrat 6.8. Absatz 5 Satz 3 wird wie folgt geändert: Abs. 3 statt Abs. 2 6.9. Absatz 6 wird gestrichen. 6.10. Der bisherige Absatz 7 wird zu Absatz 6. 7 7 Aufgaben des Verwaltungsrates 7.1. In Absatz 3 a wird ersetzt: 5 Abs. 5 S. 4 statt 5 Abs. 5 S. 3 8 9 Verpflichtungserklärungen 8.1 In Absatz 2 Satz 2 wird geändert: Kommunale Netze Eifel AöR statt Kommunale Netze AöR 9 10 Wirtschaftsführung, Rechnungswesen, Vermögensverwaltung und Prüfung 9.1. Folgender Absatz 3 wird eingefügt: Die überörtliche Prüfung durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz erstreckt sich auch auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung der AöR. 10 11 Jahresabschluss 10.1 In Absatz 3 Satz 2 wie folgt ergänzt: Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) 10.2 Absatz 3 Satz 4 wird wie folgt gefasst: Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sind ortsüblich bekanntzumachen. 11 12 Wirtschaftsplan 11.1 Es wird unter Absatz 3 folgender Satz 4 eingefügt: Der Verwaltungsrat beschließt über den Wirtschaftsplan. 12 17 Bekanntmachungen 12.1 In Absatz 1 Satz 2 wird ersetzt: KomZG statt ZwVG 12.2 In Absatz 3 wird ersetzt: GemO statt Gemeindeordnung 12.3 In Absatz 5 wird gestrichen: Abs. 1 12.4 In Absatz 7 wird geändert: beim Vorstand der SWT-AöR, Ostallee 7 statt beim Oberbürgermeister der Stadt Trier, Am Augustinerhof Artikel 2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt nach dem Tag der letzten öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Prüm, den 07.04.2016 gez. gez. gez. Arndt Müller Helfried Welsch Monika Hau Sprecher des Vorstands Vorstand Vorstand Hinweis Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der KNE Anstalt des öffentlichen Rechts unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg für das Haushaltsjahr 2016 Die Verbandsversammlung hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319), folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Ausgabe 16/2016 Seite 9 1 Ergebnis und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.341.180 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.397.540 das Jahresergebnis auf -56.360 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 991.380 die ordentlichen Auszahlungen auf 993.248 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -1.868 die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 899.150 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.606.500 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.707.350 die Einzahlungen aus Investitionskrediten auf 1.707.350 die Auszahlungen aus Investitionskrediten auf 0 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten auf 1.707.350 der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 3.597.880 der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 3.599.748 die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf -1.868 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0 verzinste Kredite auf 1.707.350 *. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 *. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 1.500.000 festgesetzt. 5 Gebühren und Beiträge Für die Erhebung der nach der Straßenreinigungssatzung vorgesehenen Straßenreinigungsgebühren wird folgender Entgeltsatz für den Abrechnungszeitraum 01.01. bis 31.12.2015 festgesetzt: pro m angrenzende zu räumende und zu bestreuende Straßenlänge 0,90. 6 Verbandsumlage Die von den Verbandsmitgliedern aufzubringende Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2016 wird auf 150.000,00 festgesetzt und ist von den Mitgliedern mit dem auf sie entfallenden Anteil jeweils zur Hälfte am 01.02.2015 und am 01.07.2015 an den Zweckverband zu entrichten. Auf die einzelnen Verbandsmitglieder entfallen folgende Umlagebeträge: 1. Landkreis Bitburg-Prüm (37 %) 55.500,00 2. Stadt Bitburg (37 %) 55.500,00 3. Verbandsgemeinde Bitburg-Land (24 %) 36.000,00 4. Ortsgemeinde Röhl (1 %) 1.500,00 5. Ortsgemeinde Scharfbillig (1 %) 1.500,00 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 beträgt voraussichtlich 1.800.758. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 beträgt 1.689.272. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt 1.796.390. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 beträgt 1.756.416. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt 1.700.056. Hinweis: Die Haushaltssatzung ist gemäß 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.02.2016 genehmigt worden. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25. April 2016 bis zum 05. Mai 2016 an allen Werktagen - außer samstags - von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr (donnerstags bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg, Trierer Str. 1 (Zimmer 252), 54634 Bitburg, öffentlich aus. 54634 Bitburg, 11. April 2016 Zweckverband Flugplatz Bitburg Dr. Joachim Streit, Verbandsvorsteher EndE der BEkanntmachungEn Öffnungszeiten der Kreisverwaltung des Eifelkreises in Bitburg (Tel.: 06561/15-0) und Außenstelle in Prüm (Tel.: 06551/9575-0) montags bis mittwochs: 8-12 Uhr 14-16 Uhr donnerstags: 8-12 Uhr 14-18 Uhr freitags: 8-12 Uhr Ausländer-/Einbürgerungsbehörde und Führerscheinstelle montags bis mittwochs 8-12 Uhr donnerstags 8-12 Uhr 14-18 Uhr freitags 8-12 Uhr Zulassungsstellen in Bitburg und Prüm: montags / mittwochs: 8-12 Uhr dienstags: 8-12 Uhr 14-16 Uhr donnerstags: 8-12 Uhr 14-18 Uhr freitags: 8-12 Uhr Kreis-Nachrichten - Impressum Herausgeber: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Redaktion und amtliche Bekanntmachungen: Heike Linden, FB 01-01, Pressestelle (verantwortlich) Tel. 06561/15-2240 Fax 06561/15-1011 E-Mail: linden.heike@bitburg-pruem.de Verlag, Druck und Vertrieb sowie Verteilung: Verlag+Druck LINUS WITTICH KG Europaallee 2, 54343 Föhren Tel. 06502/9147-0 Fax 06502/9147-250 Erscheinungsweise: wöchentlich