Abkürzung / Begriff. der amtlichen Vermessung

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Transkript:

Kanton Zürich Baudirektion Abkürzungen und Begriffe der amtlichen Vermessung Amt für Raumentwicklung Geoinformation 1. September 2014 1/6 ADV ADV-Weisung 1974 AGNES Algorithmus Arbeitsbereich ARE ARV AV AV93 AVGBS AWEL BFS Automatische Datenverarbeitung Weisung über die Anwendung der automatischen Datenverarbeitung in der Parzellarvermessung 28.11.1974 Automatisches GNSS-Netz der Schweiz Ein Algorithmus ist eine allgemeine Rechenvorschrift, die aus mehreren elementaren Instruktionen (Anweisungen bei Programmiersprachen, Befehlen bei Maschinensprachen) besteht, die in einer bestimmten Reihenfolge ausgeführt werden müssen und nach einer endlichen Anzahl von Schritten zu einem Ergebnis führt. Bereich im Hoheitsgrenztest für die Verwaltung von nicht bereinigten Grenzdatensätzen. Amt für Raumentwicklung (ZH) Amt für Raumordnung und Vermessung (ZH) heute ARE Amtliche Vermessung Amtliche Vermessung 1993 (numerische Umsetzung der AV) Schnittstelle bzw. Schnittstellensystem zwischen amtlicher Vermessung (AV) und Grundbuch (GB) Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (ZH) Bundesamt für Statistik BV Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (SR 101) CH1903 CH1903+ Schweizerisches geodätisches Datum (Lagebezugssystem), definiert 1903 (Referenzellipsoid Bessel 1841) Schweizerisches geodätisches Datum (Lagebezugssystem), definiert 1995 (Referenzellipsoid Bessel 1841) CHE Erklärungen bezüglich des DM.01-AV-CH Version 24, Ausgabe 18 (Bundesamt für Landestopografie swisstopo) vom 9. Juni 2010 CheckCH CheckZH CHENyx06 Modularer Checkservice der V+D für die formelle Kontrolle von AV- Daten im Bundesdatenmodell (Nachfolge von CheckLT). Bisheriger Checkservice des ARE für die formelle Kontrolle von Grunddatensatz ZH und kant. Mehranforderungen. Schweizweite Dreiecksvermaschungs-Definition für die Transformation zwischen den Lagebezugsrahmen LV03 und LV95 CHGeo2004 Geoidmodell der Schweiz von 2004 DAV ZH Datenportal amtliche Vermessung Kanton Zürich, www.dav.zh.ch

2/6 DM01AVZH24 DOM DOP DTM EDID EGID E-GRID egris Eingerechneter Punkt FINELTRA FPDS GABMO GABMO-ZH GALILEO GB Datenmodell der amtlichen Vermessung, Version 24, Kanton Zürich (01.03.2005) Digitales Oberflächenmodell Dilution of Precision (Mass für die Genauigkeit der GNSS-Messung) Digitales Terrainmodell Eidgenössischer Eingangsidentifikator, zusammen mit EGID Identifikator für eine Gebäudeadresse Eidgenössischer Gebäudeidentifikator Eidgenössische Grundstücksidentifikation: eindeutige Nummer über die ganze Schweiz für Grundstücke (Vergabe nach Stammnummernprinzip). Elektronisches Grundstückinformationssystem Schnittpunkt (Grenzpunkt) einer aufstossenden Grenze auf eine Grenzlinie. Software für die affine Transformation über finite Elemente (swisstopo) Fixpunktdatenservice swisstopo Projekt swisstopo (Bund) für die Verwaltung der Gebäudeadressen in der AV (Gestion des Adresses de Bâtiment par la Mensuration Officielle) Projekt Kanton Zürich für GABMO Europäisches Satellitenvermessungssystem Grundbuch GBV Grundbuchverordnung (SR 211.432.1) GebVG Gesetz über die Gebäudeversicherung vom 2. März 1975 (LS 862.1) GebV GeoD GeoIG GeoIV Gebührenverordnung für Geodaten vom 25. September 2013 (LS 704.15) Bundesgesetz über Geoinformation, Geoinformationsgesetz (SR 510.62) Verordnung des Bundes über Geoinformation, Geoinformationsverordnung (SR 510.620) GeoNV Verordnung des Bundes über die geografischen Namen (SR 510.625) GeoPost GIS GLONASS Georeferenzierte postalische Adressdaten der Post Geo-Informations-System Globalnaja Nawigazionnaja Sputnikowaja Sistema (Russisches Satellitenvermessungssystem)

3/6 GNSS GPS Grenzdatensatz Global Navigation Satellite System Überbegriff für GPS (amerikanisches System), GLONASS (russisches System) und GALILEO (europäisches System). Global Positioning System (Amerikanisches Satellitenvermessungssystem) Gemeindeperimeter aus der Topic Liegenschaften definiert aus Geraden und Kreisbogen (definiert aus Bogenmittelpunkten: ARC-Punkten) mit den dazugehörenden Hoheitsgrenzpunkten, Lagefixpunkten und Grenzpunkten entlang der Gemeindegrenze. Grundbuchblattnummer Eindeutige Nummer pro Grundbuch für Grundstücke wie sie heute im GB des Kantons Zürich geführt werden (Vergabe nach Stammnummernprinzip). Grundstücksnummer Gültiger Bereich GVZ GVZ-Nr GWR GWR-ZH HFP Hilfsfixpunkt Hoheitsgrenzdatensatz Hoheitsgrenztest HO33 HTRANS Eindeutige Nummer pro Gemeinde und nach Einführung des elektronischen Grundbuches einheitlich in AV und GB für Grundstücke. Im GB wird die Bezeichnung Grundstücksnummer eingeführt, wenn diese die Bezeichnung Grundbuchblattnummer ablöst. Bereich im Hoheitsgrenztest für die Verwaltung von bereinigten Grenzdatensätzen (Hoheitsgrenzdatensatz). Gebäudeversicherung Kanton Zürich Versicherungsnummer der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich Gebäude- und Wohnungsregister BFS Gebäude- und Wohnungsregister Kanton Zürich Höhenfixpunkt (HFP1 = Eidgenössisch; HFP2 = Kantonal; HFP3 = Kommunal) Fixpunkte ohne dauernde Versicherung oder nicht mehr verwendete und abklassierte LFP. Hilfsfixpunkte unterstehen nicht der Nachführung und werden nicht an Dritte abgeben (nur für Nachführungsstellen). Für Verwendung in der AV Genauigkeitsanforderungen wie LFP3. Bei den Hilfsfixpunkten wird zwischen LFP4 und Lageaufnahmepunkt (LAP) unterschieden, welche sich jedoch nur in Bezug auf die Herkunft, nicht aber die Attributierung, unterscheiden. Sammlung bereinigter Grenzdatensätze im gültigen Bereich des CheckZH, später des modularen Checkservices MOCheckZH resp. CheckCH. Applikation als Bestandteil von CheckCH, MOCheckZH und CheckZH für die Prüfung, Verwaltung und Nachführung der Grenzdatensätze. Honorarordnung 33, Verrechnungstarif für die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung. Software für Transformation der Höhen (swisstopo)

4/6 IDG INTERLIS Katasternummer Gesetz über die Information und den Datenschutz vom 12. Februar 2007 (LS 170.4) Datenbeschreibungssprache, Austauschmechanismus für Bewirtschaftung von Geodaten Eindeutige Nummer pro Grundbuch für Grundstücke wie sie bis zur Einführung des elektronischen Grundbuches in der AV geführt werden. Das GB führt solange die Katasternummer als zusätzliches Attribut zur Grundbuchblattnummer. KGeoIG Kantonales Geoinformationsgesetz vom 24. Oktober 2011 (LS 704.1) KGeoIV Kantonale Geoinformationsverordnung vom 27. Juni 2012 (LS 704.11) KMAF KÖREBKV KVAV LAP Lageaufnahmepunkt Läufer LFP LFP4 LHN95 Kantonale Mehranforderungen gemäss 5 der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung vom 17. Dezember 1997 (LS 255) Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen vom 27. Juni 2012 (LS 704.13) Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung vom 27. Juni 2012 (LS 704.12) Lageaufnahmepunkt (vgl. unten) Hilfsfixpunkt, Abkürzung: LAP Netzpunkte oder freie Stationierungen ohne dauernde Versicherung (Punktzeichen = unversichert), Genauigkeitsanforderungen wie LFP3. Grenzpunkt, der in eine Grenzlinie eingefluchtet wird, um topografische Hindernisse zu überwinden. Lagefixpunkt (LFP1 = Eidgenössisch; LFP2 = Kantonal; LFP3 = Kommunal) Hilfsfixpunkt Basispunkt, Verdichtungspunkt, Polygonpunkt oder Passpunkt nach altem Recht, der Nachführung nicht unterliegend. Landeshöhennetz LHN95, streng orthometrisches Höhennetz LKV Leitungskatasterverordnung vom 27. Juni 2012 (LS 704.14) LN02 LNF Lokalisation LS L+T LTOP Landesnivellement LN02, gültige Gebrauchshöhen Laufende Nachführung der amtlichen Vermessung Sammelbegriff für Strasse, benanntes Gebiet und Platz Systematische Rechtssammmlung des Kantons Bundesamt für Landestopografie swisstopo LV03 Landesvermessung 1903 Software zur Ausgleichung von Lage- und Höhennetzen (swisstopo) LV03 Bezugsrahmen der Landesvermessung von 1903

5/6 LV95 Landesvermessung 1995 LV95 Bezugsrahmen der Landesvermessung von 1995 LVV MEVA MOCheckZH Modula 97 NF-Stelle ÖREB ÖREB-Kataster ÖREBKV Parzellennummer parzellenscharf Verordnung des Bundes über die Landesvermessung, Landesvermessungsverordnung (SR 510.626) Meliorations- und Vermessungsamt (ZH) heute ARE Modularer Checkservice des ARE auf der Basis des modularen Checkservice CheckCH für die formelle Kontrolle von Grunddatensatz ZH und kant. Mehranforderungen. In Vorbereitung. Algorithmus zur Berechnung der zweistelligen Prüfziffer (Verwendet bei der E-GRID) Nachführungsstelle (Nachführungsgeometer): Vermessungsbüro oder kommunales Vermessungsamt öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung PfdGB (z.t. PfdG) Plan für das Grundbuch PNF Post processing PP Präfix Referenzperimeter RLG RLV RTK Rückmarke Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen Verordnung des Bundes über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (SR 510.622.4) Keine auf Gesetzesgrundlagen beruhende Bezeichnung. Sie wird als Synonym oder insbesondere für Grundstücke verwendet, welche noch nicht in der AV erfasst wurden (z.b. bei Meliorationen). Häufig verwendeter Begriff für auf bzw. entlang Grundstücksgrenzen liegenden Geometrien. Periodische Nachführung der amtlichen Vermessung Nachträgliche Berechnung von GNSS-Messungen (mit Daten von eigener Basis oder GNSS-Diensten) Polygonpunkt, frühere Bezeichnung für Lagefixpunkt 3 (LFP3) Ein Präfix (deutsch Vorsilbe) ist ein Affix (eine gebundene Texteinheit), das dem Stamm eines Wortes bzw. hier die E-GRID oder die Grundstücksnummer, vorangestellt wird. Das heisst, dass bei einem Zahlenwert ein gebundener Wert vorangestellt wird. Gemeindeperimeter aus der Topic Liegenschaften definiert aus Geraden und Kreisbogen (definiert aus Bogenmittelpunkten: ARC-Punkten). Bundesgesetz vom 4. Oktober 1963 über Rohrleitungsanlagen zur Beförderung flüssiger oder gasförmiger Brenn- oder Treibstoffe (Rohrleitungsgesetz) Rohrleitungsverordnung vom 2. Februar 2000 (RLV) GNSS-Messmethode Real Time Kinematic (Echtzeit kinematisch) Grenzpunkt, der zurückversetzt den Verlauf einer Grenzlinie anzeigt.

6/6 sdr SNV SR Stammnummernprinzip swipos swisstopo TGBV TRANSINT TSP TVAV Selbständige und dauernde Rechte Schweizer Normenvereinigung (SN: Schweizer Norm) Systematische Sammlung des Bundesrechts Bei Nummerierung nach dem Stammnummernprinzip behält das Stammgrundstück bei Grenzänderungen seine Nummer. Im Kanton Zürich wird das Stammnummernprinzip bei der E-GRID und der Grundbuchblattnummer angewendet, nicht aber für Katasternummern. Positionierungsdienst über Natel/GSM und Internet/GPRS (auf der Basis von AGNES) Bundesamt für Landestopografie swisstopo (auch L+T) Technische Verordnung des EJPD und des VBS über das Grundbuch (SR 211.432.11) Software für die Berechnung von Transformationen und Interpolationen (nach dem gewichteten arithmetischen Mittel mit Korrelation) Transformationsstützpunkte. Eingeteilt in zwei Kategorien: TSP1 sind die LV95-Haupt- und Verdichtungspunkte, sowie einige ehemalige Triangulationspunkte I.- III. Ordnung. TSP2 sind in der Regel LFP2. Es können auch fiktive Punkte oder ausgewählte LFP3 sein. Von diesen Punkten sind die Koordinaten in LV03 und LV95 bestimmt worden. Technische Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung (SR 211.432.21) VAV Verordnung über die amtliche Vermessung (SR 211.432.2) V+D Weisung ÖREB- Kataster 01-2013 WGS84 Zähler Eidgenössische Vermessungsdirektion, im Bundesamt für Landestopografie swisstopo Weisung ÖREB-Kataster, Erstaufnahme und Nachführung der ÖREB- Kataster-Daten vom 30. August 2013, Baudirektion Kanton Zürich World Geodetic System 1984 (GNSS-Bezugssystem) Hier: Fortlaufende sechsstellige Laufnummer für E-GRID-Vergabe beginnend bei 1, endend bei 999'999 Nummernvergabe durch AV- oder GB-System ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch (SR 210) Für die Bezeichnungen der Informationsebenen und Themen (TOPIC s) des AV-Datenbeschriebs werden die Abkürzungen gemäss CHE Anhang A verwendet.